Selbstständig als Elektriker 2026: Meisterpflicht, Gründungskosten & Schritt-für-Schritt-Anleitung
Sie wollen sich als Elektrotechniker selbstständig machen? Hier erfahren Sie alles über Meisterpflicht, Gründungskosten, Rechtsform-Wahl, Marketing und typische Fehler – mit konkreten Zahlen und Praxis-Checkliste.
Redaktion handwerk.cloud
20. Februar 2026
Der Schritt in die Selbstständigkeit als Elektrotechniker ist einer der anspruchsvollsten – und zugleich lohnendsten – Wege im Handwerk. Die Nachfrage nach qualifizierten Elektrobetrieben ist so hoch wie nie: Energiewende, Smart-Home-Boom und E-Mobilität sorgen für volle Auftragsbücher. Doch der Weg zum eigenen Betrieb ist mit klaren gesetzlichen Anforderungen verbunden. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Gründungsprozess – von der Meisterpflicht über die richtige Rechtsform bis zur Kundengewinnung.
1. Quick-Check: Meisterpflicht im Elektrohandwerk
Das Elektrotechnikerhandwerk ist ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung (HwO). Das bedeutet: Ohne Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation dürfen Sie keinen Elektrobetrieb eröffnen. Die Meisterpflicht besteht hier aus gutem Grund – fehlerhafte Elektroinstallationen können lebensgefährlich sein.
⚡ Ausnahmen von der Meisterpflicht
- Altgesellenregelung (§ 7b HwO): Wer mindestens 6 Jahre Berufserfahrung als Geselle nachweisen kann – davon mindestens 4 Jahre in leitender Stellung – kann eine Ausübungsberechtigung bei der Handwerkskammer beantragen. Die Entscheidung liegt bei der HWK und wird einzelfallbezogen getroffen.
- Betriebsleiter einstellen: Sie können einen angestellten Meister als technischen Betriebsleiter einsetzen. Dieser muss in Vollzeit tätig und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
- EU-Auslandsqualifikation: Meisteräquivalente Abschlüsse aus EU-Ländern können anerkannt werden (Richtlinie 2005/36/EG).
2. Voraussetzungen für die Gründung
Fachliche Qualifikation
- Meisterbrief im Elektrotechnikerhandwerk (oder gleichwertige Qualifikation)
- Techniker- oder Ingenieurstitel: Ein Abschluss als staatlich geprüfter Techniker oder Diplom-Ingenieur / Bachelor Elektrotechnik wird von vielen Handwerkskammern als meistergleich anerkannt
- Eintragung in die Handwerksrolle: Zwingend erforderlich vor Aufnahme der Tätigkeit
Pflichtversicherungen
- Betriebshaftpflichtversicherung: unverzichtbar – Deckungssumme mindestens 3 Mio. € für Personenschäden, 1 Mio. € für Sachschäden
- Berufsgenossenschaft (BG ETEM): Pflichtmitgliedschaft bei der BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
- Berufliche Unfallversicherung: auch für den Unternehmer selbst empfehlenswert
- Betriebliche Rechtsschutzversicherung: sinnvoll ab dem ersten Mitarbeiter
Branchenspezifische Zulassungen
- Eintragung im Installateurverzeichnis des örtlichen Netzbetreibers (für Arbeiten am Netzanschluss)
- DGUV V3 Sachkundenachweis: für elektrische Prüfungen
- Konzessionsabgabe: je nach Tätigkeitsfeld ggf. eine Konzession bei der Bundesnetzagentur
- Fortbildungspflicht: regelmäßige Schulungen zu aktuellen Normen (VDE, DIN) und Vorschriften
3. Gründung Schritt für Schritt
Die Existenzgründung im Elektrohandwerk folgt einem klaren Ablauf. Beginnen Sie frühzeitig – rechnen Sie mit 3–6 Monaten Vorlaufzeit.
- Businessplan erstellen: Finanzplanung, Marktanalyse, Alleinstellungsmerkmale definieren. Nutzen Sie die kostenlose Beratung der Handwerkskammer und des BMWi-Gründungsportal.
- Handwerkskammer (HWK): Meisterbrief vorlegen und Eintragung in die Handwerksrolle beantragen. Kosten: 100–200 €.
- Gewerbe anmelden: Beim zuständigen Gewerbeamt. Kosten: 20–65 € je nach Gemeinde.
- Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Steuernummer und ggf. USt-IdNr. beantragen.
- Berufsgenossenschaft (BG ETEM): Innerhalb einer Woche nach Gründung anmelden – Pflicht!
- Netzbetreiber: Eintragung im Installateurverzeichnis für Netzanschlussarbeiten beantragen.
- Bankverbindung: Geschäftskonto eröffnen, Kreditlinie oder KfW-Gründerkredit prüfen.
- Versicherungen abschließen: Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, ggf. Betriebsunterbrechung.
4. Gründungskosten im Überblick
Die Kosten für die Gründung eines Elektrobetriebs variieren stark – von der Ein-Mann-Firma mit Lieferwagen bis zum Meisterbetrieb mit Ausstellungsraum und Lager. Hier eine realistische Aufstellung:
| Kostenposition | Ein-Mann-Betrieb | Betrieb mit 2–3 MA |
|---|---|---|
| Meisterprüfung (falls noch nötig) | 7.000 – 10.000 € | 7.000 – 10.000 € |
| Werkzeug & Messgeräte (Erstausstattung) | 8.000 – 15.000 € | 15.000 – 30.000 € |
| Fahrzeug (Transporter / Servicefahrzeug) | 15.000 – 30.000 € (gebraucht) | 25.000 – 50.000 € |
| Materiallager (Grundstock) | 2.000 – 5.000 € | 5.000 – 15.000 € |
| HWK + Gewerbeanmeldung + BG | 300 – 500 € | 300 – 500 € |
| Versicherungen (1. Jahr) | 1.500 – 3.000 € | 3.000 – 6.000 € |
| Software (ERP, Kalkulation, Buchhaltung) | 500 – 1.500 €/Jahr | 1.500 – 3.000 €/Jahr |
| Marketing (Website, Visitenkarten, Fahrzeugbeschriftung) | 1.500 – 4.000 € | 3.000 – 8.000 € |
| Gesamt (ohne Meisterprüfung) | 29.000 – 60.000 € | 53.000 – 113.000 € |
💡 Fördermöglichkeiten
- KfW-Gründerkredit (ERP-Gründerkredit StartGeld): bis 125.000 € mit günstigen Zinsen und tilgungsfreier Anlaufzeit
- Meister-BAföG (AFBG): bis 15.000 € als Zuschuss + zinsgünstiges Darlehen für die Meisterprüfung
- Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit: bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit
- Regionale Förderprogramme: Je nach Bundesland zusätzliche Zuschüsse und Bürgschaften
5. Rechtsform wählen: Was passt zum Elektrobetrieb?
Die Wahl der Rechtsform beeinflusst Haftung, Steuerlast und Außenwirkung. Für Elektrobetriebe kommen vor allem diese Formen infrage:
| Rechtsform | Haftung | Mindestkapital | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | unbeschränkt (Privatvermögen) | 0 € | Ein-Mann-Betriebe, geringe Anfangsinvestition |
| GmbH | beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | 25.000 € | Betriebe mit Mitarbeitern, Großaufträge |
| UG (haftungsbeschränkt) | beschränkt | 1 € | Gründer mit wenig Startkapital, „Mini-GmbH" |
| GmbH & Co. KG | beschränkt (über GmbH als Komplementär) | 25.000 € | größere Betriebe, steuerliche Optimierung |
📋 Steuertipps für Elektrogründer
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Bis 25.000 € Jahresumsatz (2026) können Sie auf die Umsatzsteuer verzichten. Im Elektrohandwerk ist das jedoch selten sinnvoll, da Sie den Vorsteuerabzug für teure Materialien und Geräte verlieren.
- Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG): Bis zu 50 % geplanter Anschaffungskosten vorab absetzen – ideal für Fahrzeuge und Messgeräte.
- Sonderabschreibung: Zusätzlich 20 % im Erstjahr für bewegliche Wirtschaftsgüter.
6. Marketing & Kundengewinnung als Elektriker
Die gute Nachricht: Die Auftragslage im Elektrohandwerk ist hervorragend. Die Herausforderung ist nicht, Aufträge zu finden – sondern die richtigen Aufträge zu akquirieren, die auch wirtschaftlich Sinn machen.
Digitale Sichtbarkeit
- Google Unternehmensprofil: Der wichtigste Kanal. Pflegen Sie Öffnungszeiten, Bilder Ihrer Arbeit, Leistungsbeschreibungen und sammeln Sie aktiv Bewertungen.
- Website: Eine professionelle Seite mit klaren Leistungsbeschreibungen, Referenzen und einem Kontaktformular. Kostet als One-Pager ab 1.500 €.
- Branchenportale: MyHammer, Check24, lokale Handwerkerportale – für den Anfang eine gute Auftragsquelle.
Netzwerk & Empfehlungen
- Kooperationen mit Baufirmen: Werden Sie fester Subunternehmer für Bauträger, Maurerbetriebe oder SHK-Betriebe.
- Elektriker-Netzwerke: Innungen, Fachverbände (ZVEH) und regionale Stammtische für Fachaustausch und gegenseitige Empfehlungen.
- Notdienst anbieten: 24/7-Notdienst ist ein starker USP – Kunden erinnern sich und empfehlen weiter.
Spezialisierung als Wettbewerbsvorteil
- Smart Home & KNX: Hohe Margen, wenig Wettbewerb, wohlhabende Zielgruppe
- E-Mobilität (Wallboxen): Wachstumsmarkt mit planbaren Aufträgen
- Photovoltaik-Installation: Kombination aus Elektro und PV-Gewerk
- Industrieelektrik: Höhere Stundensätze, aber auch höhere Anforderungen
- DGUV V3 Prüfungen: Planbarer Recurring Revenue, niedrige Materialkosten
7. Die 5 häufigsten Fehler bei der Gründung
❌ Fehler 1: Zu günstige Stundensätze
Viele Gründer kalkulieren mit 35–40 €/Stunde netto – und merken erst nach Monaten, dass sie davon nicht leben können. Rechnen Sie seriös mit dem Stundensatzrechner: Ein realistischer Stundensatz liegt im Elektrohandwerk bei 55–85 € netto (je nach Region und Spezialisierung).
❌ Fehler 2: Keine Rücklagen bilden
Steuervorauszahlungen, Auftragsflauten und unerwartete Reparaturen kommen garantiert. Legen Sie mindestens 3 Monatsgehälter + ausstehende Steuern als Liquiditätsreserve zurück.
❌ Fehler 3: Büroarbeit unterschätzen
Angebote schreiben, Rechnungen stellen, Nachkalkulation, DGUV-Dokumentation – der Papierkram frisst 20–30 % Ihrer Arbeitszeit. Investieren Sie frühzeitig in gute Software und ggf. eine Bürokraft.
❌ Fehler 4: Zu schnell Mitarbeiter einstellen
Ein Mitarbeiter kostet Sie das 1,5- bis 2-fache seines Bruttolohns (Arbeitgeberanteile, BG, Urlaub, Werkzeug). Stellen Sie erst ein, wenn Sie dauerhaft mehr Aufträge haben, als Sie allein bewältigen können – mindestens 3 Monate in Folge.
❌ Fehler 5: Versicherungslücken
Ein Fehler bei einer Elektroinstallation kann zu Bränden und Personenschäden führen. Ohne ausreichende Betriebshaftpflicht riskieren Sie Ihre gesamte Existenz. Die Deckungssumme sollte mindestens 5 Mio. € betragen.
8. Verdienstpotenzial: Was verdient ein selbstständiger Elektriker?
Das Einkommen eines selbstständigen Elektrotechnikers hängt von Spezialisierung, Region, Auslastung und Betriebsgröße ab. Hier sind realistische Richtwerte für einen Betrieb, der mind. 1 Jahr am Markt ist:
| Kennzahl | Ein-Mann-Betrieb | Betrieb (3–5 MA) |
|---|---|---|
| Stundensatz (netto, ohne Material) | 55 – 75 € | 65 – 85 € |
| Jahresumsatz | 80.000 – 140.000 € | 250.000 – 600.000 € |
| Gewinnmarge (nach Kosten, vor Steuern) | 30 – 45 % | 12 – 20 % |
| Netto-Einkommen (geschätzt) | 3.000 – 5.500 €/Monat | 4.500 – 8.000 €/Monat |
Hinweis: In Ballungsräumen (München, Frankfurt, Hamburg) liegen die Stundensätze oft 10–20 % über dem Durchschnitt. Spezialisierungen wie KNX-Programmierung oder Industrieelektrik ermöglichen Stundensätze bis 120 € netto.
9. FAQ – Häufige Fragen zur Gründung als Elektriker
Kann ich mich ohne Meister als Elektriker selbstständig machen?
Nein, nicht direkt. Das Elektrotechnikerhandwerk ist ein zulassungspflichtiges Gewerk (Anlage A HwO). Ohne Meisterbrief benötigen Sie entweder eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO (Altgesellenregelung mit 6 Jahren Berufserfahrung) oder einen angestellten Meister als technischen Betriebsleiter.
Was kostet die Meisterprüfung im Elektrohandwerk?
Die Meisterprüfung kostet je nach Handwerkskammer und Vorbereitungskurs zwischen 7.000 € und 12.000 €. Der Vorbereitungskurs dauert in Vollzeit ca. 12 Monate, in Teilzeit 2–3 Jahre. Über das Aufstiegs-BAföG (AFBG) erhalten Sie bis zu 15.000 € als Zuschuss und vergünstigtes Darlehen.
Wie lange dauert die Gründung eines Elektrobetriebs?
Von der Idee bis zum ersten Auftrag vergehen typischerweise 3–6 Monate. Die reine Anmeldung (HWK, Gewerbe, Finanzamt) geht in 2–4 Wochen. Zeitintensiver sind Businessplan, Fahrzeugbeschaffung, Versicherungsvergleiche und Marketing-Aufbau.
Welche Versicherungen brauche ich als selbstständiger Elektriker?
Mindestens: Betriebshaftpflicht (ab ca. 600 €/Jahr), BG-Mitgliedschaft (BG ETEM, Pflicht), Betriebsinhaltsversicherung (ab ca. 300 €/Jahr). Empfohlen: Rechtsschutz, Betriebsunterbrechungsversicherung, private Berufsunfähigkeit.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für Elektriker?
In den meisten Fällen nicht. Da Elektriker viel Material einkaufen und teure Messgeräte und Fahrzeuge anschaffen, ist der Vorsteuerabzug in der Regel wertvoller als die Vereinfachung durch die Kleinunternehmerregelung.
Was verdient ein selbstständiger Elektriker?
Ein Ein-Mann-Betrieb erzielt typischerweise 80.000–140.000 € Jahresumsatz mit einer Gewinnmarge von 30–45 %. Das ergibt ein Netto-Einkommen von ca. 3.000–5.500 €/Monat. Spezialisierte Betriebe mit Mitarbeitern können deutlich mehr erwirtschaften.
Brauche ich eine Eintragung im Installateurverzeichnis?
Ja, wenn Sie am Netzanschluss arbeiten wollen (Zähleranlage, Hausanschluss). Die Eintragung erfolgt beim örtlichen Netzbetreiber und erfordert den Nachweis der fachlichen Qualifikation sowie bestimmter Prüf- und Messgeräte.
10. Gründungs-Checkliste: Selbstständig als Elektriker
✅ Ihre Checkliste für die Gründung
- ☐ Meisterbrief / Gleichwertigkeit: Qualifikationsnachweis vorhanden?
- ☐ Businessplan: Finanzierung, Marktanalyse, Alleinstellungsmerkmal definiert?
- ☐ Rechtsform: Einzelunternehmen, GmbH oder UG gewählt?
- ☐ Eintragung Handwerksrolle: Bei der HWK beantragt?
- ☐ Gewerbe angemeldet: Beim Ordnungsamt / Gewerbeamt?
- ☐ Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt?
- ☐ BG ETEM: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft?
- ☐ Betriebshaftpflicht: Abgeschlossen (min. 3 Mio. € Deckung)?
- ☐ Installateurverzeichnis: Beim Netzbetreiber eingetragen?
- ☐ Geschäftskonto: Eröffnet?
- ☐ Werkzeug & Messgeräte: Grundausstattung beschafft?
- ☐ Fahrzeug: Beschafft und beschriftet?
- ☐ Software: Angebots- und Rechnungssoftware eingerichtet?
- ☐ Marketing: Website, Google-Profil, Visitenkarten?
- ☐ Fortbildung: Aktuelle VDE-Normen und Vorschriften geschult?
Der Schritt in die Selbstständigkeit als Elektrotechniker erfordert Planung und Kapital – aber die Perspektiven sind exzellent. Die Kombination aus Meisterpflicht (hohe Eintrittsbarriere = weniger Wettbewerb) und steigender Nachfrage durch Energiewende und Digitalisierung macht das Elektrohandwerk zu einem der zukunftssichersten Gewerke überhaupt.
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