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Recht & Finanzen

Digitaler Produktpass (DPP)

Digitaler Produktpass (DPP)Standardisierter, EU-weit einheitlicher digitaler Datensatz, der per QR-Code am Produkt abrufbar ist und Materialien, Herkunft, CO₂-Fußabdruck sowie Recyclinghinweise dokumentiert.

2 Min. Lesezeit

Was ist der Digitale Produktpass?

Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein digitaler, maschinenlesbarer Datensatz, der jedem Produkt eine eindeutige Identität gibt. Er wird per QR-Code, NFC-Chip oder Barcode am Produkt angebracht und enthält EU-weit standardisierte Informationen über das Produkt – von der Herstellung bis zum Recycling.

Welche Daten enthält der DPP?

Je nach Produktgruppe variieren die Inhalte. Typischerweise enthält ein DPP:

  • Hersteller- und Produktidentifikation (Seriennummer, Modell, Fertigungsdatum)
  • Materialzusammensetzung mit Herkunft kritischer Rohstoffe
  • CO₂-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus
  • Reparatur- und Wartungshinweise
  • Recyclingfähigkeit und Entsorgungswege
  • Schadstoffe und Gefahrgut-Informationen
  • Ersatzteilverfügbarkeit

Rechtliche Grundlagen

Zwei EU-Verordnungen bilden den Rahmen:

  1. Ökodesign-Verordnung (ESPR) – übergreifender Rahmen für nahezu alle physischen Produkte
  2. EU-Bauprodukteverordnung (CPR 2024/3110) – spezifisch für Bauprodukte, anwendbar seit 8. Januar 2026

Die konkreten Anforderungen pro Produktgruppe werden durch sogenannte delegierte Rechtsakte festgelegt.

Zeitplan der Einführung

StichtagProduktgruppe
18. Februar 2027Batterien (PV-Speicher, E-Autos, E-Bikes)
2027–2028Zement, Beton, Bewehrungsstahl, Wärmedämmsysteme
2028Fenster, Türen, Flachglas, Konstruktionsholz
2029–2030Sanitärarmaturen, Heizgeräte, PV-Module, Kabel
Bis 2032Vollständige Lebenszyklusberichterstattung für priorisierte Bauprodukte

Bedeutung für Handwerksbetriebe

Handwerker als Verarbeiter müssen den DPP nicht selbst erstellen, sondern:

  • DPP-Daten bei der Materialannahme oder vor dem Einbau abrufen (QR-Code scannen)
  • Die Daten in der digitalen Bauakte dokumentieren
  • Den Pass bei Übergabe an den Bauherrn weitergeben

Eine Ausnahme bilden Betriebe, die eigene Produkte unter eigenem Namen herstellen und verkaufen – sie können als Hersteller im Sinne der Verordnung gelten.

Praktische Vorteile

  • Bessere Dokumentation für Gewährleistungsfälle
  • Wettbewerbsvorteile bei Ausschreibungen mit Nachhaltigkeitskriterien
  • Transparenz für Bauherren – verbaute Materialien werden lückenlos nachvollziehbar
  • Grundlage für Kreislaufwirtschaft – ermöglicht systematisches Recycling am Lebensende des Gebäudes

Weiterführende Informationen

Detaillierte Erklärungen finden Sie im Hub Digitaler Produktpass auf handwerk.cloud, insbesondere in den Artikeln zum DPP-Zeitplan und der DPP-Checkliste für KMU.

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Häufige Fragen zu Digitaler Produktpass (DPP)

Was ist der Digitale Produktpass?
Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein standardisierter Datensatz, der per QR-Code am Produkt abrufbar ist. Er dokumentiert Herkunft, Materialien, CO₂-Fußabdruck, Recyclingfähigkeit und Wartungshinweise. Er wird durch die EU-Bauprodukteverordnung und die Ökodesign-Verordnung (ESPR) eingeführt.
Ab wann ist der Digitale Produktpass Pflicht?
Die erste verbindliche DPP-Pflicht greift am 18. Februar 2027 für Batterien (E-Autos, PV-Speicher, E-Bikes). Für Bauprodukte (Beton, Stahl, Fenster, Dämmstoffe) wird die Pflicht schrittweise ab 2028 eingeführt – jeweils festgelegt durch produktspezifische delegierte Rechtsakte.
Müssen Handwerker den DPP selbst erstellen?
Nein. Die Erstellungspflicht liegt bei den Herstellern. Handwerksbetriebe sind als Verarbeiter verpflichtet, DPP-Daten bei Einbau abzurufen, in der Bauakte zu dokumentieren und an den Bauherrn weiterzugeben.

Relevante Gewerke