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USt-Voranmeldung-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Umsatzsteuer-Zahllast: Einnahmen-USt vs. Vorsteuer – monatlich oder quartalsweise.

📈 Einnahmen / Umsätze (pro Quartal)
Summe Netto-Umsätze20.000,00
USt (abzuführen)3.800,00
📉 Ausgaben / Vorsteuer (pro Quartal)
Summe Netto-Einkäufe7.500,00
Vorsteuer (abziehbar)1.425,00
USt-Voranmeldung – Quartalsweise
USt auf Einnahmen
3.800,00
Vorsteuer auf Ausgaben
1.425,00
Zahllast (ans Finanzamt)
2.375,00
/ Quartal
📅 Jahreshochrechnung (× 4)
Netto-Umsätze / Jahr80.000,00
USt abzuführen / Jahr15.200,00
Vorsteuer abziehbar / Jahr-5.700,00
Zahllast / Jahr9.500,00
📋 Abgabefristen USt-Voranmeldung:
Quartalsweise Abgabe bis zum 10. des Folgemonats nach Quartalsende. Q1 → 10. April, Q2 → 10. Juli, Q3 → 10. Oktober, Q4 → 10. Januar.
⚠️ Wann monatlich, wann quartalsweise?
Monatlich: USt-Zahllast im Vorjahr > 7.500 € oder Neugründung (ersten 2 Jahre)
Quartalsweise: USt-Zahllast im Vorjahr 1.000–7.500 €
Befreit: USt-Zahllast im Vorjahr < 1.000 € (nur Jahreserklärung)

Vereinfachte Darstellung. Innergemeinschaftliche Erwerbe, Reverse-Charge (§ 13b UStG), steuerfreie Umsätze und Sonderfälle sind nicht abgebildet. Konsultieren Sie Ihren Steuerberater. Stand: 2026.

USt-Voranmeldung berechnen – Zahllast oder Erstattung?

Mit dem USt-Voranmeldung-Rechner ermitteln Sie schnell, wie viel Umsatzsteuer Sie ans Finanzamt abführen müssen – oder ob Sie eine Erstattung erhalten. Einfach Ihre Einnahmen und Ausgaben eintragen und die Zahllast sofort berechnen.

🏗️ Meister-Tipp: Viele Handwerksbetriebe verschenken bares Geld, weil sie Vorsteuer nicht konsequent geltend machen. Jede Rechnung mit ausgewiesener MwSt – ob Materialeinkauf, Tankrechnung oder Bürobedarf – mindert Ihre Zahllast. Sammeln Sie alle Belege, auch Kleinbeträge!

So funktioniert die USt-Voranmeldung

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist eine regelmäßige Meldung an das Finanzamt, in der Sie Ihre Umsätze und die darauf entfallende Umsatzsteuer angeben. Gleichzeitig machen Sie die Vorsteuer (MwSt auf Ihre Einkäufe) geltend.

SchrittBerechnung
1. UmsatzsteuerSumme aller Netto-Einnahmen × Steuersatz (19 % oder 7 %)
2. VorsteuerSumme aller Netto-Ausgaben × Steuersatz (aus Eingangsrechnungen)
3. ZahllastUmsatzsteuer − Vorsteuer = ans Finanzamt (oder Erstattung)

Abgabefristen und Abgabezeiträume

Vorjahres-UStAbgabezeitraumFrist
> 7.500 €Monatlich10. des Folgemonats
1.000–7.500 €Quartalsweise10. nach Quartalsende
< 1.000 €Nur Jahreserklärung31. Juli Folgejahr
NeugründungMonatlich (1.–2. Jahr)10. des Folgemonats

Mit Dauerfristverlängerung (Antrag beim Finanzamt) verlängert sich die Frist um einen Monat. Dafür ist eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-USt zu leisten.

Vorsteuerabzug: Was können Sie abziehen?

Als Handwerksbetrieb können Sie die Umsatzsteuer auf alle betrieblichen Ausgaben als Vorsteuer abziehen – vorausgesetzt, Sie haben eine ordnungsgemäße Rechnung (§ 14 UStG):

  • Material – Baustoffe, Farben, Schrauben, Kabel, Rohre
  • Werkzeuge & Maschinen – Bohrmaschine, Säge, Messwerkzeug
  • Fahrzeugkosten – Kraftstoff, Reparatur, Leasing, Kfz-Versicherung
  • Büro & IT – Computer, Software, Büromaterial, Telefon
  • Miete & Nebenkosten – Werkstatt, Lager, Stellplatz
  • Fortbildung – Schulungen, Meisterkurs, Fachbücher
  • Versicherungen – Betriebshaftpflicht (soweit USt ausgewiesen)

Häufige Fragen zur USt-Voranmeldung

Muss ich als Handwerker eine USt-Voranmeldung abgeben?

Ja, sofern Sie nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind. Bei Neugründung ist die monatliche Abgabe in den ersten zwei Jahren Pflicht. Danach richtet sich der Abgabezeitraum nach Ihrer Vorjahres-Zahllast.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (mindestens 25 € pro Monat) festsetzen. Zusätzlich fallen Säumniszuschlag (1 % pro Monat auf die Zahllast) an.

Wann bekomme ich Vorsteuer erstattet?

Wenn Ihre Vorsteuer höher ist als Ihre Umsatzsteuer, erhalten Sie die Differenz vom Finanzamt erstattet. Das kommt häufig bei großen Investitionen vor (z.B. neuer Transporter, Maschinenpark).

Kann ich die Dauerfristverlängerung beantragen?

Ja! Mit dem Formular USt 1 H beantragen Sie die Verlängerung der Abgabefrist um einen Monat. Dafür müssen Sie eine Sondervorauszahlung von 1/11 Ihrer Vorjahres-Zahllast leisten. Für die meisten Handwerksbetriebe lohnt sich das, da es mehr Puffer für die Buchhaltung gibt.

Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Besteuerung?

Bei der Soll-Besteuerung (Standard) entsteht die USt-Pflicht bei Rechnungsstellung – unabhängig davon, ob der Kunde schon gezahlt hat. Bei der Ist-Besteuerung (Antrag möglich bis 800.000 € Umsatz) entsteht sie erst bei Zahlungseingang. Für Handwerker mit langen Zahlungszielen ist die Ist-Besteuerung oft vorteilhafter.

🔗 USt-Voranmeldung-Rechner auf Ihrer Website einbetten

Binden Sie den Rechner kostenlos auf Ihrer Website ein. Kopieren Sie den Code und fügen Sie ihn in Ihre Seite ein:

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