Handwerkerrechnung absetzen: Bis 1.200 € sparen
Handwerkerrechnung steuerlich absetzen: Bis 1.200 € pro Jahr sparen. Voraussetzungen, Höchstbeträge und Tipps für Ihre Steuererklärung.
Sie haben Handwerker im Haus gehabt und fragen sich: Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen? Die gute Nachricht: Ja, das geht! Mit der richtigen Vorgehensweise sichern Sie sich einen Steuerbonus von bis zu 1.200 Euro pro Jahr. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen – mit Beispielrechnungen, Checklisten und Tipps für Ihre Steuererklärung.
Handwerkerrechnung absetzen: Das Wichtigste auf einen Blick
Ihre Steuervorteile
- 20% der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen
- Maximal 6.000 € Arbeitskosten pro Jahr absetzbar
- Ergibt eine Steuerersparnis von bis zu 1.200 €
- Gilt für Renovierung, Reparatur und Modernisierung
- Auch für Mieter über die Nebenkostenabrechnung möglich
Wichtig: Die 1.200 € werden nicht von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, sondern direkt von Ihrer Steuerschuld. Das macht diesen Steuerbonus besonders wertvoll!
Was kann ich absetzen? Die Übersicht
Nicht alle Kosten einer Handwerkerrechnung sind absetzbar. Das Finanzamt unterscheidet streng zwischen Arbeitskosten und Materialkosten:
| Kostenart | Absetzbar? | Beispiele |
|---|---|---|
| Arbeitskosten | ✓ Ja (20%) | Lohnkosten, Handwerkerstunden |
| Fahrtkosten | ✓ Ja (20%) | Anfahrt, Kilometergeld |
| Maschinenkosten | ✓ Ja (20%) | Gerätemiete, Maschinenstunden |
| Materialkosten | ✗ Nein | Farbe, Fliesen, Rohre, Kabel |
| Entsorgung | ✓ Ja (20%) | Bauschuttentsorgung als Dienstleistung |
Welche Handwerkerleistungen sind absetzbar?
Das Finanzamt akzeptiert eine Vielzahl von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem selbstgenutzten Wohneigentum oder Ihrer Mietwohnung:
🔧 Sanitär & Heizung
- Heizungsreparatur und -wartung
- Heizungstausch und Modernisierung
- Badezimmer sanieren
- Wasserrohre reparieren
- Thermostate austauschen
⚡ Elektro
- Steckdosen installieren
- Elektroinstallation erneuern
- Sicherungskasten modernisieren
- Smart-Home-Installation
- E-Auto-Wallbox einbauen
🎨 Maler & Boden
- Wände und Decken streichen
- Tapezieren
- Parkett verlegen und schleifen
- Fliesen verlegen
- Teppichboden verlegen
🏠 Haus & Garten
- Dacharbeiten und -reparatur
- Fassade streichen oder dämmen
- Fenster und Türen einbauen
- Gartenpflege und Baumschnitt
- Zaunbau
Nicht absetzbar: Diese Arbeiten zählen nicht
- Neubau: Arbeiten an einem Neubau (vor Erstbezug) sind nicht begünstigt
- Gutachten: Sachverständigenkosten und Gutachten
- Außerhalb des Haushalts: Werkstattarbeiten, z.B. Autoreparatur
- Bereits gefördert: Wenn Sie KfW- oder BAFA-Förderung erhalten
Die 5 Voraussetzungen für den Steuerabzug
Damit das Finanzamt Ihre Handwerkerkosten anerkennt, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
1. Ordnungsgemäße Rechnung
Die Handwerkerrechnung muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen. Pauschalrechnungen ohne Aufteilung werden vom Finanzamt nicht anerkannt!
✓ So muss die Rechnung aussehen:
- Arbeitslohn: 1.200,00 €
- Anfahrt: 45,00 €
- Material: 380,00 €
- Gesamt netto: 1.625,00 €
- MwSt. 19%: 308,75 €
- Gesamt brutto: 1.933,75 €
2. Zahlung per Überweisung
Barzahlung ist tabu! Das Finanzamt akzeptiert nur Zahlungen, die auf Ihrem Kontoauszug nachweisbar sind. Die Zahlung muss direkt an den Handwerker erfolgen, nicht über einen Vermittler.
3. Arbeiten im eigenen Haushalt
Die Arbeiten müssen in Ihrem selbstgenutzten Haushalt durchgeführt werden. Das kann sein:
- Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung
- Ihre Mietwohnung
- Ihr Ferienhaus oder Ihre Zweitwohnung in Deutschland
- Das Grundstück (Garten, Garage, Carport)
4. Kein Neubau
Arbeiten an einem Neubau vor dem Erstbezug sind nicht begünstigt. Nach dem Einzug können Sie Handwerkerleistungen normal absetzen.
5. Keine doppelte Förderung
Wenn Sie für die gleiche Maßnahme bereits KfW-Förderung, BAFA-Zuschüsse oder andere öffentliche Mittel erhalten, können Sie die Kosten nicht zusätzlich steuerlich geltend machen. Sie müssen sich entscheiden!
Rechenbeispiel: So viel sparen Sie wirklich
Sehen wir uns an, wie sich der Steuerbonus für Handwerkerleistungen in der Praxis auswirkt:
Beispiel: Bad-Renovierung
Gesamtkosten der Handwerkerrechnung: 8.500 €
- Arbeitskosten (Fliesenleger, Sanitär): 4.200 €
- Materialkosten (Fliesen, Armaturen, WC): 4.300 €
Ihre Steuerersparnis:
- Absetzbare Arbeitskosten: 4.200 €
- Davon 20%: 840 € Steuerbonus
Diese 840 € werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen – Sie zahlen also 840 € weniger Einkommensteuer!
Beispiel: Mehrere Handwerkeraufträge im Jahr
- Maler (Wohnung streichen): 1.800 € Arbeit
- Elektriker (Steckdosen): 600 € Arbeit
- Heizungswartung: 250 € Arbeit
- Gärtner (Baumschnitt): 400 € Arbeit
Summe Arbeitskosten: 3.050 €
Steuerbonus (20%): 610 €
Sonderfall: Energetische Sanierung (§ 35c EStG)
Für energetische Sanierungsmaßnahmen gibt es einen zusätzlichen Steuerbonus, der noch attraktiver ist als die normale Handwerkerleistung:
| Merkmal | Normale Handwerkerleistung | Energetische Sanierung |
|---|---|---|
| Absetzbar | Nur Arbeitskosten | Gesamtkosten (inkl. Material!) |
| Prozentsatz | 20% | 20% über 3 Jahre |
| Maximale Steuerersparnis | 1.200 € pro Jahr | 40.000 € insgesamt |
| Voraussetzung | Rechnung + Überweisung | + Bescheinigung nach amtlichem Muster |
Begünstigte energetische Maßnahmen:
- Wärmedämmung (Dach, Fassade, Kellerdecke)
- Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse)
- Fenster- und Türenaustausch
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Digitale Heizungsoptimierung
Wichtig: Für den Steuerbonus nach § 35c EStG benötigen Sie eine Bescheinigung nach dem amtlichen Muster des Bundesfinanzministeriums.
Auch Mieter können Handwerkerkosten absetzen!
Als Mieter profitieren Sie ebenfalls vom Steuerbonus – und zwar über Ihre Nebenkostenabrechnung:
So funktioniert es für Mieter
- Nebenkostenabrechnung prüfen: Dort sind oft Kosten für Hausmeister, Gartenpflege, Schornsteinfeger oder Wartungsarbeiten enthalten.
- Vermieter um Bescheinigung bitten: Der Vermieter muss die Arbeitskosten separat bestätigen.
- In Steuererklärung eintragen: Die bescheinigten Arbeitskosten erscheinen in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen".
Typische absetzbare Kosten in der Nebenkostenabrechnung:
- Hausmeisterservice (Arbeitsanteil)
- Gartenpflege und Winterdienst
- Schornsteinfeger
- Wartung von Heizung und Aufzug
- Reinigung von Gemeinschaftsflächen
Handwerkerleistung + Haushaltsnahe Dienstleistung = Doppelt sparen
Neben Handwerkerleistungen gibt es auch den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen. Beide können Sie parallel nutzen!
| Art | Max. Kosten | Max. Steuerersparnis |
|---|---|---|
| Handwerkerleistungen | 6.000 € | 1.200 € |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20.000 € | 4.000 € |
| Zusammen | 26.000 € | 5.200 € |
Berechnen Sie Ihren individuellen Steuerbonus mit unserem Rechner für Haushaltsnahe Leistungen.
So tragen Sie die Kosten in der Steuererklärung ein
Die Handwerkerleistungen werden in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" eingetragen:
- ELSTER oder Steuersoftware öffnen
- Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" auswählen
- Bei Zeile 6-8: "Handwerkerleistungen" die Arbeitskosten eintragen
- Nur die Arbeitskosten inkl. MwSt. angeben (nicht das Material!)
- Rechnungen und Zahlungsnachweise aufbewahren (das Finanzamt fordert sie bei Bedarf an)
Checkliste: Handwerkerrechnung richtig absetzen
✓ Checkliste für den Steuerbonus
- ☐ Rechnung liegt vor (nicht nur Kostenvoranschlag)
- ☐ Arbeits- und Materialkosten sind getrennt ausgewiesen
- ☐ Zahlung erfolgte per Überweisung (kein Bargeld!)
- ☐ Arbeiten wurden im eigenen Haushalt durchgeführt
- ☐ Es handelt sich um Renovierung/Erhaltung (kein Neubau)
- ☐ Keine andere Förderung für dieselbe Maßnahme erhalten
- ☐ Kontoauszug als Zahlungsnachweis aufbewahrt
- ☐ Kosten in Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" eingetragen
5 Tipps für maximale Steuerersparnis
1. Rechnung aufteilen lassen
Bitten Sie den Handwerker, Arbeits- und Materialkosten getrennt auszuweisen. Bei Pauschalpreisen akzeptiert das Finanzamt oft eine Schätzung (z.B. 60% Arbeit, 40% Material).
2. Kosten auf mehrere Jahre verteilen
Wenn Sie größere Renovierungen planen, können Sie die Arbeiten auf mehrere Kalenderjahre verteilen und so den Steuerbonus mehrfach nutzen.
3. Eigenleistung reduzieren
Nur bezahlte Handwerkerarbeit ist absetzbar. Wenn Sie Material selbst kaufen und nur die Arbeit beauftragen, mindert das nicht Ihre absetzbaren Kosten.
4. Alle Haushalte nutzen
Haben Sie eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus in Deutschland? Auch dort fallen Handwerkerkosten an, die Sie absetzen können.
5. Partner einbeziehen
Bei zusammen veranlagten Ehepaaren gilt der Höchstbetrag gemeinsam (6.000 € Arbeitskosten = 1.200 € Bonus). Bei getrennter Veranlagung kann jeder Partner den vollen Betrag nutzen.
Häufige Fragen zu Handwerkerkosten und Steuer
Wie viel Handwerkerkosten kann ich absetzen?
Sie können 20% der Arbeitskosten von maximal 6.000 € pro Jahr absetzen. Das ergibt eine Steuerersparnis von bis zu 1.200 €, die direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen wird.
Welche Kosten einer Handwerkerrechnung sind absetzbar?
Absetzbar sind Arbeitskosten, Fahrtkosten, Maschinenkosten und Entsorgungskosten. Nicht absetzbar sind Materialkosten wie Farbe, Fliesen oder Installationsmaterial.
Kann ich Handwerker bar bezahlen und trotzdem absetzen?
Nein. Das Finanzamt akzeptiert nur Zahlungen per Überweisung, die auf dem Kontoauszug nachweisbar sind. Barzahlung ist nicht absetzbar.
Gilt der Steuerbonus auch für Mieter?
Ja! Mieter können anteilige Handwerkerkosten aus der Nebenkostenabrechnung absetzen. Der Vermieter muss dafür eine Bescheinigung über die Arbeitskosten ausstellen.
Kann ich Handwerkerkosten und KfW-Förderung kombinieren?
Nein. Für dieselbe Maßnahme können Sie nicht beides nutzen. Sie müssen sich zwischen Förderung und Steuerbonus entscheiden.
Wo trage ich Handwerkerkosten in der Steuererklärung ein?
In der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" unter Zeile 6-8 "Handwerkerleistungen". Tragen Sie nur die Arbeitskosten ein, nicht das Material.
Gilt das auch für Neubauten?
Nein. Die Errichtung eines neuen Hauses wird nicht gefördert. Der Bonus gilt nur für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand. Erst nach dem Einzug können Sie Arbeiten absetzen.
Was ist mit haushaltsnahen Dienstleistungen?
Das ist ein separater Topf! Für Putzhilfen, Gärtner oder Pflegeleistungen können Sie ZUSÄTZLICH 20% von bis zu 20.000 € (also max. 4.000 €) absetzen. Berechnen Sie Ihren Bonus mit unserem Rechner für Haushaltsnahe Leistungen.
Fazit: Handwerkerrechnung absetzen lohnt sich!
Mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen sparen Sie bis zu 1.200 € pro Jahr – bei energetischen Sanierungen sogar bis zu 40.000 € insgesamt. Die Voraussetzungen sind einfach: Eine ordnungsgemäße Rechnung und Zahlung per Überweisung genügen.
Unsere Empfehlung: Achten Sie bei jeder Handwerkerrechnung darauf, dass die Kosten aufgeschlüsselt sind. Sammeln Sie alle Rechnungen fürs Jahr und tragen Sie die Summe der Arbeitskosten in Ihre Steuererklärung ein. So holen Sie sich bares Geld vom Staat zurück!
💡 Steuerbonus berechnen: Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für Haushaltsnahe Leistungen, um Ihren individuellen Steuerbonus sofort zu berechnen.
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Fenster- & Bauelemente-Experte, Unternehmer
Veröffentlicht: 20. Januar 2025• Aktualisiert: 5. April 2026
John Neufeldt ist Unternehmer im Handwerk und Inhaber von Meylen.de (Fenstersysteme) sowie Garten-Eifel.de (GaLaBau). Sein Werdegang führt von der Fenstermontage über Schüco-zertifizierte Fertigung bis zur Geschäftsführung eines Fensterproduktionswerks. Auf handwerk.cloud teilt er sein Praxiswissen zu Fenstern, Haustüren, Garagentoren und Betriebsführung im Handwerk.
