Nachbesserung
Nachbesserung – Die Beseitigung von Mängeln an einem Werk durch den Handwerker auf seine Kosten
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Was ist Nachbesserung?
Nachbesserung (auch Nacherfüllung genannt) ist das Recht des Auftraggebers, vom Handwerker die kostenlose Beseitigung von Mängeln zu verlangen. Der Handwerker hat das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung.
Rechtliche Grundlage
Nach § 634 Nr. 1 BGB kann der Auftraggeber bei Mängeln verlangen:
- Nachbesserung (Reparatur des Mangels)
- Neuherstellung (in schweren Fällen)
Der Handwerker darf wählen, welche Variante er durchführt.
Voraussetzungen
- Mangel liegt vor – Abweichung vom Vertrag
- Innerhalb der Gewährleistungsfrist – 5 Jahre (Bau) oder 2 Jahre
- Frist zur Nachbesserung gesetzt
- Nachbesserung möglich und zumutbar
So geht's richtig: Der Ablauf
1. Mangel anzeigen
- Schriftlich (E-Mail genügt, Einschreiben besser)
- Mangel genau beschreiben
- Fotos beifügen
2. Frist setzen
- Angemessene Frist zur Nachbesserung
- Üblich: 14 Tage (je nach Mangel)
- Beispiel: "Ich bitte um Nachbesserung bis zum [Datum]."
3. Nachbesserung abwarten
- Handwerker hat Recht auf Nachbesserungsversuch
- Typischerweise 2 Versuche
4. Bei Scheitern: Weitere Rechte
- Selbstvornahme (auf Kosten des Handwerkers)
- Minderung
- Rücktritt
- Schadensersatz
Kosten der Nachbesserung
Die Nachbesserung erfolgt auf Kosten des Handwerkers:
- Material
- Arbeitszeit
- An-/Abfahrt
- Nebenkosten (z.B. Gerüst)
Grenzen der Nachbesserungspflicht
Der Handwerker kann die Nachbesserung verweigern, wenn:
- Die Kosten unverhältnismäßig sind
- Die Nachbesserung unmöglich ist
- Der Auftraggeber den Mangel selbst verursacht hat
Frist verpasst – was nun?
Wenn der Handwerker die Frist verstreichen lässt:
- Weitere Fristsetzung entbehrlich (bei Verweigerung)
- Selbstvornahme möglich
- Kosten zurückfordern
Selbstvornahme
Nach erfolgloser Fristsetzung kann der Auftraggeber:
- Dritten Handwerker beauftragen
- Kosten vom ursprünglichen Handwerker verlangen
- Voraussetzung: Dokumentation des Mangels vorher!
Musterschreiben Mangelanzeige
Betreff: Mängelanzeige – Auftrag vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Ausführung der Arbeiten [Beschreibung] stelle ich
folgenden Mangel fest:
[Genaue Beschreibung des Mangels]
Gemäß § 634 BGB fordere ich Sie auf, den Mangel bis zum
[Datum, mind. 14 Tage] auf Ihre Kosten zu beseitigen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Anlage: Fotos
Tipps
- Mangel immer schriftlich anzeigen
- Fotos und Dokumentation vor Nachbesserung
- Angemessene Frist setzen
- Bei größeren Mängeln: Fachanwalt hinzuziehen
Häufige Fragen zu Nachbesserung
Was ist eine Nachbesserung?
Eine Nachbesserung ist die Beseitigung von Mängeln an einem Werk durch den Handwerker auf seine Kosten. Nachbesserung ist ein relevanter Fachbegriff im Handwerk, der in verschiedenen Gewerken Anwendung findet.
Was kostet eine Nachbesserung?
Die Kosten für eine Nachbesserung hängen von Material, Umfang und regionalen Preisunterschieden ab. Für eine genaue Kalkulation empfiehlt sich ein Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb. Privatkunden können die Arbeitskosten ggf. als Handwerkerleistung steuerlich absetzen.
Welche Arten von Nachbesserung gibt es?
Es gibt verschiedene Varianten von Nachbesserung, die sich in Material, Leistungsfähigkeit und Einsatzbereich unterscheiden. Die Wahl der richtigen Variante hängt von den spezifischen Anforderungen des Projekts, dem Budget und den geltenden Normen ab. Ein Fachbetrieb berät zur optimalen Lösung.
Worauf muss man bei Nachbesserung achten?
Bei Nachbesserung sollte auf fachgerechte Ausführung, Einhaltung der geltenden Normen und Verwendung qualitativ hochwertiger Materialien geachtet werden. Es empfiehlt sich, einen qualifizierten Fachbetrieb zu beauftragen und Angebote zu vergleichen. Dokumentieren Sie alle Arbeiten für eventuelle Gewährleistungsansprüche.
