Tarifvertrag Bauhauptgewerbe 2026: Lohntabelle, Lohngruppen & PDF-Download
Tarifvertrag Bauhauptgewerbe 2026 kompakt: Alle Lohngruppen 1–6, Gehaltsgruppen A I–A X, Ost-West-Angleichung, +3,9 % Erhöhung ab April – mit Lohntabelle zum Download als PDF.
Am 1. April 2026 tritt die dritte und letzte Stufe des Tarifvertrags für das Bauhauptgewerbe in Kraft. Gleichzeitig wird ein historischer Meilenstein erreicht: Die vollständige Ost-West-Angleichung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen – über 35 Jahre nach der Wiedervereinigung. Dieser Artikel enthält alle Lohntabellen, Gehaltsgruppen und Hintergrundinformationen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe kennen müssen.
1. Das Wichtigste auf einen Blick
Der aktuelle Entgelt-Tarifvertrag wurde am 14. Juni 2024 zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und den Arbeitgeberverbänden (Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ZDB und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie HDB) abgeschlossen. Er hat eine Laufzeit vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2027 und sieht drei Erhöhungsstufen vor:
| Stufe | Gültig ab | Erhöhung West | Erhöhung Ost |
|---|---|---|---|
| 1. Stufe | 01.04.2024 | +3,0 % | +3,5 % |
| 2. Stufe | 01.04.2025 | +4,2 % | +5,0 % |
| 3. Stufe | 01.04.2026 | +3,9 % | Angleichung auf Westniveau |
💡 Historisch: Ab dem 1. April 2026 gibt es keine getrennten Lohntabellen für Ost und West mehr. Alle Beschäftigten im Bauhauptgewerbe erhalten bundesweit einheitliche Löhne – ein Durchbruch, den die IG BAU über Jahrzehnte erkämpft hat.
2. Lohntabelle Bauhauptgewerbe ab April 2026 – Gewerbliche Arbeitnehmer
Die gewerblichen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe sind gemäß § 5 des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) in sechs Lohngruppen eingestuft. Der Gesamttarifstundenlohn (GTL) setzt sich zusammen aus dem Tarifstundenlohn (TL) und einem Bauzuschlag (BZ) von 5,9 % des Tarifstundenlohns.
Bundeseinheitliche Lohntabelle ab 01.04.2026
| Lohngruppe | Bezeichnung | TL (€/Std.) | BZ 5,9 % (€) | GTL (€/Std.) | ca. Monatslohn* |
|---|---|---|---|---|---|
| LG 1 | Werker / Maschinenwerker | 14,98 € | 0,88 € | 15,86 € | 2.750 € |
| LG 2 | Fachwerker / Maschinisten | 16,37 € | 0,97 € | 17,34 € | 3.005 € |
| LG 3 | Facharbeiter (Geselle) | 22,64 € | 1,33 € | 23,97 € | 4.155 € |
| LG 4 | Spezialfacharbeiter | 24,60 € | 1,45 € | 26,05 € | 4.515 € |
| LG 5 | Vorarbeiter / Werkpolier | 26,08 € | 1,54 € | 27,62 € | 4.790 € |
| LG 6 | Baumaschinen-Fachmeister | 27,56 € | 1,63 € | 29,19 € | 5.060 € |
*Monatslohn berechnet auf Basis von 173,33 Stunden/Monat (40-Stunden-Woche). Der tatsächliche Monatslohn kann durch Zuschläge, Überstunden und Leistungszulagen höher ausfallen.
Wichtig: Die Lohngruppen 1 und 2 wurden mit dem Tarifvertrag vom 14. Juni 2024 neu in die Tariftabellen aufgenommen, wodurch die Nachwirkung des früheren Mindestlohntarifs für diese Gruppen entfällt. Das bedeutet: Auch ungelernte und angelernte Kräfte haben jetzt einen klar definierten Tarifanspruch.
3. Vergleich 2025 vs. 2026 – Wie viel mehr gibt es?
| Lohngruppe | GTL 2025 West (€) | GTL 2026 bundesweit (€) | Erhöhung |
|---|---|---|---|
| LG 1 | 15,27 € | 15,86 € | +0,59 € (+3,9 %) |
| LG 2 | 16,69 € | 17,34 € | +0,65 € (+3,9 %) |
| LG 3 | 23,08 € | 23,97 € | +0,89 € (+3,9 %) |
| LG 4 | 25,08 € | 26,05 € | +0,97 € (+3,9 %) |
| LG 5 | 26,59 € | 27,62 € | +1,03 € (+3,9 %) |
| LG 6 | 28,10 € | 29,19 € | +1,09 € (+3,9 %) |
Die Erhöhung von 3,9 % bezieht sich auf die Westtarife. Für Beschäftigte im Tarifgebiet Ost fällt die tatsächliche Steigerung teilweise deutlich höher aus, da die Ostlöhne auf das Westniveau angehoben werden (Angleichung).
4. Lohngruppen im Detail – Welche Stufe gilt für mich?
Die Eingruppierung erfolgt nach § 5 des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) und orientiert sich an Ausbildung, Berufserfahrung und Tätigkeit. Hier ist die vollständige Übersicht:
| LG | Bezeichnung | Voraussetzung | Typische Tätigkeiten |
|---|---|---|---|
| 1 | Werker / Maschinenwerker | Keine Ausbildung erforderlich | Bauhelfer, Handlanger, einfache Zuarbeiten, Reinigungsarbeiten auf der Baustelle |
| 2 | Fachwerker / Maschinisten / Kraftfahrer | Angelernt, mind. berufliche Praxis | Maschinenführer (Bagger, Radlader), angelernte Maurer, Betonbauer, Straßenbauer |
| 3 | Facharbeiter (Gesellenebene) | Abgeschlossene Berufsausbildung (3 Jahre) | Maurer, Zimmerer, Betonbauer, Straßenbauer, Fliesenleger mit Gesellenbrief |
| 4 | Spezialfacharbeiter | Gesellenbrief + mehrjährige Berufserfahrung oder besondere Qualifikation | Erfahrene Fachkräfte mit Spezialwissen, z. B. Spezialtiefbau, Tunnelbau, Brückenbau |
| 5 | Vorarbeiter / Werkpolier | Gesellenbrief + Führungserfahrung oder Vorarbeiterlehrgang | Leitung kleiner Teams, Koordination von Arbeitsabläufen, Qualitätskontrolle |
| 6 | Baumaschinen-Fachmeister | Meisterprüfung oder gleichwertige Qualifikation | Verantwortung für Maschinenpark, Wartungsplanung, Einsatzkoordination |
💡 Praxis-Tipp: Sind Sie sich unsicher, in welcher Lohngruppe Sie eingestuft sind? Die IG BAU bietet einen kostenlosen Bau-Tarifrechner auf igbau.de an, mit dem Sie Ihren individuellen Lohnanspruch prüfen können. Der Anspruch auf die tariflichen Leistungen gilt grundsätzlich nur für IG-BAU-Mitglieder – es sei denn, Ihr Arbeitgeber wendet den Tarifvertrag freiwillig oder aufgrund betrieblicher Vereinbarung an.
5. Gehaltstabelle Angestellte & Poliere ab April 2026
Neben den gewerblichen Lohntabellen regelt der Tarifvertrag auch die Monatsgehälter für Angestellte und Poliere in den Gehaltsgruppen A I bis A X. Auch hier gilt ab dem 1. April 2026: bundesweit einheitliche Sätze.
| Gruppe | Typische Position | Monatsgehalt (€) |
|---|---|---|
| A I | Kaufmännische Hilfskräfte, einfache Verwaltung | 2.983 € |
| A II | Sachbearbeiter, Bürokaufleute | 3.400 € |
| A III | Technische Sachbearbeiter mit Berufsausbildung | 3.862 € |
| A IV | Bautechniker, erweiterte technische Aufgaben | 4.339 € |
| A V | Bauleiter, Poliere mit Teilverantwortung | 4.830 € |
| A VI | Oberbauleiter, verantwortliche Bauleitung | 5.340 € |
| A VII | Projektleiter, leitende Positionen | 5.878 € |
| A VIII | Abteilungsleiter, FH-/Uni-Absolvent | 6.556 € |
| A IX | Bereichsleiter, Niederlassungsleiter | 7.215 € |
| A X | Geschäftsleitung, technische Direktoren | 7.961 € |
6. Ost-West-Angleichung – Was ändert sich konkret?
Die Angleichung der Ost- an die Westlöhne ist eine der bedeutendsten Änderungen im Tarifvertrag 2024–2027. Das betrifft Hunderttausende Beschäftigte in den neuen Bundesländern.
Zeitlicher Ablauf der Angleichung
- Ab 01.04.2024 (1. Stufe): Ost-Löhne steigen um 3,5 % (West: 3,0 %)
- Ab 01.04.2025 (2. Stufe): Ost-Löhne steigen um 5,0 % (West: 4,2 %) – die Lücke schrumpft
- Ab 01.04.2026 (3. Stufe): Vollständige Angleichung – es gelten bundesweit einheitliche Sätze
Was bedeutet das für ostdeutsche Betriebe?
Für Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern bedeutet die Angleichung einen überdurchschnittlichen Lohnanstieg, der teilweise deutlich über den 3,9 % für den Westen liegt. Gleichzeitig steigen für ostdeutsche Arbeitgeber die Personalkosten stärker.
Beispiel Lohngruppe 4 (Spezialfacharbeiter):
| Region | GTL 2025 | GTL 2026 | Steigerung |
|---|---|---|---|
| West | 25,08 € | 26,05 € | +3,9 % |
| Ost | 23,51 € | 26,05 € | +10,8 % |
⚠️ Hinweis für Arbeitgeber in Ostdeutschland: Die Angleichung erfordert eine Neukalkulation aller Angebote und Bauverträge ab April 2026. Bestehende Rahmenverträge mit festen Stundensätzen sollten rechtzeitig angepasst oder mit Preisgleitklauseln versehen werden.
7. Ausbildungsvergütungen ab April 2026
Auch die Ausbildungsvergütungen steigen und werden bundesweit angeglichen. Die neuen monatlichen Sätze für gewerbliche Auszubildende ab dem 1. April 2026:
| Ausbildungsjahr | Monatliche Vergütung |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 1.122 € |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.351 € |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.610 € |
Diese Vergütungen gelten bundeseinheitlich für das gesamte Bauhauptgewerbe. Damit liegen die Ausbildungsvergütungen im Bauhauptgewerbe deutlich über dem Durchschnitt vieler anderer Branchen – ein wichtiges Signal im Kampf gegen den Fachkräftemangel.
8. Geltungsbereich: Für wen gilt der Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag gilt für:
- Alle Betriebe des Bauhauptgewerbes (Hochbau, Tiefbau, Straßenbau, Gleisbau, Brückenbau, Wasserbau, Spezialtiefbau u. a.)
- Betriebe, die Mitglied in einem tarifgebundenen Arbeitgeberverband sind (ZDB, HDB)
- Betriebe, die den Tarifvertrag freiwillig anwenden (einzelvertraglich oder betrieblich)
- Die Lohngruppen 1 und 2 haben den Status eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns – sie gelten für alle Betriebe der Branche, auch ohne Tarifbindung
Der Tarifvertrag gilt NICHT für:
- Betriebe des Ausbaugewerbes (z. B. Maler, Elektriker, SHK-Installateure – diese haben eigene Tarifverträge)
- Betriebe der Dachdeckerbranche (eigener Tarifvertrag des ZVDH)
- Architektur- und Ingenieurbüros (kein Bauhauptgewerbe)
- Reine Zulieferbetriebe wie Betonwerke, Kieswerke (Industrie-Tarifverträge)
💡 Unsicher, ob Ihr Betrieb unter das Bauhauptgewerbe fällt? Entscheidend ist die überwiegende Tätigkeit des Betriebs gemäß § 1 Abs. 2 BRTV. Im Zweifelsfall hilft eine Anfrage bei der SOKA-BAU oder der zuständigen Bau-Innung.
9. Lohntabelle als PDF herunterladen
Wir stellen Ihnen die vollständige Lohntabelle des Bauhauptgewerbes ab April 2026 als übersichtliches PDF zum kostenlosen Download bereit. Das PDF enthält:
- ✅ Alle 6 Lohngruppen mit Tarifstundenlohn, Bauzuschlag und GTL
- ✅ Gehaltsgruppen A I – A X für Angestellte & Poliere
- ✅ Ausbildungsvergütungen (1.–3. Lehrjahr)
- ✅ Vergleichstabelle 2025 vs. 2026
- ✅ Gültigkeitsdaten und Tarifvertragsnummer
📥 Der PDF-Download wird in Kürze hier verfügbar sein. Das Dokument eignet sich zum Ausdrucken und Aushängen im Büro oder Baucontainer. Bei tariflichen Änderungen aktualisieren wir das PDF zeitnah.
10. Auswirkungen auf Betriebe und Kalkulation
Die Tariflohnerhöhung hat direkte Auswirkungen auf die Stundensatzkalkulation im Bauhauptgewerbe. Hier ein Beispiel für einen Facharbeiter (LG 3):
| Position | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Tariflohn (GTL) | 23,08 €/Std. | 23,97 €/Std. |
| + Lohnnebenkosten (~50 %) | 11,54 € | 11,99 € |
| = Arbeitgeberkosten | 34,62 € | 35,96 € |
| + Gemeinkosten (~30 %) | 10,39 € | 10,79 € |
| + Gewinn + Wagnis (~15 %) | 6,75 € | 7,01 € |
| = Stundensatz netto | 51,76 € | 53,76 € |
| + 19 % MwSt. | 9,83 € | 10,21 € |
| = Stundensatz brutto | 61,59 € | 63,97 € |
Die Erhöhung des kalkulatorischen Stundensatzes um rund 2 € netto (ca. 3,9 %) muss in allen laufenden Angeboten und neuen Kalkulationen berücksichtigt werden.
Tipp: Nutzen Sie unseren Stundenlohnrechner, um Ihren individuellen Stundensatz unter Berücksichtigung der neuen Tariflöhne zu kalkulieren.
11. Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann gilt der neue Tarifvertrag?
Die dritte Erhöhungsstufe tritt am 1. April 2026 in Kraft. Bis dahin gelten die Sätze der zweiten Stufe (gültig seit 1. April 2025).
Wie hoch ist die Lohnerhöhung 2026 im Baugewerbe?
Im Tarifgebiet West beträgt die Erhöhung +3,9 %. Im Osten fallen die Erhöhungen teilweise höher aus, da die Löhne auf das Westniveau angeglichen werden (vollständige Ost-West-Angleichung).
Gilt der Tarifvertrag auch für nicht-tarifgebundene Betriebe?
Die Lohngruppen 1 und 2 (Mindestlöhne) sind allgemeinverbindlich und gelten für alle Betriebe im Bauhauptgewerbe. Die höheren Lohngruppen gelten nur bei Tarifbindung, freiwilliger Anwendung oder arbeitsvertraglicher Bezugnahme.
Was ist der Unterschied zwischen Tariflohn und Mindestlohn Bau?
Der Mindestlohn Bau (LG 1: 15,86 €, LG 2: 17,34 €) ist die allgemeinverbindliche Untergrenze. Der Tariflohn (LG 3–6) liegt deutlich darüber und gilt bei Tarifbindung. Mehr dazu: Mindestlohn Bau 2026
Gilt der Tarifvertrag auch für Leiharbeiter?
Ja, für Leiharbeiter auf Baustellen gilt der Mindestlohn Bau als Untergrenze gemäß dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Darüber hinaus gilt der Equal-Pay-Grundsatz nach 9 Monaten Überlassung.
Was ist der Bauzuschlag?
Der Bauzuschlag (BZ) beträgt einheitlich 5,9 % des Tarifstundenlohns. Er soll die besonderen Belastungen auf Baustellen ausgleichen (Witterung, wechselnde Arbeitsorte, körperliche Beanspruchung). Tarifstundenlohn + Bauzuschlag = Gesamttarifstundenlohn (GTL).
Wann kommen die nächsten Tarifverhandlungen?
Der aktuelle Entgelttarifvertrag läuft bis zum 31. März 2027. Die nächste Verhandlungsrunde wird voraussichtlich im Frühjahr 2027 beginnen.
Weiterführende Artikel
- Mindestlohn Bau 2026 – Alle Branchenmindestlöhne im Baugewerbe inkl. Bußgeld-Risiken
- Lohnerhöhung Bau 2026 – Details zur +3,9 % Erhöhung & Ost-West-Angleichung
- Handwerker-Stundensatz 2026 – Was Ihre Stunde wirklich kosten muss
- Stundensatz Kalkulation – Stundensatz richtig berechnen
Passende Tools
- Stundenlohnrechner – Stundensatz kalkulieren mit neuen Sätzen
- Brutto-Netto-Rechner – Nettolohn aus Tariflohn berechnen
- Arbeitszeitrechner – Arbeitszeiten dokumentieren
- Minijob-Rechner – 538-€-Grenze prüfen
Letzte Aktualisierung: März 2026. Quellen: IG BAU, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), SOKA-BAU, bauprofessor.de, lohndialog.de. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die offiziellen Tarifvertragstexte.
Handwerk-OS: Das Betriebssystem für dein Handwerk
Plantafel, Monteur-App, Baudokumentation und automatische Arbeitsberichte – alles in einer Software. Für die ersten 50 Betriebe komplett kostenlos.
Für die ersten 50 Betriebe
Handwerksexperte & Unternehmer
Veröffentlicht: 25. März 2026
John Neufeldt ist Unternehmer im Handwerk und Inhaber von Meylen.de (Fenstersysteme) sowie Garten-Eifel.de (GaLaBau). Mit einem Werdegang von der Baustelle bis in die Geschäftsführung eines Produktionswerks kennt er die Branche aus unterschiedlichsten Perspektiven. Auf handwerk.cloud teilt er sein Praxiswissen an der Schnittstelle von Handwerk, Betriebsführung und Digitalisierung.
