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Recht & Finanzen

Gewährleistung Bau

Gewährleistung BauDie gesetzliche Pflicht des Handwerkers, Mängel an seiner Arbeit innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos zu beheben

1 Min. Lesezeit

Was ist die Gewährleistung am Bau?

Die Gewährleistung (Mängelhaftung) ist die gesetzliche Pflicht des Handwerkers, Mängel an seiner Leistung innerhalb einer bestimmten Frist kostenlos zu beheben. Sie beginnt mit der Abnahme der Werkleistung.

Fristen

VertragsgrundlageGewährleistungsfristFristbeginn
BGB (§ 634a)5 JahreAbnahme
VOB/B (§ 13)4 JahreAbnahme
Kaufvertrag (Materialfehler)2 JahreÜbergabe

Rechte des Bauherrn bei Mängeln

RechtVoraussetzung
NacherfüllungErstes Recht (Handwerker darf reparieren)
SelbstvornahmeNach fruchtlosem Fristablauf
MinderungStatt Nacherfüllung
SchadensersatzBei Verschulden des Handwerkers
RücktrittBei schweren Mängeln

Mängelrüge – So geht's

  1. Mangel dokumentieren (Fotos, Beschreibung)
  2. Schriftliche Mängelanzeige an den Handwerker
  3. Angemessene Frist zur Beseitigung setzen (14–30 Tage)
  4. Per Einschreiben versenden (Nachweis)
  5. Bei Nichtreaktion: Gutachter einschalten
  6. Ggf. Selbstvornahme durch anderen Handwerker

Tipps

  • Abnahmeprotokoll mit allen bekannten Mängeln erstellen
  • Mängelrüge immer schriftlich und per Einschreiben
  • Fotos und Protokolle als Beweise sichern
  • Bei größeren Mängeln: Gutachter oder Bauherren-Schutzbund einschalten
  • Verjährungshemmung bei laufenden Verhandlungen beachten

Häufige Fragen zu Gewährleistung Bau

Wie lange ist die Gewährleistungsfrist am Bau?
Nach BGB: 5 Jahre ab Abnahme. Nach VOB/B: 4 Jahre ab Abnahme. Für bestimmte Arbeiten (z.B. Elektro, Heizung) gelten Sonderfristen. Die Frist beginnt erst mit der Abnahme!
Was ist der Unterschied zwischen BGB und VOB?
BGB gilt automatisch bei Verbrauchern (5 Jahre Gewährleistung). VOB/B muss ausdrücklich vereinbart werden (4 Jahre, kürzere Mängelbeseitigungsfristen). VOB/B wird meist bei gewerblichen Bauprojekten verwendet.
Wie mache ich einen Gewährleistungsanspruch geltend?
Mangel schriftlich beim Handwerker anzeigen (Mängelrüge) mit Fristsetzung zur Beseitigung (14–30 Tage). Beweise sichern (Fotos, Gutachten). Bei Nichtreaktion: Selbstvornahme mit Kostenerstattung oder Minderung.
Wann beginnt die Gewährleistungsfrist?
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Werkleistung. Ohne formelle Abnahme kann der Fristbeginn unklar sein – daher immer ein Abnahmeprotokoll erstellen!

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