Zum Inhalt springen
allgemein9 Min. Lesezeit

Handwerkerrechnung absetzen 2026

Handwerkerkosten von der Steuer absetzen: Bis zu 1.200€ Steuerbonus sichern. Aktuelle Regeln 2026, Beispielrechnungen, Checkliste für die Steuererklärung.

S

Steuerexperte handwerk.cloud

22. Januar 2026

Geprüfte Fachbetriebe🔒Sichere Daten (SSL)💯Kostenlos & unverbindlich4,8/5 Kundenbewertung

Sie haben Handwerker im Haus gehabt und fragen sich: Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen? Die gute Nachricht: Ja, das geht! Mit der richtigen Vorgehensweise sichern Sie sich einen Steuerbonus von bis zu 1.200 Euro pro Jahr. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen 2026 – mit Beispielrechnungen, Checklisten und Tipps für Ihre Steuererklärung.

Handwerkerrechnung absetzen: Das Wichtigste auf einen Blick

Ihre Steuervorteile 2026

  • 20% der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen
  • Maximal 6.000 € Arbeitskosten pro Jahr absetzbar
  • Ergibt eine Steuerersparnis von bis zu 1.200 €
  • Gilt für Renovierung, Reparatur und Modernisierung
  • Auch für Mieter über die Nebenkostenabrechnung möglich

Wichtig: Die 1.200 € werden nicht von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen, sondern direkt von Ihrer Steuerschuld. Das macht diesen Steuerbonus besonders wertvoll!

Was kann ich absetzen? Die Übersicht 2026

Nicht alle Kosten einer Handwerkerrechnung sind absetzbar. Das Finanzamt unterscheidet streng zwischen Arbeitskosten und Materialkosten:

Kostenart Absetzbar? Beispiele
Arbeitskosten ✓ Ja (20%) Lohnkosten, Handwerkerstunden
Fahrtkosten ✓ Ja (20%) Anfahrt, Kilometergeld
Maschinenkosten ✓ Ja (20%) Gerätemiete, Maschinenstunden
Materialkosten ✗ Nein Farbe, Fliesen, Rohre, Kabel
Entsorgung ✓ Ja (20%) Bauschuttentsorgung als Dienstleistung

Welche Handwerkerleistungen sind absetzbar?

Das Finanzamt akzeptiert eine Vielzahl von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem selbstgenutzten Wohneigentum oder Ihrer Mietwohnung:

Absetzbare Handwerkerarbeiten (Beispiele)

🔧 Sanitär & Heizung

⚡ Elektro

🎨 Maler & Boden

🏠 Haus & Garten

Nicht absetzbar: Diese Arbeiten zählen nicht

  • Neubau: Arbeiten an einem Neubau (vor Erstbezug) sind nicht begünstigt
  • Gutachten: Sachverständigenkosten und Gutachten
  • Außerhalb des Haushalts: Werkstattarbeiten, z.B. Autoreparatur
  • Bereits gefördert: Wenn Sie KfW- oder BAFA-Förderung erhalten

Rechenbeispiel: So viel sparen Sie wirklich

Sehen wir uns an, wie sich der Steuerbonus für Handwerkerleistungen in der Praxis auswirkt:

Beispiel: Bad-Renovierung

Gesamtkosten der Handwerkerrechnung: 8.500 €

  • Arbeitskosten (Fliesenleger, Sanitär): 4.200 €
  • Materialkosten (Fliesen, Armaturen, WC): 4.300 €

Ihre Steuerersparnis:

  • Absetzbare Arbeitskosten: 4.200 €
  • Davon 20%: 840 € Steuerbonus

Diese 840 € werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen – Sie zahlen also 840 € weniger Einkommensteuer!

Beispiel: Mehrere Handwerkeraufträge im Jahr

  • Maler (Wohnung streichen): 1.800 € Arbeit
  • Elektriker (Steckdosen): 600 € Arbeit
  • Heizungswartung: 250 € Arbeit
  • Gärtner (Baumschnitt): 400 € Arbeit

Summe Arbeitskosten: 3.050 €

Steuerbonus (20%): 610 €

Die 5 Voraussetzungen für den Steuerabzug

Damit das Finanzamt Ihre Handwerkerkosten anerkennt, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

1. Ordnungsgemäße Rechnung

Die Handwerkerrechnung muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen. Pauschalrechnungen ohne Aufteilung werden vom Finanzamt nicht anerkannt!

✓ So muss die Rechnung aussehen:

  • Arbeitslohn: 1.200,00 €
  • Anfahrt: 45,00 €
  • Material: 380,00 €
  • Gesamt netto: 1.625,00 €
  • MwSt. 19%: 308,75 €
  • Gesamt brutto: 1.933,75 €

2. Zahlung per Überweisung

Barzahlung ist tabu! Das Finanzamt akzeptiert nur Zahlungen, die auf Ihrem Kontoauszug nachweisbar sind. Ab 2025 gilt außerdem: Die Zahlung muss direkt an den Handwerker erfolgen, nicht über einen Vermittler.

3. Arbeiten im eigenen Haushalt

Die Arbeiten müssen in Ihrem selbstgenutzten Haushalt durchgeführt werden. Das kann sein:

  • Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung
  • Ihre Mietwohnung
  • Ihr Ferienhaus oder Ihre Zweitwohnung in Deutschland
  • Das Grundstück (Garten, Garage, Carport)

4. Kein Neubau

Arbeiten an einem Neubau vor dem Erstbezug sind nicht begünstigt. Nach dem Einzug können Sie Handwerkerleistungen normal absetzen.

5. Keine doppelte Förderung

Wenn Sie für die gleiche Maßnahme bereits KfW-Förderung, BAFA-Zuschüsse oder andere öffentliche Mittel erhalten, können Sie die Kosten nicht zusätzlich steuerlich geltend machen. Sie müssen sich entscheiden!

Sonderfall: Energetische Sanierung (§ 35c EStG)

Für energetische Sanierungsmaßnahmen gibt es einen zusätzlichen Steuerbonus, der noch attraktiver ist als die normale Handwerkerleistung:

Merkmal Normale Handwerkerleistung Energetische Sanierung
Absetzbar Nur Arbeitskosten Gesamtkosten (inkl. Material!)
Prozentsatz 20% 20% über 3 Jahre
Maximale Steuerersparnis 1.200 € pro Jahr 40.000 € insgesamt
Voraussetzung Rechnung + Überweisung + Bescheinigung nach amtlichem Muster

Begünstigte energetische Maßnahmen:

Wichtig ab 2025: Für den Steuerbonus nach § 35c EStG benötigen Sie eine Bescheinigung nach dem neuen amtlichen Muster des Bundesfinanzministeriums.

So tragen Sie die Kosten in der Steuererklärung ein

Die Handwerkerleistungen werden in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" eingetragen:

  1. ELSTER oder Steuersoftware öffnen
  2. Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" auswählen
  3. Bei Zeile 6-8: "Handwerkerleistungen" die Arbeitskosten eintragen
  4. Nur die Arbeitskosten inkl. MwSt. angeben (nicht das Material!)
  5. Rechnungen und Zahlungsnachweise aufbewahren (das Finanzamt fordert sie bei Bedarf an)

Wichtig: Nachweise aufbewahren

Sie müssen die Belege nicht mit der Steuererklärung einreichen, aber auf Nachfrage vorlegen können:

  • ✓ Handwerkerrechnung (mit getrennten Kosten)
  • ✓ Kontoauszug mit der Überweisung
  • ✓ Bei energetischer Sanierung: Bescheinigung des Fachbetriebs

Aufbewahrungsfrist: Mindestens 2 Jahre nach Erhalt des Steuerbescheids

Auch Mieter können Handwerkerkosten absetzen!

Als Mieter profitieren Sie ebenfalls vom Steuerbonus – und zwar über Ihre Nebenkostenabrechnung:

So funktioniert es für Mieter

  1. Nebenkostenabrechnung prüfen: Dort sind oft Kosten für Hausmeister, Gartenpflege, Schornsteinfeger oder Wartungsarbeiten enthalten.
  2. Vermieter um Bescheinigung bitten: Der Vermieter muss die Arbeitskosten separat bestätigen.
  3. In Steuererklärung eintragen: Die bescheinigten Arbeitskosten erscheinen in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen".

Typische absetzbare Kosten in der Nebenkostenabrechnung:

  • Hausmeisterservice (Arbeitsanteil)
  • Gartenpflege und Winterdienst
  • Schornsteinfeger
  • Wartung von Heizung und Aufzug
  • Reinigung von Gemeinschaftsflächen

Handwerkerleistung + Haushaltsnahe Dienstleistung = Doppelt sparen

Neben Handwerkerleistungen gibt es auch den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen. Beide können Sie parallel nutzen!

Art Max. Kosten Max. Steuerersparnis
Handwerkerleistungen 6.000 € 1.200 €
Haushaltsnahe Dienstleistungen 20.000 € 4.000 €
Zusammen 26.000 € 5.200 €

Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen:

  • Reinigungskraft / Putzfrau
  • Gärtner (reine Pflege, keine Installation)
  • Fensterputzer
  • Pflegedienste
  • Betreuung von Angehörigen im Haushalt

Häufige Fehler vermeiden: Checkliste für Ihre Handwerkerrechnung

✓ Checkliste: Handwerkerrechnung richtig absetzen

  • ☐ Rechnung liegt vor (nicht nur Kostenvoranschlag)
  • ☐ Arbeits- und Materialkosten sind getrennt ausgewiesen
  • ☐ Zahlung erfolgte per Überweisung (kein Bargeld!)
  • ☐ Arbeiten wurden im eigenen Haushalt durchgeführt
  • ☐ Es handelt sich um Renovierung/Erhaltung (kein Neubau)
  • Keine andere Förderung für dieselbe Maßnahme erhalten
  • ☐ Kontoauszug als Zahlungsnachweis aufbewahrt
  • ☐ Kosten in Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" eingetragen

Handwerkerrechnung optimieren: 5 Tipps für maximale Steuerersparnis

1. Rechnung aufteilen lassen

Bitten Sie den Handwerker, Arbeits- und Materialkosten getrennt auszuweisen. Bei Pauschalpreisen akzeptiert das Finanzamt oft eine Schätzung (z.B. 60% Arbeit, 40% Material).

2. Kosten auf mehrere Jahre verteilen

Wenn Sie größere Renovierungen planen, können Sie die Arbeiten auf mehrere Kalenderjahre verteilen und so den Steuerbonus mehrfach nutzen.

3. Eigenleistung reduzieren

Nur bezahlte Handwerkerarbeit ist absetzbar. Wenn Sie Material selbst kaufen und nur die Arbeit beauftragen, mindert das nicht Ihre absetzbaren Kosten.

4. Alle Haushalte nutzen

Haben Sie eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus in Deutschland? Auch dort fallen Handwerkerkosten an, die Sie absetzen können.

5. Partner einbeziehen

Bei zusammen veranlagten Ehepaaren gilt der Höchstbetrag gemeinsam (6.000 € Arbeitskosten = 1.200 € Bonus). Bei getrennter Veranlagung kann jeder Partner den vollen Betrag nutzen.

Was tun, wenn die Rechnung nicht aufgeteilt ist?

Sie haben eine Pauschalrechnung erhalten, bei der Arbeits- und Materialkosten nicht getrennt sind? Hier Ihre Optionen:

  1. Handwerker um Neuausstellung bitten: Die meisten Betriebe stellen gerne eine korrigierte Rechnung aus.
  2. Schätzung vornehmen: Das Finanzamt akzeptiert oft pauschale Aufteilungen. Fragen Sie bei Unsicherheit nach.
  3. Handwerkerlöhne recherchieren: Auf handwerk.cloud finden Sie aktuelle Stundenlöhne, die als Berechnungsgrundlage dienen können.

Häufige Fragen zu Handwerkerkosten und Steuer

Wie viel Handwerkerkosten kann ich absetzen?

Sie können 20% der Arbeitskosten von maximal 6.000 € pro Jahr absetzen. Das ergibt eine Steuerersparnis von bis zu 1.200 €, die direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen wird.

Welche Kosten einer Handwerkerrechnung sind absetzbar?

Absetzbar sind Arbeitskosten, Fahrtkosten, Maschinenkosten und Entsorgungskosten. Nicht absetzbar sind Materialkosten wie Farbe, Fliesen oder Installationsmaterial.

Kann ich Handwerker bar bezahlen und trotzdem absetzen?

Nein. Das Finanzamt akzeptiert nur Zahlungen per Überweisung, die auf dem Kontoauszug nachweisbar sind. Barzahlung ist nicht absetzbar.

Gilt der Steuerbonus auch für Mieter?

Ja! Mieter können anteilige Handwerkerkosten aus der Nebenkostenabrechnung absetzen. Der Vermieter muss dafür eine Bescheinigung über die Arbeitskosten ausstellen.

Kann ich Handwerkerkosten und KfW-Förderung kombinieren?

Nein. Für dieselbe Maßnahme können Sie nicht beides nutzen. Sie müssen sich zwischen Förderung und Steuerbonus entscheiden.

Wo trage ich Handwerkerkosten in der Steuererklärung ein?

In der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" unter Zeile 6-8 "Handwerkerleistungen". Tragen Sie nur die Arbeitskosten ein, nicht das Material.

Fazit: Handwerkerrechnung absetzen lohnt sich!

Mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen sparen Sie bis zu 1.200 € pro Jahr – bei energetischen Sanierungen sogar bis zu 40.000 € insgesamt. Die Voraussetzungen sind einfach: Eine ordnungsgemäße Rechnung und Zahlung per Überweisung genügen.

Unsere Empfehlung: Achten Sie bei jeder Handwerkerrechnung darauf, dass die Kosten aufgeschlüsselt sind. Sammeln Sie alle Rechnungen fürs Jahr und tragen Sie die Summe der Arbeitskosten in Ihre Steuererklärung ein. So holen Sie sich bares Geld vom Staat zurück!

Sie planen Renovierungsarbeiten und suchen einen Handwerker? Hier finden Sie passende Fachbetriebe:

Mehr zum Thema Handwerkerkosten:

Weiterführende Artikel

📤 Artikel teilen: