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Gewerbesteuerrechner 2026

Berechnen Sie Ihre Gewerbesteuer mit Freibetrag, Hebesatz und Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG).

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Häufige Fragen zur Gewerbesteuer

Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €. Erst wenn Ihr Gewerbeertrag (Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen) diesen Betrag übersteigt, fällt Gewerbesteuer an. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) haben keinen Freibetrag.
Ja! Das 4-fache des Steuermessbetrags wird nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei einem Hebesatz bis 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch vollständig kompensiert – keine Mehrbelastung!
Nein. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. Im Gegenzug wurde die EST-Anrechnung auf den Faktor 4,0 erhöht, was bei Hebesätzen bis 400 % zu einer vollständigen Kompensation führt.
Den Hebesatz erfahren Sie auf der Website Ihrer Gemeinde oder beim zuständigen Gewerbeamt. Der Mindest-Hebesatz beträgt 200 %. In ländlichen Gemeinden liegt er oft bei 300–380 %, in Großstädten bei 400–570 %.
Die Gewerbesteuer wird in 4 Quartalsraten gezahlt: jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Höhe basiert auf dem letzten Gewerbesteuerbescheid.

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