Förderung Sanierung 2026: KfW, BAFA & Steuerbonus im Überblick
Alle Förderprogramme für energetische Sanierung 2026: KfW 458 Heizungstausch, BAFA Gebäudehülle, § 35c Steuerbonus – mit Vergleichstabelle und Förderrechner.
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16. Februar 2026
Bis zu 70 % Zuschuss für den Heizungstausch, 20 % für Dämmung und Fenster, oder 20 % Steuerbonus über 3 Jahre – die Förderlandschaft für energetische Sanierungen 2026 ist attraktiv, aber unübersichtlich. Drei Programme, drei Anlaufstellen, unterschiedliche Regeln. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welcher Förderweg für Ihre Maßnahme der richtige ist – und wie Sie das Maximum herausholen.
⚡ Kurz & knapp: Förderung Sanierung 2026
- KfW 458 (Heizungstausch): 30–70 % Zuschuss, max. 21.000 €
- BAFA BEG EM (Gebäudehülle): 15–20 % Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung
- § 35c EStG (Steuerbonus): 20 % über 3 Jahre, max. 40.000 € je Objekt
- KfW-Ergänzungskredit: Bis 120.000 € zinsgünstig (ab 0,01 %)
- Wichtig: KfW/BAFA und § 35c nicht kombinierbar für dieselbe Maßnahme
Kostenloser Förderrechner: Alle 3 Förderwege im direkten Vergleich
Je nach Maßnahme und persönlicher Situation ist ein anderer Förderweg optimal. Hier die Gegenüberstellung der drei Programme:
| Kriterium | KfW 458 | BAFA BEG EM | § 35c EStG |
|---|---|---|---|
| Maßnahmen | Heizungstausch | Dämmung, Fenster, Lüftung | Alle energetischen Maßnahmen |
| Fördersatz | 30–70 % | 15–20 % | 20 % (über 3 Jahre) |
| Max. förderfähige Kosten | 30.000 € (WE) | 30.000 € (WE) / 60.000 € mit iSFP | 200.000 € je Objekt |
| Max. Zuschuss | 21.000 € | 12.000 € | 40.000 € (Steuerermäßigung) |
| Antragstellung | KfW (vor Beginn) | BAFA (vor Beginn) | Steuererklärung (nachträglich) |
| Energieberater nötig? | Nein (empfohlen) | Ja (Pflicht) | Nein (Fachbetrieb genügt) |
| Ideal für | Heizungstausch mit hohem Zuschuss | Einzelmaßnahmen an der Hülle | Selbstzahler mit hohem Steuersatz |
Das KfW-Programm 458 ist der Hauptförderweg für den Austausch fossil betriebener Heizungen. Die Förderung setzt sich aus Bausteinen zusammen:
| Baustein | Fördersatz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Für jeden Antragsteller |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | +20 % | Alte Öl-/Gas-/Nachtspeicherheizung wird ersetzt |
| Effizienz-Bonus | +5 % | Natürliche Kältemittel oder Erdwärme/Wasser-WP |
| Einkommens-Bonus | +30 % | Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr |
Maximale Kombination: 30 % + 20 % + 5 % + 30 % = 85 % → gedeckelt auf 70 % von max. 30.000 € = 21.000 € Zuschuss.
→ Alles zur Wärmepumpen-Förderung: Detailratgeber Wärmepumpen-Förderung 2026
## BAFA BEG EM: Förderung für GebäudehülleDas BAFA-Programm BEG EM (Einzelmaßnahmen) fördert alle Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung):
- Fassadendämmung: 15 % Zuschuss (20 % mit iSFP-Bonus)
- Dachdämmung: 15 % Zuschuss (20 % mit iSFP-Bonus)
- Fenstertausch: 15 % Zuschuss (20 % mit iSFP-Bonus)
- Lüftungsanlage: 15 % Zuschuss (20 % mit iSFP-Bonus)
- Sommerlicher Wärmeschutz: 15 % Zuschuss (20 % mit iSFP-Bonus)
→ Detailinfos: Förderung Fenster 2026 | Förderung Dämmung 2026
## § 35c EStG: Steuerbonus als AlternativeDer Steuerbonus nach § 35c EStG ist besonders attraktiv für Eigentümer, die keine Anträge stellen möchten oder bei denen der Steuervorteil höher ausfällt als der BAFA-Zuschuss:
- Höhe: 20 % der Kosten, verteilt über 3 Jahre (7 % + 7 % + 6 %)
- Maximum: 200.000 € förderfähige Kosten = bis zu 40.000 € Steuerermäßigung
- Voraussetzung: Gebäude mindestens 10 Jahre alt, selbst bewohnt
- Antragstellung: Keine – einfach in der Steuererklärung geltend machen
- Nachweis: Bescheinigung vom Fachbetrieb nach § 35c EStG
Antragsablauf KfW / BAFA
- Energieberater beauftragen (bei BAFA Pflicht, bei KfW empfohlen) – erstellt ggf. iSFP
- Fachbetrieb wählen und Angebot einholen – der Betrieb erstellt die BzA-ID (KfW) bzw. den technischen Projektantrag (BAFA)
- Förderantrag stellen – online bei KfW oder BAFA, VOR Beginn der Arbeiten!
- Zusage abwarten – bei KfW ca. 4–8 Wochen, bei BAFA ca. 6–12 Wochen
- Maßnahme umsetzen – erst nach Zusage darf die Arbeit beginnen
- Verwendungsnachweis einreichen – Rechnung und Bestätigungen hochladen
- Zuschuss erhalten – Auszahlung auf Ihr Konto
Einfamilienhaus, Baujahr 1975, 140 m² – Heizungstausch + Fassadendämmung + Fenstertausch:
| Maßnahme | Kosten | Förderweg | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe (Luft-Wasser) | 28.000 € | KfW 458 (50 %) | 14.000 € |
| Fassade WDVS (160 m²) | 31.200 € | BAFA 20 % (mit iSFP) | 6.240 € |
| Fenster 3-fach (12 Stück) | 14.400 € | BAFA 20 % (mit iSFP) | 2.880 € |
| Energieberater (iSFP) | 2.000 € | BAFA 80 % | 1.600 € |
| Gesamt | 75.600 € | 24.720 € | |
| Eigenanteil | 50.880 € (statt 75.600 € = 33 % gespart) | ||
Zusätzlich zum Zuschuss können Sie den KfW-Ergänzungskredit (261) nutzen:
- Kreditvolumen: Bis 120.000 € pro Wohneinheit
- Zinssatz: Ab 0,01 % effektiv (bei Einkommen unter 90.000 €/Jahr)
- Laufzeit: 4–30 Jahre
- Voraussetzung: Zuschuss von KfW oder BAFA muss bewilligt sein
Ja – aber nur für verschiedene Maßnahmen. KfW 458 für den Heizungstausch und BAFA für Dämmung und Fenster ist die häufigste Kombination. Für dieselbe Maßnahme darf nur ein Programm genutzt werden.
### Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?Nein – für dieselbe Maßnahme ist entweder KfW/BAFA oder § 35c EStG möglich, nicht beides. Sie können aber verschiedene Maßnahmen über verschiedene Wege fördern lassen (z.B. Heizung über KfW, Fenster über § 35c).
### Muss ich den Antrag vor Beginn stellen?Ja – bei KfW und BAFA zwingend vor Beginn der Maßnahme. Das heißt: Antrag stellen, Zusage abwarten, dann erst den Handwerker beauftragen. Einzige Ausnahme: der Steuerbonus nach § 35c benötigt keinen Vorab-Antrag.
### Was passiert, wenn die Kosten höher werden als im Antrag?Nachträgliche Kostensteigerungen können bei KfW und BAFA nicht nachgefördert werden. Der Zuschuss bezieht sich auf die im Antrag genannten Kosten. Tipp: Planen Sie 10–15 % Puffer ein und beantragen Sie den realistischen Gesamtbetrag.
### Lohnt sich ein Energieberater?Fast immer. Die Kosten (1.500–2.500 €) werden zu 80 % gefördert, sodass Sie nur 300–500 € selbst zahlen. Dafür erhalten Sie den iSFP-Bonus (+5 % Förderung) und die doppelte Förderobergrenze (60.000 statt 30.000 €).
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