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Minijob-Rechner 2026

Berechnen Sie Arbeitgeber-Kosten, Nettolohn und maximale Stunden für 538-€-Minijobs – mit AG-Abgaben-Aufschlüsselung.

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Häufige Fragen zum Minijob

Bei einem 538-€-Minijob zahlt der Arbeitgeber ca. 177 € zusätzlich an Pauschalbeiträgen (KV, RV, Lohnsteuer, Umlagen, BG). Die Gesamtkosten liegen damit bei rund 715 € pro Monat – etwa 33 % mehr als der Bruttolohn.
Es gibt keine feste Stundengrenze. Entscheidend ist die Verdienstgrenze von 538 € (ab Okt. 2026: 556 €). Beim aktuellen Mindestlohn von 12,41 € sind das ca. 43 Stunden pro Monat. Wird ein höherer Stundenlohn gezahlt (z.B. 15 €), sind es entsprechend weniger Stunden.
Wird die Verdienstgrenze regelmäßig überschritten, wird der Minijob automatisch zum Midijob (Übergangsbereich: 538,01–2.000 €). Es gelten dann andere Abgabensätze. Einmaliges Überschreiten (z. B. Weihnachtsgeld) ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Nein – der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Lohnsteuer von 2 %. Der Minijobber selbst zahlt keine Steuern und muss den Verdienst auch nicht in der Steuererklärung angeben. Optional kann der AN die RV-Aufstockung (3,6 %) zahlen, um vollwertige Rentenansprüche zu erwerben.

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