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Wärmepumpen-Förderung 2026: Bis zu 70% Zuschuss sichern

Der Staat fördert den Heizungstausch großzügig. Bis zu 21.000 Euro Zuschuss sind möglich. Wir erklären alle Fördersätze, Boni und die neuen technischen Anforderungen 2026.

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20. Januar 2026

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Die Wärmewende ist in vollem Gang. Um Hausbesitzer beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu unterstützen, hat der Staat ein attraktives Förderprogramm aufgelegt. Bis zu 70 Prozent der Kosten werden übernommen – das sind bei 30.000 Euro Investition satte 21.000 Euro geschenkt! Doch wie setzt sich die Förderung zusammen und was müssen Sie beachten?

1. Die Förderbausteine im Überblick

Die Förderung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die Sie kombinieren können:

Förderbaustein Fördersatz Bedingung
Grundförderung 30% Für jeden Antragsteller
Klimageschwindigkeits-Bonus +20% Alte Öl-/Gas-/Nachtspeicherheizung wird ersetzt
Effizienz-Bonus +5% Natürliche Kältemittel oder Erdwärme/Wasser
Einkommens-Bonus +30% Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr

Maximale Förderhöhe: 70% von max. 30.000 € = 21.000 € Zuschuss.

2. Der Klimageschwindigkeits-Bonus: Jetzt noch 20%

Dieser Bonus belohnt den schnellen Austausch alter, ineffizienter Heizungen:

  • Öl-, Kohle- und Gasetagen-Heizungen (unabhängig vom Alter)
  • Nachtspeicherheizungen
  • Gas- oder Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind

Wichtig: Der Bonus gilt nur bis 31.12.2028 in voller Höhe. Danach reduziert er sich alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.

3. Neue technische Anforderungen 2026

Ab 2026 gelten verschärfte Anforderungen für die Förderung:

Neu ab 01.01.2026

  • Schallschutz: Außen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen (bisher: 5 dB).
  • Jahresarbeitszahl (JAZ): Mindestens 3,0 muss erreicht werden.
  • Smart-Meter-Gateway: Pflicht seit 2025 – die Wärmepumpe muss an ein zertifiziertes Gateway angeschlossen sein.

4. So beantragen Sie die Förderung

  1. Fachbetrieb beauftragen: Ein zertifizierter Heizungsbauer erstellt die "Bestätigung zum Antrag" (BzA-ID).
  2. KfW-Antrag stellen: Mit der BzA-ID beantragen Sie online bei der KfW (Programm 458).
  3. Zusage abwarten: Erst nach Zusage dürfen Sie die Arbeiten beauftragen!
  4. Installation durchführen: Der Fachbetrieb installiert die Wärmepumpe.
  5. Nachweis einreichen: Nach Fertigstellung laden Sie die Rechnung hoch.

5. Rechenbeispiel: Familie Müller

Die Müllers tauschen ihre 25 Jahre alte Gasheizung gegen eine Erdwärmepumpe:

  • Investition: 28.000 €
  • Grundförderung 30%: 8.400 €
  • Klimageschwindigkeits-Bonus 20%: 5.600 €
  • Effizienz-Bonus 5% (Erdwärme): 1.400 €
  • Gesamtförderung: 15.400 €
  • Eigenanteil: nur 12.600 €

6. FAQ zur Wärmepumpen-Förderung

Kann ich die Förderung mit dem Steuerbonus kombinieren?

Nein. Entweder KfW-Förderung ODER Steuerermäßigung nach §35c EStG – nicht beides.

Wird die Förderung 2026 gekürzt?

Nein, die Fördersätze bleiben 2026 stabil. Erst nach 2028 sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus schrittweise.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Rechnen Sie mit 4-8 Wochen. Planen Sie also frühzeitig!

7. Experten-Fazit

"Die Wärmepumpen-Förderung 2026 ist so attraktiv wie nie. Mit bis zu 70% Zuschuss und den neuen technischen Standards ist der Heizungstausch nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Handeln Sie jetzt – der Klimageschwindigkeitsbonus wird nach 2028 schrittweise reduziert."

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