EU-Bauprodukteverordnung (CPR)
EU-Bauprodukteverordnung (CPR) – Die Construction Products Regulation – die EU-Verordnung, die das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der EU regelt und ab 2026 schrittweise den Digitalen Produktpass für Bauprodukte einführt.
Was ist die EU-Bauprodukteverordnung?
Die EU-Bauprodukteverordnung (englisch: Construction Products Regulation, abgekürzt CPR) regelt, unter welchen Bedingungen Bauprodukte in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden dürfen. Sie schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen, damit Bauprodukte EU-weit vergleichbar deklariert werden – Voraussetzung für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt.
Die neue CPR 2024/3110
Die ursprüngliche EU-Bauprodukteverordnung von 2011 wurde 2024 grundlegend überarbeitet. Die neue Fassung – Verordnung (EU) 2024/3110 – ist seit dem 8. Januar 2026 anwendbar.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber der alten Verordnung:
- Erweiterte Anforderungen an Umweltleistung (CO₂-Fußabdruck, Recyclingfähigkeit)
- Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP) für Bauprodukte
- Anforderungen an Reparierbarkeit, Wiederverwendung und Demontagefähigkeit
- Stärkere Marktüberwachung und Rückverfolgbarkeit
- Erweiterte Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler
Was sind Bauprodukte im Sinne der CPR?
Bauprodukte sind alle Produkte oder Bausätze, die dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden – also Gebäude und Tiefbauten. Dazu zählen:
- Tragende Materialien (Beton, Stahl, Holz, Mauerwerk)
- Gebäudehülle (Fenster, Türen, Fassadenelemente, Dämmstoffe, Dachprodukte)
- Technische Ausstattung mit baulichem Bezug (Sanitärarmaturen, fest installierte Heizgeräte)
- Bodenbeläge, Wandverkleidungen, Putze
- Befestigungselemente, Beschläge, Abdichtungen
Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Hersteller von Bauprodukten müssen für ihre Produkte eine Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ausstellen. Diese dokumentiert die wesentlichen Leistungsmerkmale (z.B. Druckfestigkeit von Beton, U-Wert von Fenstern). Auf Basis der Leistungserklärung erfolgt die CE-Kennzeichnung, die die EU-Konformität belegt.
Mit der neuen CPR werden Leistungserklärungen erweitert: Sie enthalten zunehmend Umweltdaten (z.B. den GWP-Wert für das Treibhauspotenzial) und führen schrittweise zum vollständigen Digitalen Produktpass.
Der Übergang zur DPP-Pflicht
Die Einführung des Digitalen Produktpasses für Bauprodukte erfolgt nicht als Big Bang, sondern schrittweise über delegierte Rechtsakte für jeweils einzelne Produktfamilien. Die EU-Kommission hat dafür einen Arbeitsplan (CPR Working Plan 2026–2029) veröffentlicht.
| Welle | Produktgruppen | Realistischer Stichtag |
|---|---|---|
| Erste Welle | Zement, Beton, Bewehrungsstahl, Holz, Wärmedämmung, Fenster, Türen, Flachglas | 2027–2028 |
| Zweite Welle | Sanitärarmaturen, Bodenbeläge, Heizgeräte, Dachdeckung, PV-Module, Kabel | 2028–2030 |
| Dritte Welle | Weitere Produktgruppen | bis 2032 |
Bedeutung für Handwerksbetriebe
Direkt betroffen von der Erstellungspflicht sind die Hersteller. Handwerksbetriebe als Verarbeiter müssen aber ab den jeweiligen Stichtagen sicherstellen, dass:
- Verbaute Produkte korrekt CE-gekennzeichnet sind
- Ein gültiger Digitaler Produktpass vorliegt (ab Stichtag der Produktgruppe)
- Diese Daten in die eigene Bauakte und an den Bauherrn übergeben werden
Eine Sonderrolle haben Handwerksbetriebe, die eigene Bauprodukte herstellen (z.B. Fensterbauer mit eigener Produktion, Tischlereien mit Serienprodukten). Sie können selbst als Hersteller im Sinne der CPR gelten und unterliegen den vollen Verordnungspflichten.
Übergangsfristen
Bestehende Bauprodukte mit Leistungserklärung nach alter CPR (2011) genießen Bestandsschutz. Lagerware darf weiterhin verbaut werden. Die genauen Abverkaufsfristen werden in den delegierten Rechtsakten produktgruppenspezifisch geregelt – in der Regel großzügig bemessen, um wirtschaftliche Schäden zu vermeiden.
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zur DPP-Einführung unter der CPR finden Sie im Artikel DPP-Zeitplan 2026–2030 und im Hub Digitaler Produktpass.
