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USt-Voranmeldung-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihre Umsatzsteuer-Zahllast: Einnahmen-USt vs. Vorsteuer – monatlich oder quartalsweise.
Quartalsweise: USt-Zahllast im Vorjahr 1.000–7.500 €
Befreit: USt-Zahllast im Vorjahr < 1.000 € (nur Jahreserklärung)
Vereinfachte Darstellung. Innergemeinschaftliche Erwerbe, Reverse-Charge (§ 13b UStG), steuerfreie Umsätze und Sonderfälle sind nicht abgebildet. Konsultieren Sie Ihren Steuerberater. Stand: 2026.
USt-Voranmeldung berechnen – Zahllast oder Erstattung?
Mit dem USt-Voranmeldung-Rechner ermitteln Sie schnell, wie viel Umsatzsteuer Sie ans Finanzamt abführen müssen – oder ob Sie eine Erstattung erhalten. Einfach Ihre Einnahmen und Ausgaben eintragen und die Zahllast sofort berechnen.
So funktioniert die USt-Voranmeldung
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist eine regelmäßige Meldung an das Finanzamt, in der Sie Ihre Umsätze und die darauf entfallende Umsatzsteuer angeben. Gleichzeitig machen Sie die Vorsteuer (MwSt auf Ihre Einkäufe) geltend.
| Schritt | Berechnung |
|---|---|
| 1. Umsatzsteuer | Summe aller Netto-Einnahmen × Steuersatz (19 % oder 7 %) |
| 2. Vorsteuer | Summe aller Netto-Ausgaben × Steuersatz (aus Eingangsrechnungen) |
| 3. Zahllast | Umsatzsteuer − Vorsteuer = ans Finanzamt (oder Erstattung) |
Abgabefristen und Abgabezeiträume
| Vorjahres-USt | Abgabezeitraum | Frist |
|---|---|---|
| > 7.500 € | Monatlich | 10. des Folgemonats |
| 1.000–7.500 € | Quartalsweise | 10. nach Quartalsende |
| < 1.000 € | Nur Jahreserklärung | 31. Juli Folgejahr |
| Neugründung | Monatlich (1.–2. Jahr) | 10. des Folgemonats |
Mit Dauerfristverlängerung (Antrag beim Finanzamt) verlängert sich die Frist um einen Monat. Dafür ist eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-USt zu leisten.
Vorsteuerabzug: Was können Sie abziehen?
Als Handwerksbetrieb können Sie die Umsatzsteuer auf alle betrieblichen Ausgaben als Vorsteuer abziehen – vorausgesetzt, Sie haben eine ordnungsgemäße Rechnung (§ 14 UStG):
- Material – Baustoffe, Farben, Schrauben, Kabel, Rohre
- Werkzeuge & Maschinen – Bohrmaschine, Säge, Messwerkzeug
- Fahrzeugkosten – Kraftstoff, Reparatur, Leasing, Kfz-Versicherung
- Büro & IT – Computer, Software, Büromaterial, Telefon
- Miete & Nebenkosten – Werkstatt, Lager, Stellplatz
- Fortbildung – Schulungen, Meisterkurs, Fachbücher
- Versicherungen – Betriebshaftpflicht (soweit USt ausgewiesen)
Häufige Fragen zur USt-Voranmeldung
Muss ich als Handwerker eine USt-Voranmeldung abgeben?
Ja, sofern Sie nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind. Bei Neugründung ist die monatliche Abgabe in den ersten zwei Jahren Pflicht. Danach richtet sich der Abgabezeitraum nach Ihrer Vorjahres-Zahllast.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (mindestens 25 € pro Monat) festsetzen. Zusätzlich fallen Säumniszuschlag (1 % pro Monat auf die Zahllast) an.
Wann bekomme ich Vorsteuer erstattet?
Wenn Ihre Vorsteuer höher ist als Ihre Umsatzsteuer, erhalten Sie die Differenz vom Finanzamt erstattet. Das kommt häufig bei großen Investitionen vor (z.B. neuer Transporter, Maschinenpark).
Kann ich die Dauerfristverlängerung beantragen?
Ja! Mit dem Formular USt 1 H beantragen Sie die Verlängerung der Abgabefrist um einen Monat. Dafür müssen Sie eine Sondervorauszahlung von 1/11 Ihrer Vorjahres-Zahllast leisten. Für die meisten Handwerksbetriebe lohnt sich das, da es mehr Puffer für die Buchhaltung gibt.
Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Besteuerung?
Bei der Soll-Besteuerung (Standard) entsteht die USt-Pflicht bei Rechnungsstellung – unabhängig davon, ob der Kunde schon gezahlt hat. Bei der Ist-Besteuerung (Antrag möglich bis 800.000 € Umsatz) entsteht sie erst bei Zahlungseingang. Für Handwerker mit langen Zahlungszielen ist die Ist-Besteuerung oft vorteilhafter.
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