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Heizungsgesetz 2026: Was ändert sich beim GEG?

Alles zum Heizungsgesetz 2026: GEG wird zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), 65-%-Regel entfällt, „Biotreppe" kommt – Fristen, Förderung und was Sie jetzt wissen müssen.

Kostenexperte handwerk.cloud·30. März 2026
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Das Heizungsgesetz sorgt weiter für Verunsicherung bei Eigentümern und Handwerksbetrieben. Doch 2026 bringt eine grundlegende Wende: Die Bundesregierung hat im Februar 2026 ein Eckpunktepapier vorgelegt, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzen soll. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2026 geplant.

Gleichzeitig läuft die Uhr für die kommunale Wärmeplanung: Großstädte müssen ihre Pläne bis zum 30. Juni 2026 vorlegen. Dieser Artikel erklärt alle Änderungen, Fristen und konkreten Auswirkungen – aktuell recherchiert, Stand März 2026.

⚠️ Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren für das GMG ist noch nicht abgeschlossen. Einzelne Details können sich bis zur Verabschiedung noch ändern. Wir aktualisieren diesen Artikel fortlaufend.


Die 5 wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Was sich ändert Bisher (GEG) Neu ab Juli 2026 (GMG)
65-%-Pflicht Mind. 65 % erneuerbare Energien bei neuer Heizung Entfällt
Gasheizung einbauen Nur als Übergangslösung (5 J.) Wieder erlaubt – mit „Biotreppe"
„Biotreppe" Keine Regelung Steigende Bio-Brennstoff-Pflicht ab 2029
Kommunale Wärmeplanung Laufend (Fristen nach WPG) Großstädte: 30.06.2026, Übrige: 30.06.2028
Austauschpflicht Keine (funktionierende Heizungen dürfen bleiben) Weiterhin keine Austauschpflicht

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) im Detail

Was ist das GMG?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist die geplante Nachfolge des seit 2024 geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Es soll das Heizungsrecht vereinfachen, entbürokratisieren und mehr Technologieoffenheit ermöglichen – ohne den Klimaschutz aufzugeben.

Die Kernpunkte des GMG

1. Wegfall der 65-%-EE-Pflicht

Die bisher geltende Regel, dass neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, entfällt komplett. Eigentümer haben wieder die freie Wahl bei der Heizungstechnik.

Was das konkret bedeutet:

  • ✅ Gas-Brennwert darf wieder eingebaut werden
  • ✅ Ölheizungen sind wieder zulässig
  • ✅ Hybridheizungen ohne EE-Mindestanteil möglich
  • ✅ Wärmepumpen bleiben die förderfähigste Option

2. Die „Biotreppe" – Klimaschutz durch Brennstoffmix

Statt einer pauschalen EE-Pflicht kommt die sogenannte „Biotreppe": Wer ab 2029 eine fossile Heizung einbaut, muss einen steigenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe verwenden.

Jahr Pflicht-Anteil CO₂-neutrale Brennstoffe
Bis 2028 Keine Pflicht
Ab 2029 10–15 %
Ab 2035 30 %
Ab 2040 60 %

Als CO₂-neutrale Brennstoffe gelten: Biomethan, Bioheizöl, grüner Wasserstoff, blauer Wasserstoff und synthetische Brennstoffe (E-Fuels).

💡 Was das in der Praxis bedeutet: Wer 2029 eine neue Gasheizung einbaut, muss mindestens 10–15 % Biomethan beimischen. Die Mehrkosten für Biomethan liegen aktuell bei ca. 2–4 ct/kWh über dem Erdgaspreis. Bei einem EFH mit 20.000 kWh Gasverbrauch und 15 % Biomethan: ca. 60–120 € Mehrkosten pro Jahr.

3. Keine Austauschpflicht für bestehende Heizungen

Funktionierende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden. Es gibt keine Pflicht, eine intakte Heizung auszutauschen. Erst beim Einbau einer neuen Heizung gelten die neuen Regeln.

4. Technologieoffenheit

Das GMG setzt auf Technologieneutralität: Es wird nicht mehr vorgeschrieben, welche Heizungstechnik eingebaut werden muss. Stattdessen werden über die Biotreppe die Brennstoffe reguliert.


Kommunale Wärmeplanung: Die Stichtage

Parallel zum GMG läuft das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das die Kommunen zur Erstellung strategischer Wärmepläne verpflichtet.

Fristen

Kommunengröße Frist Wärmeplanung Status
Großstädte (> 100.000 EW) 30. Juni 2026 Frist läuft – viele Städte veröffentlichen gerade
Übrige Kommunen (≤ 100.000 EW) 30. Juni 2028 In Arbeit
Kleine Kommunen (< 10.000 EW) Vereinfachtes Verfahren Teilweise freiwillig

Was steht in einem Wärmeplan?

Der kommunale Wärmeplan zeigt für jedes Stadtviertel, welche Wärmeversorgung langfristig geplant ist:

  • 🟢 Wärmenetzgebiet – Fernwärme-Anschluss wird ausgebaut
  • 🔵 Wasserstoffnetzgebiet – Gas-Netz wird auf H₂ umgerüstet
  • 🟡 Einzelversorgung – Eigene Heizlösung (Wärmepumpe, Pellets, etc.)

Was bedeutet das für Eigentümer?

Ihr Gebiet im Wärmeplan Empfohlene Heizungslösung
Wärmenetzgebiet Fernwärme-Anschluss prüfen
Wasserstoffnetzgebiet Gas-Heizung (H₂-ready) oder Wärmepumpe
Einzelversorgung Wärmepumpe, Pellets, Solarthermie
Noch kein Plan vorhanden Wärmepumpe als sicherste Option

💡 Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung nach dem aktuellen Stand der Wärmeplanung. Viele Großstädte veröffentlichen den Plan auf ihrer Website. So wissen Sie, ob Fernwärme oder Wasserstoff für Ihr Gebiet geplant ist – und können gezielt investieren.


Förderung für den Heizungstausch 2026

Trotz der Gesetzesänderung bleibt die staatliche Förderung für klimafreundliche Heizungen bestehen. Die Förderung über die KfW ist sogar attraktiver denn je:

KfW-Förderung: Heizungstausch (BEG EM, Programm 458)

Förderbaustein Zuschuss Voraussetzung
Basisförderung 30 % Tausch gegen WP, Biomasse, Fernwärme
Klimageschwindigkeitsbonus +20 % Austausch von Öl/Gas/Kohle > 20 J. oder Nachtspeicher
Einkommensbonus +30 % Brutto-Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr
Effizienzbonus +5 % Natürliches Kältemittel (z. B. Propan R290)
Maximal 70 % Gedeckelt auf max. 21.000 € Zuschuss
Förderfähige Kosten max. 30.000 € Erste Wohneinheit

BAFA-Förderung: Gebäudehülle und Anlagentechnik

Maßnahme Grundförderung Mit iSFP-Bonus
Dämmung (Dach, Fassade, Keller) 15 % 20 %
Fenster- und Türentausch 15 % 20 %
Heizungsoptimierung 15 % 20 %
Lüftungsanlage 15 % 20 %
Förderfähige Kosten max. 30.000 € max. 30.000 €/WE

Rechenbeispiel: Heizungstausch mit Maximalförderung

Ausgangslage: EFH, 25 Jahre alte Ölheizung → Luft-Wasser-Wärmepumpe (R290). Haushaltseinkommen 35.000 €.

Position Betrag
WP-Investitionskosten (inkl. Installation) 22.000 €
Basisförderung 30 % 6.600 €
Klimabonus 20 % (Öl > 20 J.) 4.400 €
Einkommensbonus 30 % (≤ 40.000 €)
Effizienzbonus 5 % (R290) 1.100 €
Gesamtförderung (gedeckelt: 70 %) 15.400 €
Eigenanteil 6.600 €

⚠️ Wichtig: Der KfW-Förderantrag muss vor Beauftragung des Handwerkers gestellt werden! Der Liefer- und Leistungsvertrag darf erst nach Antragstellung unterschrieben werden. Reihenfolge: 1) Energieberater → 2) TPB → 3) KfW-Antrag → 4) Bewilligung → 5) Handwerker beauftragen.


Was gilt jetzt? – Zeitstrahl der Regelungen

Zeitraum Was gilt
Bis 30. Juni 2026 Aktuelles GEG gilt (65 %-Pflicht in Gebieten mit Wärmeplan)
Ab 1. Juli 2026 GMG tritt (voraussichtlich) in Kraft – 65 %-Pflicht entfällt
30. Juni 2026 Frist: Kommunale Wärmeplanung für Großstädte (> 100.000 EW)
30. Juni 2028 Frist: Kommunale Wärmeplanung für übrige Kommunen
Ab 1. Januar 2029 „Biotreppe" startet: 10–15 % CO₂-neutrale Brennstoffe bei neuen fossilen Heizungen
Ab 2035 Biotreppe: 30 % CO₂-neutrale Brennstoffe
Ab 2040 Biotreppe: 60 % CO₂-neutrale Brennstoffe

GEG vs. GMG: Was ändert sich für wen?

Für Eigentümer

Situation Bisherige Regelung (GEG) Neue Regelung (GMG)
Heizung funktioniert noch Keine Pflicht zum Tausch Weiterhin keine Pflicht
Neue Heizung im Neubau 65 % EE-Pflicht Keine EE-Pflicht, Biotreppe ab 2029
Neue Heizung im Bestand (Großstadt) 65 % EE nach Wärmeplan Keine EE-Pflicht, Biotreppe ab 2029
Heizung defekt (Havarie) 5-Jahres-Übergangsfrist Freie Wahl, Biotreppe ab 2029

Für Handwerksbetriebe (SHK)

  • Gasheizungen können wieder uneingeschränkt verkauft/installiert werden
  • Wärmepumpen bleiben das am stärksten geförderte Heizsystem
  • Beratungsbedarf steigt: Kunden brauchen individuelle Empfehlung
  • ⚠️ Biotreppe muss kommuniziert werden (Kunden auf steigende Brennstoffkosten hinweisen)
  • ⚠️ Kommunale Wärmeplanung erfordert regionale Beratungskompetenz

Welche Heizung lohnt sich jetzt?

Auch wenn das GMG wieder mehr Freiheit bietet – die wirtschaftliche Betrachtung spricht weiterhin klar für erneuerbare Heizsysteme:

20-Jahres-Kostenvergleich (EFH, 150 m²)

Kostenposition Wärmepumpe (Luft) Gas-Brennwert Gas + Biotreppe
Investition 22.000 € 10.000 € 10.000 €
Förderung −15.400 € 0 € 0 €
Eigenanteil 6.600 € 10.000 € 10.000 €
Heizkosten 20 J. 28.000 € 44.000 € 48.000 €
CO₂-Steuer 20 J. 0 € 9.000 € 7.500 €
Biobrennstoff-Mehrkosten 0 € 0 € 3.000 €
Wartung 20 J. 4.000 € 5.000 € 5.000 €
Gesamtkosten 20 Jahre 38.600 € 68.000 € 73.500 €

Fazit: Die Wärmepumpe ist über 20 Jahre rund 30.000 € günstiger als eine Gasheizung – selbst wenn das GMG die 65-%-Pflicht abschafft. Die Biotreppe macht Gas langfristig sogar teurer als bisher kalkuliert, da die Biomethan-Beimischung den Brennstoffpreis erhöht.


Häufige Fragen zum Heizungsgesetz 2026

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)?

Das GMG ist die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), vorgestellt im Februar 2026. Es soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten und mehr Technologieoffenheit beim Heizungstausch schaffen. Die 65-%-EE-Pflicht entfällt, stattdessen kommt die „Biotreppe" mit steigenden Anteilen erneuerbarer Brennstoffe ab 2029.

Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?

Ja. Mit dem geplanten GMG dürfen ab Juli 2026 wieder Gas- und Ölheizungen ohne EE-Mindestanteil eingebaut werden. Ab 2029 greift die Biotreppe: mindestens 10–15 % Biomethan-Beimischung, steigend auf 60 % bis 2040. Förderung gibt es für Gasheizungen allerdings nicht.

Muss ich meine alte Heizung austauschen?

Nein. Es gibt weder aktuell noch im GMG eine Pflicht, funktionierende Heizungen zu ersetzen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen unbegrenzt weiterbetrieben und repariert werden. Erst beim Einbau einer neuen Heizung gelten die neuen Regeln.

Was passiert, wenn meine Heizung 2026 kaputtgeht?

Bis zum Inkrafttreten des GMG gelten die GEG-Übergangsregelungen: Sie können für bis zu 5 Jahre eine Übergangslösung installieren. Nach Inkrafttreten des GMG haben Sie freie Heizungswahl – eine Gasheizung wäre wieder möglich, die Biotreppe greift erst ab 2029.

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?

Die KfW fördert den Heizungstausch mit bis zu 70 % der Kosten (max. 21.000 € Zuschuss). Setzt sich zusammen aus: 30 % Basis + 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus + 5 % Effizienzbonus + 30 % Einkommensbonus (bei ≤ 40.000 € Haushaltseinkommen). Die Förderung wird mindestens bis 2029 fortgeführt.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Plan jeder Kommune, der festlegt, wie die Wärmeversorgung in jedem Stadtviertel langfristig aussehen soll (Fernwärme, Wasserstoff oder Einzelversorgung). Großstädte (> 100.000 Einwohner) müssen diesen Plan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, übrige Kommunen bis 30. Juni 2028.


Checkliste: Was Sie jetzt tun sollten

  • Wärmeplan Ihrer Kommune prüfen (auf der Website Ihrer Stadt)
  • Aktuellen Heizungszustand bewerten (Alter, Effizienz, Kosten)
  • Energieberater beauftragen für eine neutrale Einschätzung
  • Förderoptionen berechnen (KfW-Zuschussrechner nutzen)
  • Bei Heizungstausch: Förderantrag VOR Beauftragung stellen
  • Angebote vergleichen – mindestens 3 SHK-Betriebe anfragen
  • Langfristig denken: Wärmepumpe trotz GMG wirtschaftlich überlegen
  • Diesen Artikel als Lesezeichen speichern – wir aktualisieren bei Gesetzesänderung

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Veröffentlicht: 30. März 2026

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