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E-Rechnung im Handwerk 2026: Fristen, Formate & Umsetzung

E-Rechnung Pflicht 2026: Zeitplan, XRechnung vs. ZUGFeRD, Software-Vergleich, GoBD-Anforderungen und Checkliste für kleine Handwerksbetriebe.

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Digital-Experte handwerk.cloud

20. Januar 2026

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Die Digitalisierung macht vor keiner Branche halt – auch nicht vor dem Handwerk. Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung die verpflichtende elektronische Rechnung für alle B2B-Geschäfte eingeführt. Aber keine Panik: Die Umstellung erfolgt schrittweise, für Privatkunden ändert sich nichts, und „E-Rechnung" ist nicht einfach ein PDF per E-Mail. Wir erklären Ihnen, was Sie als Handwerksbetrieb wann tun müssen – und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.


Was ist eine E-Rechnung? (Und was nicht)

Das größte Missverständnis zuerst: Eine E-Rechnung ist NICHT einfach ein PDF per E-Mail. Es handelt sich um ein strukturiertes, maschinenlesbares Dokument im XML-Format nach der europäischen Norm EN 16931, das automatisch von Buchhaltungssoftware verarbeitet werden kann.

✅ Gilt als E-Rechnung ❌ Gilt NICHT als E-Rechnung
Format XRechnung, ZUGFeRD (ab 2.0.1, Profil EN16931) PDF per Mail, Word, Excel, gescannter Brief
Maschinenlesbar Ja (strukturierte XML-Daten) Nein (nur visuell lesbar)
Automatische Verarbeitung Ja (Import in Buchhaltung) Nein (manuelles Abtippen)
Europäischer Standard EN 16931 Kein Standard

💡 Wichtig: Seit dem 1. Januar 2025 gilt jede Rechnung, die nicht den E-Rechnungs-Standard erfüllt, als „sonstige Rechnung" – auch ein PDF! Der Gesetzgeber unterscheidet jetzt nur noch zwischen E-Rechnung und „sonstiger Rechnung".


Die Zeitschiene: Was gilt wann?

Die Einführung erfolgt in drei Stufen. Jeder Handwerksbetrieb ist betroffen:

Datum Was gilt? Betrifft wen?
Seit 01.01.2025 Empfangspflicht: Jeder Betrieb muss E-Rechnungen empfangen und archivieren können Alle B2B-Unternehmen (auch Kleinstbetriebe)
Bis 31.12.2026 Papier- und PDF-Versand noch erlaubt (Übergangsregelung) Alle – aber nur mit Zustimmung des Empfängers
Ab 01.01.2027 Versandpflicht für Betriebe mit > 800.000 € Vorjahresumsatz Größere Handwerksbetriebe
Ab 01.01.2028 Versandpflicht für ALLE im B2B-Bereich Jeder Betrieb ohne Ausnahme

Ausnahmen 2028: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise sind auch nach 2028 von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind grundsätzlich nicht betroffen.

⚠️ Achtung – die Empfangspflicht gilt JETZT schon: Ihr Lieferant, Ihr Subunternehmer oder Ihr Großhändler darf Ihnen heute schon eine E-Rechnung schicken – ohne Ihre Zustimmung einzuholen. Sie müssen in der Lage sein, diese im Originalformat zu empfangen und revisionssicher zu archivieren.


XRechnung vs. ZUGFeRD: Welches Format wählen?

Beide Formate sind gesetzlich anerkannt. Die Wahl hängt von Ihren Geschäftspartnern ab:

Kriterium XRechnung ZUGFeRD (ab 2.0.1)
Aufbau Reines XML (kein PDF) PDF + eingebettetes XML (Hybrid)
Lesbarkeit für Menschen Nur mit Software/Viewer PDF normal lesbar + XML für Maschine
Pflicht bei Öffentliche Auftraggeber (Bund, viele Länder) Frei wählbar im B2B-Bereich
Ideal für Aufträge für die öffentliche Hand Handwerker → Geschäftskunden
Validation Streng – kann bei Fehler abgelehnt werden Flexibler, weniger Fehlerquellen
Software-Support Hoch Sehr hoch (fast alle Rechnungsprogramme)
Empfehlung Wenn Sie Bund-/Landesaufträge ausführen Für alle anderen Handwerksbetriebe

💡 Meister-Tipp: Für die meisten Handwerksbetriebe ist ZUGFeRD die beste Wahl: Die Rechnung sieht für den Kunden „normal" aus (als PDF), enthält aber gleichzeitig die maschinenlesbaren XML-Daten. Ihr Kunde kann die Rechnung visuell prüfen, und das Steuerbüro importiert die Daten automatisch.


Software-Vergleich: E-Rechnung für Handwerksbetriebe

Software Empfang Versand Formate Kosten/Monat Besonders geeignet für
Lexoffice ZUGFeRD, XRechnung ab 7,90 € Solo-Handwerker, Kleinbetriebe
sevDesk ZUGFeRD, XRechnung ab 8,90 € Rechnungswesen + Belegerfassung
SumUp Rechnungen ZUGFeRD ab 6 € Einfachste Lösung
FastBill ZUGFeRD, XRechnung ab 9 € Betriebe mit Team-Funktionen
Handwerker-Software (TopKontor, Taifun) ZUGFeRD, XRechnung ab 30 € Aufmaß + Leistungsverz. + E-Rechnung
ELSTER E-Rechnungsviewer (BMF) XRechnung, ZUGFeRD kostenlos Nur Empfang + Anzeige
Mustang-Viewer ZUGFeRD kostenlos Nur Empfang + Anzeige

💡 Tipp: Sie brauchen keine teure Software für den Start. Für den Empfang (seit 2025 Pflicht) reicht der kostenlose ELSTER-Viewer des Bundesfinanzministeriums. Für den Versand (ab 2027/2028) gibt es Lösungen ab 6 €/Monat.


GoBD: So archivieren Sie E-Rechnungen richtig

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) schreiben vor, wie Sie E-Rechnungen aufbewahren müssen. Verstöße können bei einer Betriebsprüfung teuer werden:

Anforderung Was bedeutet das? Praktische Umsetzung
Unveränderbarkeit Die Rechnung darf nach Eingang nicht verändert werden Originalformat (XML oder ZUGFeRD-PDF) unverändert speichern
Nachvollziehbarkeit Jede Rechnung muss einem Vorgang zugeordnet werden können Rechnungsnummer + Auftragsnummer verknüpfen
Aufbewahrungsfrist 10 Jahre ab Ende des Kalenderjahres Digitales Archiv mit Backup-Strategie
Maschinelle Auswertbarkeit Die XML-Daten müssen exportierbar bleiben XML nicht in ein anderes Format konvertieren
Verfahrensdokumentation Beschreibung Ihres E-Rechnungsprozesses Interne Dokumentation (1–2 Seiten genügen)

⚠️ Der häufigste Fehler: Viele Betriebe drucken die E-Rechnung aus und heften den Ausdruck ab. Das genügt nicht mehr! Die XML-Datei muss digital aufbewahrt werden. Der Ausdruck allein hat keine Beweiskraft.


Checkliste: Sind Sie E-Rechnung-ready?

Phase 1: Sofort erledigen (Empfang seit 2025 Pflicht!)

  • E-Mail-Postfach einrichten, das XML-Dateien empfangen kann (keine Dateigröße-Blockierung)
  • Kostenlosen Viewer installiert (ELSTER E-Rechnungsviewer oder Mustang-Viewer)
  • Digitalen Archivordner für E-Rechnungen angelegt (Cloud oder lokaler Server mit Backup)
  • Lieferanten informiert: „Wir akzeptieren E-Rechnungen per E-Mail an rechnung@firma.de"
  • Verfahrensdokumentation: Kurze Beschreibung Ihres E-Rechnungsprozesses notieren

Phase 2: Bis Ende 2027 vorbereiten (Versandpflicht ab 2027/2028)

  • Software gewählt: ZUGFeRD- oder XRechnungs-fähiges Rechnungsprogramm einrichten
  • Stammdaten pflegen: Steuernummer, USt-IdNr., Bankverbindung im Programm hinterlegt
  • Testrechnungen: 2–3 Probe-E-Rechnungen an befreundete Geschäftskunden versenden
  • Kunden befragen: Welches Format bevorzugen Ihre Geschäftskunden (ZUGFeRD oder XRechnung)?
  • Steuerberater einbinden: Kann Ihr StB E-Rechnungen importieren? Format abstimmen.
  • GoBD-konforme Archivierung: Automatische Ablage + revisionssichere Speicherung einrichten

B2C: Was gilt für Rechnungen an Privatkunden?

Die E-Rechnungspflicht gilt ausschließlich für B2B-Geschäfte. An Privatpersonen dürfen Sie weiterhin auf jedem Weg abrechnen:

Rechnungsart B2C (Privatkunden) B2B (Geschäftskunden)
Papierrechnung ✅ Erlaubt ❌ Ab 2028 nicht mehr (Ausnahme: ≤ 250 €)
PDF per E-Mail ✅ Erlaubt ❌ Ab 2028 nicht mehr
ZUGFeRD ✅ Erlaubt ✅ Pflicht-konform
XRechnung ✅ Erlaubt (unüblich) ✅ Pflicht-konform

💡 Praxis-Tipp: Wenn Sie überwiegend Privatkunden bedienen (z.B. als Maler, Fliesenleger oder Gärtner), ist die Versandpflicht für Sie weniger dringlich – Sie müssen B2C weiterhin keine E-Rechnungen stellen. Aber der Empfang von E-Rechnungen Ihrer Lieferanten und Großhändler bleibt Pflicht!


ZDH-Umfrage: Branche fordert längere Fristen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) führt aktuell eine Umfrage zur E-Rechnung durch, um die tatsächlichen Herausforderungen für Betriebe zu erfassen. Das Ziel: Gegebenenfalls auf eine Verlängerung der Übergangsfristen hinzuwirken. Wenn Sie teilnehmen möchten, informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer.


Häufige Fragen zur E-Rechnung

Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?

Der Empfang ist seit 01.01.2025 Pflicht für alle B2B-Unternehmen. Der Versand wird ab 01.01.2027 (> 800.000 € Umsatz) bzw. 01.01.2028 (alle) verpflichtend.

Gilt das auch für Privatkunden?

Nein. Die E-Rechnungspflicht gilt nur für B2B-Geschäfte. An Privatkunden dürfen Sie weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen senden.

Muss ich eine spezielle Software kaufen?

Nicht zwingend. Für den Empfang reicht der kostenlose ELSTER E-Rechnungsviewer des BMF. Für den Versand gibt es Lösungen ab 6 €/Monat (SumUp, Lexoffice, sevDesk).

Was passiert, wenn ich keine E-Rechnungen empfangen kann?

Lieferanten dürfen Ihnen seit 2025 E-Rechnungen ohne Ihre Zustimmung senden. Wenn Sie diese nicht verarbeiten, riskieren Sie Zahlungsverzug, Mahngebühren und Probleme bei der Betriebsprüfung.

Kann ich mein bisheriges PDF einfach in ZUGFeRD umwandeln?

Nein – ein normales PDF enthält keine strukturierten XML-Daten. Sie benötigen eine Software, die die Rechnungsdaten nach EN 16931 codiert und als XML ins PDF einbettet.

Was ist mit Kleinunternehmern (§ 19 UStG)?

Auch Kleinunternehmer müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten die gleichen Fristen wie für alle anderen B2B-Unternehmer (2027/2028). Keine Befreiung für Kleinunternehmer.


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