Urlaubsantrag Vorlage 2026 – PDF zum Ausdrucken
Professioneller Urlaubsantrag als PDF – sofort und ohne Anmeldung. Zwei Varianten: Vollständig (mit Urlaubskonto, Sonderurlaub & Vertretung) oder Einfach (nur Name, Zeitraum, Genehmigung). BUrlG-konform und ideal für Handwerksbetriebe.
Vollständig
EmpfohlenPDF · A4 · 1 Seite
- Urlaubskonto (7 Zeilen)
- 5 Urlaubsarten + 6 Sonderurlaub-Gründe
- Vertretungsregelung
- Genehmigt / Abgelehnt / Teilweise
Einfach
PDF · A4 · 1 Seite
- Name + Abteilung
- Von / Bis / Urlaubstage
- 4 Urlaubsarten + Vertretung
- Genehmigt / Abgelehnt
| Merkmal | Vollständig | Einfach |
|---|---|---|
| Mitarbeiterdaten | ✅ Name, Personal-Nr., Abteilung | ✅ Name, Abteilung |
| Urlaubszeitraum | ✅ | ✅ |
| Urlaubsarten | 5 Arten + 6 Sonderurlaub-Gründe | 4 Arten |
| Urlaubskonto (7 Zeilen) | ✅ | – |
| Vertretungsregelung | ✅ mit Bestätigung | ✅ eine Zeile |
| Bemerkungsfeld | ✅ | ✅ |
| AG-Entscheidung | Genehmigt / Abgelehnt / Teilweise | Genehmigt / Abgelehnt |
| Ideal für | Betriebe mit Personalakte | Kleine Teams, schnelle Anträge |
Was enthält die Urlaubsantrag-Vorlage?
Unser Urlaubsantrag ist so aufgebaut, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber alles Wichtige auf einer A4-Seite finden:
Mitarbeiterdaten
Name, Personal-Nr., Abteilung/Kolonne, Antragsdatum
Urlaubszeitraum
Erster/letzter Urlaubstag + Anzahl Tage
Art des Urlaubs
Erholung, Sonder, Unbezahlt, Bildung, Überstundenabbau
Urlaubskonto
Jahresurlaub, Resturlaub, genommen, verbleibend
Vertretungsregelung
Vertreter/in mit Bestätigung
Arbeitgeber-Entscheidung
Genehmigt / Abgelehnt / Teilweise + Begründung
Gesetzlicher Urlaubsanspruch – so viel Urlaub steht Ihnen zu
Der Mindesturlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Der Anspruch richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche:
| Arbeitstage pro Woche | Mindesturlaub (Werktage) | Mindesturlaub (Arbeitstage) | Entspricht |
|---|---|---|---|
| 6 Tage (Mo–Sa) | 24 Werktage | 24 Arbeitstage | 4 Wochen |
| 5 Tage (Mo–Fr) | 24 Werktage | 20 Arbeitstage | 4 Wochen |
| 4 Tage | 24 Werktage | 16 Arbeitstage | 4 Wochen |
| 3 Tage (Teilzeit) | 24 Werktage | 12 Arbeitstage | 4 Wochen |
Handwerk: Tarifvertrag prüfen!
Viele Tarifverträge im Handwerk gewähren 25–30 Arbeitstage Urlaub – deutlich mehr als der gesetzliche Mindestanspruch. Prüfen Sie den für Ihr Gewerk geltenden Tarifvertrag (z.B. BRTV Bau: 30 Tage).
Sonderurlaub im Handwerk – wann und wie viele Tage?
Sonderurlaub ist bezahlte Freistellung für besondere persönliche Anlässe. Die gesetzliche Grundlage ist § 616 BGB (vorübergehende Verhinderung). Typische Ansprüche:
| Anlass | Gesetzlich (§ 616 BGB) | Tarifvertrag Bau (BRTV) | In unserer Vorlage |
|---|---|---|---|
| Eigene Hochzeit | 1 Tag | 3 Tage | ✅ Checkbox |
| Geburt eines Kindes | 1 Tag | 2 Tage | ✅ Checkbox |
| Tod naher Angehöriger | 1–2 Tage | 2–3 Tage | ✅ Checkbox |
| Umzug | Kein Anspruch* | 1–2 Tage | ✅ Checkbox |
| Arztbesuch | Nur wenn nicht anders möglich | Freistellung | ✅ Checkbox |
*Bei Umzug aus betrieblichen Gründen kann Anspruch bestehen. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist der geltende Arbeits-/Tarifvertrag.
Resturlaub, Übertragung und Verfall
Was passiert mit nicht genommenem Urlaub? Die Regeln sind klarer als viele denken – aber mit einer wichtigen Arbeitgeber-Pflicht:
Grundsatz: Urlaub im Kalenderjahr nehmen
Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG).
Übertragung bis 31. März
Bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen (z.B. Krankheit) kann der Urlaub ins Folgejahr übertragen werden. Er muss dann bis zum 31. März genommen werden.
Verfall nur mit Hinweispflicht
Nach EuGH/BAG-Rechtsprechung verfällt der Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter individuell und konkret auf den drohenden Verfall hingewiesen und zur Urlaubsnahme aufgefordert hat. Ohne Hinweis: kein Verfall!
Abgeltung bei Kündigung
Kann der Resturlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er finanziell abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
Achtung Arbeitgeber: Hinweispflicht beachten!
Seit der Rechtsprechung des EuGH (November 2018, C-684/16) und der Umsetzung durch das BAG muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter rechtzeitig und individuell auf den drohenden Verfall des Urlaubs am Jahresende hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, sammelt sich der Urlaub auf – ohne Verjährung!
Darf der Arbeitgeber den Urlaub ablehnen?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 BUrlG:
| Ablehnungsgrund | Beispiel | Zulässig? |
|---|---|---|
| Dringende betriebliche Belange | Großauftrag, Betriebsferien, Inventur | ✅ Ja |
| Soziale Gesichtspunkte | Kollege mit schulpflichtigen Kindern hat Vorrang in Schulferien | ✅ Ja |
| Personelle Engpässe | Zu viele Mitarbeiter gleichzeitig im Urlaub | ✅ Ja (mit Nachweis) |
| Willkürliche Ablehnung | Ohne sachlichen Grund, wiederholt | ❌ Nein |
| Generelle Urlaubssperre | Pauschal für alle, ohne Begründung | ❌ Nein |
Wartezeit und Teilurlaub (§ 4 BUrlG)
Neue Mitarbeiter müssen etwas Geduld mitbringen:
Voller Urlaubsanspruch
Erst nach 6 Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit entsteht der volle Jahresanspruch (§ 4 BUrlG).
Teilurlaub vorher
Vor Ablauf der Wartezeit: Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Monat. Bei 20 Tagen Jahresurlaub = 1,67 Tage pro Monat.
Gesetzliche Grundlagen (Stand 2026)
§ 3 BUrlG – Mindesturlaub
24 Werktage (= 4 Wochen) pro Kalenderjahr für Vollzeitbeschäftigte.
§ 4 BUrlG – Wartezeit
Voller Anspruch erst nach 6 Monaten. Vorher: Teilurlaub (1/12 pro Monat).
§ 7 BUrlG – Zeitpunkt & Übertragung
Arbeitgeber berücksichtigt Wünsche. Übertragung bis 31.03. bei dringenden Gründen.
§ 616 BGB – Sonderurlaub
Bezahlte Freistellung bei persönlich unverschuldeter Verhinderung (Hochzeit, Geburt etc.).
EuGH C-684/16 – Hinweispflicht
Urlaub verfällt nur bei rechtzeitigem, individuellem Arbeitgeber-Hinweis auf drohenden Verfall.
Häufige Fragen zum Urlaubsantrag
Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?
Nach § 3 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage (Montag bis Samstag) pro Kalenderjahr. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen – also 4 Wochen. Viele Tarifverträge im Handwerk gewähren darüber hinaus 25–30 Urlaubstage.
Wann verfällt mein Resturlaub?
Der Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich – dann muss der Urlaub bis zum 31. März genommen werden. Wichtig: Nach EuGH/BAG-Rechtsprechung verfällt der Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.
Kann der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnen?
Ja, aber nur aus zwei Gründen (§ 7 Abs. 1 BUrlG): 1. Dringende betriebliche Belange – z.B. Großauftrag, Betriebsferien oder personelle Engpässe. 2. Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben (z.B. schulpflichtige Kinder). Eine generelle oder wiederholte Ablehnung ohne Begründung ist unzulässig.
Wann habe ich Anspruch auf Sonderurlaub?
Sonderurlaub ist im BUrlG nicht explizit geregelt, ergibt sich aber aus § 616 BGB (vorübergehende Verhinderung). Typische Anlässe: Eigene Hochzeit (1 Tag), Geburt eines Kindes (1 Tag), Tod naher Angehöriger (1-2 Tage), Umzug aus betrieblichen Gründen (1 Tag). Tarifverträge im Handwerk regeln oft darüber hinausgehende Ansprüche.
Muss der Urlaubsantrag schriftlich gestellt werden?
Nein, das BUrlG schreibt keine bestimmte Form vor. Der Antrag kann mündlich, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Die schriftliche Form (z.B. per PDF-Formular) wird jedoch dringend empfohlen – sowohl als Nachweis für den Arbeitnehmer als auch für die Personalakte des Arbeitgebers. Ein unterschriebener Antrag schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.
Was passiert mit dem Urlaub bei Kündigung?
Kann der Resturlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Der Arbeitgeber muss den verbleibenden Urlaub finanziell ausgleichen. Die Abgeltung berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung.
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