Anzahlung
Anzahlung – Eine Vorauszahlung vor Beginn der Arbeiten, meist zur Deckung von Materialkosten
Was ist eine Anzahlung?
Eine Anzahlung ist eine Zahlung vor Beginn der Arbeiten. Sie dient meist zur Finanzierung von Materialkosten und sichert den Handwerker gegen Zahlungsausfall ab. Im Unterschied zur Abschlagsrechnung wird sie vor der Leistungserbringung fällig.
Rechtliche Grundlagen
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Zulässigkeit | Grundsätzlich erlaubt, aber vertraglich zu vereinbaren |
| BGB | Keine spezielle Regelung für Anzahlungen |
| Verbraucherschutz | § 650m BGB begrenzt Abschläge auf 90% |
| Rückzahlung | Bei Nichtleistung: Rückforderungsanspruch |
Unterschied: Anzahlung vs. Abschlagsrechnung
| Aspekt | Anzahlung | Abschlagsrechnung |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Vor Arbeitsbeginn | Während der Arbeiten |
| Gegenleistung | Noch keine erbracht | Teilleistung erbracht |
| Typische Höhe | 10-30% | Nach Leistungsfortschritt |
| Rechtliche Basis | Vertragliche Vereinbarung | § 632a BGB |
| Risiko | Höher (keine Gegenleistung) | Geringer (bereits geliefert) |
Ist eine Anzahlung zulässig?
Grundsätzlich ja, aber:
- Muss vertraglich vereinbart sein
- Sollte angemessen sein (typisch 10-30%)
- Bei Verbrauchern: Besondere Vorsicht geboten
- Begründung sollte transparent sein (z.B. Materialkosten)
Übliche Höhe nach Auftragsart
| Situation | Typische Anzahlung | Begründung |
|---|---|---|
| Standardauftrag | 0-20% | Nur wenn vereinbart |
| Teure Materialien | 30-50% | Für Materialeinkauf |
| Sonderanfertigungen | bis 50% | Nicht anderweitig verwendbar |
| Kleine Aufträge (< 500 €) | 0% | Meist keine nötig |
| Handwerker-Notdienst | 0% | Zahlung nach Leistung |
Praxisbeispiel: Küchenmontage
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtauftrag | 8.000 € |
| Anzahlung (30%) | 2.400 € |
| Begründung | Küche wird vom Hersteller bestellt |
| 1. Abschlag (nach Lieferung) | 3.000 € |
| Schlussrechnung (nach Montage) | 2.600 € |
Die 30% Anzahlung ist hier angemessen, da der Handwerker die Küche vorfinanzieren muss.
Wann ist Vorsicht geboten?
Warnsignale für Auftraggeber:
- Anzahlung über 50% ohne nachvollziehbare Begründung
- Keine schriftliche Vereinbarung
- Unbekannter Betrieb ohne Referenzen
- Drängen auf Barzahlung
- Kein Eintrag in der Handwerksrolle
- Aggressive Verkaufstaktik
Absicherung für Auftraggeber
- Schriftliche Vereinbarung mit klarer Leistungsbeschreibung
- Zahlungsplan festlegen (Anzahlung, Abschläge, Schlussrechnung)
- Bei hohen Beträgen: Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung anfragen
- Seriosität prüfen (Handwerksrolle, Referenzen, Bewertungen)
- Quittung für jede Zahlung verlangen
- Bei Zweifeln: Anzahlung ablehnen oder reduzieren
Absicherung für Handwerker
- Anzahlung bei teuren Materialien transparent begründen
- Schriftliche Vereinbarung treffen
- Bei Neukunden: Bonitätsprüfung erwägen
- Materialrechnung als Nachweis vorlegen
- Lieferantenrechnung als Beleg aufbewahren
Was tun bei Problemen?
| Problem | Lösung |
|---|---|
| Handwerker beginnt nicht | Frist setzen (14 Tage), dann Rücktritt |
| Handwerker ist insolvent | Forderung zur Insolvenztabelle anmelden |
| Schlechte Arbeit | Mängel rügen, Nachbesserung fordern |
| Anzahlung zu hoch | Vor Zahlung verhandeln |
Muster-Formulierung für Verträge
Für Handwerker:
„Zur Deckung der Materialkosten (siehe beiliegendes Materialverzeichnis) wird eine Anzahlung in Höhe von X € (entspricht Y % des Auftragswertes) vereinbart. Die Anzahlung ist fällig bei Auftragserteilung. Die Schlussrechnung erfolgt nach Abnahme der Leistung."
Klausel zur Absicherung:
„Bei Nichterbringung der Leistung ist die Anzahlung binnen 14 Tagen zurückzuzahlen."
Steuerliche Behandlung
| Seite | Steuerliche Wirkung |
|---|---|
| Handwerker | Umsatzsteuer entsteht bei Vereinnahmung |
| Auftraggeber (privat) | Absetzbar erst nach Zahlung |
| Auftraggeber (Gewerbe) | Vorsteuer bei erhaltener Rechnung |
Tipps für beide Seiten
Für Auftraggeber:
- Anzahlung nie in bar ohne Quittung
- Zahlungsplan im Angebot prüfen
- Bei Insolvenz des Handwerkers: Anzahlung oft verloren
- Alternative: Materialdirektlieferung an Kunden
Für Handwerker:
- Anzahlung immer schriftlich vereinbaren
- Höhe nachvollziehbar begründen
- Bei Verbrauchern: Vorsichtig agieren
- Materialrechnungen als Nachweis aufbewahren