Leistungszeitraum
Leistungszeitraum – Pflichtangabe auf Rechnungen: Der Zeitraum, in dem die Handwerkerleistung erbracht wurde (§ 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG)
Was ist der Leistungszeitraum?
Der Leistungszeitraum (oder Leistungszeitpunkt) ist eine Pflichtangabe auf jeder Rechnung über 250 € brutto. Er gibt an, wann die Leistung erbracht wurde – als konkreter Zeitpunkt oder als Zeitraum. Die Rechtsgrundlage ist § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG.
Warum ist der Leistungszeitraum so wichtig?
| Perspektive | Auswirkung |
|---|---|
| Vorsteuerabzug | Ohne Leistungszeitraum kann der Empfänger keinen Vorsteuerabzug geltend machen |
| Zahlungspflicht | Der Kunde kann die Zahlung verweigern, bis die Angabe korrekt ist |
| Steuerliche Zuordnung | Das Finanzamt ordnet Umsätze dem Zeitraum der Leistung zu, nicht dem Rechnungsdatum |
| Betriebsprüfung | Ein fehlender Leistungszeitraum ist der häufigste Beanstandungsgrund |
Formulierung – richtig und falsch
| Situation | ✅ Korrekt | ❌ Falsch |
|---|---|---|
| Mehrtägige Arbeit | „Leistungszeitraum: 03.02.–07.02.2026" | „Februar 2026" (zu ungenau) |
| Eintägige Arbeit | „Leistungsdatum: 11.02.2026" | Nur Rechnungsdatum angeben |
| Abschlagsrechnung | „Leistungszeitraum der Teilleistung: 01.01.–31.01.2026" | „1. Abschlag" (ohne Datum) |
| Dauerleistung | „Leistungszeitraum: Januar 2026" | Kein Leistungszeitraum angeben |
| Leistung = Rechnungsdatum | „Rechnungsdatum = Leistungsdatum" | Nur Rechnungsdatum, ohne Hinweis |
Sonderfälle im Handwerk
Abschlagsrechnung
Bei Abschlagsrechnungen muss der Leistungszeitraum der Teilleistung angegeben werden – nicht der Gesamtauftrag. Beispiel: „Leistungszeitraum Rohinstallation Elektro: 15.01.–22.01.2026".
Schlussrechnung
Die Schlussrechnung enthält den gesamten Leistungszeitraum des Auftrags. Alle bereits gezahlten Abschläge werden abgezogen.
Dauerleistungen
Bei laufenden Wartungsverträgen oder Pflegearbeiten genügt die Angabe des Monats: „Leistungszeitraum: Januar 2026".
Materiallieferung mit Montage
Wird Material geliefert und eingebaut, zählt das Datum der Montage als Leistungszeitpunkt – nicht das Lieferdatum des Materials.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Malerarbeiten
Leistungsbeschreibung: Streichen Wohnzimmer (45 m²), 2x Anstrich
Leistungszeitraum: 10.02.–11.02.2026
Beispiel 2: Heizungswartung
Leistungsbeschreibung: Jahreswartung Gas-Brennwertgerät
Leistungsdatum: 15.03.2026
Beispiel 3: Badsanierung (Abschlag)
1. Abschlagsrechnung
Leistungszeitraum der Teilleistung: 03.02.–14.02.2026
(Demontage, Rohinstallation Sanitär, Estricharbeiten)
Typische Fehler und Konsequenzen
| Fehler | Konsequenz | Lösung |
|---|---|---|
| Leistungszeitraum fehlt komplett | Rechnung formell fehlerhaft, kein Vorsteuerabzug | Sofort korrigieren, Rechnung neu ausstellen |
| Nur Rechnungsdatum angegeben | Nicht ausreichend (außer bei Gleichsetzung) | Hinweis „Rechnungsdatum = Leistungsdatum" ergänzen |
| Zu ungenauer Zeitraum | „2026" oder „Q1" ist nicht prüfbar | Konkreten Zeitraum angeben (Tag/Monat) |
| Falscher Zeitraum | Steuerliche Zuordnung falsch → Nachzahlung | Vor Versand nochmal prüfen |
Meister-Tipp
Checkliste: Leistungszeitraum korrekt angeben
- ✅ Leistungszeitraum ist auf der Rechnung angegeben
- ✅ Zeitraum entspricht der tatsächlichen Leistungserbringung
- ✅ Bei Abschlagsrechnungen: Zeitraum der Teilleistung
- ✅ Bei Einmalleistung: konkretes Leistungsdatum
- ✅ Bei Rechnungsdatum = Leistungsdatum: Hinweis „Rechnungsdatum = Leistungsdatum"
- ✅ Format nachvollziehbar (TT.MM.–TT.MM.JJJJ)
Unterschied: Leistungszeitraum vs. Rechnungsdatum vs. Lieferdatum
| Begriff | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| Leistungszeitraum | Wann wurde die Arbeit erbracht? | 03.02.–07.02.2026 |
| Rechnungsdatum | Wann wurde die Rechnung ausgestellt? | 10.02.2026 |
| Lieferdatum | Wann wurde das Material geliefert? | 01.02.2026 |
Alle drei Angaben können unterschiedlich sein und haben unterschiedliche steuerliche Relevanz.
→ Ausführlicher Ratgeber: Rechnung schreiben als Handwerker 2026