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Sanierungspflicht 2026: Was das GEG von Hausbesitzern verlangt

Welche Sanierungspflichten gelten 2026? GEG-Anforderungen, Austauschpflichten für Heizungen, Nachrüstpflichten bei Eigentümerwechsel und Bußgelder.

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Kostenexperte handwerk.cloud

12. Februar 2026

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Seit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es in Deutschland klare Sanierungspflichten für Hausbesitzer. Doch viele Eigentümer wissen nicht genau, wann sie sanieren müssen und wann es freiwillig ist. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über GEG-Pflichten, Austauschpflichten, Fristen und Bußgelder – aktuell für 2026.

💡 Kostenplanung: Was kosten die Pflichtmaßnahmen? Nutzen Sie unseren Sanierungsrechner für eine individuelle Kalkulation.

Die wichtigsten Sanierungspflichten im Überblick

Pflicht Wann gültig? Frist Kosten (ca.)
Oberste Geschossdecke dämmen Bei Eigentümerwechsel 2 Jahre nach Kauf 3.000 – 6.000 €
Heizung tauschen (30+ Jahre) Bei Standard-/Konstanttemperaturkesseln Sofort fällig 12.000 – 55.000 €
65-%-Erneuerbare-Pflicht Bei Neueinbau ab 2026 (Kommunale Wärmeplanung) Ab Einbau 32.000 – 55.000 €
Energieausweis vorlegen Bei Verkauf, Vermietung, Neubau Vor Vertragsschluss 300 – 500 €
Rohrleitungsdämmung Bei ungedämmten Leitungen in unbeheizten Räumen Sofort fällig 500 – 2.000 €

Pflicht 1: Oberste Geschossdecke dämmen

Die meistbetroffene Pflicht bei Hauskauf oder Erbschaft:

  • Wann: Innerhalb von 2 Jahren nach Eigentümerwechsel (Kauf, Erbschaft, Schenkung)
  • Was: Oberste Geschossdecke oder Dach muss den U-Wert 0,24 W/(m²·K) erreichen
  • Ausnahme: Selbstnutzende Eigentümer, die das Haus vor dem 01.02.2002 bewohnt haben
  • Kosten: Geschossdecke dämmen ca. 30–50 €/m² = 3.000–6.000 € bei 100–120 m²
  • Tipp: Die Geschossdeckendämmung ist eine der kostengünstigsten Maßnahmen mit gutem Effekt
💡 Meister-Tipp: Die Geschossdeckendämmung lässt sich oft in Eigenleistung machen (Mineralwolle auslegen). Material kostet nur 15–25 €/m². Das spart die Hälfte der Kosten und erfüllt trotzdem die GEG-Vorgabe.

Pflicht 2: Alte Heizkessel tauschen

Das GEG schreibt den Austausch veralteter Heizkessel vor:

  • Betroffen: Standard-Heizkessel und Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind
  • Nicht betroffen: Niedertemperatur- und Brennwertkessel (auch wenn alt)
  • Nicht betroffen: Selbstnutzende Eigentümer in Ein-/Zweifamilienhäusern (seit vor 01.02.2002)
  • Bei Eigentümerwechsel: Innerhalb von 2 Jahren nach Kauf austauschen

Was kostet der Heizungstausch?

Neues System Kosten Förderung Eigenanteil
Wärmepumpe (Luft-Wasser) 32.000 € Bis 70 % ab 9.600 €
Pelletheizung 25.000 € Bis 45 % ab 13.750 €
Gasbrennwert (H2-ready) 12.000 € Keine 12.000 €
Fernwärme-Anschluss 5.000 – 15.000 € Regional Variiert

→ Ausführlich: Wärmepumpe Kosten | Gasheizung tauschen

Pflicht 3: 65-%-Erneuerbare-Regel

Die wichtigste Neuerung seit 2024 – mit gestaffeltem Inkrafttreten:

  • Neubauten in Neubaugebieten: Seit 01.01.2024
  • Bestandsgebäude (>100.000 EW): Ab 30.06.2026 (nach kommunaler Wärmeplanung)
  • Bestandsgebäude (<100.000 EW): Ab 30.06.2028
  • Bedeutung: 65 % des Wärmebedarfs muss durch erneuerbare Energien gedeckt werden
  • Bestehende Heizungen: Dürfen weiterbetrieben und repariert werden – nur bei Neueinbau gilt die Pflicht
⚠️ Achtung: Wenn Ihre bestehende Heizung irreparabel kaputtgeht, haben Sie eine Übergangsfrist von 5 Jahren. In dieser Zeit dürfen Sie provisorisch eine gebrauchte oder fossile Heizung nutzen.

Bedingte Pflichten: Bei Sanierung einhalten

Diese Pflichten gelten nur, wenn Sie ohnehin sanieren (keine eigenständige Sanierungspflicht):

Wenn Sie … … dann müssen Sie Mindeststandard
>10 % der Dachfläche erneuern GEG-konform dämmen U ≤ 0,24 W/(m²·K)
>10 % der Putzfläche erneuern GEG-konform dämmen U ≤ 0,24 W/(m²·K)
Fenster austauschen Mindest-U-Wert einhalten Uw ≤ 1,3 W/(m²·K)
Neue Heizung einbauen 65 % erneuerbar (nach Frist) Wärmepumpe, Pellet o.Ä.

Bußgelder bei Verstößen

Verstöße gegen GEG-Pflichten können teuer werden:

  • Fehlender Energieausweis: Bis 10.000 € Bußgeld
  • Nicht-Austausch alter Heizkessel: Bis 50.000 € Bußgeld
  • Fehlende Dämmung (Pflicht bei Eigentümerwechsel): Bis 50.000 € Bußgeld
  • Verstoß gegen 65-%-Pflicht: Bis 50.000 € Bußgeld

In der Praxis werden Bußgelder eher selten verhängt – aber bei Hausverkauf kann ein Energieberater die Verstöße aufdecken, was den Kaufpreis erheblich drückt.

Was muss ich nach dem Hauskauf sanieren?

Wenn Sie ein Haus gekauft oder geerbt haben, prüfen Sie diese Checkliste:

  1. Heizkessel: Älter als 30 Jahre? Standard-/Konstanttemperaturkessel? → Austauschpflicht (2 Jahre)
  2. Oberste Geschossdecke: Ungedämmt? → Dämmung nachrüsten (2 Jahre)
  3. Rohrleitungen: Ungedämmte Heizungs-/Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen? → Sofort dämmen
  4. Energieausweis: Gültig? Wurde beim Kauf vorgelegt?
  5. Rauchwarnmelder: In allen Bundesländern Pflicht in Schlaf- und Kinderzimmern + Fluren

Häufige Fragen zur Sanierungspflicht

Muss ich mein Haus energetisch sanieren?

Eine generelle Sanierungspflicht für bestehende Gebäude gibt es nicht. Pflichten entstehen nur bei: Eigentümerwechsel (Geschossdecke + ggf. Heizung), alten Heizkesseln (>30 Jahre), oder wenn Sie ohnehin sanieren (>10 % der Fläche → GEG-Standards einhalten).

Was passiert bei der EU-Gebäuderichtlinie?

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) fordert, dass die energetisch schlechtesten 16 % der Gebäude bis 2030 saniert werden. Die nationale Umsetzung in Deutschland steht noch aus, könnte aber zusätzliche Pflichten für Gebäude mit Energieeffizienzklasse G und F bringen.

Gibt es Ausnahmen von der Sanierungspflicht?

Ja: Selbstnutzende Eigentümer in Ein-/Zweifamilienhäusern, die das Gebäude vor dem 01.02.2002 bewohnt haben, sind von den meisten Pflichten ausgenommen. Bei Verkauf oder Vermietung entfällt diese Ausnahme.

Nächster Schritt

Berechnen Sie mit dem Sanierungsrechner, was die Pflichtmaßnahmen für Ihr Gebäude kosten. Weitere Ratgeber:

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