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Förderrechner – KfW & BAFA Förderung berechnen
Berechnen Sie kostenlos Ihren Förderzuschuss für Heizungstausch, Dämmung und mehr.
Mit unserem kostenlosen Förderrechner berechnen Sie in wenigen Schritten, wie viel Zuschuss Sie für Ihre energetische Sanierung erhalten — ob Heizungstausch (KfW 458), Gebäudehülle (BAFA) oder Steuerbonus (§ 35c EStG). Alle Daten basieren auf den aktuellen Förderbedingungen 2026.
Welche Maßnahme planen Sie?
Wählen Sie die Sanierungsmaßnahme, für die Sie Förderung berechnen möchten.
🔥 Heizungstausch (KfW 458 – bis zu 70 % Zuschuss)
🧱 Gebäudehülle (BAFA BEG – 15–20 % Zuschuss)
⚙️ Anlagentechnik (BAFA BEG – 15–20 % Zuschuss)
So funktioniert die Sanierungsförderung 2026
Die Bundesregierung fördert energetische Sanierungen über drei Hauptwege: direkte Zuschüsse über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), zinsgünstige Kredite (KfW Ergänzungskredit 358/359) und steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EStG. Unser Förderrechner zeigt Ihnen für jede Maßnahme den optimalen Förderweg.
Wichtig: Die verschiedenen Förderwege sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar. Sie können aber bei verschiedenen Maßnahmen unterschiedliche Wege wählen – etwa den Heizungstausch über KfW und die Fassadendämmung über den Steuerbonus.
KfW 458 – Heizungsförderung (bis zu 70 % Zuschuss)
Das KfW-Programm 458 ist das zentrale Förderprogramm für den Heizungstausch in Deutschland. Es richtet sich an Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden, die ihre alte Heizung gegen ein klimafreundliches System mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien austauschen. Gefördert werden unter anderem:
- Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
- Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz)
- Solarthermie-Anlagen zur Heizungsunterstützung
- Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz
- Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen
Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung von 30 % und bis zu drei kumulierbaren Bonusbausteinen zusammen:
| Bonus | Fördersatz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Neue Heizung mit ≥ 65 % erneuerbaren Energien |
| Klima-Geschwindigkeitsbonus | +20 % | Austausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-, Gas-Etagenheizung oder ≥ 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizung |
| Einkommensbonus | +30 % | Selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Einkommen ≤ 40.000 €/Jahr |
| Effizienzbonus | +5 % | Wärmepumpe mit Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel |
| Maximum | 70 % | Gedeckelt auf max. 30.000 € förderfähige Kosten (1. WE) |
Für Mehrfamilienhäuser staffeln sich die förderfähigen Kosten: 30.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für die 2.–6. WE und je 8.000 € ab der 7. WE. Zusätzlich gibt es für besonders emissionsarme Biomasseanlagen einen pauschalen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 €.
Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme online über das Portal "Meine KfW" gestellt. Sie dürfen vorab einen Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Handwerksbetrieb abschließen – dieser muss aber einen Fördervorbehalt (aufschiebende oder auflösende Bedingung) enthalten. Mehr zum Thema: Wärmepumpen-Förderung im Detail.
💡 Meister-Tipp: Klima-Geschwindigkeitsbonus jetzt sichern
Der Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % gilt nur bis 31.12.2028. Ab 2029 sinkt er auf 17 %, danach alle zwei Jahre um weitere 3 Prozentpunkte – ab 2037 entfällt er komplett. Bei einer Wärmepumpe für 35.000 € bedeutet der Bonus aktuell 6.000 € zusätzlichen Zuschuss (20 % auf 30.000 € förderfähige Kosten). Wer wartet, verschenkt bares Geld.
BAFA BEG Einzelmaßnahmen – Gebäudehülle & Anlagentechnik (15–20 %)
Neben dem Heizungstausch fördert die Bundesregierung über das BAFA auch Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Im Gegensatz zur KfW-Heizungsförderung handelt es sich hier um Maßnahmen, die nicht direkt die Heizungsanlage betreffen. Gefördert werden unter anderem:
- Fassadendämmung (WDVS, vorgehängte Fassade, Kerndämmung)
- Dachdämmung (Aufsparren-, Zwischensparren- oder Untersparrendämmung)
- Fenster austauschen (Fenster und Außentüren mit U-Wert ≤ 0,95 W/(m²K))
- Kellerdeckendämmung und Dämmung der obersten Geschossdecke
- Sommerlicher Wärmeschutz (z. B. Außenjalousien, Sonnenschutzverglasungen)
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (≥ 80 % WRG-Grad)
- Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Thermostatventile)
Der Basisförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Satz auf 20 % — und die förderfähigen Kosten verdoppeln sich auf 60.000 € pro Wohneinheit. Auch hier gilt: Der Antrag muss vor Baubeginn über das BAFA-Antragsportal gestellt werden, und die Einbindung eines zugelassenen Energie-Effizienz-Experten ist Pflicht.
💡 Meister-Tipp: iSFP-Bonus nicht verschenken
Konkretes Beispiel: Eine Fassadendämmung für 40.000 €. Ohne iSFP: 15 % auf max. 30.000 € = 4.500 € Zuschuss. Mit iSFP: 20 % auf 40.000 € = 8.000 € Zuschuss. Der iSFP bringt Ihnen also 3.500 € mehr — bei Nettokosten für den Sanierungsfahrplan von nur ca. 300–400 €.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein standardisiertes Beratungsdokument, das den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes analysiert und einen maßgeschneiderten Sanierungsplan mit sinnvoll aufeinander abgestimmten Maßnahmen erstellt. Der iSFP wird erstellt von einem zertifizierten Energie-Effizienz-Experten (Energieberater), der in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet ist.
Die Vorteile eines iSFP auf einen Blick:
- +5 % höherer Fördersatz bei BAFA-Einzelmaßnahmen (15 % → 20 %)
- Verdopplung der förderfähigen Kosten (30.000 € → 60.000 € pro WE)
- Sinnvolle Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen (z. B. erst Dämmung, dann Heizung)
- Transparenz über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes
- Wertsteigerung der Immobilie durch dokumentierte Energiebilanz
Die Kosten für den iSFP selbst werden vom BAFA mit bis zu 80 % gefördert (maximal 1.300 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern). Netto zahlen Sie in der Regel nur ca. 300–400 €. Gemessen am Mehrertrag bei der Förderung ist das eine der besten Investitionen im gesamten Sanierungsprozess. Mehr erfahren Sie in unserem ausführlichen iSFP-Ratgeber und im Lexikon-Eintrag zum Sanierungsfahrplan.
§ 35c EStG – Steuerbonus für energetische Sanierung (max. 40.000 €)
Alternativ zu den direkten Zuschüssen können selbstnutzende Eigentümer energetische Sanierungskosten über den § 35c EStG steuerlich geltend machen. Voraussetzung: Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein. Die Steuerermäßigung verteilt sich über drei Jahre:
| Zeitraum | Abzug | Max. pro Jahr |
|---|---|---|
| Jahr 1 (Jahr des Abschlusses) | 7 % der Aufwendungen | 14.000 € |
| Jahr 2 | 7 % der Aufwendungen | 14.000 € |
| Jahr 3 | 6 % der Aufwendungen | 12.000 € |
| Gesamt pro Objekt | 20 % (7+7+6) | 40.000 € |
Wichtig: Der Steuerbonus ist nicht kombinierbar mit KfW- oder BAFA-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme. Er kann sich aber lohnen, wenn der Zuschuss-Fördersatz niedrig ist (z. B. nur 15 % ohne iSFP) und die Investitionskosten hoch sind. Der Steuerbonus erfordert keinen Vorantrag — die Bescheinigung des Fachunternehmens wird direkt mit der Steuererklärung eingereicht. Gilt für Maßnahmen, die vor dem 01.01.2030 abgeschlossen werden. Weiterführende Infos finden Sie in unserem Ratgeber: Handwerkerrechnung absetzen.
KfW Ergänzungskredit 358/359 – Zinsgünstige Finanzierung
Zusätzlich zum Zuschuss bietet die KfW mit den Programmen 358 und 359 zinsgünstige Ergänzungskredite für die Finanzierung energetischer Sanierungsmaßnahmen.
- Maximaler Kreditbetrag: bis zu 120.000 € pro Wohneinheit
- KfW 358 „Plus“: Für Haushalte mit zvE ≤ 90.000 € — besonders günstige Zinsen (ab ca. 0,01 % effektiv)
- KfW 359 „Standard“: Für alle anderen Antragsteller — marktnahe, aber vergünstigte Zinsen
- Voraussetzung: Eine bewilligte Zuschusszusage (KfW oder BAFA) muss vorliegen
Der Ergänzungskredit wird über die Hausbank beantragt und kann mit allen BEG-Einzelmaßnahmen kombiniert werden. Mehr zur Sanierungsfinanzierung in unserem Ratgeber: Sanierung finanzieren.
Häufige Fragen zum Förderrechner
Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?
Mindestens 30 % Grundförderung auf max. 30.000 € förderfähige Kosten. Beim Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung bis zu 70 % (max. 21.000 € Zuschuss + ggf. 2.500 € Emissionsminderung). Alle Details: Wärmepumpen-Förderung 2026.
Kann ich KfW-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nein — für dieselbe Maßnahme müssen Sie sich entscheiden. Unser Rechner zeigt Ihnen automatisch, welche Option mehr bringt. Bei verschiedenen Maßnahmen (z. B. Heizung über KfW + Fenster über § 35c) ist eine Kombination möglich.
Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Ja — der iSFP bringt +5 % Förderung und verdoppelt die förderfähigen Kosten auf 60.000 €/WE. Der iSFP selbst wird zu 80 % gefördert und kostet netto ca. 300–400 €. Ausführliche Infos: iSFP-Ratgeber.
Wann muss ich den Förderantrag stellen?
Immer vor Beginn der Baumaßnahme. Bei KfW 458: Online über "Meine KfW" mit Liefer-/Leistungsvertrag. Bei BAFA: Online über das BAFA-Portal. Sie dürfen einen Vertrag mit Fördervorbehalt vorab abschließen.
Wer darf einen iSFP erstellen?
Nur zertifizierte Energie-Effizienz-Experten, die in der Expertenliste des Bundes gelistet sind. Die Kosten werden vom BAFA mit bis zu 80 % bezuschusst.
Gibt es einen Ergänzungskredit zusätzlich zum Zuschuss?
Ja — der KfW Ergänzungskredit (358/359) bietet bis zu 120.000 € pro Wohneinheit zu günstigen Zinsen. Voraussetzung: Eine bewilligte Zuschusszusage von KfW oder BAFA. Bei zvE unter 90.000 € gibt es besonders günstige Konditionen (KfW 358 „Plus“).
In welcher Reihenfolge sollte ich sanieren?
Grundsätzlich gilt: Erst die Gebäudehülle dämmen, dann die Heizung tauschen. So kann die neue Heizung kleiner dimensioniert werden und arbeitet effizienter. Unser Ratgeber zur Sanierungsreihenfolge erklärt die optimale Abfolge.
Weitere Tools & Ratgeber
- Sanierungsrechner – Komplettes Sanierungsbudget berechnen
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- Sanierung Ratgeber 2026 – Alles über Kosten, Förderung und Ablauf
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- iSFP Ratgeber – Sanierungsfahrplan verstehen und nutzen
- Energetische Sanierung Kosten – Vollständige Kostenübersicht
- Sanierungspflicht 2026 – Wann Sie sanieren müssen
- Sanierungskosten 2026 – Aktuelle Kostenübersicht nach Maßnahme
- Wärmepumpe Kosten – Was eine Wärmepumpe wirklich kostet
Offizielle Quellen & weiterführende Links
- KfW 458 – Heizungsförderung (kfw.de)
- BAFA BEG Einzelmaßnahmen (bafa.de)
- KfW 358/359 – Ergänzungskredit (kfw.de)
- § 35c EStG – Steuerlicher Abzug (gesetze-im-internet.de)
- Energieeffizienz-Expertenliste (energie-effizienz-experten.de)
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Quelle: handwerk.cloud | Förderrechner kostenlos online. Stand: Februar 2026. Alle Angaben basieren auf den offiziellen Förderbedingungen von KfW, BAFA und § 35c EStG. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine Energieberatung.
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