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Minijob-Rechner 2026

Berechnen Sie Arbeitgeber-Kosten, Nettolohn und maximale Stunden für 603-€-Minijobs – mit AG-Abgaben-Aufschlüsselung.

Mit unserem kostenlosen Minijob-Rechner sehen Sie sofort, was ein Minijobber Sie als Arbeitgeber wirklich kostet – inkl. aller Pauschalbeiträge (KV, RV, Lohnsteuer, Umlagen). Seit 01.01.2026: neue Minijob-Grenze 603 € bei Mindestlohn 13,90 €/Std.

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Minijob Arbeitgeber-Abgaben 2026 im Detail

Als Arbeitgeber zahlen Sie neben dem Bruttolohn pauschale Abgaben von ca. 31 % an die Minijob-Zentrale. Diese Pauschalen sind bundesweit einheitlich und nicht verhandelbar.

AbgabeSatzWer zahlt?Bei 603 €
Krankenversicherung (KV)13,00 %AG78,39 €
Rentenversicherung (RV)15,00 %AG90,45 €
Pauschale Lohnsteuer2,00 %AG12,06 €
Umlage U1 (Krankheit)0,80 %AG4,82 €
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 %AG1,33 €
Insolvenzumlage U30,15 %AG0,90 €
BG-Beitrag (branchenabh.)~1,6 %AG~9,65 €
Gesamt AG-Abgaben~32,8 %~198 €
Gesamtkosten Arbeitgeber~801 €

Minijob vs. Midijob vs. Teilzeit: Vergleich

KriteriumMinijobMidijobTeilzeit
Verdienstbis 603 €603,01–2.000 €ab 2.001 €
AG-Abgaben~31 % pauschal~20 % normal~20 % normal
AN-Abgaben0 % (optional 3,6 % RV)reduziert (gleitend)~20 % voll
SV-Schutz ANNur minimalVollVoll
Steuern ANKeineJa (ESt)Ja (ESt)

Rechenbeispiel: Minijob im Handwerksbetrieb

PositionBürohilfeLager-Aushilfe
Stundenlohn15,00 €13,90 € (Mindestlohn)
Stunden/Monat~40 h~43 h
Bruttolohn600 €603 €
+ AG-Abgaben (~31 %)+186 €+187 €
+ BG-Beitrag (~1,6 %)+10 €+10 €
= Gesamtkosten AG/Monat~796 €~800 €
= Gesamtkosten AG/Jahr~9.552 €~9.600 €

💡 Meister-Tipp: Familienminijob im Handwerk

Stellen Sie Ehepartner oder Kinder als Minijobber ein (z.B. Büro, Lager). Der Lohn ist für den Betrieb voll als Betriebsausgabe abzugsfähig, und der Minijobber zahlt keine Steuern. Voraussetzung: Der Arbeitsvertrag muss einem Fremdvergleich standhalten (marktüblicher Lohn, dokumentierte Arbeitszeiten). Bei 603 €/Monat sind das 7.236 € Gewinnminderung pro Jahr.

💡 Meister-Tipp: Stundenlohn anpassen statt Stunden kürzen

Wenn Sie eine zuverlässige Aushilfe haben, die mehr arbeiten soll: Erhöhen Sie lieber den Stundenlohn statt die Stunden. Bei 20 €/Stunde sind es ~30 Stunden/Monat im Minijob – der AN verdient gleich viel, arbeitet aber konzentrierter. Überlegen Sie alternativ den Midijob: Für den AN attraktiver (voller SV-Schutz), für den AG sogar günstiger (niedrigere AG-Pauschale bei ~20 %). Nettolohn vergleichen.

Wichtige Fristen und Meldepflichten

📋
Anmeldung: Spätestens bei Beschäftigungsbeginn bei der Minijob-Zentrale
📅
Beiträge: Monatlich zum drittletzten Bankarbeitstag per Lastschrift
📄
Jahresmeldung: Bis 15. Februar des Folgejahres
⚠️
Sofortmeldung: Bei bestimmten Branchen (Bau, Gastronomie) am 1. Arbeitstag

Offizielle Quellen

Quelle: SGB IV, Minijob-Zentrale | handwerk.cloud | Stand: April 2026. Minijob-Grenze 603 € seit 01.01.2026, Mindestlohn 13,90 €/Std.

Häufige Fragen zum Minijob

Bei einem 603-€-Minijob (Grenze seit 01.01.2026) zahlt der Arbeitgeber ca. 31 % Pauschalabgaben oben drauf: KV (13 %), RV (15 %), Lohnsteuer (2 %), Umlagen U1/U2/U3 (~1,2 %). Die Gesamtkosten liegen bei rund 800 €/Monat. Hinzu kommt die BG-Umlage (branchenspezifisch).
Es gibt keine feste Stundengrenze. Entscheidend ist die Verdienstgrenze von 603 € (seit 01.01.2026). Beim Mindestlohn von 13,90 € (2026) sind das ca. 43 Stunden pro Monat. Bei höherem Stundenlohn (z.B. 16 €) entsprechend weniger (~37 h).
Bei regelmäßiger Überschreitung wird der Minijob zum Midijob (Übergangsbereich: 603,01–2.000 €). Es gelten dann andere Abgabensätze. Einmaliges Überschreiten (z.B. Weihnachtsgeld) ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt – max. 2 Monate pro Jahr.
Nein – der Arbeitgeber zahlt 2 % pauschale Lohnsteuer. Der Minijobber selbst zahlt keine Steuern und muss den Verdienst nicht in der Steuererklärung angeben. Optional kann der AN die RV-Aufstockung (3,6 %) zahlen, um vollwertige Rentenansprüche zu erwerben.
Nur einen einzigen neben einer Hauptbeschäftigung. Ohne Hauptjob sind mehrere Minijobs möglich – aber die Verdienste werden zusammengerechnet. Wird die Grenze überschritten, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig.
Ja! Minijobber haben die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte: mind. 24 Werktage Urlaub (bei 6-Tage-Woche), 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz und Feiertagsvergütung.
Minijob: bis 603 €, pauschale AG-Abgaben, keine SV für AN. Midijob: 603,01–2.000 €, reduzierte AN-Beiträge (gleitend ansteigend), voller SV-Schutz. Für den AN ist der Midijob oft attraktiver – volle Sozialleistungen bei nur wenig höheren Abzügen.
Die Anmeldung erfolgt bei der Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See) – nicht bei der Krankenkasse. Sie benötigen: Personalien, Steuer-ID, SV-Nummer. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Beginn der Beschäftigung erfolgen. Alle Beiträge werden monatlich per Lastschrift eingezogen.

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