Digitaler Produktpass (DPP)
Digitaler Produktpass (DPP) – Standardisierter, EU-weit einheitlicher digitaler Datensatz, der per QR-Code am Produkt abrufbar ist und Materialien, Herkunft, CO₂-Fußabdruck sowie Recyclinghinweise dokumentiert.
Was ist der Digitale Produktpass?
Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein digitaler, maschinenlesbarer Datensatz, der jedem Produkt eine eindeutige Identität gibt. Er wird per QR-Code, NFC-Chip oder Barcode am Produkt angebracht und enthält EU-weit standardisierte Informationen über das Produkt – von der Herstellung bis zum Recycling.
Welche Daten enthält der DPP?
Je nach Produktgruppe variieren die Inhalte. Typischerweise enthält ein DPP:
- Hersteller- und Produktidentifikation (Seriennummer, Modell, Fertigungsdatum)
- Materialzusammensetzung mit Herkunft kritischer Rohstoffe
- CO₂-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus
- Reparatur- und Wartungshinweise
- Recyclingfähigkeit und Entsorgungswege
- Schadstoffe und Gefahrgut-Informationen
- Ersatzteilverfügbarkeit
Rechtliche Grundlagen
Zwei EU-Verordnungen bilden den Rahmen:
- Ökodesign-Verordnung (ESPR) – übergreifender Rahmen für nahezu alle physischen Produkte
- EU-Bauprodukteverordnung (CPR 2024/3110) – spezifisch für Bauprodukte, anwendbar seit 8. Januar 2026
Die konkreten Anforderungen pro Produktgruppe werden durch sogenannte delegierte Rechtsakte festgelegt.
Zeitplan der Einführung
| Stichtag | Produktgruppe |
|---|---|
| 18. Februar 2027 | Batterien (PV-Speicher, E-Autos, E-Bikes) |
| 2027–2028 | Zement, Beton, Bewehrungsstahl, Wärmedämmsysteme |
| 2028 | Fenster, Türen, Flachglas, Konstruktionsholz |
| 2029–2030 | Sanitärarmaturen, Heizgeräte, PV-Module, Kabel |
| Bis 2032 | Vollständige Lebenszyklusberichterstattung für priorisierte Bauprodukte |
Bedeutung für Handwerksbetriebe
Handwerker als Verarbeiter müssen den DPP nicht selbst erstellen, sondern:
- DPP-Daten bei der Materialannahme oder vor dem Einbau abrufen (QR-Code scannen)
- Die Daten in der digitalen Bauakte dokumentieren
- Den Pass bei Übergabe an den Bauherrn weitergeben
Eine Ausnahme bilden Betriebe, die eigene Produkte unter eigenem Namen herstellen und verkaufen – sie können als Hersteller im Sinne der Verordnung gelten.
Praktische Vorteile
- Bessere Dokumentation für Gewährleistungsfälle
- Wettbewerbsvorteile bei Ausschreibungen mit Nachhaltigkeitskriterien
- Transparenz für Bauherren – verbaute Materialien werden lückenlos nachvollziehbar
- Grundlage für Kreislaufwirtschaft – ermöglicht systematisches Recycling am Lebensende des Gebäudes
Weiterführende Informationen
Detaillierte Erklärungen finden Sie im Hub Digitaler Produktpass auf handwerk.cloud, insbesondere in den Artikeln zum DPP-Zeitplan und der DPP-Checkliste für KMU.
