Mindestlohn Bau 2026: Aktuelle Sätze & Tarif
Mindestlohn Bau 2026: SOKA-Bau Lohngruppen, IG BAU Tarifvertrag, Lohnerhöhung Bauhauptgewerbe. Alle Sätze für Bauhelfer, Facharbeiter & Betriebe.
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Doch Vorsicht: In vielen Bau- und Handwerksberufen gelten höhere Branchenmindestlöhne, die für alle Beschäftigten verbindlich sind – auch für nicht-tarifgebundene Betriebe. Dieser Ratgeber gibt Ihnen den vollständigen Überblick über alle relevanten Lohnsätze, Tarifverträge und die konkreten Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Baugewerbe.
1. Gesetzlicher Mindestlohn 2026
Der gesetzliche Mindestlohn gilt als absolute Untergrenze für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Für das Baugewerbe ist er in der Praxis allerdings weniger relevant, weil die Branchenmindestlöhne deutlich höher liegen.
| Zeitraum | Stundenlohn | Monatslohn (40 Std.) |
|---|---|---|
| Seit 01.01.2026 | 13,90 € | ~2.410 € brutto |
| Ab 01.01.2027 (beschlossen) | 14,60 € | ~2.530 € brutto |
Ausnahmen vom Mindestlohn:
- Auszubildende (es gelten Ausbildungsvergütungen)
- Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer neuen Beschäftigung
- Pflichtpraktikanten und freiwillige Praktikanten bis 3 Monate
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
💡 Wichtig: Seit dem BAG-Urteil von 2022 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten aller Beschäftigten systematisch erfassen. Im Baugewerbe gilt darüber hinaus eine besondere Aufzeichnungspflicht nach § 19 AEntG – hier muss die Dokumentation am siebten Tag nach dem Arbeitstag vorliegen.
2. Branchenmindestlöhne im Handwerk
In vielen Gewerken hat die Tarifgemeinschaft höhere Mindestlöhne vereinbart. Diese sind allgemeinverbindlich – das bedeutet: Sie gelten für alle Betriebe der jeweiligen Branche, unabhängig davon, ob diese tarifgebunden sind oder nicht.
| Branche | Mindestlohn 2026 | Gültig seit/ab | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Bauhauptgewerbe (LG 1) | 15,86 € | Ab 01.04.2026 | Werker/Bauhelfer |
| Bauhauptgewerbe (LG 2) | 17,34 € | Ab 01.04.2026 | Fachwerker |
| Elektrohandwerk | 14,93 € | Seit 01.01.2026 | Bundeseinheitlich |
| Gerüstbau | 14,35 € | Seit 01.01.2026 | Bundeseinheitlich |
| Maler- und Lackierer | 14,50 € / 15,40 € | Seit 01.01.2026 | Ungelernte / Facharbeiter |
| Dachdeckerhandwerk | 14,80 € | Erhöht seit 01.01.2026 | Bundeseinheitlich |
| Gebäudereinigung (Innen/Glas) | 14,25 € / 18,49 € | Seit 01.01.2026 | Innenreinigung / Glasreinigung |
| Steinmetz- und Steinbildhauer | 14,20 € | Seit 01.01.2026 | Bundeseinheitlich |
| Schornsteinfeger | 14,50 € | Seit 01.01.2026 | Bundeseinheitlich |
| Pflegebranche | 16,10 € | Seit 01.05.2025 | Qualifizierte Kräfte: 17,35 € |
⚠️ Achtung: Die Branchenmindestlöhne im Bauhauptgewerbe liegen bis zu 25 % über dem gesetzlichen Mindestlohn. Wer nur den gesetzlichen Mindestlohn zahlt, verstößt gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und riskiert Bußgelder bis zu 500.000 €.
3. Tariflöhne Bauhauptgewerbe ab April 2026
Im Bauhauptgewerbe wurden zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der IG BAU neue Tariflöhne vereinbart:
- Lohnerhöhung: +3,9 % ab 01.04.2026
- Lohnangleichung Ost-West: Ostdeutsche Löhne werden schrittweise an Westniveau angeglichen – ein historischer Schritt nach über 30 Jahren Lohndifferenz
- Lohngruppe 1 (Werker): 15,86 € bundeseinheitlich
- Lohngruppe 2 (Fachwerker): 17,34 € bundeseinheitlich
- Lohngruppe 3 (Spezialbau-Facharbeiter): 18,49 € West / 17,92 € Ost (Angleichung folgt)
- Lohngruppe 4 (Vorarbeiter/Polier): 20,11 € West / 19,45 € Ost
Was bedeuten die Lohngruppen?
| Lohngruppe | Beschreibung | Typische Tätigkeiten |
|---|---|---|
| LG 1 (Werker) | Ungelernte Hilfskräfte | Bauhelfer, Handlanger, einfache Zuarbeiten |
| LG 2 (Fachwerker) | Angelernte Kräfte mit beruflicher Praxis | Maschinenführer, angelernte Maurer |
| LG 3 (Facharbeiter) | Ausgebildete Gesellen | Maurer, Zimmerer, Betonbauer mit Gesellenbrief |
| LG 4 (Vorarbeiter) | Erfahrene Kräfte mit Führungsverantwortung | Polier, Baustellenleiter |
4. Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Die steigenden Löhne haben direkte Auswirkungen auf Kalkulation, Angebotserstellung und Liquidität. Wer jetzt nicht reagiert, gerät unter Druck.
Pflichten für Arbeitgeber
- Branchenmindestlöhne gelten auch für nicht-tarifgebundene Betriebe – allgemeinverbindliche Tarifverträge binden alle Unternehmen der Branche
- Verstoße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 500.000 € (§ 23 AEntG)
- Subunternehmer-Haftung: Sie haften als Generalunternehmer für Mindestlohnverstöße Ihrer Subs! (Bürgenhaftung nach § 14 AEntG)
- Dokumentationspflicht: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens am 7. Tag dokumentiert werden
- SOKA-Bau-Beiträge: Die Sozialkassen der Bauwirtschaft erheben Beiträge für Urlaubsgeld und Zusatzversorgung – aktuell 15,4 % des Bruttolohns (Arbeitgeberanteil)
Praxis-Tipps für Betriebe
- Stundensätze anpassen: Kalkulieren Sie den neuen Mindestlohn plus Lohnnebenkosten (ca. 45–55 % Aufschlag) in Ihre Angebote ein
- Arbeitsverträge prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Verträge mindestens den Branchenmindestlohn garantieren
- Arbeitszeiterfassung digitalisieren: Manuelle Stundenzettel sind fehleranfällig – nutzen Sie eine Handwerker-App mit GPS-Zeiterfassung
- Sub-Verträge absichern: Lassen Sie sich von Subunternehmern schriftlich bestätigen, dass sie den Mindestlohn einhalten
- Kalkulationssoftware aktualisieren: Hinterlegen Sie die neuen Tarifsätze ab April 2026
5. Rechenbeispiel: Was bleibt netto?
Gesetzlicher Mindestlohn (13,90 €)
| Kennzahl | Betrag |
|---|---|
| Brutto monatlich (40 Std./Woche) | ca. 2.410 € |
| Netto (Steuerklasse 1, keine Kinder) | ca. 1.720 € |
| Netto (Steuerklasse 3, 2 Kinder) | ca. 1.950 € |
| Brutto jährlich | ca. 28.900 € |
Bau-Mindestlohn LG 1 (15,86 €)
| Kennzahl | Betrag |
|---|---|
| Brutto monatlich (40 Std./Woche) | ca. 2.750 € |
| Netto (Steuerklasse 1, keine Kinder) | ca. 1.920 € |
| Netto (Steuerklasse 3, 2 Kinder) | ca. 2.170 € |
| Brutto jährlich | ca. 32.950 € |
Bau-Facharbeiter LG 3 (18,49 €)
| Kennzahl | Betrag |
|---|---|
| Brutto monatlich (40 Std./Woche) | ca. 3.205 € |
| Netto (Steuerklasse 1, keine Kinder) | ca. 2.180 € |
| Brutto jährlich | ca. 38.460 € |
💡 Tipp: Der tatsächliche Stundenlohn liegt auf der Baustelle oft höher als der Tarif, weil Zuschläge dazukommen: Überstunden (+25 %), Nachtarbeit (+20 %), Sonntagsarbeit (+75 %), Feiertagsarbeit (+100 %). Ein Facharbeiter mit regelmäßigen Überstunden kommt schnell auf 3.500–4.000 € brutto.
6. Minijob und Mindestlohn
Die steigende Mindestlohn hat direkte Auswirkungen auf Minijobs (538-€-Basis):
| Mindestlohn | Maximale Stunden/Monat | Maximale Stunden/Woche |
|---|---|---|
| 13,90 € (2026) | 38,7 Stunden | ~9,7 Stunden |
| 14,60 € (2027) | 36,8 Stunden | ~9,2 Stunden |
| 15,86 € (Bau LG 1) | 33,9 Stunden | ~8,5 Stunden |
⚠️ Wichtig: Bei Bau-Branchenmindestlohn von 15,86 € und 538-€-Grenze darf ein Minijobber nur noch knapp 34 Stunden pro Monat arbeiten. Wird diese Grenze überschritten, handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
7. Auswirkungen auf Handwerkerpreise
Steigende Löhne fließen direkt in die Stundensätze für Kunden. Der kalkulatorische Zusammenhang:
| Position | Berechnung |
|---|---|
| Bruttolohn Facharbeiter | 18,49 €/Std. |
| + Lohnnebenkosten (~50 %) | 9,25 €/Std. |
| = Arbeitgeberkosten | 27,74 €/Std. |
| + Gemeinkosten (~30 %) | 8,32 €/Std. |
| + Gewinn + Wagnis (~15 %) | 5,41 €/Std. |
| = Kostendeckender Stundensatz (netto) | 41,47 €/Std. |
| + 19 % MwSt. | 7,88 €/Std. |
| = Stundensatz brutto | ~49,35 €/Std. |
Das erklärt, warum ein Handwerker auf der Rechnung 45–65 €/Stunde berechnet, obwohl sein Tariflohn bei 18,49 € liegt. Die Differenz sind keine Abzocke, sondern betriebswirtschaftliche Kalkulation inklusive Sozialabgaben, Verwaltung, Werkzeug und Gewinn.
Für Handwerksbetriebe, die ihre Stundensätze transparent auf der Rechnung darstellen möchten, empfehlen Branchenexperten Tools wie Clean Invoice, die automatische Stundenzettel, Aufmaße und professionelle Rechnungsvorlagen speziell für das Handwerk bieten.
8. FAQ zum Mindestlohn
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?
Ja, uneingeschränkt. Bei 13,90 €/Stunde bedeutet das maximal ca. 38,7 Stunden/Monat bei 538 € Minijob-Grenze. Im Baubereich mit Branchenmindestlohn von 15,86 € sogar nur 33,9 Stunden.
Was ist mit Akkordlohn?
Auch bei Stücklohn oder Akkordarbeit muss am Ende mindestens der Mindestlohn pro geleisteter Stunde erreicht werden. Wird der Mindestlohn unterschritten, muss der Arbeitgeber aufstocken.
Wie wird die Arbeitszeit erfasst?
Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit zu dokumentieren – spätestens am siebten Kalendertag nach dem Arbeitstag. Im Baugewerbe ist die elektronische Erfassung zunehmend Standard, da Kontrollen durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) zunehmen.
Gilt der Branchenmindestlohn auch ohne Tarifbindung?
Ja. Allgemeinverbindlich erklärte Branchenmindestlöhne gelten für alle Betriebe der jeweiligen Branche – unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband. Auch für ausländische Entsendebetriebe gilt der deutsche Branchenmindestlohn.
Was passiert bei einem Verstoß?
Verstöße gegen den Mindestlohn sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern bis zu 500.000 € geahndet werden. Bei wiederholten Verstößen droht der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führt verstärkt unangemeldete Kontrollen auf Baustellen durch.
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Handwerksexperte & Unternehmer
Veröffentlicht: 20. Januar 2026• Aktualisiert: 11. März 2026
John Neufeldt ist Unternehmer im Handwerk und Inhaber von Meylen.de (Fenstersysteme) sowie Garten-Eifel.de (GaLaBau). Mit einem Werdegang von der Baustelle bis in die Geschäftsführung eines Produktionswerks kennt er die Branche aus unterschiedlichsten Perspektiven. Auf handwerk.cloud teilt er sein Praxiswissen an der Schnittstelle von Handwerk, Betriebsführung und Digitalisierung.
