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Förderung Fenster 2026: BAFA & Steuerbonus

Förderung Fenster 2026: 15–20 % BAFA-Zuschuss oder 20 % Steuerbonus. U-Wert-Anforderungen, Rechenbeispiele, Antragstellung und häufige Fehler erklärt.

John Neufeldt·16. Februar 2026
Geprüfte Fachbetriebe🔒Sichere Daten (SSL)💯Kostenlos & unverbindlich4,8/5 Kundenbewertung

Neue Fenster verbessern nicht nur die Wärmedämmung, sondern senken auch die Heizkosten, erhöhen den Wohnkomfort und steigern den Immobilienwert. Der Staat fördert den Fenstertausch über zwei Wege: 15–20 % BAFA-Zuschuss (Programm BEG Einzelmaßnahmen) oder 20 % Steuerbonus über § 35c EStG. Im Idealfall sparen Sie bei einer Investition von 15.000 Euro bis zu 3.000 Euro – und bei größeren Projekten mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar bis zu 12.000 Euro. Welcher Weg der richtige ist und worauf Sie achten müssen, erklären wir hier Schritt für Schritt.

⚡ Kurz & knapp: Förderung Fenster 2026

  • BAFA-Zuschuss: 15 % (20 % mit iSFP-Bonus)
  • Max. förderfähige Kosten: 30.000 € (60.000 € mit iSFP)
  • Maximaler Zuschuss: 12.000 € je Wohneinheit
  • Oder Steuerbonus § 35c: 20 % über 3 Jahre (max. 40.000 €)
  • U-Wert Anforderung: Uw ≤ 0,95 W/(m²K)
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Kostenloser Förderrechner: BAFA vs. Steuerbonus im Vergleich


Welche Fenster werden gefördert?

Nicht jedes Fenster ist förderfähig. Entscheidend ist der Uw-Wert (Gesamt-Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters inklusive Rahmen) – nicht der Ug-Wert (nur Verglasung). Die technischen Mindestanforderungen gelten sowohl für die BAFA-Förderung als auch für den Steuerbonus.

Bauteil Max. U-Wert (W/m²K) Typische Lösung Kosten/Stück
Fenster (Uw) ≤ 0,95 3-fach-Verglasung mit Wärmeschutz-Rahmen 400–800 €
Dachfenster (Uw) ≤ 1,0 3-fach (VELUX, Roto, Fakro) 500–1.200 €
Verglasung allein (Ug) ≤ 0,60 Nur Glasaustausch ohne Rahmen 200–400 €
Haustür (UD) ≤ 1,3 Alu oder Kunststoff mit Wärmekern 1.500–4.000 €
Nebeneingangstür ≤ 1,8 Kunststoff/Stahl 800–2.000 €

💡 Meister-Tipp: Moderne 3-fach-verglaste Kunststoff- oder Holz-Alu-Fenster erfüllen den geforderten Uw-Wert von 0,95 in der Regel problemlos. Vorsicht bei Billigangeboten: 2-fach-Verglasung erreicht typischerweise nur Uw 1,1–1,3 und ist nicht förderfähig!

Wichtig bei Altbauten: Der U-Wert der neuen Fenster sollte nicht deutlich besser sein als der der Außenwand. Sonst verlagert sich der Taupunkt auf die Wand, und es droht Schimmelgefahr. Ein Energieberater prüft das vorher und empfiehlt ggf. eine Fassadendämmung als Ergänzungsmaßnahme.


BAFA vs. Steuerbonus: Der große Vergleich

Beide Förderwege können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden – Sie müssen sich entscheiden. Hier die Unterschiede:

Kriterium BAFA BEG EM (Gebäudehülle) § 35c EStG (Steuerbonus)
Fördersatz 15 % (20 % mit iSFP) 20 % über 3 Jahre
Max. förderfähige Kosten 30.000 € (60.000 € mit iSFP) pro WE/Jahr 200.000 € (über Gesamtlaufzeit)
Maximaler Zuschuss 4.500 € (12.000 € mit iSFP) 40.000 €
Antragstellung Vor Baubeginn beim BAFA Nachträglich über Steuererklärung
Energieberater? Pflicht (aus dena-Expertenliste) Nein (Fachbetrieb-Bescheinigung genügt)
Gebäudealter Mind. 5 Jahre Mind. 10 Jahre
Nutzungsart Eigennutzung + Vermietung Nur Eigennutzung
Auszahlung Direkte Überweisung (6–12 Wochen) Steuererstattung: 7 % + 7 % + 6 % über 3 Jahre
Umsetzungsfrist 36 Monate ab Zusage Vor 01.01.2030 abgeschlossen
Kombinierbar mit KfW 458? ✅ Ja (andere Maßnahme, z.B. Heizung) ❌ Nicht für selbe Maßnahme

💡 Faustregel: Bis 30.000 € Investition: BAFA mit iSFP wählen (20 % sofort). Ab 30.000 € und bei Eigennutzung: Steuerbonus kann sich lohnen (max. 40.000 € absetzbar, kein Energieberater nötig). Für Vermieter: Nur BAFA, da § 35c nur bei Eigennutzung gilt.

Um die theoretischen Fördersätze in der Praxis optimal auszuschöpfen, empfehlen Experten oft regionale Fachbetriebe wie Meylen.de, die einen Fördermittel-Check direkt ins Angebot integrieren und bei der Antragstellung unterstützen.


3 Rechenbeispiele

Beispiel 1: EFH, 10 Fenster + 1 Haustür (BAFA mit iSFP)

Position Kosten
10 Fenster (3-fach, 1200 × 1000 mm) 8.500 €
1 Haustür (UD 1,1) 3.500 €
Demontage + Leibungsanpassung 2.500 €
Gesamtkosten 14.500 €
BAFA-Zuschuss 20 % (mit iSFP) –2.900 €
Energieberater (Eigenanteil 20 % von ~1.500 €) +300 €
Eigenanteil 11.900 €

Beispiel 2: EFH, 10 Fenster (Steuerbonus § 35c)

Position Kosten
Gesamtkosten (Material + Montage) 14.500 €
Steuererstattung 20 % –2.900 €
Kein Energieberater nötig 0 €
Eigenanteil 11.600 €
Verteilung: 7 % im 1. Jahr (1.015 €) + 7 % im 2. Jahr + 6 % im 3. Jahr

Beispiel 3: MFH (6 WE), 30 Fenster + 2 Haustüren (BAFA mit iSFP, Vermieter)

Position Kosten
30 Fenster (3-fach) 25.000 €
2 Hauseingangstüren 6.000 €
Demontage + Anpassung 7.000 €
Gesamtkosten 38.000 €
BAFA-Zuschuss 20 % (mit iSFP) –7.600 €
Energieberater (Eigenanteil) +400 €
Eigenanteil 30.800 €
Zusätzlich: Modernisierungsumlage (8 %/J.) auf Mieter → bis 2.432 €/Jahr

💡 Für Vermieter: Der Steuerbonus § 35c gilt nur bei Eigennutzung. Vermieter müssen den BAFA-Weg nehmen – dafür können die Kosten über die Modernisierungsumlage (max. 8 %/Jahr der Investitionskosten) anteilig auf die Mieter umgelegt werden.


Häufige Fehler bei der Fenster-Förderung

Fehler Folge So vermeiden Sie ihn
2-fach-Verglasung bestellt Nicht förderfähig (Uw > 0,95) Immer 3-fach bestellen, Uw im Angebot prüfen
Kein BAFA-Antrag vor Baubeginn Förderung komplett verwirkt Antrag als Erstes stellen
Energieberater vergessen (BAFA) Antrag unvollständig, abgelehnt Energieeffizienz-Experte aus dena-Liste wählen
Uw/Ug verwechselt Falsches Fenster bestellt Im Angebot ausdrücklich den Uw-Wert verlangen
BAFA + § 35c kombiniert Nicht erlaubt (gleiche Maßnahme) Einen Förderpfad wählen
Vermieter nimmt § 35c Nur für Eigennutzung möglich BAFA BEG EM beantragen
iSFP nicht beantragt Förderlücke: nur 15 % statt 20 % iSFP erstellen lassen (Eigenanteil: 300–600 €)

Was zählt zu den förderfähigen Kosten?

Die Abgrenzung ist wichtig, da das BAFA nachprüft:

✅ Förderfähig ❌ Nicht förderfähig
Fenster (Material + Einbau) Rein optische Erneuerung (ohne energetische Verbesserung)
Haustüren (wenn U-Wert erfüllt) Insektenschutzgitter
Demontage alter Fenster Elektrische Rollläden (einzeln, ohne energetischen Bezug)
Leibungsanpassung + Putzanschluss Innenfensterbänke (rein dekorativ)
Rollladenkästen-Dämmung Verdunkelungsrollos
Fensterbankabdichtung (außen) Dekorative Sprossen (nur optisch)
Jalousiekästen-Erneuerung (energetisch) Gardinen, Vorhänge

Antragstellung BAFA: Schritt für Schritt

Die Reihenfolge ist entscheidend – ein falscher Schritt kann die komplette Förderung kosten:

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen – aus der offiziellen dena-Expertenliste. Kosten: 400–800 €, davon 80 % BAFA-gefördert (Eigenanteil: 80–160 €).
  2. Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen → bringt +5 % Bonus und verdoppelt die förderfähigen Kosten auf 60.000 €. Empfehlung: immer machen.
  3. BAFA-Antrag online stellen – der Energieberater erstellt eine Technische Projektbeschreibung (TPB) im BAFA-Portal, deren ID Sie für den Antrag brauchen.
  4. Zusage abwarten – Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen.
  5. Handwerker beauftragen – erst nach Förderzusage!
  6. Fenster einbauen lassen – innerhalb von 36 Monaten ab Zusage.
  7. Verwendungsnachweis hochladen – Schlussrechnung + Fachunternehmererklärung.
  8. Zuschuss wird überwiesen – i.d.R. innerhalb von 6–12 Wochen.

⚠️ Budget 2026: Das Förderbudget für 2026 wurde auf ca. 12 Mrd. € reduziert (2025: 15,3 Mrd. €). Einzelmaßnahmen wie der Fenstertausch bleiben voraussichtlich stabil unterstützt, aber: Wer plant, sollte seinen Antrag frühzeitig stellen.


Lohnt sich der iSFP?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet Sie netto 300–600 € Eigenanteil. Dafür erhalten Sie:

  • +5 Prozentpunkte mehr Förderung (von 15 % auf 20 %)
  • Verdopplung der förderfähigen Kosten (von 30.000 auf 60.000 €)
  • Einen konkreten Plan für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie in sinnvoller Reihenfolge

Rechnung: Bei 10.000 € Fensterinvestition bringt der iSFP 500 € mehr Förderung bei 400 € Eigenanteil – also schon ab 8.000 € Investition lohnt er sich. Bei höheren Investitionen ist der Vorteil noch deutlicher.

Mehr zum iSFP: Sanierungsfahrplan erstellen lassen →


Häufige Fragen zur Fenster-Förderung

Wie hoch ist die Förderung für neue Fenster 2026?

15 % BAFA-Zuschuss ohne iSFP, 20 % mit iSFP. Alternativ: 20 % Steuerbonus über § 35c EStG. Maximale BAFA-Förderung: 12.000 € (mit iSFP bei 60.000 € Kosten).

Welchen U-Wert müssen neue Fenster haben?

Der Uw-Wert des kompletten Fensters (mit Rahmen) muss ≤ 0,95 W/(m²K) betragen. Moderne 3-fach-Verglasung erfüllt das problemlos mit Werten von 0,7–0,9.

Werden auch einzelne Fenster gefördert?

Ja – es gibt keine Mindestanzahl. Auch ein einzelnes Fenster ist förderfähig, solange es den U-Wert erfüllt und die Gesamtinvestition über der Bagatellgrenze liegt.

Was ist der Unterschied zwischen Uw und Ug?

Uw = Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters (Glas + Rahmen + Randverbund). Ug = nur Verglasung. Für die Förderung ist immer der Uw-Wert maßgeblich.

Kann ich Fenster-Förderung und KfW-Heizungstausch kombinieren?

Ja! KfW 458 für den Heizungstausch und BAFA BEG EM für Fenster ist die empfohlene Kombination. Beides parallel beantragbar, solange es unterschiedliche Maßnahmen sind.

Lohnt sich der iSFP?

Ja – ab ca. 8.000 € Investition. Der iSFP kostet 300–600 € Eigenanteil, bringt aber 5 % mehr Förderung und verdoppelt die förderfähigen Kosten auf 60.000 €. Mehr dazu: iSFP-Guide →.


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Fenster- & Bauelemente-Experte, Unternehmer

Veröffentlicht: 16. Februar 2026• Aktualisiert: 5. März 2026

John Neufeldt ist Unternehmer im Handwerk und Inhaber von Meylen.de (Fenstersysteme) sowie Garten-Eifel.de (GaLaBau). Sein Werdegang führt von der Fenstermontage über Schüco-zertifizierte Fertigung bis zur Geschäftsführung eines Fensterproduktionswerks. Auf handwerk.cloud teilt er sein Praxiswissen zu Fenstern, Haustüren, Garagentoren und Betriebsführung im Handwerk.

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