CE-Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung – Pflichtkennzeichnung für viele Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum, mit der der Hersteller bestätigt, dass das Produkt den geltenden EU-Vorschriften entspricht. Bei Bauprodukten Voraussetzung für das Inverkehrbringen.
Was ist die CE-Kennzeichnung?
Die CE-Kennzeichnung („Conformité Européenne", deutsch: Europäische Konformität) ist eine vorgeschriebene Kennzeichnung für viele Produkte, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EU + Norwegen, Liechtenstein, Island) in Verkehr gebracht werden. Sie bestätigt, dass das Produkt den geltenden EU-Vorschriften entspricht.
Wichtig: Die CE-Kennzeichnung ist kein Gütezeichen und sagt nichts über Qualität oder Herkunft aus. Sie ist eine Selbstverpflichtung des Herstellers, dass das Produkt die geltenden EU-Anforderungen erfüllt.
Welche Produkte brauchen eine CE-Kennzeichnung?
Eine CE-Kennzeichnungspflicht besteht für Produkte, die unter eine sogenannte EU-Harmonisierungsrechtsvorschrift fallen. Im Bauwesen sind das vor allem:
- Bauprodukte unter der EU-Bauprodukteverordnung (CPR)
- Elektrische Betriebsmittel unter der Niederspannungsrichtlinie
- Maschinen unter der Maschinenrichtlinie
- Funkanlagen unter der RED-Richtlinie
- Druckgeräte, Aufzüge und weitere
Nicht alle Bauprodukte sind CE-pflichtig. Die Pflicht greift, wenn:
- Eine harmonisierte europäische Norm (hEN) für die Produktgruppe existiert, oder
- Der Hersteller eine Europäische Technische Bewertung (ETA) beantragt hat
CE-Kennzeichnung bei Bauprodukten
Für Bauprodukte regelt die EU-Bauprodukteverordnung (CPR) den Prozess der Kennzeichnung. Der typische Ablauf:
- Anwendung der harmonisierten Norm für das Produkt
- Erstellung einer Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) mit den wesentlichen Leistungsmerkmalen
- Anbringen der CE-Kennzeichnung mit den Pflichtangaben am Produkt oder der Verpackung
- Aufbewahrung der technischen Dokumentation für mindestens 10 Jahre
Pflichtangaben neben dem CE-Logo
Bei Bauprodukten müssen neben dem CE-Logo weitere Informationen angegeben werden:
- Identifikationsnummer der notifizierten Stelle (falls eine an der Konformitätsbewertung beteiligt war)
- Name und Anschrift des Herstellers
- Identifikationsnummer der Leistungserklärung
- Wesentliche Leistungsmerkmale (z.B. Druckfestigkeit, Brandklasse, U-Wert)
- Verweis auf die angewandte harmonisierte Norm
- Jahr der erstmaligen Anbringung der CE-Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung und Digitaler Produktpass
Mit der neuen EU-Bauprodukteverordnung (CPR 2024/3110) wird die CE-Kennzeichnung schrittweise um den Digitalen Produktpass erweitert. Beide Systeme bestehen parallel:
- CE-Kennzeichnung: bestätigt, dass das Produkt die EU-Anforderungen erfüllt
- Digitaler Produktpass: stellt detaillierte, maschinenlesbare Produktdaten bereit
In der Praxis werden beide Informationen am Produkt zusammenlaufen: Das CE-Logo bleibt sichtbar, der QR-Code für den Pass kommt hinzu. Über den DPP-Link sind dann auch Leistungserklärung und technische Daten direkt abrufbar.
Pflichten für Handwerksbetriebe
Handwerker als Verarbeiter sind nicht für die Erstellung der CE-Kennzeichnung verantwortlich, aber sie müssen sicherstellen:
- Nur Produkte mit gültiger CE-Kennzeichnung zu verbauen (sofern Pflicht besteht)
- Die Leistungserklärung beim Bauherrn auf Wunsch vorzulegen
- Bei eigenproduzierten Produkten (z.B. Fensterbauer mit eigener Fertigung): Selbst die Kennzeichnung anzubringen
Praxis-Tipp: Lieferscheine und Leistungserklärungen aufbewahren – sie sind im Streitfall oder bei behördlichen Prüfungen wichtige Nachweise.
Sonderfall: Eigenproduktion im Handwerk
Tischlereien, die Fenster nach Maß fertigen, oder Metallbaubetriebe, die Geländer in Serie produzieren, können selbst zur Pflicht der CE-Kennzeichnung kommen. Faustregel:
- Einzelanfertigung für einen Kunden (z.B. ein individuelles Geländer): in der Regel nicht CE-pflichtig
- Serien- oder Standardprodukte unter eigenem Namen: meist CE-pflichtig
In Zweifelsfällen Innung oder Handwerkskammer befragen.
Marktüberwachung und Sanktionen
Die EU-Mitgliedstaaten überwachen die korrekte Anwendung der CE-Kennzeichnung. In Deutschland sind das die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Verstöße – falsche oder fehlende Kennzeichnung – können mit Bußgeldern, Vertriebsverboten oder Rückrufaktionen geahndet werden.
Weiterführende Informationen
Mehr zur CE-Kennzeichnung im Kontext der DPP-Einführung finden Sie im Artikel zur EU-Bauprodukteverordnung und im DPP-Zeitplan 2026–2030.
