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Recht & Verträge

Werkvertrag

WerkvertragEin Vertrag, bei dem der Handwerker die Herstellung eines bestimmten Werks schuldet

2 Min. Lesezeit

Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Unternehmer (Handwerker) die Herstellung eines bestimmten Werks schuldet – also einen konkreten Erfolg. Im Gegensatz dazu schuldet beim Dienstvertrag nur die Tätigkeit selbst.

Rechtliche Grundlage

Der Werkvertrag ist in den §§ 631-650 BGB geregelt. Er kommt zustande durch:

  1. Angebot (z.B. Kostenvoranschlag des Handwerkers)
  2. Annahme (Auftragserteilung des Kunden)
  3. Einigung über Leistung und Vergütung

Werkvertrag vs. Dienstvertrag

MerkmalWerkvertragDienstvertrag
SchuldetErfolg (das Werk)Tätigkeit
BeispielBad renovierenBeratung
VergütungBei Abnahme fälligLaufend
Gewährleistung2-5 JahreKeine
RisikoBeim UnternehmerBeim Besteller

Typische Werkverträge im Handwerk

  • Einbau einer Heizungsanlage
  • Renovierung einer Wohnung
  • Pflasterung einer Einfahrt
  • Einbau von Fenstern
  • Installation von Elektrik
  • Reparatur eines Kfz

Rechte und Pflichten

Pflichten des Handwerkers

  • Mangelfreies Werk herstellen
  • Termingerechte Fertigstellung
  • Einhaltung der Regeln der Technik
  • Hinweispflicht bei Bedenken

Pflichten des Auftraggebers

  • Abnahme des Werks
  • Zahlung der Vergütung
  • Mitwirkung (z.B. Zugang ermöglichen)

Vergütung

Vergütungsarten

  • Einheitspreis: Preis pro Einheit × Menge
  • Pauschalpreis: Fester Gesamtpreis
  • Stundenlohn: Nach Aufwand

Fälligkeit

Die Vergütung wird fällig mit der Abnahme des Werks (§ 641 BGB).

Gewährleistung

Bei Mängeln am Werk:

  • 5 Jahre bei Bauwerken
  • 2 Jahre bei sonstigen Werken
  • Frist beginnt mit Abnahme

Kündigung

Durch den Auftraggeber (§ 648 BGB)

  • Jederzeit vor Fertigstellung möglich
  • Handwerker behält Anspruch auf Vergütung
  • Abzug ersparter Aufwendungen

Durch den Handwerker

  • Nur bei wichtigem Grund
  • Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistung

Bauverträge (§§ 650a ff. BGB)

Seit 2018 gibt es spezielle Regelungen für Bauverträge und Verbraucherbauverträge:

  • Baubeschreibungspflicht
  • Widerrufsrecht für Verbraucher
  • Abschlagszahlungen geregelt

Tipps für Auftraggeber

  • Vertrag schriftlich abschließen
  • Leistung genau beschreiben
  • Termine festhalten
  • Zahlungsplan vereinbaren

Tipps für Handwerker

  • Angebot präzise formulieren
  • Hinweispflichten beachten
  • Abnahme einfordern
  • Dokumentation aufbewahren