Selbstständig als Bodenleger 2026: Ohne Meisterpflicht gründen – aber Vorsicht bei Parkett & Estrich!
Bodenleger-Firma gründen 2026: handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B2), keine Meisterpflicht – aber Abgrenzung zu Parkettleger & Estrichleger beachten. Kosten, Kalkulation & Checkliste.
Redaktion handwerk.cloud
23. Februar 2026
Der Bodenleger gehört zu den handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B2 der Handwerksordnung) – das bedeutet: keine Meisterpflicht, keine Gesellenprüfung erforderlich. Damit ist der Einstieg in die Selbstständigkeit besonders niedrigschwellig.
Doch Vorsicht: Die Abgrenzung zu meisterpflichtigen Gewerken ist der kritischste Punkt der gesamten Gründung. Seit 2020 unterliegen Parkettleger, Raumausstatter und Estrichleger wieder der Meisterpflicht (Anlage A). Wer als Bodenleger versehentlich in deren Tätigkeitsfeld arbeitet, riskiert Bußgelder bis 10.000 € wegen unerlaubter Handwerksausübung.
1. Handwerksrechtliche Einordnung: Anlage B2
Der reine Bodenleger ist in der Anlage B2 der Handwerksordnung als handwerksähnliches Gewerbe gelistet. Das ist die niedrigste Kategorie – noch unter den zulassungsfreien Handwerken (B1):
| Beruf | Anlage | Meisterpflicht? | Tätigkeitsbereich |
|---|---|---|---|
| Bodenleger | B2 | ❌ Nein | Vinyl, Laminat, Teppich, Linoleum, PVC, Kork, Designboden |
| Parkettleger | A | ✅ Ja (seit 2020) | Parkett verlegen, schleifen, versiegeln, restaurieren |
| Estrichleger | A | ✅ Ja (seit 2020) | Estrich einbauen, spachteln, schleifen |
| Raumausstatter | A | ✅ Ja (seit 2020) | Bodenbeläge + Wand + Fenster + Polsterung |
| Fliesen-, Platten- und Mosaikleger | A | ✅ Ja | Fliesen und Naturstein verlegen |
🚨 Die gefährlichste Grenze: Bodenleger vs. Parkettleger
Als Bodenleger dürfen Sie kein Parkett verlegen – das ist Parkettleger-Handwerk (Anlage A, Meisterpflicht seit 2020). Auch Parkett schleifen und versiegeln fällt darunter. Die Handwerkskammer prüft das und verhängt Bußgelder. Klickverschluss-Parkett (schwimmende Verlegung ohne Verklebung) bewegt sich in einer Grauzone – lassen Sie sich von Ihrer HWK schriftlich bestätigen, was Sie dürfen.
Gleiches gilt für Estricharbeiten: Untergrundvorbereitung durch Spachtelung (wenige mm) ist als Bodenleger erlaubt. Estrich einbauen oder Estrich schleifen = Estrichleger-Handwerk (Meisterpflicht!).
2. Was darf ein Bodenleger – und was nicht?
| Tätigkeit | Bodenleger (B2)? | Warum? |
|---|---|---|
| Vinyl/LVT verlegen | ✅ Ja | Kernkompetenz Bodenleger |
| Laminat verlegen | ✅ Ja | Kernkompetenz Bodenleger |
| Teppichboden verlegen | ✅ Ja | Kernkompetenz Bodenleger |
| Linoleum / PVC verlegen | ✅ Ja | Kernkompetenz Bodenleger |
| Korkboden verlegen | ✅ Ja | Kernkompetenz Bodenleger |
| Designboden / SPC verlegen | ✅ Ja | Kernkompetenz Bodenleger |
| Untergrund spachteln (dünn) | ✅ Ja | Vorbereitende Arbeit, kein Estrich |
| Sockelleisten montieren | ✅ Ja | Gehört zum Bodenbelag |
| Parkett verlegen / verkleben | ❌ Nein | Parkettleger (Anlage A) |
| Parkett schleifen / versiegeln | ❌ Nein | Parkettleger (Anlage A) |
| Estrich einbauen | ❌ Nein | Estrichleger (Anlage A) |
| Fliesen verlegen | ❌ Nein | Fliesenleger (Anlage A) |
| Klick-Parkett (schwimmend) | ⚠️ Grauzone | HWK-Einzelfallentscheidung – schriftlich absichern! |
3. Schritt-für-Schritt: Bodenleger-Firma gründen
Die Gründung ist in 1–2 Wochen erledigt – einer der schnellsten Handwerkseinstiege überhaupt.
Schritt 1: Fachkenntnisse
- Ausbildung: Bodenleger ist ein anerkannter 3-jähriger Ausbildungsberuf – aber für die Gründung nicht erforderlich
- Berufserfahrung: Mindestens 1–2 Jahre als angestellter Bodenleger dringend empfohlen
- Quereinsteiger: Grundsätzlich möglich, aber Fachkenntnisse (Untergrundprüfung, Klebetechnik, Materialverträglichkeit) sind essenziell. Fehler = teure Reklamationen!
- Schulungen: Hersteller-Schulungen (z. B. Uzin, Mapei, Ardex) für neue Materialien und Verlegetechniken – oft kostenlos beim Großhändler
Schritt 2: Gewerbe anmelden
- Gewerbeanmeldung: 20–65 €
- HWK-Anmeldung: Handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B2) – Anzeige, keine Genehmigung nötig
- Finanzamt: Steuerliche Erfassung über ELSTER
- BG BAU: Pflichtanmeldung als Baugewerbe
- Rechtsform: Einzelunternehmen (Einstieg), UG (Haftungsbeschränkung) oder GmbH (für Großkunden)
Schritt 3: Ausstattung beschaffen
| Werkzeug / Maschine | Preis | Einsatzbereich |
|---|---|---|
| Knieschoner (professionell) | 50 – 150 € | Pflicht! Knie sind Ihr Kapital |
| Handwerkzeuge (Cutter, Zollstock, Winkel) | 200 – 500 € | Grundausstattung |
| Laminat-/Vinyl-Schneider | 100 – 400 € | Zuschnitt ohne Staub |
| Kappsäge (Festool, Makita) | 200 – 600 € | Präzise Längsschnitte |
| Spachtel + Zahnspachtel-Set | 50 – 200 € | Untergrundvorbereitung |
| Feuchtigkeitsmessgerät (CM-Messung) | 150 – 500 € | Estrichfeuchte prüfen – Pflicht! |
| Schweißgerät (für PVC/Linoleum) | 300 – 1.500 € | Nahtverschweißung |
| Teppich-Spannsystem | 200 – 800 € | Spannverlegung Teppich |
| Fahrzeug (Kombi/Transporter) | 5.000 – 25.000 € | Transport von Rollen und Material |
| Laser-Nivellier | 100 – 500 € | Ebenheitsprüfung |
Schritt 4: Versicherungen
- Betriebshaftpflicht: Min. 3 Mio. € – Wasserschäden durch falsche Verlegung, Schimmelbildung durch fehlende Dampfsperre, Beschädigung von Möbeln
- BG BAU: Pflichtversicherung für Arbeitsunfälle
- Kfz-Versicherung: Geschäftlich genutztes Fahrzeug
- BU-Versicherung: Knieprobleme und Rückenleiden sind die häufigsten Berufserkrankungen bei Bodenlegern
4. Gründungskosten: 5.000 – 30.000 €
| Kostenposition | Solo-Gründer | Betrieb mit 3–5 MA |
|---|---|---|
| Gewerbe + HWK + BG BAU | 200 – 400 € | 200 – 400 € |
| Werkzeug + Maschinen | 1.500 – 5.000 € | 5.000 – 15.000 € |
| Fahrzeug | 0 – 10.000 € (eigenes Auto) | 10.000 – 30.000 € |
| Versicherungen (1. Jahr) | 500 – 1.500 € | 2.000 – 5.000 € |
| Material-Erstbestand | 500 – 1.500 € | 2.000 – 5.000 € |
| Marketing + Website | 500 – 2.000 € | 2.000 – 5.000 € |
| Gesamt | 3.000 – 20.000 € | 20.000 – 60.000 € |
5. Kalkulation: Stundenverrechnungssatz
📊 Kalkulation im Bodenlegerhandwerk
Im Bodenlegerhandwerk wird häufig nach m² kalkuliert, nicht nach Stunden. Typische Preise (Verlegearbeit, ohne Material):
Laminat verlegen: 15 – 30 €/m²
Vinyl / LVT verlegen: 20 – 40 €/m²
Designboden (SPC/WPC): 20 – 35 €/m²
Teppichboden verlegen: 10 – 25 €/m²
Linoleum verlegen: 25 – 45 €/m²
PVC verschweißen (Objekt): 25 – 50 €/m²
Sockelleisten montieren: 5 – 12 €/lfm
Untergrund spachteln: 8 – 15 €/m²
Altbelag entfernen: 5 – 15 €/m²
Tages-Leistung Solo: 15–25 m² (je nach Belag und Untergrund) = 300–800 € Tagesumsatz
⚠️ Material wird separat berechnet oder mit 5–15 % Aufschlag weiterverkauft. Nutzen Sie den Stundensatzrechner für Ihre individuelle Kalkulation.
6. Die 6 lukrativsten Spezialisierungen
1. Designboden / Luxury Vinyl Tile (LVT)
Der am stärksten wachsende Bodenbelag: Designböden (LVT, SPC, WPC) imitieren Holz oder Stein, sind wasserresistent, pflegeleicht und strapazierfähig. Ideal für Küche, Bad und Gewerbe. Preise: 20–40 €/m² (Arbeit + Material: 40–80 €/m²). Wachstumsmarkt mit Premium-Kunden. Herstellerschulungen als Marketing-Vorteil (z. B. von Gerflor, Amtico, Project Floors).
2. Objektboden (Gewerbe- und Industrieböden)
Verlegung in Büros, Hotels, Krankenhäusern, Schulen, Einzelhandel: Kautschuk, Linoleum, PVC-Bahnenware, Teppichfliesen. Große Flächen (100–5.000+ m²), hohe Auftragsvolumina. Preise: 25–50 €/m². Kunden: Bauunternehmen, Facility Manager, Architekten. Regelmäßige Folgeaufträge.
3. Vinylboden im Bad/Feuchtraum
Alternative zu Fliesen mit wachsender Nachfrage: Klick-Vinyl mit Feuchtraumzulassung, fugenlos verlegt. Schneller als Fliesen (1 Bad = 1 Tag vs. 2–3 Tage für Fliesen). Preise: 35–60 €/m² inkl. Arbeit. Keine Konkurrenz zu Fliesenlegern (anderes Material = keine Meisterpflicht-Überschneidung!).
4. Laminat-Spezialist (Privatkunden)
Das Volumen-Geschäft: Laminat ist der meistverkaufte Bodenbelag in Deutschland. Privatkunden suchen Bodenleger für Wohnräume von 40–120 m². Preise: 15–30 €/m². Geringere Marge, aber hohe Frequenz. Marketing: Google-Suche, MyHammer, lokale Empfehlungen.
5. Altbelag-Demontage & Untergrundvorbereitung
Oft unterschätzte Einnahmequelle: Alte Teppiche, PVC-Beläge oder Linoleum entfernen, Klebstoffreste abfräsen, Untergrund spachteln und grundieren. Preise: 8–20 €/m². Wichtig: Asbest-Erkennung bei alten Kleberückständen! Ab 2024 gelten verschärfte TRGS-Regeln (Technische Regeln für Gefahrstoffe). TRGS 519-Schulung empfohlen.
6. Teppich & Textilboden (Luxussegment)
Hochwertige Teppichböden (Sisal, Wolle, handgeknüpft) in Privatvillen, Hotels und Boutiquen. Spannverlegung und Nahtverbindung sind anspruchsvoll – wenige beherrschen sie. Preise: 25–60 €/m² (Arbeit). Premium-Nische mit wenig Wettbewerb.
7. Marketing & Kundengewinnung
Handwerkerportale: MyHammer & Co.
Bodenleger-Aufträge sind stark nachgefragt auf Portalen wie MyHammer, Check24 Handwerk, Blauarbeit. Anfragen kommen primär von Privatkunden für 20–100 m². Vorteil: Schneller Einstieg. Nachteil: Preisdruck, Provisionskosten (10–15 %). Branchenportale als Ergänzung nutzen, nicht als alleinige Akquisequelle.
Google & lokale Suche
„Bodenleger in der Nähe", „Laminat verlegen lassen [Stadt]", „Vinyl Bodenleger [Region]" – hohes Suchvolumen. Google Unternehmensprofil mit Vorher/Nachher-Fotos und Bewertungen. Website mit Leistungsübersicht und Referenzprojekten.
Großhandel & Baumärkte
Kooperation mit Bodenbelag-Fachhändlern (Holzland, Terhürne, Bodenprofi): Kunden kaufen den Belag dort und brauchen einen Verleger. Empfehlungen vom Fachhandel = warme Leads ohne Akquisekosten. Visitenkarten an der Kasse auslegen, Handwerkerliste aufnehmen lassen.
8. Die 7 häufigsten Fehler bei der Bodenleger-Gründung
❌ Fehler 1: Handwerksrechtliche Grenze überschreiten
Als Bodenleger (B2) Parkett verlegen = unerlaubte Handwerksausübung. Bußgeld bis 10.000 €. Auch Estricharbeiten und Fliesenlegen sind tabu. Lassen Sie sich von Ihrer HWK schriftlich bestätigen, welche Tätigkeiten Sie ausüben dürfen!
❌ Fehler 2: Untergrund nicht prüfen
Die häufigste Reklamationsursache: Belag auf zu feuchtem Estrich verlegt → Schimmel, Blasenbildung, Ablösung. CM-Messung ist Pflicht vor jeder Verlegung (max. 2,0 CM% für zementäre Estriche, 0,5 CM% für Calciumsulfat-Estriche) und muss schriftlich dokumentiert werden. Ohne Messung haften Sie!
❌ Fehler 3: Falsche Klebstoff-Wahl
Dispersionskleber auf Anhydrit-Estrich, lösemittelhaltiger Kleber in Innenräumen, falscher Kleber auf Fußbodenheizung – alles teure Fehler. Nutzen Sie ausschließlich die vom Belag- und Klebstoffhersteller zugelassene Kombination und beachten Sie den Systemgedanken (Grundierung + Spachtel + Kleber vom selben Hersteller).
❌ Fehler 4: Asbest in Altbelägen übersehen
Alte PVC-Beläge, Floor-Flex-Platten und schwarze Kleber aus den 1960er–1980er Jahren enthalten häufig Asbest. Unsachgemäße Entfernung = Gesundheitsgefahr + Ordnungswidrigkeit. Im Zweifel: Materialprobe ins Labor schicken (50–100 €). Bei Asbest-Bestätigung: Nur zertifizierte Fachfirmen beauftragen (TRGS 519).
❌ Fehler 5: Keine Dampfsperre bei Fußbodenheizung
Laminat und Click-Vinyl auf Fußbodenheizung ohne PE-Folie oder geeignete Dampfbremse = Feuchteschäden vorprogrammiert. Auch die Aufheizprotokolle des Estrichlegers prüfen – ohne dokumentierte Aufheizung keine Verlegung! Hersteller-Richtlinien beachten.
❌ Fehler 6: Über Handwerkerportal-Preise kalkulieren
MyHammer-Preise liegen oft 20–30 % unter marktüblichen Preisen. Wer seinen Stundenverrechnungssatz auf Portalbasis kalkuliert, arbeitet im Minus. Portale als Akquise-Einstieg nutzen, aber eigene Preise durchsetzen. Langfristig: Direktkunden aufbauen.
❌ Fehler 7: Kniegesundheit vernachlässigen
Bodenleger arbeiten 10+ Stunden täglich auf den Knien. Ohne professionelle Knieschoner (nicht die 5-€-Baumarkt-Version!) drohen Meniskusschäden und Bursitis (Schleimbeutelentzündung) – häufigste Berufskrankheit. Investieren Sie in Profi-Knieschoner (Nierhaus, RUBI, Fento) und wechseln Sie regelmäßig die Position.
9. Verdienstpotenzial
| Kennzahl | Solo-Bodenleger | Betrieb mit 3–5 MA |
|---|---|---|
| m²-Preis (Arbeit, ohne Material) | 15 – 45 € | 15 – 50 € |
| Tagesleistung | 15 – 30 m² | 50 – 120 m² (Team) |
| Jahresumsatz | 50.000 – 120.000 € | 150.000 – 500.000 € |
| Inhabereinkommen (netto, geschätzt) | 2.000 – 4.000 €/Monat | 3.500 – 8.000 €/Monat |
10. FAQ – Häufige Fragen zur Bodenleger-Gründung
Brauche ich einen Meister als Bodenleger?
Nein. Der Bodenleger ist ein handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B2 HwO) – keine Meisterpflicht. Aber: Parkettleger, Estrichleger und Raumausstatter unterliegen seit 2020 wieder der Meisterpflicht (Anlage A)!
Darf ich als Bodenleger Parkett verlegen?
Nein. Parkett verlegen, schleifen und versiegeln ist ausschließlich dem Parkettleger (Anlage A) vorbehalten. Bei Klick-Parkett (schwimmende Verlegung) gibt es eine Grauzone – lassen Sie sich von Ihrer HWK schriftlich bestätigen, was erlaubt ist. Mehr zum Parkettleger
Welche BG ist zuständig?
Die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) – Pflichtanmeldung für alle Bodenleger.
Was ist eine CM-Messung?
Die Calciumcarbid-Messung (CM-Messung) bestimmt die Restfeuchte im Estrich. Sie ist vor jeder Bodenbelagsverlegung Pflicht und muss dokumentiert werden. Grenzwerte: Zementestrich max. 2,0 CM%, Calciumsulfatestrich max. 0,5 CM%. Ohne CM-Messung haften Sie bei Feuchteschäden.
Was kostet die Gründung?
Solo-Einstieg: 3.000–20.000 €. Größte Posten: Werkzeug/Maschinen und Fahrzeug. Da keine Meisterprüfung nötig ist, entfallen die Kosten dafür. Die Gründung ist in 1–2 Wochen erledigt.
Brauche ich eine Ausbildung?
Formal nein. Für die Gewerbeanmeldung als Bodenleger (B2) ist keine Ausbildung erforderlich. In der Praxis ist Fachkenntnis aber essenziell: Untergrundprüfung, Klebetechnik, Materialverträglichkeit, Asbest-Erkennung. Mindestens 1–2 Jahre Berufserfahrung sind dringend empfohlen.
Wie finde ich Kunden?
Drei Hauptquellen: 1. Google Unternehmensprofil mit Bewertungen (langfristig die beste Quelle). 2. Handwerkerportale (MyHammer, Check24 – Einstieg). 3. Kooperation mit Bodenbelag-Fachhändlern (warme Empfehlungen).
11. Gründungs-Checkliste Bodenleger
✅ Vollständige Checkliste für Bodenleger-Gründer
Formales & Recht
- ☐ Gewerbeanmeldung (B2)
- ☐ HWK-Anmeldung (handwerksähnlich)
- ☐ Steuerliche Erfassung
- ☐ BG BAU Anmeldung
- ☐ Betriebshaftpflicht (min. 3 Mio. €)
- ☐ BU-Versicherung (Knie!)
- ☐ HWK-Bestätigung: Erlaubte Tätigkeiten
- ☐ Rechtsform wählen
Ausstattung & Marketing
- ☐ Handwerkzeuge + Maschinen
- ☐ Feuchtigkeitsmessgerät (CM-Messung)
- ☐ Profi-Knieschoner
- ☐ Fahrzeug
- ☐ Hersteller-Schulungen (Uzin, Mapei, Ardex)
- ☐ Website mit Referenzen
- ☐ Google Profil
- ☐ Fachhandel-Kooperationen aufbauen
Der Bodenleger ist einer der einfachsten Einstiege in die Handwerksselbstständigkeit – kein Meister, geringe Gründungskosten, hohe Nachfrage. Der Schlüssel zum Erfolg: Handwerksrechtliche Grenzen kennen, professionell kalkulieren und sich auf profitable Belagsarten spezialisieren (Designboden, Vinyl im Feuchtraum, Objektboden).
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