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Recht & Finanzen

Abschlagsrechnung

AbschlagsrechnungEine Teilrechnung für bereits erbrachte Leistungen vor Fertigstellung des Gesamtauftrags

2 Min. Lesezeit

Was ist eine Abschlagsrechnung?

Eine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung, mit der ein Handwerker bereits erbrachte Leistungen vor Abschluss des Gesamtauftrags in Rechnung stellt. Sie dient der Liquiditätssicherung bei längeren Projekten und minimiert das Risiko für beide Seiten.

Rechtliche Grundlagen

Nach BGB (§ 632a)

Bei Verträgen mit Verbrauchern können Abschlagszahlungen verlangt werden für:

  • In sich abgeschlossene Teile des Werks
  • Für die der Besteller einen Wertzuwachs erlangt hat

Die Abschläge dürfen insgesamt 90% der Gesamtvergütung nicht übersteigen.

Nach VOB/B (§ 16 Abs. 1)

Bei Verträgen nach VOB/B sind Abschlagszahlungen für nachgewiesene vertragsgemäße Leistungen üblich. Die Höhe richtet sich nach dem Wert der erbrachten Leistung.

VertragsartObergrenzeRechtsgrundlage
BGB-Vertrag90 %§ 632a BGB
VOB/B-Vertrag100 % (abzgl. Einbehalt)§ 16 VOB/B
Verbraucherbauvertrag90 %§ 650m BGB

Wann sind Abschläge sinnvoll?

AuftragswertAbschlag empfohlen?
Unter 1.000 €Meist nicht nötig
1.000 – 5.000 €Optional, bei längerer Dauer
5.000 – 20.000 €Empfohlen
Über 20.000 €Dringend empfohlen

Beispiel: Badsanierung

Ein Sanitärbetrieb saniert ein Bad (Gesamtauftrag: 12.000 €):

MeilensteinLeistungAbschlag
1. AbschlagDemontage abgeschlossen2.000 €
2. AbschlagRohinstallation fertig4.000 €
3. AbschlagFliesen verlegt3.500 €
SchlussrechnungMontage Sanitärobjekte, Abnahme2.500 €
Gesamt12.000 €

Inhalt einer Abschlagsrechnung

Jede Abschlagsrechnung muss enthalten:

  • Alle Pflichtangaben einer Rechnung (§ 14 UStG)
  • Bezeichnung als „Abschlagsrechnung" oder „Teilrechnung"
  • Bezug zum Gesamtauftrag (Auftragsnummer, Datum)
  • Beschreibung der erbrachten Leistung
  • Abschlagsnummer (z.B. „1. Abschlagsrechnung")
  • Hinweis auf ausstehende Leistungen

Muster-Formulierung

Abschlagsrechnung Nr. 1

Auftrag vom: 15.01.2026
Auftragsgegenstand: Badsanierung, Musterstraße 5

Für die bis zum 28.01.2026 erbrachten Leistungen (Demontage der alten Sanitärobjekte, Entfernung der Fliesen, Vorbereitung Rohinstallation) stellen wir folgenden Abschlag in Rechnung:

Abschlag auf Gesamtauftrag 12.000,00 € netto: 2.000,00 €
zzgl. 19 % MwSt: 380,00 €
Rechnungsbetrag: 2.380,00 €

Die Schlussrechnung erfolgt nach Abnahme der Gesamtleistung.

Unterschied zu anderen Rechnungsarten

RechnungsartZeitpunktZweckFür welche Leistung?
AnzahlungVor LeistungsbeginnMaterialbeschaffungNoch keine
AbschlagsrechnungWährend der LeistungTeilleistung abrechnenBereits erbrachte
SchlussrechnungNach AbnahmeFinale AbrechnungGesamtleistung

Steuerliche Behandlung

Für den Handwerker

  • Umsatzsteuer entsteht bei Abschlagsrechnungen sofort
  • Einnahme wird zum Zahlungszeitpunkt erfasst
  • In der Schlussrechnung: Alle Abschläge abziehen

Für den Auftraggeber

  • Vorsteuerabzug bereits bei Zahlung der Abschlagsrechnung möglich
  • Handwerkerbonus: Erst nach Bezahlung absetzbar

Zahlungsfristen

VertragsartÜbliche Frist
BGB-Vertrag30 Tage (gesetzlich)
VOB/B-Vertrag21 Tage (§ 16 Abs. 1 VOB/B)
VereinbartNach Vertrag (z.B. 14 Tage)

Häufige Fehler

FehlerProblemLösung
Zu hohe AbschlägeÜber 90 % unzulässig (BGB)Max. 90 % vor Abnahme
Keine LeistungsbeschreibungKunde kann ablehnenLeistung konkret benennen
Schlussrechnung vergessenForderung geht verlorenAutomatisierte Erinnerung
Abschlag vor LeistungUnzulässig, das ist „Anzahlung"Begriffe sauber trennen

Tipps für Handwerker

  1. Abschlagsregelungen im Angebot festhalten
  2. Klare Meilensteine definieren (messbar!)
  3. Zahlungsfristen vereinbaren (z.B. 14 Tage)
  4. Schlussrechnung nicht vergessen!
  5. Bei Zahlungsverzug: Mahnwesen einleiten
  6. Dokumentation der erbrachten Leistungen (Fotos)

Tipps für Auftraggeber

  1. Nur für tatsächlich erbrachte Leistungen zahlen
  2. Leistung vor Zahlung prüfen
  3. Abschlagsplan vor Auftrag vereinbaren
  4. Zahlungen dokumentieren
  5. Auf korrekte Rechnungsangaben achten (für Steuer)
  6. Bei Mängeln: Zahlung nur unter Vorbehalt

Abschlagsplan-Muster

MeilensteinAnteilBeschreibung
Auftragserteilung0 %Kein Abschlag vor Leistungsbeginn
Materialbeschaffung20 %Nur bei teuren Materialien (als Anzahlung)
50 % der Leistung30 %Definierte Teilleistung
80 % der Leistung30 %Definierte Teilleistung
Abnahme20 %Schlussrechnung nach Mängelfreiheit

Die 20 % Einbehalt bis zur Abnahme schützen den Auftraggeber vor Mängeln.

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Häufige Fragen zu Abschlagsrechnung

Was ist eine Abschlagsrechnung?
Eine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung, mit der ein Handwerker bereits erbrachte Leistungen vor Fertigstellung des Gesamtauftrags in Rechnung stellt. Sie dient der Liquiditätssicherung bei längeren Projekten und ist nach § 632a BGB zulässig, wenn ein Wertzuwachs beim Besteller entstanden ist.
Wie hoch dürfen Abschlagszahlungen insgesamt sein?
Bei BGB-Verträgen (Privataufträge) dürfen die Abschläge insgesamt maximal 90 % der Gesamtvergütung betragen. Die restlichen 10 % werden erst mit der Schlussrechnung nach Abnahme fällig. Bei VOB/B-Verträgen (öffentliche/gewerbliche Aufträge) können bis zu 100 % abzüglich Sicherheitseinbehalt abgerechnet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Abschlagsrechnung und Anzahlung?
Eine Anzahlung wird VOR Leistungsbeginn gezahlt, meist zur Materialbeschaffung, ohne dass bereits Leistungen erbracht wurden. Eine Abschlagsrechnung wird WÄHREND der Leistung gestellt und bezieht sich auf tatsächlich bereits erbrachte Teilleistungen. Beide werden in der Schlussrechnung verrechnet.
Muss der Kunde eine Abschlagsrechnung bezahlen?
Ja, wenn die abgerechnete Leistung tatsächlich erbracht wurde und einen Wertzuwachs darstellt. Die Zahlungsfrist beträgt bei BGB-Verträgen 30 Tage, bei VOB/B-Verträgen 21 Tage. Der Kunde darf die Zahlung nur bei offensichtlichen Mängeln oder fehlender Leistung verweigern.
Wie wird die Umsatzsteuer bei Abschlagsrechnungen behandelt?
Die Umsatzsteuer entsteht bei Abschlagsrechnungen sofort mit Rechnungsstellung. Der Handwerker muss sie im Voranmeldungszeitraum abführen. Der gewerbliche Auftraggeber kann den Vorsteuerabzug bereits bei Zahlung geltend machen. In der Schlussrechnung werden alle Abschläge aufgelistet und verrechnet.