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Recht & Finanzen

Kostenvoranschlag

KostenvoranschlagEine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten für eine Handwerkerleistung

2 Min. Lesezeit

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten für eine Handwerkerleistung. Er ist grundsätzlich unverbindlich, gibt aber eine belastbare Orientierung. Im Unterschied zu einem verbindlichen Angebot darf der tatsächliche Preis vom Kostenvoranschlag abweichen – allerdings nur in bestimmten Grenzen.

Rechtsgrundlage: § 632 BGB und § 650 BGB

Der Kostenvoranschlag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt:

ParagraphInhalt
§ 632 Abs. 3 BGBKVA ist im Zweifel kostenlos
§ 650 Abs. 1 BGBWesentliche Überschreitung muss angezeigt werden
§ 650 Abs. 2 BGBKunde kann bei Überschreitung kündigen

Unterschied: Kostenvoranschlag vs. Angebot

AspektKostenvoranschlagAngebot
VerbindlichkeitUnverbindlichVerbindlich
PreisänderungIm Rahmen möglichNicht möglich
Typische Toleranz10-20%0%
Aufwand für ErstellungGeringerHöher (detailliert)
Rechtliche BindungKeineVertragliche Bindung

Ist ein Kostenvoranschlag kostenlos?

Nach § 632 Abs. 3 BGB ist der Kostenvoranschlag im Zweifel kostenlos.

Ausnahme: Wenn der Aufwand erheblich ist (z.B. Besichtigung, Aufmaß, Planung), kann eine Vergütung verlangt werden – aber nur, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Wann darf ein Kostenvoranschlag berechnet werden?

SituationBerechnung zulässig?
Telefonische AnfrageNein
Kurzer Besuch vor OrtMeist nein
Aufwendiges AufmaßJa, wenn vorher angekündigt
Planung mit ZeichnungenJa, wenn vorher angekündigt
Statische BerechnungenJa, wenn vorher angekündigt

Zulässige Überschreitung

Ein Kostenvoranschlag ist zwar unverbindlich, aber nicht beliebig überschreitbar:

ÜberschreitungBewertungRechtliche Folgen
Bis 10%AkzeptabelKeine Informationspflicht
10-20%GrenzbereichKunde sollte informiert werden
20-25%KritischHinweispflicht nach § 650 BGB
Über 25%ProblematischKündigungsrecht des Kunden

Hinweispflicht nach § 650 BGB

Bei wesentlicher Überschreitung (> 10-15%) muss der Handwerker den Kunden unverzüglich informieren. Dieser kann dann:

  • Den Auftrag erweitern und die Mehrkosten akzeptieren
  • Teilleistung abnehmen und den Vertrag beenden
  • Vom Vertrag zurücktreten (nur bei wesentlicher Überschreitung)

Inhalt eines Kostenvoranschlags

Ein vollständiger Kostenvoranschlag enthält:

  • Beschreibung der geplanten Leistung
  • Einzelpositionen (Material, Arbeitszeit)
  • Voraussichtliche Gesamtkosten (netto und brutto)
  • Hinweis auf Unverbindlichkeit
  • Gültigkeitsdauer (z.B. 4 Wochen)
  • Vorbehalte und Annahmen

Muster-Formulierungen für Handwerker

Unverbindlicher Kostenvoranschlag

„Der vorliegende Kostenvoranschlag ist unverbindlich und stellt eine Schätzung auf Basis der mir vorliegenden Informationen dar. Die tatsächlichen Kosten können auf Basis des Aufmaßes vor Ort und unvorhergesehener Umstände abweichen."

Vorbehalt bei unklarem Untergrund

„Dieser Kostenvoranschlag gilt vorbehaltlich der Prüfung des Untergrundes. Sollten sich nach Freilegung zusätzliche Arbeiten als notwendig erweisen (z.B. Ausgleichen, Grundieren, Entfernen alter Beläge), werden diese gesondert berechnet."

Kostendach vereinbaren

„Die Kosten werden voraussichtlich im Bereich von X € bis Y € liegen. Eine Überschreitung des Höchstbetrags erfolgt nur nach vorheriger Absprache."

Praxisbeispiel: Badsanierung

PhaseKostenvoranschlagTatsächliche Kosten
Demontage800 €850 €
Fliesen2.400 €2.600 €
Sanitär1.800 €1.750 €
Elektro600 €900 € (Altbau-Problem)
Gesamt5.600 €6.100 €
Abweichung+9% (akzeptabel)

Von KVA zum Festpreis

Wünscht der Kunde Preissicherheit, kann ein Festpreis vereinbart werden. Dann trägt der Handwerker das Risiko von Mehrkosten. Folgende Optionen gibt es:

VarianteBeschreibungRisiko
FestpreisExakter Preis, keine ÄnderungHandwerker trägt Risiko
PauschalpreisRundpreis für definierte LeistungHandwerker trägt Risiko
KostendachMaximum, darunter nach AufwandGeteiltes Risiko
StundensatzNach tatsächlichem AufwandKunde trägt Risiko

Tipps für Handwerker

  1. Bei Unklarheiten: Lieber Kostenspanne angeben
  2. Vorbehalte dokumentieren (z.B. „vorbehaltlich Untergrundprüfung")
  3. Bei Abweichungen sofort informieren
  4. Schriftliche Dokumentation aufbewahren
  5. Gültigkeitsdauer angeben (Materialpreise ändern sich)
  6. Nicht zu knapp kalkulieren – Nachforderungen schaden dem Ruf

Tipps für Auftraggeber

  1. Nach Kostenspanne fragen („Von-bis")
  2. Schriftlichen KVA anfordern
  3. Bei großen Aufträgen: Festpreisangebot anfragen
  4. Mehrere Kostenvoranschläge vergleichen
  5. Auf enthaltene Leistungen achten (Äpfel mit Äpfeln vergleichen)
  6. Nachfragen bei unklaren Positionen

Häufige Fehler vermeiden

FehlerProblemLösung
Zu optimistische KalkulationNachforderungen, StreitRealistische Puffer einplanen
Keine VorbehalteHaftung bei ProblemenVorbehalte schriftlich festhalten
Mündlicher KVABeweisproblemImmer schriftlich
Alter KVA verwendetPreise veraltetGültigkeitsdauer beachten
⏱️
Stundenlohnrechner
Kostendeckenden Stundensatz kalkulieren.
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Häufige Fragen zu Kostenvoranschlag

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Nein, ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich unverbindlich. Er gibt eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten wieder. Der tatsächliche Preis darf jedoch nur in bestimmten Grenzen abweichen — bei einer Überschreitung von mehr als 15–20 % muss der Handwerker den Kunden unverzüglich informieren (§ 650 BGB).
Darf ein Handwerker den Kostenvoranschlag berechnen?
Nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel kostenlos. Nur wenn ein erheblicher Aufwand nötig ist — z. B. aufwendiges Aufmaß, Planung mit technischen Zeichnungen oder statische Berechnungen — darf eine Vergütung verlangt werden. Dies muss aber vorher vereinbart werden.
Um wie viel darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?
Eine Überschreitung bis 10 % gilt als akzeptabel und muss nicht angezeigt werden. Ab 15–20 % besteht eine Hinweispflicht nach § 650 BGB. Bei einer Überschreitung über 25 % hat der Kunde ein Kündigungsrecht. Der Handwerker muss den Kunden unverzüglich informieren, sobald eine wesentliche Überschreitung absehbar ist.
Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot?
Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Kostenschätzung mit einer Toleranz von 10–20 %. Ein Angebot (Festpreisangebot) ist dagegen verbindlich — der Handwerker darf den genannten Preis nicht überschreiten. Für Auftraggeber bietet ein Angebot mehr Preissicherheit, für Handwerker ist der Kostenvoranschlag flexibler.
Wie lange ist ein Kostenvoranschlag gültig?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Gültigkeitsdauer. In der Praxis sind 4–6 Wochen üblich. Der Handwerker sollte eine Gültigkeitsdauer angeben, da sich Materialpreise und Verfügbarkeiten ändern können. Nach Ablauf kann ein aktualisierter KVA angefordert werden.