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Mehrfamilienhaus sanieren Kosten 2026: Preise pro m² & WEG-Finanzierung

Was kostet die Sanierung eines Mehrfamilienhauses? Kosten pro m² und Wohneinheit, WEG-Finanzierung, Umlagefähigkeit und Sonderumlagen.

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Kostenexperte handwerk.cloud

12. Februar 2026

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Die Sanierung eines Mehrfamilienhauses (MFH) ist ein komplexes Projekt mit vielen Beteiligten. Anders als beim Einfamilienhaus müssen WEG-Beschlüsse, Sonderumlagen und Mieterrechte berücksichtigt werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was die MFH-Sanierung 2026 kostet, wie die Finanzierung über die WEG funktioniert und welche Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.

💡 Kostenplanung: Der Sanierungsrechner hat einen eigenen MFH-Modus mit Kosten pro Wohneinheit.

MFH-Sanierung Kosten im Überblick

Umfang Kosten pro m² MFH 400 m² (6 WE) Pro Wohneinheit
Teilsanierung 250 – 500 €/m² 100.000 – 200.000 € 17.000 – 33.000 €
Komplettsanierung 900 – 1.750 €/m² 350.000 – 700.000 € 58.000 – 117.000 €
Kernsanierung 1.400 – 2.200 €/m² 560.000 – 880.000 € 93.000 – 147.000 €
💡 Meister-Tipp: MFH-Sanierungen profitieren von Skaleneffekten: Die Baustelleneinrichtung, das Gerüst und die Anfahrtskosten verteilen sich auf alle Wohneinheiten. Pro m² sind MFH daher oft 10–20 % günstiger als vergleichbare EFH.

Kosten nach Gewerk (MFH 400 m², 6 WE)

Gewerk Gesamtkosten Pro WE (6 Stück)
Baustelleneinrichtung + Gerüst 12.000 € 2.000 €
Dach (Dämmung + Neueindeckung) 44.000 € 7.333 €
Fassade (WDVS + Putz, 500 m²) 97.500 € 16.250 €
Fenster (40× 3-fach) 38.000 € 6.333 €
Heizung (Zentral-WP + FBH) 120.000 € 20.000 €
Elektro (Steigleitungen + Wohnungen) 64.000 € 10.667 €
Sanitär (Steigleitungen + 12 Bäder) 108.000 € 18.000 €
Treppenhaus renovieren 15.000 € 2.500 €
Aufzug nachrüsten (optional) 80.000 € 13.333 €
Gesamt (ohne Aufzug) 498.500 € 83.083 €

WEG-Finanzierung: So wird die Sanierung beschlossen

Beschlussfassung

  • Ordnungsmäßige Instandhaltung: Einfache Mehrheit der Eigentümerversammlung
  • Bauliche Veränderungen: Doppelt-qualifizierte Mehrheit (2/3 der Stimmen + 50 % der Miteigentumsanteile)
  • Energetische Sanierung: Seit WEMoG 2020 erleichterte Beschlussfassung möglich

Finanzierungsoptionen für die WEG

Option Geeignet für Pro / Contra
Instandhaltungsrücklage Kleinere Maßnahmen ✅ Kein Kredit nötig / ❌ Oft nicht ausreichend
Sonderumlage Mittlere Projekte ✅ Einmalige Zahlung / ❌ Liquiditätsbelastung
WEG-Kredit Große Sanierungen ✅ Verteilung der Last / ❌ Zinsen, nicht alle Eigentümer einverstanden
KfW-Kredit (WEG-fähig) Energetische Sanierung ✅ Günstige Zinsen + Zuschuss / ❌ Aufwändiger Antrag
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Förderrechner mit gestaffelter Berechnung für Mehrfamilienhäuser

Umlagefähigkeit: Was dürfen Vermieter auf Mieter umlegen?

Für Vermieter in einem MFH ist die Umlagefähigkeit entscheidend:

  • Modernisierungsumlage (§ 559 BGB): 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegbar
  • Kappungsgrenze: Max. 3 €/m² in 6 Jahren (bei Mieten unter 7 €/m²: max. 2 €/m²)
  • Instandhaltungsanteil abziehen: Kosten, die sowieso fällig gewesen wären (z.B. Dachpfannen-Austausch), sind nicht umlagefähig
  • Fördermittel abziehen: Erhaltene Zuschüsse müssen von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden

Rechenbeispiel: Modernisierungsumlage

Fassadendämmung einer 65-m²-Wohnung:

  • Anteilige Kosten: 16.250 € × 65/400 = 2.640 €
  • Abzgl. Instandhaltungsanteil (30 %): 2.640 × 70 % = 1.848 €
  • Modernisierungsumlage: 1.848 × 8 % = 147,84 €/Jahr = 12,32 €/Monat

Besonderheiten bei MFH-Sanierungen

  • Steigleitungen: Wasser- und Abwasserleitungen müssen in allen Wohnungen gleichzeitig getauscht werden → hohe Koordination
  • Mieterrechte: 3 Monate Ankündigungsfrist, Mietminderung bei Beeinträchtigungen möglich
  • Leerstand nutzen: Leerstehende Wohnungen zuerst sanieren, dann vermieten
  • Aufzug nachrüsten: Ab 3 Etagen oft wirtschaftlich sinnvoll (Wertsteigerung + Barrierefreiheit)
  • Brandschutz: Bei umfangreichen Sanierungen gelten ggf. aktuelle Brandschutzanforderungen
⚠️ Wichtig: Bei Sanierungen am Gemeinschaftseigentum darf kein einzelner Eigentümer eigenmächtig handeln – auch nicht, wenn er die Kosten selbst trägt. Ohne WEG-Beschluss droht Rückbaupflicht.

Häufige Fragen zur MFH-Sanierung

Was kostet die Sanierung eines 6-Parteien-Hauses?

Ein 6-Parteien-MFH mit 400 m² Wohnfläche kostet bei einer Komplettsanierung 350.000 bis 700.000 € gesamt, also 58.000 bis 117.000 € pro Wohneinheit. Die Kosten hängen stark vom Baujahr und dem Sanierungsumfang ab.

Können WEGs einen KfW-Kredit aufnehmen?

Ja – seit dem WEMoG können WEGs als Verband eigene Kredite aufnehmen, auch KfW-Förderkredite. Der Beschluss erfordert eine Mehrheit in der Eigentümerversammlung. Jeder Eigentümer haftet anteilig.

Müssen alle Eigentümer einer Sanierung zustimmen?

Nein – für ordnungsmäßige Instandhaltung reicht eine einfache Mehrheit. Für bauliche Veränderungen braucht es eine doppelt-qualifizierte Mehrheit. Einzelne Eigentümer können die Sanierung nicht blockieren, müssen aber ihren Anteil zahlen.

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