Mindestlohn Bau 2026: Alle aktuellen Sätze für Handwerker
Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 €. Doch im Handwerk gelten oft höhere Branchenmindestlöhne. Wir zeigen alle Sätze für Bau, Elektro, Gerüstbau und mehr.
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20. Januar 2026
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Doch Vorsicht: In vielen Bau- und Handwerksberufen gelten höhere Branchenmindestlöhne, die für alle Beschäftigten verbindlich sind. Wir geben Ihnen den aktuellen Überblick.
1. Gesetzlicher Mindestlohn 2026
Aktuelle Werte
- Seit 01.01.2026: 13,90 € pro Stunde
- Ab 01.01.2027: 14,60 € pro Stunde (bereits beschlossen)
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, mit wenigen Ausnahmen (Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten).
2. Branchenmindestlöhne im Handwerk
In vielen Gewerken hat die Tarifgemeinschaft höhere Mindestlöhne vereinbart:
| Branche | Mindestlohn 2026 | Anmerkung |
|---|---|---|
| Bauhauptgewerbe (LG 1) | 15,86 € | Ab 01.04.2026 |
| Elektrohandwerk | 14,93 € | Seit 01.01.2026 |
| Gerüstbau | 14,35 € | Bundeseinheitlich |
| Maler- und Lackierer | 14,50 € | Ungelernte / 15,40 € Facharbeiter |
| Dachdeckerhandwerk | 14,80 € | Erhöht seit 01.01.2026 |
3. Tariflöhne Bauhauptgewerbe ab April 2026
Im Bauhauptgewerbe wurden neue Tariflöhne vereinbart:
- Lohnerhöhung: +3,9% ab 01.04.2026
- Lohnangleichung Ost-West: Ostdeutsche Löhne werden an Westniveau angeglichen
- Lohngruppe 1 (Werker): 15,86 € bundeseinheitlich
- Lohngruppe 2 (Fachwerker): 17,34 € bundeseinheitlich
4. Was bedeutet das für Arbeitgeber?
⚠️ Achtung
- Branchenmindestlöhne gelten auch für nicht-tarifgebundene Betriebe
- Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500.000 € Bußgeld geahndet werden
- Subunternehmer-Ketten: Sie haften für Mindestlohnverstöße Ihrer Subs!
✅ Praxis-Tipps
- Prüfen Sie alle Arbeitsverträge auf Mindestlohn-Konformität
- Passen Sie Stundensätze in Angeboten entsprechend an
- Dokumentieren Sie Arbeitszeiten lückenlos
5. Rechenbeispiel: Was bleibt netto?
Bei 13,90 € Mindestlohn und 40-Stunden-Woche:
- Brutto monatlich: ca. 2.410 €
- Netto (Steuerklasse 1): ca. 1.720 €
- Brutto jährlich: ca. 28.900 €
6. FAQ zum Mindestlohn
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?
Ja, uneingeschränkt. Bei 13,90 €/Stunde bedeutet das maximal ca. 40 Stunden/Monat bei 538 € Minijob-Grenze.
Was ist mit Akkordlohn?
Auch bei Stücklohn muss am Ende mindestens der Mindestlohn pro Stunde erreicht werden.
Wie wird die Arbeitszeit erfasst?
Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit zu dokumentieren – spätestens am siebten Tag.
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