Mängelhaftung
Mängelhaftung – Die rechtliche Verpflichtung des Handwerkers, für Fehler und Abweichungen vom Vertrag einzustehen
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Was ist ein Mangel?
Ein Mangel liegt vor, wenn das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Ein Mangel berechtigt zu verschiedenen Rechten gegenüber dem Handwerker.
Typische Beispiele für Mängel
| Gewerk | Typische Mängel |
|---|---|
| Maler | Blasenbildung, Farbabweichung, durchscheinender Untergrund |
| Fliesenleger | Hohlstellen, schiefe Fugen, Risse |
| Elektriker | Falsche Schaltung, fehlende Erdung |
| Sanitär | Undichte Anschlüsse, Tropfen |
| Dachdecker | Undichte Stellen, lose Ziegel |
| Estrichleger | Risse, unebene Flächen |
Arten von Mängeln
| Art | Beschreibung | Wann melden? |
|---|---|---|
| Offener Mangel | Bei Abnahme erkennbar | Sofort im Abnahmeprotokoll |
| Verdeckter Mangel | Erst später erkennbar | Sobald entdeckt |
| Arglistig verschwiegen | Handwerker kannte ihn | Innerhalb von 30 Jahren |
Rechte des Auftraggebers (§ 634 BGB)
Bei Mängeln stehen dem Auftraggeber diese Rechte zu:
| Recht | Beschreibung | Voraussetzung |
|---|---|---|
| 1. Nacherfüllung | Nachbesserung oder Neuherstellung | Immer der erste Anspruch |
| 2. Selbstvornahme | Selbst beauftragen, Kosten erstatten lassen | Nach gescheiterter Nachbesserung |
| 3. Rücktritt | Vertrag rückabwickeln | Nur bei erheblichen Mängeln |
| 4. Minderung | Angemessene Preisreduzierung | Alternative zum Rücktritt |
| 5. Schadensersatz | Ersatz von Folgeschäden | Bei Verschulden des Handwerkers |
Ablauf bei Mängeln – Schritt für Schritt
1. Mangel dokumentieren
| Was | Wie |
|---|---|
| Fotos | Übersicht + Detail, mit Datum |
| Beschreibung | Genau: Wo, Was, Wann entdeckt |
| Zeugen | Falls vorhanden |
| Unterlagen | Vertrag, Angebot, Korrespondenz |
2. Mangelanzeige an Handwerker
- Schriftlich (E-Mail reicht, Einschreiben besser)
- Mangel genau beschreiben
- Frist zur Nachbesserung setzen (üblich: 14 Tage)
- Ankündigung weiterer Rechte bei Scheitern
3. Nachbesserungsfrist abwarten
- Handwerker hat Recht zur Nacherfüllung
- In der Regel 2 Versuche zugestanden
- Handwerker trägt Kosten der Nachbesserung
4. Bei Scheitern: Weitere Rechte geltend machen
- Selbstvornahme auf Kosten des Handwerkers
- Oder: Minderung der Vergütung
- Oder: Rücktritt vom Vertrag (bei erheblichen Mängeln)
Muster: Mangelanzeige
An: [Name und Adresse des Handwerkers]
Betreff: Mangelanzeige – [Auftrag/Rechnung-Nr.]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum] haben wir folgende Mängel an den von Ihnen ausgeführten
Arbeiten festgestellt:
1. [Beschreibung Mangel 1, z.B. "Im Badezimmer sind 3 Fliesen
an der Wand hohl und locker."]
2. [Beschreibung Mangel 2]
Fotos der Mängel sind beigefügt.
Wir fordern Sie auf, die Mängel innerhalb von 14 Tagen
(bis zum [Datum + 14 Tage]) zu beseitigen.
Sollte die Nachbesserung nicht fristgerecht erfolgen, behalten
wir uns vor, die Mängel auf Ihre Kosten beheben zu lassen,
die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
[Adresse]
Anlagen: [Anzahl] Fotos
Gewährleistungsfristen
| Vertragsart | Frist ab Abnahme | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| BGB – Bauwerk | 5 Jahre | § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB |
| BGB – Sonstige Werkleistung | 2 Jahre | § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB |
| VOB/B – Bauwerk | 4 Jahre | § 13 Abs. 4 VOB/B |
| Arglistig verschwiegener Mangel | 30 Jahre | § 634a Abs. 3 BGB |
Beweislast
| Zeitpunkt | Wer beweist was? |
|---|---|
| Vor Abnahme | Handwerker beweist Mangelfreiheit |
| Nach Abnahme | Auftraggeber beweist Mangel |
| Erste 12 Monate | Beweislastumkehr zugunsten Auftraggeber |
Praxisbeispiel: Hohle Fliesen
| Schritt | Aktion | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1 | 3 hohle Fliesen entdeckt | Mangel dokumentiert |
| 2 | Mangelanzeige mit Frist | Handwerker reagiert nicht |
| 3 | 2. Mahnung | Handwerker kommt, repariert 1 Fliese |
| 4 | 3. Mahnung | Keine Reaktion |
| 5 | Selbstvornahme | Anderer Handwerker: 350 € |
| 6 | Kostenerstattung fordern | Ersthandwerker zahlt 350 € |
Minderung berechnen
| Position | Beispiel |
|---|---|
| Auftragswert | 5.000 € |
| Wert ohne Mangel | 5.000 € |
| Wert mit Mangel | 4.500 € |
| Minderung | 500 € (10%) |
| Zu zahlender Betrag | 4.500 € |
Typische Fehler vermeiden
Für Auftraggeber:
- ❌ Mängel mündlich statt schriftlich rügen
- ❌ Keine Frist setzen
- ❌ Selbst reparieren ohne Fristsetzung
- ❌ Verjährung übersehen (5 Jahre!)
- ❌ Keine Dokumentation (Fotos!)
Für Handwerker:
- ❌ Mangelanzeige ignorieren
- ❌ Zu langsam reagieren
- ❌ Mangel abstreiten ohne Prüfung
- ❌ Keine Dokumentation der Nachbesserung
Tipps für Auftraggeber
- Immer schriftlich – E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben
- Fotos machen – Mit Datum und Übersicht
- Frist setzen – 14 Tage ist angemessen
- Geduld haben – 2 Nachbesserungsversuche zugestehen
- Rechtsschutz prüfen – Bei größeren Summen Anwalt einschalten
- Vor Verjährung handeln – 5 Jahre gehen schnell vorbei
Tipps für Handwerker
- Schnell reagieren – Zeigt Professionalität
- Mangel prüfen – Vor Ort begutachten
- Lösung anbieten – Aktiv kommunizieren
- Dokumentieren – Nachbesserung bestätigen lassen
- Sachverständiger – Bei streitigen Fällen einschalten
Häufige Fragen zu Mängelhaftung
Wie lange kann ich Mängel beim Handwerker reklamieren?
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach BGB 5 Jahre für Bauwerke und 2 Jahre für sonstige Werkleistungen, nach VOB/B 4 Jahre. Die Frist beginnt mit der Abnahme. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt eine 30-Jahres-Frist.
Was tun bei Mängeln nach Handwerkerarbeiten?
1. Mangel dokumentieren (Fotos, Beschreibung). 2. Schriftliche Mangelanzeige mit Fristsetzung (14 Tage). 3. Nachbesserung abwarten (2 Versuche). 4. Bei Scheitern: Selbstvornahme, Minderung oder Rücktritt.
Wer muss Mängel beweisen?
Nach der Abnahme muss grundsätzlich der Auftraggeber beweisen, dass ein Mangel vorliegt. In den ersten 12 Monaten nach Abnahme gilt jedoch eine Beweislastumkehr: Es wird vermutet, dass der Mangel schon bei Abnahme vorlag.
Kann ich die Rechnung wegen Mängeln kürzen?
Ja, Sie haben das Recht auf Minderung (§ 638 BGB). Der Werklohn wird verhältnismäßig herabgesetzt. Die Minderung muss dem Mangel angemessen sein. Besser ist meist, erst Nachbesserung zu fordern.