Gewährleistung Bau
Gewährleistung Bau – Die gesetzliche Pflicht des Handwerkers, Mängel an seiner Arbeit innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos zu beheben
1 Min. Lesezeit
Was ist die Gewährleistung am Bau?
Die Gewährleistung (Mängelhaftung) ist die gesetzliche Pflicht des Handwerkers, Mängel an seiner Leistung innerhalb einer bestimmten Frist kostenlos zu beheben. Sie beginnt mit der Abnahme der Werkleistung.
Fristen
| Vertragsgrundlage | Gewährleistungsfrist | Fristbeginn |
|---|---|---|
| BGB (§ 634a) | 5 Jahre | Abnahme |
| VOB/B (§ 13) | 4 Jahre | Abnahme |
| Kaufvertrag (Materialfehler) | 2 Jahre | Übergabe |
Rechte des Bauherrn bei Mängeln
| Recht | Voraussetzung |
|---|---|
| Nacherfüllung | Erstes Recht (Handwerker darf reparieren) |
| Selbstvornahme | Nach fruchtlosem Fristablauf |
| Minderung | Statt Nacherfüllung |
| Schadensersatz | Bei Verschulden des Handwerkers |
| Rücktritt | Bei schweren Mängeln |
Mängelrüge – So geht's
- Mangel dokumentieren (Fotos, Beschreibung)
- Schriftliche Mängelanzeige an den Handwerker
- Angemessene Frist zur Beseitigung setzen (14–30 Tage)
- Per Einschreiben versenden (Nachweis)
- Bei Nichtreaktion: Gutachter einschalten
- Ggf. Selbstvornahme durch anderen Handwerker
Tipps
- Abnahmeprotokoll mit allen bekannten Mängeln erstellen
- Mängelrüge immer schriftlich und per Einschreiben
- Fotos und Protokolle als Beweise sichern
- Bei größeren Mängeln: Gutachter oder Bauherren-Schutzbund einschalten
- Verjährungshemmung bei laufenden Verhandlungen beachten
Häufige Fragen zu Gewährleistung Bau
Wie lange ist die Gewährleistungsfrist am Bau?
Nach BGB: 5 Jahre ab Abnahme. Nach VOB/B: 4 Jahre ab Abnahme. Für bestimmte Arbeiten (z.B. Elektro, Heizung) gelten Sonderfristen. Die Frist beginnt erst mit der Abnahme!
Was ist der Unterschied zwischen BGB und VOB?
BGB gilt automatisch bei Verbrauchern (5 Jahre Gewährleistung). VOB/B muss ausdrücklich vereinbart werden (4 Jahre, kürzere Mängelbeseitigungsfristen). VOB/B wird meist bei gewerblichen Bauprojekten verwendet.
Wie mache ich einen Gewährleistungsanspruch geltend?
Mangel schriftlich beim Handwerker anzeigen (Mängelrüge) mit Fristsetzung zur Beseitigung (14–30 Tage). Beweise sichern (Fotos, Gutachten). Bei Nichtreaktion: Selbstvornahme mit Kostenerstattung oder Minderung.
Wann beginnt die Gewährleistungsfrist?
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Werkleistung. Ohne formelle Abnahme kann der Fristbeginn unklar sein – daher immer ein Abnahmeprotokoll erstellen!
