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Recht & Finanzen

Sicherheitseinbehalt

SicherheitseinbehaltEin Teil der Vergütung, den der Auftraggeber zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen einbehält

3 Min. Lesezeit

Was ist ein Sicherheitseinbehalt?

Der Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Schlussrechnung (typisch 5%), den der Auftraggeber zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen einbehält – bis die Gewährleistungsfrist abläuft. Er dient als Druckmittel, damit der Handwerker eventuell auftretende Mängel auch tatsächlich beseitigt.

Für Handwerker ist der Sicherheitseinbehalt eine erhebliche Liquiditätsbelastung: Das einbehaltene Geld ist oft über Jahre gebunden, wird nicht verzinst und steht nicht für laufende Ausgaben zur Verfügung. Deshalb ist die Ablösung durch eine Bürgschaft in den meisten Fällen die bessere Lösung.

Rechtliche Grundlagen im Detail

Nach VOB/B (§ 17)

AspektRegelung
VereinbarungMuss vertraglich vereinbart sein
Maximale Höhe5% der Abrechnungssumme inkl. MwSt
Gewährleistungsdauer4 Jahre (VOB/B § 13 Abs. 4)
AblösungHandwerker hat Anspruch auf Ablösung durch Bürgschaft (§ 17 Abs. 3)
BürgschaftsformSelbstschuldnerische Bürgschaft
Einbehalt auf AbschlägeMöglich, aber max. 10% der Abschlagszahlung bis Gesamthöhe 5% erreicht

Nach BGB

AspektRegelung
Gesetzliche RegelungKeine spezielle Regelung für Sicherheitseinbehalt
VereinbarungMuss individuell vertraglich vereinbart werden
Übliche Höhe5% (analog VOB)
Gewährleistungsdauer5 Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB)
AblösungNur wenn vertraglich vorgesehen
AGB-RechtUnangemessene Einbehaltsklauseln sind nach § 307 BGB unwirksam

Vorsicht bei AGB-Klauseln

Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam:

Unwirksame KlauselWarum unwirksam
Einbehalt über 5%Unangemessene Benachteiligung
Keine Möglichkeit der Ablösung durch BürgschaftVerstößt gegen VOB/B § 17 Abs. 3
Einbehalt ohne zeitliche BegrenzungUnangemessen, da endlose Bindung
Einbehalt auf Bruttobeträge bei NettovertragUnzulässige Erhöhung
„Bürgschaft auf erstes Anfordern" als einzige AblösemöglichkeitÜberbesicherung

Ablauf und Berechnung

Standardablauf

Auftragsumme (brutto):             100.000 €
./. geleistete Abschlagszahlungen:  -80.000 €
= Schlussrechnungsbetrag:            20.000 €

Schlussrechnung:                    100.000 €
./. Abschlagszahlungen:              -80.000 €
./. Sicherheitseinbehalt (5%):        -5.000 €
= Auszahlung bei Schlussrechnung:     15.000 €

Nach Gewährleistungsende (4-5 Jahre):
Freigabe Sicherheitseinbehalt:         5.000 €

Berechnungsbeispiele nach Projektgröße

Auftragsumme5% EinbehaltBindungsdauerZinsverlust (2% p.a.)
10.000 €500 €5 Jahre~50 €
25.000 €1.250 €5 Jahre~125 €
50.000 €2.500 €5 Jahre~250 €
100.000 €5.000 €5 Jahre~500 €
250.000 €12.500 €5 Jahre~1.250 €

Problem: Liquiditätsbelastung für Handwerker

Für Handwerksbetriebe ist der Sicherheitseinbehalt ein echtes Liquiditätsproblem:

ProblemAuswirkung
Geld für Jahre gebundenFehlt für Material, Löhne, Investitionen
Keine VerzinsungKapital arbeitet nicht für den Betrieb
KumulationseffektBei 10 Projekten mit je 5.000 € Einbehalt: 50.000 € dauerhaft gebunden
Insolvenzrisiko AGBei Insolvenz des Auftraggebers: Einbehalt meist verloren
Buchhalterischer AufwandForderungen müssen über Jahre nachverfolgt werden
VerhandlungspositionStreit über Mängel → Auftraggeber hat Druckmittel

Rechenbeispiel: Kumulationseffekt

Ein Betrieb mit 500.000 € Jahresumsatz und 20 Aufträgen:

KennzahlWert
Durchschnittlicher Auftragswert25.000 €
Sicherheitseinbehalt (5%)1.250 € pro Auftrag
Laufende Einbehalte (4-5 Jahre)80–100 Aufträge
Dauerhaft gebundenes Kapital100.000–125.000 €

Das sind 20–25% des Jahresumsatzes, die dem Betrieb dauerhaft nicht zur Verfügung stehen.

Ablösung durch Bürgschaft – die bessere Alternative

Der Handwerker kann den Einbehalt durch eine Gewährleistungsbürgschaft ablösen und bekommt das Geld sofort ausgezahlt.

Vergleich: Einbehalt vs. Bürgschaft

AspektEinbehaltBürgschaft
Kapital sofort verfügbar?❌ Nein, Jahre gebunden✅ Ja, sofort
KostenKeine direkten KostenCa. 0,5–2% p.a. des Bürgschaftsbetrags
Insolvenzrisiko AG⚠️ Geld bei AG-Insolvenz verloren✅ Geld bereits beim Handwerker
VerwaltungsaufwandMittel – Forderungsmanagement nötigGering – Bank wickelt ab
Sicherheit für AG✅ Hat das Geld✅ Hat die Bürgschaft

Kostenbeispiel Bürgschaft

EinbehaltBürgschaftsgebühr (1% p.a.)Gebühr für 5 JahreErgebnis
2.500 €25 €/Jahr125 €2.375 € sofort verfügbar
5.000 €50 €/Jahr250 €4.750 € sofort verfügbar
12.500 €125 €/Jahr625 €11.875 € sofort verfügbar

Fazit: Die Bürgschaft ist in nahezu allen Fällen wirtschaftlich sinnvoller als der Einbehalt.

Bürgschaftsarten

ArtErklärungEmpfehlung
Selbstschuldnerische BürgschaftBank zahlt bei Anforderung, ohne Einreden✅ Standard und empfohlen
Bürgschaft auf erstes AnfordernBank zahlt sofort, ohne Prüfung⚠️ Für Handwerker riskant
Gewöhnliche BürgschaftBank zahlt erst nach Nachweis der Forderung❌ Für AG ungünstig, meist abgelehnt

Sonderfälle und häufige Fragen

Einbehalt auf Abschlagszahlungen

Bei VOB-Verträgen kann der Auftraggeber bereits von den Abschlagszahlungen einen Einbehalt vornehmen:

RegelungDetails
Max. Höhe pro Abschlag10% der einzelnen Abschlagszahlung
Max. Gesamthöhe5% der Auftragssumme
AblösungAuch hier durch Bürgschaft möglich

Zinsen auf den Einbehalt?

SituationZinsanspruch
Keine vertragliche Regelung❌ Kein Zinsanspruch (BGH-Rechtsprechung)
Vertraglich vereinbart✅ Ja, in vereinbarter Höhe
AG zahlt nach Fristende nicht aus✅ Verzugszinsen (5 bzw. 9 Prozentpunkte über Basiszins)

Was passiert bei Mängeln?

SituationFolge
Keine Mängel bei FristendeEinbehalt muss unverzüglich freigegeben werden
Mängel festgestelltAngemessener Teil darf einbehalten werden (nicht alles!)
Mängelbeseitigung verweigertAG darf einbehalten und Ersatzvornahme beauftragen
Streit über MangelEinbehalt bleibt bis zur gerichtlichen Klärung – ggf. Hinterlegung bei Gericht

Freigabe nach Gewährleistungsende

Der Auftraggeber muss den Einbehalt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist unverzüglich freigeben – sofern keine begründeten Mängelansprüche bestehen.

Vorgehen bei Nicht-Freigabe

SchrittAktionFrist
1Schriftliche Aufforderung zur FreigabeSofort nach Fristende
2Nachfrist setzen14 Tage
3Mahnung mit Ankündigung rechtlicher Schritte7 Tage
4Anwalt einschalten / KlageNach Ablauf der Nachfrist

Muster-Schreiben: Freigabe anfordern

Sehr geehrte/r [Auftraggeber],

hiermit fordern wir Sie auf, den gemäß Vertrag vom [Datum] vereinbarten Sicherheitseinbehalt in Höhe von [Betrag] € freizugeben.

Die Gewährleistungsfrist ist am [Datum] abgelaufen. Mängelansprüche wurden nicht geltend gemacht.

Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum + 14 Tage] auf unser bekanntes Konto.

Mit freundlichen Grüßen

Tipps für Handwerker

  1. Bürgschaft statt Einbehalt – Fast immer günstiger und sicherer
  2. Fristen im Kalender notieren – Wiedervorlage 4 Wochen vor Gewährleistungsende
  3. Bei Nicht-Auszahlung sofort mahnen – Schriftlich, per Einschreiben
  4. Bei Insolvenz des AG schnell handeln – Forderung sofort zur Tabelle anmelden
  5. Bürgschaftslinie bei der Bank einrichten – Pauschale Linie für mehrere Projekte spart Gebühren
  6. Kumulationseffekt berechnen – Wie viel Kapital ist dauerhaft gebunden?
  7. Im Angebot klarstellen – „Sicherheitseinbehalt wird durch Bürgschaft abgelöst"
  8. Mängelfreie Abnahme dokumentieren – Stärkt Position bei Freigabeverhandlung

Tipps für Auftraggeber

  1. Einbehalt im Vertrag vereinbaren – Ohne Vereinbarung kein Anspruch
  2. Selbstschuldnerische Bürgschaft akzeptieren – Nicht „auf erstes Anfordern" fordern
  3. Fristen dokumentieren – Einbehalt nach Fristende aktiv freigeben
  4. Bei Mängeln: Innerhalb der Frist rügen – Schriftlich und konkret
  5. Nicht den gesamten Einbehalt wegen Kleinmängel zurückhalten – Nur angemessenen Teil
  6. Einbehalt auf Treuhandkonto – Bietet zusätzliche Sicherheit für beide Seiten

Häufige Fragen zu Sicherheitseinbehalt

Wie hoch darf ein Sicherheitseinbehalt sein?
Üblich und nach VOB/B zulässig sind maximal 5% der Schlussrechnungssumme. Höhere Einbehalte sind ungewöhnlich und in AGB meist unwirksam. Individuell kann auch eine andere Höhe vereinbart werden.
Wie lange darf ein Sicherheitseinbehalt einbehalten werden?
Für die Dauer der Gewährleistungsfrist – nach VOB/B sind das 4 Jahre, nach BGB 5 Jahre. Nach Ablauf muss der Auftraggeber den Einbehalt unverzüglich freigeben.
Was ist besser: Einbehalt oder Bürgschaft?
Für Handwerker ist eine Bürgschaft fast immer günstiger. Bei 5.000 € Einbehalt über 5 Jahre zahlen Sie ca. 250 € Bürgschaftsgebühr – haben aber 5.000 € sofort zur Verfügung. Das verbessert die Liquidität erheblich.
Was passiert mit dem Einbehalt bei Insolvenz des Auftraggebers?
Bei Insolvenz des Auftraggebers ist der Sicherheitseinbehalt in der Regel verloren – er fällt in die Insolvenzmasse. Das ist ein starkes Argument für die Ablösung durch eine Bürgschaft.