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Recht & Finanzen

GoBD

GoBDGrundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form

1 Min. Lesezeit

Was sind die GoBD?

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) sind Vorgaben des Bundesfinanzministeriums für die digitale Buchhaltung. Für Handwerker besonders relevant: die Aufbewahrungspflichten für Rechnungen und die Anforderungen an digitale Archivierung.

Die 5 Kernprinzipien

PrinzipBedeutungPraxisbeispiel
NachvollziehbarkeitJeder Geschäftsvorfall muss nachvollziehbar seinRechnung → Buchung → Bankbeleg
VollständigkeitAlle Unterlagen müssen erfasst werdenKeine Rechnung darf fehlen
RichtigkeitBuchungen müssen den Tatsachen entsprechenLeistungsdatum korrekt angeben
Zeitgerechte ErfassungBuchungen zeitnah vornehmen (10-Tage-Regel)Rechnung innerhalb von 10 Tagen erfassen
OrdnungSystematische Ablage und ZuordnungRechnungen nach Nummern sortiert

Aufbewahrungsfristen

DokumenttypFristAb wann?
Rechnungen (Eingang + Ausgang)10 JahreEnde des Kalenderjahres der Ausstellung
Buchungsbelege10 JahreEnde des Kalenderjahres
Geschäftsbriefe (empfangen)6 JahreEnde des Kalenderjahres des Empfangs
Geschäftsbriefe (gesendet)6 JahreEnde des Kalenderjahres des Versands
E-Mails (geschäftsrelevant)6–10 JahreJe nach Inhalt (Rechnung = 10 J.)
Verträge6 JahreEnde des Kalenderjahres der Beendigung
Angebote (angenommen)6 JahreEnde des Jahres der Annahme

Was ist erlaubt – was nicht?

✅ Erlaubt❌ Nicht ausreichend
Digitale Archivierung als PDF/ANur ausdrucken und Datei löschen
Scan von Papierrechnungen (mit Verfahrensdoku)Rechnungen in veränderlichen Word-Dateien
Cloud-Speicherung mit ZugriffsprotokollFotos auf dem Handy ohne Backup
E-Rechnung im Original-XML speichernNur den PDF-Ausdruck der E-Rechnung aufbewahren
DMS mit VersionierungUSB-Stick im Schreibtisch

E-Rechnungen und GoBD ab 2025

Seit 2025 sind E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) Pflicht im B2B-Bereich. Die GoBD-Anforderungen:

RegelDetails
Original aufbewahrenXML-Datei speichern, nicht nur den Ausdruck
UnveränderbarKein nachträgliches Editieren der XML-Datei
Maschinell auswertbarXML-Daten müssen für das Finanzamt lesbar bleiben
10 JahreAufbewahrungsfrist wie bei allen Rechnungen

Verfahrensdokumentation

Jeder Betrieb braucht eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie Belege verarbeitet werden. Für kleine Handwerksbetriebe reicht ein kurzes Dokument:

Inhalt (Kurzfassung für Kleinbetriebe)

  1. Belegerfassung: Wie kommen Rechnungen rein? (Post, E-Mail, Portal)
  2. Verarbeitung: Wie werden sie gebucht? (Software, Steuerberater)
  3. Speicherung: Wo werden Belege abgelegt? (Cloud, lokaler Ordner)
  4. Datensicherung: Wie oft und wohin? (Automatisches Backup)
  5. Zugriffsrechte: Wer hat Zugang? (Inhaber, Steuerberater)
👷‍♂️

Meister-Tipp

Die Verfahrensdokumentation klingt schlimmer als sie ist. Für einen Einmann-Betrieb reicht ehrlich gesagt eine DIN-A4-Seite: 'Rechnungen kommen per Mail rein, werden in Lexoffice erfasst, automatisch in die Cloud gesichert, Steuerberater hat Zugriff.' Fertig. Aber: Sie muss existieren! Ohne Verfahrensdoku kann das FA bei einer Prüfung die gesamte Buchführung verwerfen.

Typische Fehler im Handwerk

FehlerRisikoLösung
E-Rechnungen nur ausdruckenGoBD-Verstoß, XML-Original fehltE-Mail-Anhang (XML) speichern
Belege auf dem HandyKein Backup, nicht unveränderbarSofort in Cloud/DMS übertragen
Keine VerfahrensdokuFA kann Buchführung verwerfenTemplate ausfüllen (1 Seite reicht)
Papieroriginal nach Scan vernichtenNur erlaubt mit VerfahrensdokuErst Verfahrensdoku, dann scannen
Word-Dateien als RechnungenVeränderbar, nicht GoBD-konformImmer als PDF/A exportieren

GoBD-konforme Archivierung: Optionen

LösungKostenFür wen?
Rechnungssoftware (Lexoffice, SevDesk)10–30 €/MonatAlle Betriebe
Cloud-Ordner (mit Versionierung)5–15 €/MonatSehr kleine Betriebe
DMS (Dokumentenmanagement)20–50 €/MonatMittlere Betriebe
Steuerberater-Portal (DATEV Unternehmen online)Über StB-GebührBei engem StB-Kontakt

Checkliste: GoBD für Handwerker

  • ✅ Alle Rechnungen (Eingang + Ausgang) digital gespeichert
  • ✅ E-Rechnungen im Original-XML aufbewahrt
  • ✅ Belege unveränderbar gespeichert (PDF/A)
  • ✅ Aufbewahrungsfristen eingehalten (10 Jahre Rechnungen, 6 Jahre Geschäftsbriefe)
  • ✅ Verfahrensdokumentation vorhanden (auch kurz ist OK)
  • ✅ Backup-Strategie dokumentiert und aktiv
  • ✅ Geschäftsrelevante E-Mails archiviert

→ Ausführlicher Ratgeber: Rechnung schreiben als Handwerker 2026

Häufige Fragen zu GoBD

Was bedeutet GoBD?
GoBD steht für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Sie regeln, wie Unternehmen ihre Buchführung digital führen und Belege archivieren müssen.
Wie lange muss ich Rechnungen nach GoBD aufbewahren?
Rechnungen müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden (§ 147 AO). Das gilt für Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Korrektur- und Stornorechnungen.
Darf ich Papierrechnungen scannen und das Original vernichten?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Der Scan muss bildlich identisch sein, Sie brauchen eine Verfahrensdokumentation, und der Scan muss unveränderbar gespeichert werden (z.B. als PDF/A).
Brauche ich als kleiner Handwerksbetrieb eine Verfahrensdokumentation?
Ja, grundsätzlich schon. Aber sie muss nicht 50 Seiten lang sein – für kleine Betriebe reicht ein 2-3-seitiges Dokument, das beschreibt, wie Sie Belege erfassen, speichern und archivieren.