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Recht & Verträge

Verjährung

VerjährungGesetzliche Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen

1 Min. Lesezeit

Was ist Verjährung?

Verjährung bedeutet, dass Ansprüche nach Ablauf einer gesetzlichen Frist nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden können. Der Schuldner kann die Leistung dann verweigern ("Einrede der Verjährung").

Wichtige Verjährungsfristen im Handwerk

Gewährleistungsansprüche

VertragsartFristBeginn
BGB (Werkvertrag)5 JahreAbnahme
VOB/B4 JahreAbnahme
Kaufvertrag (Material)2 JahreLieferung

Werklohn- und Zahlungsansprüche

AnspruchFristBeginn
Werklohnanspruch3 JahreJahresende der Fälligkeit
Abschlagsrechnungen3 JahreJahresende der Fälligkeit
Schadenersatz3 JahreKenntnis des Schadens

Regelverjährung (§195 BGB)

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem:

  • Der Anspruch entstanden ist UND
  • Der Gläubiger Kenntnis erlangt hat

Beispiel

Rechnung vom 15.03.2026 → Verjährung am 31.12.2029

Verjährung bei Mängeln

BGB-Bauvertrag (5 Jahre)

BeispielFrist
Abnahme am 01.06.2026Verjährung am 01.06.2031

VOB/B-Vertrag (4 Jahre)

BeispielFrist
Abnahme am 01.06.2026Verjährung am 01.06.2030

Verlängerung der Verjährung

Die Verjährung kann gehemmt oder unterbrochen werden:

MaßnahmeWirkung
Hemmung (z.B. Verhandlung)Frist läuft nicht weiter
Neubeginn (Anerkenntnis)Frist startet neu
KlageerhebungHemmung während Verfahren
MahnbescheidHemmung

Arglistige Täuschung

Bei arglistig verschwiegenen Mängeln:

  • Frist: 3 Jahre ab Kenntnis
  • Maximum: 10 Jahre ab Entstehung
  • Betrifft z.B. absichtlich verdeckte Pfuscharbeit

Verjährung vs. Ausschlussfrist

BegriffBeschreibung
VerjährungAnspruch besteht, ist aber nicht durchsetzbar
AusschlussfristAnspruch erlischt vollständig

Wichtig für Handwerker

Forderungsmanagement

  • Offene Rechnungen regelmäßig überwachen
  • Vor Verjährung mahnen oder klagen
  • Zum Jahresende Altfälle prüfen

Gewährleistungsrückstellungen

  • Für 5 Jahre nach Abnahme kalkulieren
  • Ende der Frist im Kalender notieren
  • Bei Mängelrüge: Frist prüfen

Verjährung verhindern

Als Auftraggeber (Mängelansprüche)

  1. Schriftliche Mängelrüge vor Fristablauf
  2. Verhandlung hemmt die Verjährung
  3. Klage oder Mahnbescheid als letztes Mittel

Als Auftragnehmer (Werklohn)

  1. Mahnwesen konsequent führen
  2. Schuldanerkenntnis einholen
  3. Gerichtliches Mahnverfahren vor Fristablauf

Fristen-Übersicht

AnspruchsartFristFristbeginn
Werklohn3 JahreJahresende
Gewährleistung (BGB)5 JahreAbnahme
Gewährleistung (VOB)4 JahreAbnahme
Kaufmängel (Material)2 JahreLieferung
Schadensersatz3 JahreKenntnis
Arglistig verschwiegenMax. 10 JahreEntstehung