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Betrieb & Qualifikation

E-Rechnung

E-RechnungEine elektronische Rechnung in strukturiertem Datenformat (XML), die automatisch verarbeitet werden kann — ab 2025 schrittweise Pflicht

2 Min. Lesezeit

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat (XML). Anders als eine PDF per E-Mail kann sie automatisch von Buchhaltungssoftware eingelesen, geprüft und verbucht werden — ohne manuelle Dateneingabe.

Wichtig: Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes! Sie ist lediglich ein digitales Bild einer Papierrechnung, aber nicht maschinenlesbar.

E-Rechnungspflicht: Zeitplan 2025–2028

Die E-Rechnungspflicht wird für B2B-Geschäfte (Business-to-Business) in Deutschland stufenweise eingeführt:

ZeitraumWas giltFür wen
Ab 01.01.2025Empfang von E-Rechnungen verpflichtendAlle Unternehmen im B2B
01.01.2025 – 31.12.2026Versand per Papier/PDF noch erlaubtAlle
Ab 01.01.2027E-Rechnungsversand verpflichtendUnternehmen mit Vorjahresumsatz > 800.000 €
Ab 01.01.2028E-Rechnungsversand verpflichtendAlle Unternehmen im B2B

Was bedeutet das für Handwerker?

  • Sofort (2025): Sie müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können
  • Rechnungen an Privatkunden: Keine E-Rechnungspflicht — PDF oder Papier bleibt erlaubt
  • Rechnungen an Gewerbetreibende: Ab 2027/2028 nur noch als E-Rechnung

Formate: XRechnung vs. ZUGFeRD

MerkmalXRechnungZUGFeRD 2.x
FormatReines XMLPDF + eingebettetes XML
Menschenlesbar❌ Nein (nur für Software)✅ Ja (PDF-Ansicht)
StandardÖffentliche Auftraggeber (Bund, Länder)Privatwirtschaft
KonformEU-Norm EN 16931EU-Norm EN 16931 (ab Profil EN16931)
EmpfehlungBehörden und öffentliche AufträgeHandwerker → ZUGFeRD empfohlen

Tipp für Handwerker: ZUGFeRD ist die beste Wahl, weil Ihre Kunden die Rechnung weiterhin als PDF lesen können — und die eingebetteten XML-Daten trotzdem automatisch verarbeitet werden.

ZUGFeRD-Profile

ProfilDatenumfangGeeignet für
MinimumWenige PflichtdatenArchivierung
BasicStandard-RechnungsdatenEinfache Rechnungen
EN16931EU-konforme VollständigkeitEmpfohlen für E-Rechnungspflicht
ExtendedErweiterte DatenKomplexe Geschäftsbeziehungen

Pflichtangaben einer E-Rechnung

Eine E-Rechnung muss dieselben Angaben wie eine Papierrechnung enthalten (§ 14 UStG):

  • Vollständiger Name und Anschrift (Rechnungssteller + Empfänger)
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Leistungsbeschreibung
  • Leistungsdatum / Lieferdatum
  • Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttobetrag
  • Neu ab 2025: Bankverbindung des Rechnungsstellers, Zahlungsbedingungen

Umsetzung im Handwerksbetrieb

Schritt 1: Software prüfen

SoftwareZUGFeRDXRechnungKosten
Lexware handwerkab 30 €/Monat
DATEVüber Steuerberater
SevDeskab 15 €/Monat
FastBillab 10 €/Monat
Handwerk.cloudinklusive

Schritt 2: Empfang einrichten

  1. Dedizierte E-Mail-Adresse einrichten (z.B. rechnung@meinbetrieb.de)
  2. ZUGFeRD-fähiges E-Mail-Programm oder Buchhaltungssoftware
  3. Automatischen Import testen (Testrechnung an sich selbst senden)

Schritt 3: Versand umstellen

  1. In der Software das Format auf ZUGFeRD EN16931 umstellen
  2. Testrechnung erstellen und mit dem kostenlosen ZUGFeRD-Validator prüfen
  3. Kunden über Umstellung informieren

Schritt 4: Archivierung

E-Rechnungen müssen 10 Jahre revisionssicher archiviert werden (GoBD):

  • Im Originalformat (XML/ZUGFeRD-PDF) aufbewahren
  • Eine ausgedruckte Papierversion reicht nicht
  • Cloud-Archiv oder lokale Sicherung mit Zeitstempel

Vorteile der E-Rechnung

VorteilEinsparung
Kein Druck und Porto1–3 € pro Rechnung
Automatische Verarbeitung3–5 Min. pro Eingangsrechnung
Weniger Fehler80 % weniger Übertragungsfehler
Schnellere ZahlungØ 5 Tage kürzere Zahlungsfristen
RechtssicherheitNachweisbare Zustellung

Häufige Fehler

  1. PDF als E-Rechnung betrachten — PDF ist keine E-Rechnung!
  2. ZUGFeRD-Profil „Minimum" verwenden — reicht nicht für die E-Rechnungspflicht, nutzen Sie EN16931
  3. Archivierung vernachlässigen — XML-Datei muss 10 Jahre im Originalformat aufbewahrt werden
  4. Kunden nicht informieren — besonders ältere Kunden brauchen Vorlauf
👷‍♂️

Meister-Tipp

Die E-Rechnungspflicht klingt komplizierter als sie ist. Mein Tipp: Rufen Sie Ihren Softwareanbieter an und fragen Sie: "Kann meine Software ZUGFeRD EN16931 erstellen und empfangen?" Wenn ja: Update einspielen, Format umstellen, fertig. Wenn nein: Wechseln Sie die Software — das ist günstiger als die Strafe. Und vergessen Sie nicht: Ab 2025 MÜSSEN Sie E-Rechnungen empfangen können. Das heißt, selbst wenn Sie noch Papier verschicken: Ihre Lieferanten schicken Ihnen ab sofort XML-Dateien. Wenn Sie die nicht verarbeiten können, haben Sie ein Problem.

Häufige Fragen zu E-Rechnung

Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat (XML). Anders als eine PDF per E-Mail kann sie automatisch von Buchhaltungssoftware eingelesen und verbucht werden. Eine PDF-Rechnung per E-Mail gilt NICHT als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.
Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?
Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Der Versand per E-Rechnung wird ab 2027 für Unternehmen mit über 800.000 € Umsatz und ab 2028 für alle B2B-Unternehmen verpflichtend. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.
Ist eine PDF per E-Mail eine E-Rechnung?
Nein. Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist lediglich ein digitales Bild einer Papierrechnung, aber nicht maschinenlesbar. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten XML-Format vorliegen — entweder als reine XRechnung oder als ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML).
Was ist besser: XRechnung oder ZUGFeRD?
Für Handwerker ist ZUGFeRD die bessere Wahl. Es kombiniert eine lesbare PDF-Ansicht mit eingebetteten maschinenlesbaren XML-Daten. Kunden können die Rechnung weiterhin als PDF lesen, während die Daten automatisch verarbeitet werden. XRechnung (reines XML) ist vor allem für öffentliche Auftraggeber relevant.
Wie lange muss man E-Rechnungen aufbewahren?
E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang revisionssicher archiviert werden (GoBD). Wichtig: Die Archivierung muss im Originalformat (XML oder ZUGFeRD-PDF) erfolgen. Ein Ausdruck auf Papier reicht nicht aus. Empfohlen wird eine Cloud-basierte oder lokale Archivierung mit Zeitstempel.