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USt-Voranmeldung-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Umsatzsteuer-Zahllast: Einnahmen-USt vs. Vorsteuer – monatlich oder quartalsweise.

📈 Einnahmen / Umsätze (pro Quartal)
Summe Netto-Umsätze20.000,00
USt (abzuführen)3.800,00
📉 Ausgaben / Vorsteuer (pro Quartal)
Summe Netto-Einkäufe7.500,00
Vorsteuer (abziehbar)1.425,00
USt-Voranmeldung – Quartalsweise
USt auf Einnahmen
3.800,00
Vorsteuer auf Ausgaben
1.425,00
Zahllast (ans Finanzamt)
2.375,00
/ Quartal
📅 Jahreshochrechnung (× 4)
Netto-Umsätze / Jahr80.000,00
USt abzuführen / Jahr15.200,00
Vorsteuer abziehbar / Jahr-5.700,00
Zahllast / Jahr9.500,00
📋 Abgabefristen USt-Voranmeldung:
Quartalsweise Abgabe bis zum 10. des Folgemonats nach Quartalsende. Q1 → 10. April, Q2 → 10. Juli, Q3 → 10. Oktober, Q4 → 10. Januar.
⚠️ Wann monatlich, wann quartalsweise?
Monatlich: USt-Zahllast im Vorjahr > 7.500 € oder Neugründung (ersten 2 Jahre)
Quartalsweise: USt-Zahllast im Vorjahr 1.000–7.500 €
Befreit: USt-Zahllast im Vorjahr < 1.000 € (nur Jahreserklärung)

Vereinfachte Darstellung. Innergemeinschaftliche Erwerbe, Reverse-Charge (§ 13b UStG), steuerfreie Umsätze und Sonderfälle sind nicht abgebildet. Konsultieren Sie Ihren Steuerberater. Stand: 2026.

⚖️ Rechtlicher Hinweis

Dieser Inhalt dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar. Die genannten Steuersätze, Freibeträge und Berechnungen sind Richtwerte auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

Für Ihre persönliche Steuersituation wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. handwerk.cloud übernimmt keine Haftung für steuerliche Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Inhalte getroffen werden.

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. © handwerk.cloud

Häufige Fragen zur USt-Voranmeldung

Ja, sofern Sie nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind. Bei Neugründung ist die monatliche Abgabe in den ersten zwei Jahren Pflicht. Danach richtet sich der Abgabezeitraum nach Ihrer Vorjahres-Zahllast.
Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (mindestens 25 € pro Monat) festsetzen. Zusätzlich fallen Säumniszuschlag (1 % pro Monat auf die Zahllast) an.
Wenn Ihre Vorsteuer höher ist als Ihre Umsatzsteuer, erhalten Sie die Differenz vom Finanzamt erstattet. Das kommt häufig bei großen Investitionen vor (z.B. neuer Transporter, Maschinenpark).
Ja! Mit dem Formular USt 1 H beantragen Sie die Verlängerung der Abgabefrist um einen Monat. Dafür müssen Sie eine Sondervorauszahlung von 1/11 Ihrer Vorjahres-Zahllast leisten. Für die meisten Handwerksbetriebe lohnt sich das, da es mehr Puffer für die Buchhaltung gibt.
Bei der Soll-Besteuerung (Standard) entsteht die USt-Pflicht bei Rechnungsstellung – unabhängig davon, ob der Kunde schon gezahlt hat. Bei der Ist-Besteuerung (Antrag möglich bis 800.000 € Umsatz) entsteht sie erst bei Zahlungseingang. Für Handwerker mit langen Zahlungszielen ist die Ist-Besteuerung oft vorteilhafter.

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Binden Sie den Rechner kostenlos auf Ihrer Website ein. Kopieren Sie den Code und fügen Sie ihn in Ihre Seite ein:

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