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Angebot Vorlage 2026 – Online-Generator mit PDF-Export

Professionelles Angebot direkt im Browser erstellen: Firmendaten & Logo eintragen, Positionen anlegen, MwSt. automatisch berechnen – und als druckfertiges PDF speichern. Komplett kostenlos, ohne Anmeldung.

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Daten eintragen

Firma, Logo, Kunde & Positionen.

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Live-Vorschau prüfen

A4-Layout, MwSt. automatisch.

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Direkt aus dem Browser, ohne Software.

⚡ In 2 Min fertig🔒 Bleibt in Ihrem Browser📄 Druckfertiges PDF🇩🇪 Made in Germany

Ihre Daten bleiben bei Ihnen

Dieser Generator läuft vollständig in Ihrem Browser – es werden keine Daten an unsere Server übertragen oder gespeichert. Ideal für ein einzelnes Angebot, das Sie schnell erstellen möchten. Für regelmäßige Angebotserstellung mit Kundenverwaltung, Statusverfolgung und automatischer Nummerierung empfehlen wir eine professionelle Lösung wie Clean Invoice.

Ihre Firmendaten

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Angebots-Details

Texte

Positionen

Pos. 1
0,00 €

MwSt.-Satz

Vorschau (wird gedruckt)

Firmenname
Kundenname
Datum:20.05.2026
Angebotsnummer:A-2026-85568
Gültig bis:19.06.2026

Angebot A-2026-85568

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne unterbreiten wir Ihnen folgendes Angebot:
Pos.ArtikelMengeEinzelpreisGesamt
11
Netto0,00 €
MwSt. 19%0,00 €
Rechnungsbetrag0,00 €
Dieses Angebot ist freibleibend. Wir freuen uns auf Ihren Auftrag.

So funktioniert der Angebots-Generator

Logo hochladen

Drag & Drop oder Klick – Ihr Firmenlogo erscheint professionell im Angebotskopf.

Positionen anlegen

Beliebig viele Positionen mit Artikel, Beschreibung, Menge und Einzelpreis.

Auto-Berechnung

Zeilensummen, Netto, MwSt. und Brutto werden automatisch berechnet.

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Per Klick als professionelles A4-PDF drucken oder als Datei speichern.

Was gehört in ein Angebot?

Ein professionelles Angebot ist mehr als eine Preisliste – es ist Ihre Visitenkarte und der erste Schritt zum Auftrag. Diese Pflichtbestandteile sollten nicht fehlen:

Vollständige Firmendaten (Name, Adresse, Kontakt)
Firmenlogo für professionellen Eindruck
Kunden-Adresse und Ansprechpartner
Eindeutige Angebotsnummer zur Zuordnung
Datum und Gültigkeitsdauer
Detaillierte Positionen mit Einzelpreisen
Nettobetrag, MwSt.-Ausweis und Bruttobetrag
Zahlungsbedingungen und Hinweise

Tipp: Angebote nachfassen

Studien zeigen, dass 80% der Aufträge durch konsequentes Nachfassen gewonnen werden. Notieren Sie sich die Gültigkeitsdauer und fragen Sie 3-5 Tage vor Ablauf freundlich nach – das unterscheidet profitable Handwerksbetriebe von der Konkurrenz.

Häufige Fragen zum Angebot im Handwerk

Was muss ein Angebot im Handwerk enthalten?

Ein vollständiges Angebot sollte enthalten: Absender mit Kontaktdaten, Empfänger-Adresse, Angebotsnummer, Datum und Gültigkeitsdauer, eine detaillierte Positionsliste mit Artikeln, Mengen und Einzelpreisen, den Nettobetrag, den MwSt.-Satz und -Betrag sowie den Bruttobetrag. Zahlungsbedingungen und ein Hinweis zur Gültigkeit sind ebenfalls empfehlenswert.

Wie schreibe ich als Handwerker schnell und einfach ein Angebot?

Am schnellsten geht es mit einem Online-Generator wie unserem: Firmendaten und Logo einmal eintragen, Kundendaten und Positionen ergänzen – fertig. Das Angebot wird live als A4-Vorschau angezeigt und kann direkt als PDF gedruckt oder gespeichert werden. So sparen Sie sich das Formatieren in Word oder Excel.

Gibt es einen kostenlosen Angebots-Generator ohne Anmeldung?

Ja – genau diesen nutzen Sie gerade. Unser Generator läuft vollständig im Browser, speichert keine Daten auf unseren Servern und erfordert keine Registrierung. Ideal für einzelne Angebote. Für regelmäßige Angebotserstellung mit Kundenverwaltung und Statusverfolgung empfehlen wir Clean Invoice.

Wie lange ist ein Angebot gültig?

Per Gesetz ist ein Angebot in der Regel nur für eine „angemessene Frist" gültig. In der Praxis setzen die meisten Handwerksbetriebe eine Gültigkeitsdauer von 14 bis 30 Tagen. Bei starken Material-Preisschwankungen kann auch eine kürzere Frist sinnvoll sein. Unsere Vorlage setzt standardmäßig 30 Tage.

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?

Ein Angebot ist bindend (außer bei „freibleibend"-Klausel) und enthält Festpreise. Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist dagegen eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten und kann bis zu 15–20 % überschritten werden, ohne dass der Kunde vorher informiert werden muss. Bei wesentlicher Überschreitung muss der Handwerker den Kunden unverzüglich informieren (§ 650 BGB).

Wie formuliere ich „Angebot freibleibend" richtig?

Der Zusatz „Dieses Angebot ist freibleibend" gehört in den Schlusstext. Er bedeutet, dass Sie sich an die genannten Preise nicht gebunden fühlen (§ 145 BGB). Wichtig: „Freibleibend" heißt nicht „unverbindlich" – der Handwerker muss bei Annahme durch den Kunden unverzüglich widersprechen, wenn er nicht liefern will. Unser Generator setzt den Hinweis standardmäßig.

Darf ich den Preis aus dem Angebot auf der Rechnung überschreiten?

Bei einem verbindlichen Angebot (ohne „freibleibend"-Klausel): Nein. Sie sind an den genannten Preis gebunden. Bei einem Kostenvoranschlag darf eine Überschreitung von bis zu 15–20 % ohne Vorwarnung erfolgen. Bei wesentlicher Überschreitung müssen Sie den Kunden sofort informieren – andernfalls kann er kündigen (§ 650 BGB).

Muss ich MwSt. auf dem Angebot ausweisen?

Ja, bei Angeboten an Endkunden (B2C) muss der Bruttopreis inkl. MwSt. angegeben werden (Preisangabenverordnung). Bei Geschäftskunden (B2B) ist die Angabe des Nettopreises plus ausgewiesener MwSt. üblich. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine MwSt. aus und wählen in unserem Generator 0 %.

Wie berechne ich den Stundenlohn für mein Angebot richtig?

Der Stundenverrechnungssatz muss alle Kosten decken: Bruttolohn, Lohnnebenkosten (ca. 20–22 %), Gemeinkosten (Miete, Fahrzeuge, Werkzeug, Versicherung) und Gewinnaufschlag (10–15 %). Faustformel: Bruttolohn × 2,5 bis 3,0. Ein Geselle mit 20 €/h Bruttolohn sollte mindestens 50–60 €/h netto kalkuliert werden.

Wie viel Materialaufschlag ist im Handwerk üblich?

Üblich sind je nach Gewerk 10–30 % auf den Netto-Einkaufspreis. Der Aufschlag deckt Lagerhaltung, Schwund, Beschaffungsaufwand und Ihr unternehmerisches Risiko. Im Angebot weisen Sie den Material-Endpreis (EK + Aufschlag) als Einzelpreis pro Position aus – der Aufschlag selbst wird nicht separat genannt.

Wie biete ich Alternativpositionen richtig an?

Alternativpositionen (auch Eventualpositionen oder Bedarfspositionen) werden im Angebot als separate Position mit dem Vermerk „Optional" oder „Alternativ" gekennzeichnet. Sie gehen nicht in die Angebotssumme ein. Beispiel: „Pos. 3 (Optional): Upgrade auf Marken-Armatur – 180,00 €". So kann der Kunde ohne Rückfragen zwischen Varianten wählen.

Wie weise ich Arbeitskosten für §35a (Steuerbonus) im Angebot aus?

Endkunden können 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 €/Jahr) als Steuerbonus geltend machen (§ 35a EStG – Haushaltsnahe Handwerkerleistungen). Weisen Sie dazu im Angebot die Arbeitskosten (inkl. Fahrt- und Maschinenkosten) getrennt vom Material aus. Tipp: Schreiben Sie in den Schlusstext: „Arbeitskosten gemäß § 35a EStG: [Betrag] € (steuerlich absetzbar)".

Was ist ein guter Schlusssatz für ein Angebot?

Ein effektiver Schlusssatz fasst den Nutzen zusammen, setzt einen zeitlichen Rahmen und enthält einen Call-to-Action. Beispiel: „Wir freuen uns, Ihr Projekt umsetzen zu dürfen. Bei Beauftragung bis zum [Datum] können wir voraussichtlich in KW [X] starten." Vermeiden Sie generische Sätze wie „Wir hoffen, Ihnen ein gutes Angebot gemacht zu haben."

Wie frage ich beim Kunden höflich nach, wenn er nicht antwortet?

Fassen Sie 3–5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist nach – am besten telefonisch. Formulierung: „Guten Tag! Ich wollte kurz nachfragen, ob Sie noch Fragen zu unserem Angebot haben oder ich etwas anpassen kann." Studien zeigen, dass 80 % der Aufträge durch konsequentes Nachfassen gewonnen werden.

Wie erstelle ich ein Angebot direkt am Handy als PDF?

Unser Generator ist vollständig responsiv und funktioniert auf Smartphone, Tablet und Desktop. Füllen Sie die Felder aus, tippen Sie auf „Als PDF drucken" und wählen Sie im Druck-Dialog „Als PDF speichern". Für die beste Druckqualität empfehlen wir ein Tablet oder Desktop-Gerät.

Wie schreibe ich Abschlagszahlungen ins Angebot?

Abschlagszahlungen (§ 632a BGB) sind bei größeren Projekten üblich und werden im Schlusstext festgelegt. Beispiel: „30 % bei Auftragserteilung, 30 % nach Rohinstallation, 40 % nach Fertigstellung." Wichtig: Abschlagsforderungen müssen angemessen sein und dem Wert der erbrachten Leistung entsprechen.

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