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Gewerbesteuerrechner 2026

Berechnen Sie Ihre Gewerbesteuer mit Freibetrag, Hebesatz und Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG).

🏗️ Betriebsdaten
%
Beispiele:
%
Gewerbesteuer-Berechnung
Gewinn aus Gewerbebetrieb80.000,00
Gewerbeertrag80.000,00
− Freibetrag (Einzelunternehmen)-24.500,00
Gewerbeertrag nach Freibetrag55.500,00
Steuermessbetrag (3.5%)1.942,50
× Hebesatz (400%)×4.00
Gewerbesteuer7.770,00
Effektiver GewSt-Satz9.7% vom Gewerbeertrag
✅ Anrechnung auf Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Steuermessbetrag × 47.770,00
Max. anrechenbar (begrenzt auf GewSt)7.770,00
EST-Ersparnis durch Anrechnung7.770,00
Tatsächliche Mehrbelastung GewSt0,00

🎉 Bei Hebesatz 400% wird die Gewerbesteuer vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet. Keine Mehrbelastung!

💡 Freibetrag Einzelunternehmen: Die ersten 24.500 € Gewerbeertrag sind steuerfrei.
Jahresübersicht
Gewerbeertrag80.000,00
Gewerbesteuer (brutto)7.770,00
EST-Anrechnung (§ 35 EStG)-7.770,00
Effektive GewSt-Mehrbelastung0,00
GewSt pro Quartal1.942,50

⚠️ Näherungsrechnung. Die tatsächliche Gewerbesteuer kann durch Hinzurechnungen (§ 8 GewStG), Kürzungen (§ 9 GewStG) und Rundungsvorschriften abweichen. Konsultieren Sie Ihren Steuerberater. Stand: 2026.

Gewerbesteuerrechner 2026 – So berechnen Sie Ihre Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist für jeden Handwerksbetrieb eine der wichtigsten Steuerarten. Ob Malerbetrieb, Elektroinstallateur oder SHK-Meisterbetrieb – wer ein Gewerbe betreibt, unterliegt der Gewerbesteuerpflicht. Unser Rechner zeigt Ihnen, wie hoch Ihre Gewerbesteuer tatsächlich ausfällt und wie viel davon auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

🏗️ Meister-Tipp: Viele Handwerksmeister zahlen deutlich weniger Gewerbesteuer als gedacht! Durch den Freibetrag von 24.500 € und die Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG) wird die Gewerbesteuer bei einem Hebesatz bis 400 % vollständig kompensiert. Erst bei höheren Hebesätzen entsteht eine echte Mehrbelastung. Mehr dazu in unserem Gewerbesteuer-Ratgeber für Handwerksbetriebe.

Die Gewerbesteuer-Formel in 3 Schritten

SchrittBerechnungBeispiel (80.000 €)
1. GewerbeertragGewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen − Freibetrag55.500 €
2. SteuermessbetragGewerbeertrag × 3,5 %1.942,50 €
3. GewerbesteuerSteuermessbetrag × Hebesatz (z.B. 400 %)7.770,00 €

Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften profitieren von der Gewerbesteuer-Anrechnung: Das 4-fache des Steuermessbetrags wird auf die Einkommensteuer angerechnet.

HebesatzGewerbesteuerEST-AnrechnungMehrbelastung
300 %5.827 €5.827 €0 € ✅
400 %7.770 €7.770 €0 € ✅
450 %8.741 €7.770 €971 € ⚠️
490 %9.518 €7.770 €1.748 € ⚠️
570 %11.072 €7.770 €3.302 € ❌

Basis: 80.000 € Gewinn, Einzelunternehmer, Freibetrag 24.500 €, Steuermessbetrag 1.942,50 €

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer

Ab welchem Gewinn muss ich Gewerbesteuer zahlen?

Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €. Erst wenn Ihr Gewerbeertrag (Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen) diesen Betrag übersteigt, fällt Gewerbesteuer an. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) haben keinen Freibetrag.

Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Ja! Das 4-fache des Steuermessbetrags wird nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei einem Hebesatz bis 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch vollständig kompensiert – keine Mehrbelastung!

Kann ich die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzen?

Nein. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. Im Gegenzug wurde die EST-Anrechnung auf den Faktor 4,0 erhöht, was bei Hebesätzen bis 400 % zu einer vollständigen Kompensation führt.

Wie finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?

Den Hebesatz erfahren Sie auf der Website Ihrer Gemeinde oder beim zuständigen Gewerbeamt. Der Mindest-Hebesatz beträgt 200 %. In ländlichen Gemeinden liegt er oft bei 300–380 %, in Großstädten bei 400–570 %.

Wann werden die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen fällig?

Die Gewerbesteuer wird in 4 Quartalsraten gezahlt: jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Höhe basiert auf dem letzten Gewerbesteuerbescheid.

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