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Recht & Finanzen

Sicherheitseinbehalt

SicherheitseinbehaltEin Teil der Vergütung, den der Auftraggeber zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen einbehält

1 Min. Lesezeit

Was ist ein Sicherheitseinbehalt?

Der Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Schlussrechnung (typisch 5%), den der Auftraggeber zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen einbehält – bis die Gewährleistungsfrist abläuft.

Rechtliche Grundlagen

Nach VOB/B (§ 17)

Nach BGB

  • Keine gesetzliche Regelung
  • Muss vertraglich vereinbart sein
  • Üblich: 5%, für 5 Jahre

Ablauf

Schlussrechnung: 100.000 €
./. Sicherheitseinbehalt 5%: -5.000 €
= Auszahlung: 95.000 €

Nach Gewährleistungsende (5 Jahre):
Auszahlung Einbehalt: 5.000 €

Problem: Liquiditätsbelastung

Für Handwerker ist der Einbehalt problematisch:

  • Geld für Jahre gebunden
  • Keine Verzinsung
  • Bei Insolvenz des Auftraggebers: Risiko

Ablösung durch Bürgschaft

Der Handwerker kann den Einbehalt durch eine Gewährleistungsbürgschaft ablösen:

OptionFür / Gegen
EinbehaltKein Kostenaufwand, aber Kapital gebunden
BürgschaftKosten (ca. 1% p.a.), aber Geld sofort

Beispiel

  • Einbehalt: 5.000 € für 5 Jahre
  • Bürgschaft: ca. 50 €/Jahr = 250 € Gesamtkosten
  • Empfehlung: Bürgschaft oft sinnvoller

Zinsen auf Einbehalt?

Nach BGH-Rechtsprechung:

  • Einbehalt ist grundsätzlich nicht zu verzinsen
  • Ausnahme: Vertraglich anders geregelt

Freigabe nach Gewährleistungsende

Der Auftraggeber muss den Einbehalt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist unverzüglich freigeben – sofern keine Mängel vorliegen.

Bei Mängeln: Angemessener Teil darf einbehalten werden.

Tipps für Handwerker

  • Ablösung durch Bürgschaft prüfen (oft günstiger)
  • Fristen notieren (Wiedervorlage bei Fristende)
  • Bei Nicht-Auszahlung: Schriftlich anmahnen
  • Bei Insolvenz des AG: Schnell handeln

Tipps für Auftraggeber

  • Einbehalt vertraglich vereinbaren
  • Bei Bürgschaft: Selbstschuldnerisch (nicht "auf erstes Anfordern")
  • Fristen dokumentieren
  • Bei Mängeln: Innerhalb der Frist rügen