Lohnerhöhung Bau 2026: +3,9 % ab April – Tabelle, Tarifvertrag & Ost-West-Angleichung
Lohnerhöhung Bauhauptgewerbe 2026: Ab 1. April steigen alle Löhne um 3,9 %. Komplette Lohntabelle aller Lohngruppen, Ost-West-Angleichung, Ausbildungsvergütung & was Betriebe jetzt tun müssen.
Ab dem 1. April 2026 tritt die dritte und letzte Stufe des Tarifvertrags für das Bauhauptgewerbe in Kraft. Alle Löhne und Gehälter steigen um 3,9 Prozent – und erstmals in der Geschichte des Bau-Tarifvertrags werden die Löhne in Ost und West vollständig angeglichen. Dieser Ratgeber fasst alle Zahlen, Tabellen und Pflichten zusammen.
⚡ Das Wichtigste auf einen Blick
- Inkrafttreten: 1. April 2026
- Lohnerhöhung West: +3,9 % auf alle Lohn- und Gehaltsgruppen
- Lohnerhöhung Ost: Anhebung auf Westniveau (vollständige Angleichung)
- Ecklohn bundeseinheitlich: 24,60 €/Std. (Lohngruppe 4: 26,05 €)
- Mindestlohn LG 1: 15,86 €/Std. (bundeseinheitlich)
- Ausbildungsvergütung 1. Jahr: 1.122 €/Monat
- Vertragslaufzeit: bis 31. März 2027
1. Hintergrund: Der 3-Stufen-Tarifvertrag 2024–2027
Am 14. Juni 2024 einigten sich die IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) und die Arbeitgeberverbände ZDB (Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) sowie HDB (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie) nach intensiven Verhandlungen und Warnstreiks auf einen dreistufigen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren (1. April 2024 bis 31. März 2027).
Die drei Stufen im Überblick:
| Stufe | Gültig ab | West | Ost | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| 1. Stufe | 01.05.2024 | +1,2 % + 230 € Fixbetrag | +2,2 % + 230 € Fixbetrag | 230 € tabellenwirksam |
| 2. Stufe | 01.04.2025 | +4,2 % | +5,0 % | LG 1: bundesweit +5,0 % |
| 3. Stufe | 01.04.2026 | +3,9 % | Angleichung an West | Ost-West-Lohnlücke geschlossen |
💡 Quelle: IG BAU Tarifabschluss Bauhauptgewerbe, Bauindustrie.de – Tarifergebnis, ZDB Pressemitteilung
2. Lohntabelle Bauhauptgewerbe ab April 2026
Ab dem 1. April 2026 gelten folgende bundeseinheitliche Stundenlöhne – die Unterscheidung zwischen West und Ost entfällt erstmals vollständig:
| Lohngruppe | Beschreibung | GTL* ab 04/2026 | Brutto/Monat (40 Std.) |
|---|---|---|---|
| LG 1 (Werker) | Ungelernte Hilfskräfte, Bauhelfer | 15,86 € | ca. 2.750 € |
| LG 2 (Fachwerker) | Angelernte Kräfte, Maschinenführer | 17,34 € | ca. 3.005 € |
| LG 3 (Facharbeiter) | Gesellen: Maurer, Zimmerer, Betonbauer | 23,97 € | ca. 4.155 € |
| LG 4 (Spezialfacharbeiter) | Baumaschinenführer, Spezialbau | 26,05 € | ca. 4.515 € |
| LG 5 (Vorarbeiter) | Vorarbeiter, Baumaschinenvorarbeiter | 27,65 €* | ca. 4.795 € |
| LG 6 (Polier) | Werkpolier, Baumaschinenmeister | 29,72 € | ca. 5.155 € |
GTL = Gesamttarifstundenlohn (Tarifstundenlohn + 5,9 % Bauzuschlag). Monatswerte gerundet bei 173,3 Std./Monat.
💡 Quelle: Bauprofessor.de – Ecklohn Bauhauptgewerbe, IG BAU – Tarifergebnis, bau.bi – Lohntabelle
3. Ost-West-Angleichung: Ein historischer Schritt
Seit der Wiedervereinigung galten im Bauhauptgewerbe unterschiedliche Tariflöhne für Ost und West – über 30 Jahre lang. Ab April 2026 ist diese Lohnlücke endgültig geschlossen.
Was bedeutet das konkret?
| Lohngruppe | Bisher Ost (04/2025) | Bisher West (04/2025) | Neu bundeseinheitlich (04/2026) |
|---|---|---|---|
| LG 3 (Facharbeiter) | 22,01 € | 23,07 € | 23,97 € |
| LG 4 (Spezialfacharbeiter) | 24,51 € | 25,07 € | 26,05 € |
| LG 6 (Polier) | 27,96 € | 28,60 € | 29,72 € |
Für ostdeutsche Bauarbeiter bedeutet das eine effektive Lohnerhöhung von bis zu 9 % gegenüber April 2025 – deutlich mehr als die 3,9 % im Westen.
⚠️ Wichtig für Arbeitgeber: Alle ostdeutschen Betriebe müssen ab April 2026 die West-Tarifsätze zahlen. Bestehende Arbeitsverträge mit niedrigeren Löhnen müssen angepasst werden – unabhängig von einer Tarifbindung, da die Mindestlöhne allgemeinverbindlich sind.
4. Ausbildungsvergütung ab April 2026
Auch die Ausbildungsvergütungen steigen und werden bundesweit angeglichen. Die Sätze liegen deutlich über der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung:
| Lehrjahr | Gewerblich ab 04/2026 | Kaufm./Technisch ab 04/2026 | Gesetzliches Minimum 2026 |
|---|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | 1.122 € | 1.122 € | 724 € |
| 2. Lehrjahr | 1.351 € | 1.247 € | 854 € |
| 3. Lehrjahr | 1.610 € | 1.507 € | 977 € |
| 4. Lehrjahr | 1.714 € | – | 1.014 € |
💡 Quelle: SOKA-Bau – Ausbildungsvergütung, Baulinks.de – Tarifvertrag Azubi
Die tarifliche Ausbildungsvergütung liegt im Bau damit 55–65 % über dem gesetzlichen Minimum – ein starkes Argument für die Nachwuchsgewinnung in Zeiten des Fachkräftemangels.
5. Was bedeutet die Lohnerhöhung für Betriebe?
Kalkulation anpassen
Die 3,9 % Lohnerhöhung wirken sich direkt auf die Gesamtkosten pro Mitarbeiter aus. Denn zum reinen Tariflohn kommen Lohnnebenkosten:
| Kostenposition | Anteil |
|---|---|
| Tariflohn (GTL) | 100 % |
| + Arbeitgeber-Sozialversicherung | ca. 21 % |
| + SOKA-Bau Urlaubskasse | 15,1 % |
| + SOKA-Bau Zusatzversorgung (West) | 3,2 % |
| + bezahlte Ausfallzeiten (Urlaub, Krank, Feiertage) | ca. 25–30 % |
| = Arbeitgeber-Gesamtkosten | ca. 165–170 % des GTL |
💡 Quelle: SOKA-Bau – Beitragssätze 2026, Lohndialog.de
Rechenbeispiel: Facharbeiter LG 3
| Position | Betrag |
|---|---|
| GTL (ab 04/2026) | 23,97 €/Std. |
| × Faktor Lohnnebenkosten (~1,65) | 39,55 €/Std. |
| + Gemeinkosten (~30 %) | 11,87 €/Std. |
| + Gewinn + Wagnis (~12 %) | 6,17 €/Std. |
| = Kostendeckender Stundensatz netto | 57,59 €/Std. |
| + 19 % MwSt. | 10,94 €/Std. |
| = Stundensatz brutto | ~68,53 €/Std. |
Das bedeutet: Ein Facharbeiter, der 23,97 € Tariflohn erhält, kostet den Kunden knapp 69 € pro Stunde. Betriebe, die ihre Stundensätze nicht anpassen, arbeiten ab April unter Verlust.
6. Checkliste für Betriebe: Das müssen Sie bis April tun
- Arbeitsverträge prüfen – Alle Verträge müssen mindestens den neuen Mindestlohn Bau garantieren
- Stundensätze neu kalkulieren – Die Stundensatz-Kalkulation muss die +3,9 % berücksichtigen
- Lohnabrechnungssoftware aktualisieren – Neue Tarifsätze ab April hinterlegen
- Angebote anpassen – Laufende Angebote mit festen Stundensätzen prüfen, ob diese noch kostendeckend sind
- Ostdeutsche Betriebe: Ost-West-Angleichung umsetzen – Die höheren West-Sätze gelten ab April automatisch
- SOKA-Bau-Meldungen – Die höheren Löhne erhöhen auch die SOKA-Bau-Beiträge
- Arbeitszeiterfassung digitalisieren – Seit dem BAG-Urteil von 2022 müssen Arbeitszeiten systematisch erfasst werden
7. Nächste Tarifrunde: Was kommt nach 2027?
Der aktuelle Tarifvertrag läuft am 31. März 2027 aus. Die IG BAU bereitet bereits die nächste Tarifrunde vor. Erste Sondierungsgespräche fanden im Oktober 2025 statt – allerdings erschienen die Arbeitgeber laut IG BAU ohne Verhandlungsmandat.
Zu den Forderungen der IG BAU für die nächste Runde gehören:
- Angleichung des 13. Monatseinkommens zwischen Ost und West
- Verbesserungen bei der Wegezeitentschädigung
- Erhöhung der Verpflegungszuschüsse
- Weitere Lohnerhöhungen oberhalb der Inflationsrate
💡 Quelle: Baulinks.de – Tarifrunde 2027, IG BAU Pressemitteilung
8. FAQ zur Lohnerhöhung Bau 2026
Wann tritt die Lohnerhöhung in Kraft?
Die dritte Stufe des Tarifvertrags tritt am 1. April 2026 in Kraft. Ab diesem Datum gelten die neuen Tarifsätze für alle Beschäftigten im Bauhauptgewerbe.
Wie hoch ist die Lohnerhöhung 2026?
Im Westen steigen alle Löhne und Gehälter um 3,9 Prozent. Im Osten werden die Löhne auf das Westniveau angehoben, was je nach Lohngruppe einer effektiven Erhöhung von 6–9 Prozent entspricht.
Gilt die Lohnerhöhung auch für nicht-tarifgebundene Betriebe?
Ja. Die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe (LG 1 und LG 2) sind allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet: Alle Betriebe der Branche müssen mindestens diese Sätze zahlen – unabhängig von einer Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 500.000 € geahndet werden.
Was passiert mit laufenden Verträgen?
Bestehende Arbeitsverträge, die unter den neuen Mindestlöhnen liegen, müssen angepasst werden. Für Werkverträge und Angebote an Kunden gilt: Bereits vereinbarte Festpreise können nicht nachträglich erhöht werden – die höheren Lohnkosten gehen zu Lasten des Betriebs.
Wie viel verdient ein Maurer ab April 2026?
Ein ausgebildeter Maurer (Lohngruppe 3) erhält ab April 2026 einen Gesamttarifstundenlohn von 23,97 €. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das einem Bruttomonatslohn von ca. 4.155 € – zuzüglich eventueller Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit.
Was ist der Ecklohn im Bauhauptgewerbe?
Der Ecklohn (Tarifstundenlohn der Lohngruppe 4 ohne Bauzuschlag) steigt ab April 2026 auf 24,60 €. Der Gesamttarifstundenlohn (GTL) der Lohngruppe 4 inklusive 5,9 % Bauzuschlag beträgt dann 26,05 €. Alle anderen Lohngruppen werden prozentual vom Ecklohn abgeleitet.
Weiterführende Artikel
- Mindestlohn Bau 2026 – Alle Branchenmindestlöhne im Überblick
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- Stundensatz-Kalkulation – So berechnen Sie den richtigen Preis
- Materialaufschlag richtig kalkulieren – 10–30 % auf Einkaufspreise
- Digitale Zeiterfassung – Pflicht seit BAG-Urteil 2022
Passende Tools
- Stundenlohnrechner – Stundensatz kalkulieren
- Arbeitszeitrechner – Arbeitszeiten dokumentieren
- Minijob-Rechner – 538-€-Grenze prüfen
Offizielle Quellen & Verweise
- IG BAU – Tarifvertrag Bauhauptgewerbe – Gewerkschaftsseite mit Tarifinformationen
- ZDB – Tarifpolitik – Arbeitgeberverband Baugewerbe
- HDB/Bauindustrie – Tarifergebnis – Arbeitgeberverband Bauindustrie
- SOKA-Bau – Beitragssätze – Sozialkassen der Bauwirtschaft
- Bauprofessor.de – Ecklohn – Fachlexikon Bau
- Lohndialog.de – Tariflohn Bau – Tariftabellen und Lohngruppen
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Fenster- & Bauelemente-Experte, Unternehmer
Veröffentlicht: 24. März 2026
John Neufeldt ist Unternehmer im Handwerk und Inhaber von Meylen.de (Fenstersysteme) sowie Garten-Eifel.de (GaLaBau). Sein Werdegang führt von der Fenstermontage über Schüco-zertifizierte Fertigung bis zur Geschäftsführung eines Fensterproduktionswerks. Auf handwerk.cloud teilt er sein Praxiswissen zu Fenstern, Haustüren, Garagentoren und Betriebsführung im Handwerk.
