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Recht & Verträge

Mängelhaftung

MängelhaftungDie rechtliche Verpflichtung des Handwerkers, für Fehler und Abweichungen vom Vertrag einzustehen

2 Min. Lesezeit

Was ist ein Mangel?

Ein Mangel liegt vor, wenn das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Ein Mangel berechtigt zu verschiedenen Rechten gegenüber dem Handwerker.

Typische Beispiele für Mängel

GewerkTypische Mängel
MalerBlasenbildung, Farbabweichung, durchscheinender Untergrund
FliesenlegerHohlstellen, schiefe Fugen, Risse
ElektrikerFalsche Schaltung, fehlende Erdung
SanitärUndichte Anschlüsse, Tropfen
DachdeckerUndichte Stellen, lose Ziegel
EstrichlegerRisse, unebene Flächen

Arten von Mängeln

ArtBeschreibungWann melden?
Offener MangelBei Abnahme erkennbarSofort im Abnahmeprotokoll
Verdeckter MangelErst später erkennbarSobald entdeckt
Arglistig verschwiegenHandwerker kannte ihnInnerhalb von 30 Jahren

Rechte des Auftraggebers (§ 634 BGB)

Bei Mängeln stehen dem Auftraggeber diese Rechte zu:

RechtBeschreibungVoraussetzung
1. NacherfüllungNachbesserung oder NeuherstellungImmer der erste Anspruch
2. SelbstvornahmeSelbst beauftragen, Kosten erstatten lassenNach gescheiterter Nachbesserung
3. RücktrittVertrag rückabwickelnNur bei erheblichen Mängeln
4. MinderungAngemessene PreisreduzierungAlternative zum Rücktritt
5. SchadensersatzErsatz von FolgeschädenBei Verschulden des Handwerkers

Ablauf bei Mängeln – Schritt für Schritt

1. Mangel dokumentieren

WasWie
FotosÜbersicht + Detail, mit Datum
BeschreibungGenau: Wo, Was, Wann entdeckt
ZeugenFalls vorhanden
UnterlagenVertrag, Angebot, Korrespondenz

2. Mangelanzeige an Handwerker

  • Schriftlich (E-Mail reicht, Einschreiben besser)
  • Mangel genau beschreiben
  • Frist zur Nachbesserung setzen (üblich: 14 Tage)
  • Ankündigung weiterer Rechte bei Scheitern

3. Nachbesserungsfrist abwarten

  • Handwerker hat Recht zur Nacherfüllung
  • In der Regel 2 Versuche zugestanden
  • Handwerker trägt Kosten der Nachbesserung

4. Bei Scheitern: Weitere Rechte geltend machen

  • Selbstvornahme auf Kosten des Handwerkers
  • Oder: Minderung der Vergütung
  • Oder: Rücktritt vom Vertrag (bei erheblichen Mängeln)

Muster: Mangelanzeige

An: [Name und Adresse des Handwerkers]

Betreff: Mangelanzeige – [Auftrag/Rechnung-Nr.]

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum] haben wir folgende Mängel an den von Ihnen ausgeführten 
Arbeiten festgestellt:

1. [Beschreibung Mangel 1, z.B. "Im Badezimmer sind 3 Fliesen 
   an der Wand hohl und locker."]

2. [Beschreibung Mangel 2]

Fotos der Mängel sind beigefügt.

Wir fordern Sie auf, die Mängel innerhalb von 14 Tagen 
(bis zum [Datum + 14 Tage]) zu beseitigen.

Sollte die Nachbesserung nicht fristgerecht erfolgen, behalten 
wir uns vor, die Mängel auf Ihre Kosten beheben zu lassen, 
die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
[Adresse]

Anlagen: [Anzahl] Fotos

Gewährleistungsfristen

VertragsartFrist ab AbnahmeRechtsgrundlage
BGB – Bauwerk5 Jahre§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB
BGB – Sonstige Werkleistung2 Jahre§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB
VOB/B – Bauwerk4 Jahre§ 13 Abs. 4 VOB/B
Arglistig verschwiegener Mangel30 Jahre§ 634a Abs. 3 BGB

Beweislast

ZeitpunktWer beweist was?
Vor AbnahmeHandwerker beweist Mangelfreiheit
Nach AbnahmeAuftraggeber beweist Mangel
Erste 12 MonateBeweislastumkehr zugunsten Auftraggeber

Praxisbeispiel: Hohle Fliesen

SchrittAktionErgebnis
13 hohle Fliesen entdecktMangel dokumentiert
2Mangelanzeige mit FristHandwerker reagiert nicht
32. MahnungHandwerker kommt, repariert 1 Fliese
43. MahnungKeine Reaktion
5SelbstvornahmeAnderer Handwerker: 350 €
6Kostenerstattung fordernErsthandwerker zahlt 350 €

Minderung berechnen

PositionBeispiel
Auftragswert5.000 €
Wert ohne Mangel5.000 €
Wert mit Mangel4.500 €
Minderung500 € (10%)
Zu zahlender Betrag4.500 €

Typische Fehler vermeiden

Für Auftraggeber:

  1. ❌ Mängel mündlich statt schriftlich rügen
  2. Keine Frist setzen
  3. Selbst reparieren ohne Fristsetzung
  4. Verjährung übersehen (5 Jahre!)
  5. Keine Dokumentation (Fotos!)

Für Handwerker:

  1. ❌ Mangelanzeige ignorieren
  2. Zu langsam reagieren
  3. Mangel abstreiten ohne Prüfung
  4. Keine Dokumentation der Nachbesserung

Tipps für Auftraggeber

  1. Immer schriftlich – E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben
  2. Fotos machen – Mit Datum und Übersicht
  3. Frist setzen – 14 Tage ist angemessen
  4. Geduld haben – 2 Nachbesserungsversuche zugestehen
  5. Rechtsschutz prüfen – Bei größeren Summen Anwalt einschalten
  6. Vor Verjährung handeln – 5 Jahre gehen schnell vorbei

Tipps für Handwerker

  1. Schnell reagieren – Zeigt Professionalität
  2. Mangel prüfen – Vor Ort begutachten
  3. Lösung anbieten – Aktiv kommunizieren
  4. Dokumentieren – Nachbesserung bestätigen lassen
  5. Sachverständiger – Bei streitigen Fällen einschalten

Häufige Fragen zu Mängelhaftung

Wie lange kann ich Mängel beim Handwerker reklamieren?
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach BGB 5 Jahre für Bauwerke und 2 Jahre für sonstige Werkleistungen, nach VOB/B 4 Jahre. Die Frist beginnt mit der Abnahme. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt eine 30-Jahres-Frist.
Was tun bei Mängeln nach Handwerkerarbeiten?
1. Mangel dokumentieren (Fotos, Beschreibung). 2. Schriftliche Mangelanzeige mit Fristsetzung (14 Tage). 3. Nachbesserung abwarten (2 Versuche). 4. Bei Scheitern: Selbstvornahme, Minderung oder Rücktritt.
Wer muss Mängel beweisen?
Nach der Abnahme muss grundsätzlich der Auftraggeber beweisen, dass ein Mangel vorliegt. In den ersten 12 Monaten nach Abnahme gilt jedoch eine Beweislastumkehr: Es wird vermutet, dass der Mangel schon bei Abnahme vorlag.
Kann ich die Rechnung wegen Mängeln kürzen?
Ja, Sie haben das Recht auf Minderung (§ 638 BGB). Der Werklohn wird verhältnismäßig herabgesetzt. Die Minderung muss dem Mangel angemessen sein. Besser ist meist, erst Nachbesserung zu fordern.