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Recht & Finanzen

Handwerkerrechnung

HandwerkerrechnungAnforderungen an eine korrekte Handwerkerrechnung für den Steuerabzug (§ 35a EStG) und die Prüfung auf überhöhte Posten

2 Min. Lesezeit

Was ist eine Handwerkerrechnung?

Eine Handwerkerrechnung ist die Abrechnung eines Handwerkers für erbrachte Leistungen. Sie muss bestimmte gesetzliche Pflichtangaben enthalten und kann teilweise steuerlich geltend gemacht werden – bis zu 1.200 € Steuerbonus pro Jahr nach § 35a EStG.

Wichtig für Auftraggeber: Lohn und Material getrennt ausweisen lassen und per Überweisung bezahlen – sonst gibt es keinen Steuerabzug.

Pflichtangaben Checkliste

AngabePflicht?Für § 35a nötig?
Name/Adresse Handwerker
Name/Adresse Auftraggeber
Steuernummer/USt-IdNr.
Fortlaufende Rechnungsnummer
Rechnungsdatum
Leistungsbeschreibung
Leistungszeitraum
Lohn und Material getrennt⚠️ Empfohlen✅ Pflicht!
Nettobetrag
Umsatzsteuer (19%)
Bruttobetrag
Zahlungsziel⚠️ Empfohlen
Bankverbindung

Steuerbonus § 35a EStG

KostenartAbsetzbar?AbzugMax. Abzug/Jahr
Lohnkosten✅ Ja20%1.200 €
Fahrtkosten✅ Ja (zählt als Lohn)20%Im Lohn enthalten
Maschinenkosten✅ Ja (Lohnanteil)20%Im Lohn enthalten
Materialkosten❌ Nein0%
Entsorgungskosten✅ Ja (Dienstleistung)20%Im Lohn enthalten

Rechenbeispiel

PositionBetrag
Lohnkosten (Malerarbeiten)4.000 €
Fahrtkosten200 €
Absetzbare Kosten4.200 €
Materialkosten (nicht absetzbar)1.800 €
Steuerbonus (20% von 4.200 €)840 €

Bei höheren Lohnkosten (>6.000 €) greift der Maximalbetrag von 1.200 € pro Jahr. Tipp: Größere Projekte über 2 Kalenderjahre splitten = 2× 1.200 € = 2.400 € Steuerersparnis.

Absetzbare vs. nicht absetzbare Leistungen

Absetzbar ✅Nicht absetzbar ❌
Malerarbeiten (Wohnung/Haus)Neubau eines Gebäudes
Sanitär-InstallationArbeiten in der Werkstatt
Elektro-ArbeitenGutachten/Sachverständige
GartenpflegeArchitektenhonorar
SchornsteinfegerMöbellieferung
RohrreinigungHerstellung (nur Erhaltung!)
Dach-ReparaturArbeiten am Zweitwohnsitz*
Fassade streichen

*Ausnahme: Zweitwohnsitz im Inland mit eigener Meldung.

Rechnung prüfen – 5-Punkte-Check

PrüfpunktWas prüfen?Typische Fehler
1. LeistungStimmt mit Angebot/KVA überein?Nicht vereinbarte Positionen
2. StundenzahlRealistisch für die Arbeit?Zu viele Stunden abgerechnet
3. MaterialpreiseMarktüblich?Aufschlag >15% ist unüblich
4. PROTECTED_7m², lfm stimmen?Falsch gemessen oder gerundet
5. Gesamtbetrag<15–20% vom KVA-Betrag?>15% Abweichung muss begründet sein

Zahlungsfristen

SituationFristRechtsgrundlage
Ohne Vereinbarung30 Tage nach Rechnungseingang§ 286 BGB
Mit VereinbarungLaut Vertrag (üblich: 14 Tage)Vertragsfreiheit
AbschlagsrechnungSofort nach TeilleistungVOB/BGB
Nach MahnungSofort (Verzug)§ 286 BGB
Verzugszinsen5% über Basiszins (Privat)§ 288 BGB

Häufige Fehler

FehlerFolgeRichtig
Bar bezahltKein SteuerabzugImmer per Überweisung
Lohn/Material nicht getrenntFinanzamt lehnt abGetrennte Ausweisung verlangen
Rechnung ohne LeistungszeitraumFinanzamt lehnt abZeitraum angeben lassen
Rechnung nicht geprüftÜberhöhte Kosten bezahlt5-Punkte-Check durchführen
Über Jahreswechsel nicht gesplittetMax. 1.200 € statt 2.400 €Große Projekte splitten
Handwerkerrechnung verwechselt mit haushaltsnaher DLFalscher Steuerabzug§ 35a Abs. 3 (Handwerker) vs. Abs. 2 (DL)

Tipps für Auftraggeber

  • Getrennte Ausweisung von Lohn und Material im Angebot bereits vereinbaren
  • Immer per Überweisung bezahlen – Kontoauszug ist der Nachweis
  • Große Projekte über 2 Kalenderjahre splitten = 2× 1.200 € Steuerbonus
  • Kostenvoranschlag mit Rechnung vergleichen – >15% Abweichung reklamieren
  • Rechnung für die Steuererklärung aufbewahren (mind. 2 Jahre)

Tipps für Handwerker

  • Lohn und Material immer getrennt ausweisen – Kunden erwarten es, Finanzamt fordert es
  • Getrennte Ausweisung im ERP-System als Standard einrichten
  • Kunden auf den Steuerbonus hinweisen – schafft Goodwill und Folgeaufträge
  • Abschlagsrechnungen bei größeren Projekten – verbessert Ihre Liquidität
  • Zahlungsziel klar auf der Rechnung vermerken – vermeidet Zahlungsverzug
  • Bei Gewährleistung: Rechnung ist die Grundlage für Fristberechnung
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Häufige Fragen zu Handwerkerrechnung

Wie viel kann ich von einer Handwerkerrechnung absetzen?
20% der Lohnkosten, maximal 1.200 € Steuerbonus pro Jahr (§ 35a EStG). Absetzbar: Arbeitskosten, Fahrtkosten, Maschinenkosten. Nicht absetzbar: Material. Bei 6.000 € Lohnkosten: 1.200 € direkte Steuerersparnis. Bedingung: Zahlung per Überweisung, nicht bar!
Welche Pflichtangaben muss eine Handwerkerrechnung haben?
Name und Adresse beider Parteien, Steuernummer/USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum, getrennte Ausweisung von Lohn und Material, Nettobetrag, 19% MwSt. und Bruttobetrag. Fehlt eine Angabe, kann das Finanzamt den Steuerabzug ablehnen.
Muss Lohn und Material getrennt ausgewiesen sein?
Ja! Für den Steuerabzug nach § 35a EStG müssen Arbeitskosten und Materialkosten getrennt auf der Rechnung stehen. Fahrtkosten zählen zu den Lohnkosten. Pauschale Rechnungen (alles in einem Betrag) erkennt das Finanzamt NICHT an.
Was tun bei einer überhöhten Handwerkerrechnung?
1. Rechnung detailliert prüfen (Stundenzahl, Material, Aufmaß). 2. Mit Kostenvoranschlag vergleichen (>15% Abweichung muss begründet sein). 3. Schriftlich reklamieren (per E-Mail oder Brief). 4. Bei Streit: Handwerkskammer als neutrale Schlichtungsstelle einschalten (kostenlos!).
Kann ich eine Barzahlung von der Steuer absetzen?
Nein! Barzahlung ist NICHT absetzbar nach § 35a EStG – auch nicht mit Quittung. Nur Überweisungen, Banküberweisungen, Kartenzahlungen oder Einzugsermächtigungen werden vom Finanzamt anerkannt. Tipp: Immer per Überweisung bezahlen und Kontoauszug aufbewahren.
Welche Handwerkerleistungen sind absetzbar?
Alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt. Beispiele: Malerarbeiten, Sanitär, Elektro, Gartenpflege, Schornsteinfeger. NICHT absetzbar: Neubau (Herstellung), Arbeiten in der Werkstatt des Handwerkers, Gutachten, Arbeiten am Zweitwohnsitz (nur mit Einschränkungen).