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Minijob-Rechner 2026

Berechnen Sie Arbeitgeber-Kosten, Nettolohn und maximale Stunden für 538-€-Minijobs – mit AG-Abgaben-Aufschlüsselung.

€/Monat
Brutto (Minijob)538,00
– RV-Aufstockung (3.6 %)19,37
💰 Netto Arbeitnehmer518,63
Netto/Jahr6.223,58
Arbeitgeber-Abgaben (pro Minijobber)
Krankenversicherung (13 %)69,94
Rentenversicherung (15 %)80,70
Pauschale Lohnsteuer (2 %)10,76
Umlage U1 – Krankheit (1.1 %)5,92
Umlage U2 – Mutterschaft (0.22 %)1,18
Insolvenzgeldumlage (0.06 %)0,32
Unfallversicherung (ca. 1.6 %)8,61
AG-Abgaben gesamt (33.0 %)177,43
Gesamtkosten Arbeitgeber
Lohn + AG-Abgaben (pro Minijobber)715,43 €/Monat
Maximale Stunden pro Monat
Bei Mindestlohn (12,41 €)
43 Std
bis Sept. 2026
Bei Mindestlohn (12,82 €)
43 Std
ab Okt. 2026

⚠️ Die Berechnung zeigt Richtwerte. Der tatsächliche BG-Beitrag hängt von der Gefahrenklasse ab. Bei Fragen zur Minijob-Anmeldung wenden Sie sich an die Minijob-Zentrale. Stand: 2026. Irrtümer vorbehalten.

Minijob-Rechner 2026 – Kosten für Arbeitgeber & Netto für Arbeitnehmer

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist für viele Handwerksbetriebe die einfachste Möglichkeit, Helfer auf 538-€-Basis (ab Oktober 2026: 556 €) einzustellen. Aber wie viel kostet ein Minijobber den Arbeitgeber wirklich? Unser Rechner zeigt alle Abgaben transparent – von der KV-Pauschale über die Umlagen bis zur Berufsgenossenschaft.

🏗️ Meister-Tipp: Viele Handwerksbetriebe beschäftigen Minijobber als Helfer auf der Baustelle oder im Büro. Rechnen Sie vorher durch, was ein 538-€-Minijobber tatsächlich kostet – die AG-Abgaben von ca. 33 % kommen zum Lohn dazu! Nutzen Sie unseren Stundenlohnrechner für die vollständige Kalkulation Ihrer Personalkosten.

Arbeitgeber-Abgaben beim Minijob 2026

Anders als bei regulären Beschäftigungsverhältnissen zahlt der Arbeitgeber beim Minijob pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale. Hier die aktuellen Sätze:

AbgabeSatzBei 538 €
Krankenversicherung13,0 %69,94 €
Rentenversicherung15,0 %80,70 €
Pauschale Lohnsteuer2,0 %10,76 €
Umlage U1 (Krankheit)1,1 %5,92 €
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 %1,18 €
Insolvenzgeldumlage0,06 %0,32 €
Unfallversicherung (BG)ca. 1,6 %8,61 €
Gesamt AG-Abgabenca. 33 %177,43 €

* Der BG-Beitrag variiert je nach Gefahrenklasse. Der Durchschnitt liegt bei ca. 1,6 %.

Minijob vs. Midijob – Was lohnt sich mehr?

MinijobMidijob
Verdienstgrenzebis 538 €538,01 – 2.000 €
KV/PV/RV/ALV (AN)Nur RV (3,6 %)*Reduziert (gleitend)
LohnsteuerPauschal 2 % (AG)Nach Steuerklasse
AG-Abgabenca. 33 %ca. 20–28 %
Krankenversichert?Nein (eigene nötig)Ja
Rentenanspruch?Nur mit RV-AufstockungJa (vollwertig)

* RV-Aufstockung kann per Antrag bei der Minijob-Zentrale befreit werden.

Häufige Fragen zum Minijob

Wie viel kostet ein Minijobber den Arbeitgeber wirklich?

Bei einem 538-€-Minijob zahlt der Arbeitgeber ca. 177 € zusätzlich an Pauschalbeiträgen (KV, RV, Lohnsteuer, Umlagen, BG). Die Gesamtkosten liegen damit bei rund 715 € pro Monat – etwa 33 % mehr als der Bruttolohn.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber arbeiten?

Es gibt keine feste Stundengrenze. Entscheidend ist die Verdienstgrenze von 538 € (ab Okt. 2026: 556 €). Beim aktuellen Mindestlohn von 12,41 € sind das ca. 43 Stunden pro Monat. Wird ein höherer Stundenlohn gezahlt (z.B. 15 €), sind es entsprechend weniger Stunden.

Was passiert bei Überschreitung der Minijob-Grenze?

Wird die Verdienstgrenze regelmäßig überschritten, wird der Minijob automatisch zum Midijob (Übergangsbereich: 538,01–2.000 €). Es gelten dann andere Abgabensätze. Einmaliges Überschreiten (z. B. Weihnachtsgeld) ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Muss ein Minijobber Steuern zahlen?

Nein – der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Lohnsteuer von 2 %. Der Minijobber selbst zahlt keine Steuern und muss den Verdienst auch nicht in der Steuererklärung angeben. Optional kann der AN die RV-Aufstockung (3,6 %) zahlen, um vollwertige Rentenansprüche zu erwerben.

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