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Bautechnik & Normen

CE-Kennzeichnung

CE-KennzeichnungPflichtkennzeichnung für viele Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum, mit der der Hersteller bestätigt, dass das Produkt den geltenden EU-Vorschriften entspricht. Bei Bauprodukten Voraussetzung für das Inverkehrbringen.

3 Min. Lesezeit

Was ist die CE-Kennzeichnung?

Die CE-Kennzeichnung („Conformité Européenne", deutsch: Europäische Konformität) ist eine vorgeschriebene Kennzeichnung für viele Produkte, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EU + Norwegen, Liechtenstein, Island) in Verkehr gebracht werden. Sie bestätigt, dass das Produkt den geltenden EU-Vorschriften entspricht.

Wichtig: Die CE-Kennzeichnung ist kein Gütezeichen und sagt nichts über Qualität oder Herkunft aus. Sie ist eine Selbstverpflichtung des Herstellers, dass das Produkt die geltenden EU-Anforderungen erfüllt.

Welche Produkte brauchen eine CE-Kennzeichnung?

Eine CE-Kennzeichnungspflicht besteht für Produkte, die unter eine sogenannte EU-Harmonisierungsrechtsvorschrift fallen. Im Bauwesen sind das vor allem:

  • Bauprodukte unter der EU-Bauprodukteverordnung (CPR)
  • Elektrische Betriebsmittel unter der Niederspannungsrichtlinie
  • Maschinen unter der Maschinenrichtlinie
  • Funkanlagen unter der RED-Richtlinie
  • Druckgeräte, Aufzüge und weitere

Nicht alle Bauprodukte sind CE-pflichtig. Die Pflicht greift, wenn:

  1. Eine harmonisierte europäische Norm (hEN) für die Produktgruppe existiert, oder
  2. Der Hersteller eine Europäische Technische Bewertung (ETA) beantragt hat

CE-Kennzeichnung bei Bauprodukten

Für Bauprodukte regelt die EU-Bauprodukteverordnung (CPR) den Prozess der Kennzeichnung. Der typische Ablauf:

  1. Anwendung der harmonisierten Norm für das Produkt
  2. Erstellung einer Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) mit den wesentlichen Leistungsmerkmalen
  3. Anbringen der CE-Kennzeichnung mit den Pflichtangaben am Produkt oder der Verpackung
  4. Aufbewahrung der technischen Dokumentation für mindestens 10 Jahre

Bei Bauprodukten müssen neben dem CE-Logo weitere Informationen angegeben werden:

  • Identifikationsnummer der notifizierten Stelle (falls eine an der Konformitätsbewertung beteiligt war)
  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Identifikationsnummer der Leistungserklärung
  • Wesentliche Leistungsmerkmale (z.B. Druckfestigkeit, Brandklasse, U-Wert)
  • Verweis auf die angewandte harmonisierte Norm
  • Jahr der erstmaligen Anbringung der CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung und Digitaler Produktpass

Mit der neuen EU-Bauprodukteverordnung (CPR 2024/3110) wird die CE-Kennzeichnung schrittweise um den Digitalen Produktpass erweitert. Beide Systeme bestehen parallel:

  • CE-Kennzeichnung: bestätigt, dass das Produkt die EU-Anforderungen erfüllt
  • Digitaler Produktpass: stellt detaillierte, maschinenlesbare Produktdaten bereit

In der Praxis werden beide Informationen am Produkt zusammenlaufen: Das CE-Logo bleibt sichtbar, der QR-Code für den Pass kommt hinzu. Über den DPP-Link sind dann auch Leistungserklärung und technische Daten direkt abrufbar.

Pflichten für Handwerksbetriebe

Handwerker als Verarbeiter sind nicht für die Erstellung der CE-Kennzeichnung verantwortlich, aber sie müssen sicherstellen:

  • Nur Produkte mit gültiger CE-Kennzeichnung zu verbauen (sofern Pflicht besteht)
  • Die Leistungserklärung beim Bauherrn auf Wunsch vorzulegen
  • Bei eigenproduzierten Produkten (z.B. Fensterbauer mit eigener Fertigung): Selbst die Kennzeichnung anzubringen

Praxis-Tipp: Lieferscheine und Leistungserklärungen aufbewahren – sie sind im Streitfall oder bei behördlichen Prüfungen wichtige Nachweise.

Sonderfall: Eigenproduktion im Handwerk

Tischlereien, die Fenster nach Maß fertigen, oder Metallbaubetriebe, die Geländer in Serie produzieren, können selbst zur Pflicht der CE-Kennzeichnung kommen. Faustregel:

  • Einzelanfertigung für einen Kunden (z.B. ein individuelles Geländer): in der Regel nicht CE-pflichtig
  • Serien- oder Standardprodukte unter eigenem Namen: meist CE-pflichtig

In Zweifelsfällen Innung oder Handwerkskammer befragen.

Marktüberwachung und Sanktionen

Die EU-Mitgliedstaaten überwachen die korrekte Anwendung der CE-Kennzeichnung. In Deutschland sind das die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Verstöße – falsche oder fehlende Kennzeichnung – können mit Bußgeldern, Vertriebsverboten oder Rückrufaktionen geahndet werden.

Weiterführende Informationen

Mehr zur CE-Kennzeichnung im Kontext der DPP-Einführung finden Sie im Artikel zur EU-Bauprodukteverordnung und im DPP-Zeitplan 2026–2030.

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Häufige Fragen zu CE-Kennzeichnung

Was bedeutet die CE-Kennzeichnung?
Die CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne) ist eine Pflichtkennzeichnung für viele Produkte, die im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden. Sie bestätigt, dass das Produkt den geltenden EU-Vorschriften entspricht – kein Gütezeichen, sondern eine Selbstverpflichtung des Herstellers.
Welche Bauprodukte brauchen eine CE-Kennzeichnung?
Bauprodukte, für die eine harmonisierte europäische Norm (hEN) existiert oder die eine Europäische Technische Bewertung (ETA) haben, müssen CE-gekennzeichnet sein. Dazu gehören die meisten gängigen Bauprodukte: Zement, Stahl, Fenster, Türen, Dämmstoffe, Dachziegel, Fliesen und viele weitere.
Wer ist für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?
Die Verantwortung liegt beim Hersteller. Er erstellt die Leistungserklärung (DoP), bringt die CE-Kennzeichnung am Produkt an und ist für die Richtigkeit verantwortlich. Importeure und Händler müssen prüfen, dass die Kennzeichnung vorhanden und korrekt ist. Handwerker als Verarbeiter müssen sicherstellen, dass nur CE-gekennzeichnete Produkte verbaut werden.

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