Sicherheitseinbehalt
Sicherheitseinbehalt – Ein Teil der Vergütung, den der Auftraggeber zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen einbehält
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Was ist ein Sicherheitseinbehalt?
Der Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Schlussrechnung (typisch 5%), den der Auftraggeber zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen einbehält – bis die Gewährleistungsfrist abläuft.
Rechtliche Grundlagen
Nach VOB/B (§ 17)
- Vertraglich zu vereinbaren
- Max. 5% der Abrechnungssumme
- Für max. 5 Jahre (VOB-Gewährleistung)
- Ablösung durch Bürgschaft möglich
Nach BGB
- Keine gesetzliche Regelung
- Muss vertraglich vereinbart sein
- Üblich: 5%, für 5 Jahre
Ablauf
Schlussrechnung: 100.000 €
./. Sicherheitseinbehalt 5%: -5.000 €
= Auszahlung: 95.000 €
Nach Gewährleistungsende (5 Jahre):
Auszahlung Einbehalt: 5.000 €
Problem: Liquiditätsbelastung
Für Handwerker ist der Einbehalt problematisch:
- Geld für Jahre gebunden
- Keine Verzinsung
- Bei Insolvenz des Auftraggebers: Risiko
Ablösung durch Bürgschaft
Der Handwerker kann den Einbehalt durch eine Gewährleistungsbürgschaft ablösen:
| Option | Für / Gegen |
|---|---|
| Einbehalt | Kein Kostenaufwand, aber Kapital gebunden |
| Bürgschaft | Kosten (ca. 1% p.a.), aber Geld sofort |
Beispiel
- Einbehalt: 5.000 € für 5 Jahre
- Bürgschaft: ca. 50 €/Jahr = 250 € Gesamtkosten
- Empfehlung: Bürgschaft oft sinnvoller
Zinsen auf Einbehalt?
Nach BGH-Rechtsprechung:
- Einbehalt ist grundsätzlich nicht zu verzinsen
- Ausnahme: Vertraglich anders geregelt
Freigabe nach Gewährleistungsende
Der Auftraggeber muss den Einbehalt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist unverzüglich freigeben – sofern keine Mängel vorliegen.
Bei Mängeln: Angemessener Teil darf einbehalten werden.
Tipps für Handwerker
- Ablösung durch Bürgschaft prüfen (oft günstiger)
- Fristen notieren (Wiedervorlage bei Fristende)
- Bei Nicht-Auszahlung: Schriftlich anmahnen
- Bei Insolvenz des AG: Schnell handeln
Tipps für Auftraggeber
- Einbehalt vertraglich vereinbaren
- Bei Bürgschaft: Selbstschuldnerisch (nicht "auf erstes Anfordern")
- Fristen dokumentieren
- Bei Mängeln: Innerhalb der Frist rügen