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Förderung Sanierung 2026: KfW, BAFA & Steuerbonus im Überblick

Alle Förderprogramme für energetische Sanierung 2026: KfW 458 Heizungstausch, BAFA Gebäudehülle, § 35c Steuerbonus – mit Vergleichstabelle und Förderrechner.

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16. Februar 2026

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Bis zu 70 % Zuschuss für den Heizungstausch, 20 % für Dämmung und Fenster, oder 20 % Steuerbonus über 3 Jahre – die Förderlandschaft für energetische Sanierungen 2026 ist attraktiv, aber unübersichtlich. Drei Programme, drei Anlaufstellen, unterschiedliche Regeln. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welcher Förderweg für Ihre Maßnahme der richtige ist – und wie Sie das Maximum herausholen.

⚡ Kurz & knapp: Förderung Sanierung 2026

  • KfW 458 (Heizungstausch): 30–70 % Zuschuss, max. 21.000 €
  • BAFA BEG EM (Gebäudehülle): 15–20 % Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung
  • § 35c EStG (Steuerbonus): 20 % über 3 Jahre, max. 40.000 € je Objekt
  • KfW-Ergänzungskredit: Bis 120.000 € zinsgünstig (ab 0,01 %)
  • Wichtig: KfW/BAFA und § 35c nicht kombinierbar für dieselbe Maßnahme
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Kostenloser Förderrechner: Alle 3 Förderwege im direkten Vergleich

## Die 3 Förderwege im Vergleich

Je nach Maßnahme und persönlicher Situation ist ein anderer Förderweg optimal. Hier die Gegenüberstellung der drei Programme:

Kriterium KfW 458 BAFA BEG EM § 35c EStG
Maßnahmen Heizungstausch Dämmung, Fenster, Lüftung Alle energetischen Maßnahmen
Fördersatz 30–70 % 15–20 % 20 % (über 3 Jahre)
Max. förderfähige Kosten 30.000 € (WE) 30.000 € (WE) / 60.000 € mit iSFP 200.000 € je Objekt
Max. Zuschuss 21.000 € 12.000 € 40.000 € (Steuerermäßigung)
Antragstellung KfW (vor Beginn) BAFA (vor Beginn) Steuererklärung (nachträglich)
Energieberater nötig? Nein (empfohlen) Ja (Pflicht) Nein (Fachbetrieb genügt)
Ideal für Heizungstausch mit hohem Zuschuss Einzelmaßnahmen an der Hülle Selbstzahler mit hohem Steuersatz
💡 Meister-Tipp: Sie können KfW und BAFA kombinieren – aber nur für verschiedene Maßnahmen. Beispiel: KfW 458 für die Wärmepumpe + BAFA für die Fassadendämmung. Für dieselbe Maßnahme ist nur ein Programm wählbar.
## KfW 458: Heizungstausch-Förderung

Das KfW-Programm 458 ist der Hauptförderweg für den Austausch fossil betriebener Heizungen. Die Förderung setzt sich aus Bausteinen zusammen:

Baustein Fördersatz Voraussetzung
Grundförderung 30 % Für jeden Antragsteller
Klimageschwindigkeits-Bonus +20 % Alte Öl-/Gas-/Nachtspeicherheizung wird ersetzt
Effizienz-Bonus +5 % Natürliche Kältemittel oder Erdwärme/Wasser-WP
Einkommens-Bonus +30 % Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr

Maximale Kombination: 30 % + 20 % + 5 % + 30 % = 85 % → gedeckelt auf 70 % von max. 30.000 € = 21.000 € Zuschuss.

→ Alles zur Wärmepumpen-Förderung: Detailratgeber Wärmepumpen-Förderung 2026

## BAFA BEG EM: Förderung für Gebäudehülle

Das BAFA-Programm BEG EM (Einzelmaßnahmen) fördert alle Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung):

  • Fassadendämmung: 15 % Zuschuss (20 % mit iSFP-Bonus)
  • Dachdämmung: 15 % Zuschuss (20 % mit iSFP-Bonus)
  • Fenstertausch: 15 % Zuschuss (20 % mit iSFP-Bonus)
  • Lüftungsanlage: 15 % Zuschuss (20 % mit iSFP-Bonus)
  • Sommerlicher Wärmeschutz: 15 % Zuschuss (20 % mit iSFP-Bonus)
📋 Was ist der iSFP-Bonus? Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine professionelle Analyse Ihres Gebäudes durch einen Energieberater. Wenn Sie Maßnahmen umsetzen, die der iSFP empfiehlt, erhalten Sie 5 % Extra-Förderung und die förderfähigen Kosten steigen von 30.000 € auf 60.000 €. Kosten für den iSFP: ca. 1.500–2.500 € (selbst zu 80 % gefördert!).

→ Detailinfos: Förderung Fenster 2026 | Förderung Dämmung 2026

## § 35c EStG: Steuerbonus als Alternative

Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist besonders attraktiv für Eigentümer, die keine Anträge stellen möchten oder bei denen der Steuervorteil höher ausfällt als der BAFA-Zuschuss:

  • Höhe: 20 % der Kosten, verteilt über 3 Jahre (7 % + 7 % + 6 %)
  • Maximum: 200.000 € förderfähige Kosten = bis zu 40.000 € Steuerermäßigung
  • Voraussetzung: Gebäude mindestens 10 Jahre alt, selbst bewohnt
  • Antragstellung: Keine – einfach in der Steuererklärung geltend machen
  • Nachweis: Bescheinigung vom Fachbetrieb nach § 35c EStG
⚠️ Wichtig: Der Steuerbonus lohnt sich besonders bei hohen Kosten (über 30.000 €), da die förderfähige Obergrenze mit 200.000 € deutlich höher liegt als bei BAFA (30.000–60.000 €). Allerdings: Sie brauchen eine entsprechend hohe Steuerlast, um den Bonus vollständig nutzen zu können.
## Checkliste: Förderantrag Schritt für Schritt

Antragsablauf KfW / BAFA

  1. Energieberater beauftragen (bei BAFA Pflicht, bei KfW empfohlen) – erstellt ggf. iSFP
  2. Fachbetrieb wählen und Angebot einholen – der Betrieb erstellt die BzA-ID (KfW) bzw. den technischen Projektantrag (BAFA)
  3. Förderantrag stellen – online bei KfW oder BAFA, VOR Beginn der Arbeiten!
  4. Zusage abwarten – bei KfW ca. 4–8 Wochen, bei BAFA ca. 6–12 Wochen
  5. Maßnahme umsetzen – erst nach Zusage darf die Arbeit beginnen
  6. Verwendungsnachweis einreichen – Rechnung und Bestätigungen hochladen
  7. Zuschuss erhalten – Auszahlung auf Ihr Konto
🚫 Häufigster Fehler: Der Antrag MUSS vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer den Handwerker beauftragt, bevor die Zusage da ist, verliert den Förderanspruch. Ausnahme: § 35c EStG – hier ist kein Vorab-Antrag nötig.
## Rechenbeispiel: Komplettsanierung eines EFH

Einfamilienhaus, Baujahr 1975, 140 m² – Heizungstausch + Fassadendämmung + Fenstertausch:

Maßnahme Kosten Förderweg Zuschuss
Wärmepumpe (Luft-Wasser) 28.000 € KfW 458 (50 %) 14.000 €
Fassade WDVS (160 m²) 31.200 € BAFA 20 % (mit iSFP) 6.240 €
Fenster 3-fach (12 Stück) 14.400 € BAFA 20 % (mit iSFP) 2.880 €
Energieberater (iSFP) 2.000 € BAFA 80 % 1.600 €
Gesamt 75.600 € 24.720 €
Eigenanteil 50.880 € (statt 75.600 € = 33 % gespart)
## KfW-Ergänzungskredit: Zusätzliche Finanzierung

Zusätzlich zum Zuschuss können Sie den KfW-Ergänzungskredit (261) nutzen:

  • Kreditvolumen: Bis 120.000 € pro Wohneinheit
  • Zinssatz: Ab 0,01 % effektiv (bei Einkommen unter 90.000 €/Jahr)
  • Laufzeit: 4–30 Jahre
  • Voraussetzung: Zuschuss von KfW oder BAFA muss bewilligt sein
## Häufige Fragen zur Sanierungsförderung ### Kann ich KfW und BAFA kombinieren?

Ja – aber nur für verschiedene Maßnahmen. KfW 458 für den Heizungstausch und BAFA für Dämmung und Fenster ist die häufigste Kombination. Für dieselbe Maßnahme darf nur ein Programm genutzt werden.

### Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?

Nein – für dieselbe Maßnahme ist entweder KfW/BAFA oder § 35c EStG möglich, nicht beides. Sie können aber verschiedene Maßnahmen über verschiedene Wege fördern lassen (z.B. Heizung über KfW, Fenster über § 35c).

### Muss ich den Antrag vor Beginn stellen?

Ja – bei KfW und BAFA zwingend vor Beginn der Maßnahme. Das heißt: Antrag stellen, Zusage abwarten, dann erst den Handwerker beauftragen. Einzige Ausnahme: der Steuerbonus nach § 35c benötigt keinen Vorab-Antrag.

### Was passiert, wenn die Kosten höher werden als im Antrag?

Nachträgliche Kostensteigerungen können bei KfW und BAFA nicht nachgefördert werden. Der Zuschuss bezieht sich auf die im Antrag genannten Kosten. Tipp: Planen Sie 10–15 % Puffer ein und beantragen Sie den realistischen Gesamtbetrag.

### Lohnt sich ein Energieberater?

Fast immer. Die Kosten (1.500–2.500 €) werden zu 80 % gefördert, sodass Sie nur 300–500 € selbst zahlen. Dafür erhalten Sie den iSFP-Bonus (+5 % Förderung) und die doppelte Förderobergrenze (60.000 statt 30.000 €).

## Weiterführende Artikel > **💡 Kostenplanung:** Nutzen Sie unseren kostenlosen [Sanierungsrechner](/tools/sanierungsrechner), um Ihr individuelles Sanierungsbudget zu berechnen – mit PDF-Export.

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