Zum Inhalt springen
Recht & Finanzen

ESPR (Ökodesign-Verordnung)

ESPR (Ökodesign-Verordnung)Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation – das übergeordnete EU-Regelwerk für nachhaltige Produktgestaltung und der rechtliche Rahmen für den Digitalen Produktpass.

2 Min. Lesezeit

Was ist die ESPR?

Die ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, deutsch: Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte) ist eine EU-Verordnung, die am 18. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Sie löst die alte Ökodesign-Richtlinie aus dem Jahr 2009 ab und erweitert sie deutlich.

Während die alte Richtlinie hauptsächlich energieverbrauchsrelevante Produkte (Kühlschränke, Waschmaschinen, Heizungen) regulierte, gilt die neue ESPR für nahezu alle physischen Produkte auf dem EU-Markt.

Was regelt die ESPR?

Die ESPR setzt einen Rahmen für:

  • Ökodesign-Anforderungen – Vorgaben für Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit
  • Den Digitalen Produktpass (DPP) – als zentrales Werkzeug zur Dokumentation
  • Verbot der Vernichtung unverkaufter Konsumgüter – mit Übergangsfristen für KMU
  • Informationspflichten für Hersteller, Importeure und Händler
  • Transparenz über Lieferketten und Materialherkunft

Die ESPR als Rahmenverordnung

Wichtig zu verstehen: Die ESPR selbst legt keine konkreten Produktanforderungen fest. Sie ist eine sogenannte Rahmenverordnung, die die EU-Kommission ermächtigt, für einzelne Produktgruppen delegierte Rechtsakte zu erlassen. Erst diese Rechtsakte enthalten die produktspezifischen Vorgaben.

Erste Produktgruppen und Zeitplan

Im ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 hat die EU-Kommission folgende Schwerpunktgruppen festgelegt:

ProduktgruppeVoraussichtlicher DPP-Stichtag
Batterien (über separate EU-Verordnung)18. Februar 2027
Eisen und Stahl2026–2027
Textilien2027
Möbel2028
Reifen2028
Elektronik (nach Energieverbrauch)2028–2029

Bauprodukte werden parallel über die EU-Bauprodukteverordnung (CPR) reguliert.

Bedeutung für das Handwerk

Für Handwerksbetriebe relevant sind insbesondere die ESPR-Vorgaben für:

  • Batterien (PV-Speicher, E-Bike-Akkus, Industriebatterien)
  • Stahl (auch Bewehrungsstahl)
  • Möbel (für Tischlereien mit Serienproduktion)
  • Elektronik (langfristig auch Werkzeuge und Maschinen)

Die meisten klassischen Bauprodukte werden allerdings nicht über die ESPR, sondern über die spezifische EU-Bauprodukteverordnung reguliert.

Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren

Eine wichtige Neuerung der ESPR: Das Verbot, unverkaufte Konsumgüter zu vernichten, gilt für Großunternehmen ab 2025. Mittlere Unternehmen folgen 2030, Kleinst- und Kleinunternehmen sind dauerhaft ausgenommen. Für Handwerksbetriebe ist diese Regelung in der Regel nicht relevant.

Weiterführende Informationen

Mehr zur Einführung des DPP unter der ESPR finden Sie in unserem Artikel Was ist der Digitale Produktpass? sowie im Hub Digitaler Produktpass.

⏱️
Stundenlohnrechner
Kostendeckenden Stundensatz kalkulieren.
Jetzt berechnen →

Häufige Fragen zu ESPR (Ökodesign-Verordnung)

Was bedeutet ESPR?
ESPR steht für „Ecodesign for Sustainable Products Regulation“ – die EU-Ökodesign-Verordnung. Sie ist seit 18. Juli 2024 in Kraft und ersetzt die frühere Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG. Sie gilt für nahezu alle physischen Produkte auf dem EU-Markt.
Welche Produkte fallen unter die ESPR?
Die ESPR ist eine Rahmenverordnung. Sie selbst regelt keine konkreten Produktanforderungen, sondern ermächtigt die EU-Kommission, für einzelne Produktgruppen delegierte Rechtsakte zu erlassen. Erste Schwerpunktgruppen sind Batterien, Textilien, Eisen, Stahl, Möbel und Elektronik.
Wie hängen ESPR und der Digitale Produktpass zusammen?
Die ESPR ist die rechtliche Grundlage für den Digitalen Produktpass für die meisten Produktgruppen außerhalb der Bauprodukte. Sie schreibt vor, dass Produkte schrittweise einen DPP erhalten müssen und definiert die Kerninhalte (Materialien, CO₂-Fußabdruck, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit).

Relevante Gewerke