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Recht & Finanzen

Handwerkerrechnung

HandwerkerrechnungAnforderungen an eine korrekte Handwerkerrechnung für den Steuerabzug (§ 35a EStG) und die Prüfung auf überhöhte Posten

1 Min. Lesezeit

Was ist eine Handwerkerrechnung?

Eine Handwerkerrechnung ist die Abrechnung eines Handwerkers für erbrachte Leistungen. Sie muss bestimmte gesetzliche Pflichtangaben enthalten und kann teilweise steuerlich geltend gemacht werden (§ 35a EStG).

Pflichtangaben

AngabePflicht
Name/Adresse Handwerker
Name/Adresse Auftraggeber
Steuernummer/USt-IdNr.
Fortlaufende Rechnungsnummer
Rechnungsdatum
Leistungsbeschreibung
Leistungszeitraum
Nettobetrag
Umsatzsteuer (19 %)
Bruttobetrag
Getrennte Ausweisung Lohn/Material✅ (für § 35a)

Steuerbonus § 35a EStG

KostenartAbsetzbarMax. Abzug
Lohnkosten20 %1.200 €/Jahr
Fahrtkosten20 %Zählt zum Lohn
Materialkosten❌ Nicht absetzbar
Maschinenkosten20 % (wenn Lohnanteil)

Bedingung: Zahlung per Überweisung (Barzahlung nicht absetzbar)

Rechnung prüfen

  1. Stimmt die Leistung mit dem Angebot überein?
  2. Sind die Stundenzahlen realistisch?
  3. Sind die Materialpreise marktüblich?
  4. Stimmt das Aufmaß (m², lfm)?
  5. Gibt es Positionen, die nicht vereinbart waren?

Tipps

  • Immer nach getrennter Ausweisung von Lohn und Material fragen
  • Rechnung per Überweisung bezahlen (Nachweis für Finanzamt)
  • Handwerkerrechnung in der Steuererklärung unter „Haushaltsnahe Handwerkerleistungen"
  • Bei Unstimmigkeiten: Handwerkskammer als neutrale Schlichtungsstelle

Häufige Fragen zu Handwerkerrechnung

Wie viel kann ich von einer Handwerkerrechnung absetzen?
20 % der Lohnkosten, max. 1.200 € pro Jahr (§ 35a EStG). Nur Arbeitskosten und Fahrtkosten, kein Material. Bei 6.000 € Lohnkosten: 1.200 € Steuerersparnis. Zahlung muss per Überweisung erfolgen.
Welche Pflichtangaben muss eine Handwerkerrechnung haben?
Name und Adresse (Handwerker + Auftraggeber), Steuernummer, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum, aufgeschlüsselte Material- und Lohnkosten, MwSt. und Bruttobetrag.
Muss Lohn und Material getrennt ausgewiesen sein?
Ja, für den Steuerabzug nach § 35a EStG müssen Arbeits- und Materialkosten getrennt auf der Rechnung stehen. Fahrtkosten zählen zu den Lohnkosten. Nur bei getrennter Ausweisung gibt es den Steuerbonus.
Was tun bei einer überhöhten Handwerkerrechnung?
Rechnung detailliert prüfen (Stundenzahl, Material, Aufmaß). Kostenvoranschlag/Angebot mit Rechnung vergleichen. Bei >15–20 % Abweichung schriftlich reklamieren. Bei Streit: Handwerkskammer oder Schiedsstelle einschalten.

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