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Recht & Finanzen

Anzahlung

AnzahlungEine Vorauszahlung vor Beginn der Arbeiten, meist zur Deckung von Materialkosten

2 Min. Lesezeit

Was ist eine Anzahlung?

Eine Anzahlung ist eine Zahlung vor Beginn der Arbeiten. Sie dient meist zur Finanzierung von Materialkosten und sichert den Handwerker gegen Zahlungsausfall ab. Im Unterschied zur Abschlagsrechnung wird sie vor der Leistungserbringung fällig.

Rechtliche Grundlagen

AspektRegelung
ZulässigkeitGrundsätzlich erlaubt, aber vertraglich zu vereinbaren
BGBKeine spezielle Regelung für Anzahlungen
Verbraucherschutz§ 650m BGB begrenzt Abschläge auf 90%
RückzahlungBei Nichtleistung: Rückforderungsanspruch

Unterschied: Anzahlung vs. Abschlagsrechnung

AspektAnzahlungAbschlagsrechnung
ZeitpunktVor ArbeitsbeginnWährend der Arbeiten
GegenleistungNoch keine erbrachtTeilleistung erbracht
Typische Höhe10-30%Nach Leistungsfortschritt
Rechtliche BasisVertragliche Vereinbarung§ 632a BGB
RisikoHöher (keine Gegenleistung)Geringer (bereits geliefert)

Ist eine Anzahlung zulässig?

Grundsätzlich ja, aber:

  • Muss vertraglich vereinbart sein
  • Sollte angemessen sein (typisch 10-30%)
  • Bei Verbrauchern: Besondere Vorsicht geboten
  • Begründung sollte transparent sein (z.B. Materialkosten)

Übliche Höhe nach Auftragsart

SituationTypische AnzahlungBegründung
Standardauftrag0-20%Nur wenn vereinbart
Teure Materialien30-50%Für Materialeinkauf
Sonderanfertigungenbis 50%Nicht anderweitig verwendbar
Kleine Aufträge (< 500 €)0%Meist keine nötig
Handwerker-Notdienst0%Zahlung nach Leistung

Praxisbeispiel: Küchenmontage

PositionBetrag
Gesamtauftrag8.000 €
Anzahlung (30%)2.400 €
BegründungKüche wird vom Hersteller bestellt
1. Abschlag (nach Lieferung)3.000 €
Schlussrechnung (nach Montage)2.600 €

Die 30% Anzahlung ist hier angemessen, da der Handwerker die Küche vorfinanzieren muss.

Wann ist Vorsicht geboten?

Warnsignale für Auftraggeber:

  • Anzahlung über 50% ohne nachvollziehbare Begründung
  • Keine schriftliche Vereinbarung
  • Unbekannter Betrieb ohne Referenzen
  • Drängen auf Barzahlung
  • Kein Eintrag in der Handwerksrolle
  • Aggressive Verkaufstaktik

Absicherung für Auftraggeber

  1. Schriftliche Vereinbarung mit klarer Leistungsbeschreibung
  2. Zahlungsplan festlegen (Anzahlung, Abschläge, Schlussrechnung)
  3. Bei hohen Beträgen: Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung anfragen
  4. Seriosität prüfen (Handwerksrolle, Referenzen, Bewertungen)
  5. Quittung für jede Zahlung verlangen
  6. Bei Zweifeln: Anzahlung ablehnen oder reduzieren

Absicherung für Handwerker

  1. Anzahlung bei teuren Materialien transparent begründen
  2. Schriftliche Vereinbarung treffen
  3. Bei Neukunden: Bonitätsprüfung erwägen
  4. Materialrechnung als Nachweis vorlegen
  5. Lieferantenrechnung als Beleg aufbewahren

Was tun bei Problemen?

ProblemLösung
Handwerker beginnt nichtFrist setzen (14 Tage), dann Rücktritt
Handwerker ist insolventForderung zur Insolvenztabelle anmelden
Schlechte ArbeitMängel rügen, Nachbesserung fordern
Anzahlung zu hochVor Zahlung verhandeln

Muster-Formulierung für Verträge

Für Handwerker:

„Zur Deckung der Materialkosten (siehe beiliegendes Materialverzeichnis) wird eine Anzahlung in Höhe von X € (entspricht Y % des Auftragswertes) vereinbart. Die Anzahlung ist fällig bei Auftragserteilung. Die Schlussrechnung erfolgt nach Abnahme der Leistung."

Klausel zur Absicherung:

„Bei Nichterbringung der Leistung ist die Anzahlung binnen 14 Tagen zurückzuzahlen."

Steuerliche Behandlung

SeiteSteuerliche Wirkung
HandwerkerUmsatzsteuer entsteht bei Vereinnahmung
Auftraggeber (privat)Absetzbar erst nach Zahlung
Auftraggeber (Gewerbe)Vorsteuer bei erhaltener Rechnung

Tipps für beide Seiten

Für Auftraggeber:

  • Anzahlung nie in bar ohne Quittung
  • Zahlungsplan im Angebot prüfen
  • Bei Insolvenz des Handwerkers: Anzahlung oft verloren
  • Alternative: Materialdirektlieferung an Kunden

Für Handwerker:

  • Anzahlung immer schriftlich vereinbaren
  • Höhe nachvollziehbar begründen
  • Bei Verbrauchern: Vorsichtig agieren
  • Materialrechnungen als Nachweis aufbewahren

Häufige Fragen zu Anzahlung

Ist eine Anzahlung im Handwerk üblich?
Ja, Anzahlungen sind besonders bei teuren Materialien oder Sonderanfertigungen üblich. Typisch sind 10-30% des Auftragswertes. Die Anzahlung muss jedoch vertraglich vereinbart werden.
Wie hoch darf eine Anzahlung maximal sein?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze, aber Anzahlungen über 30-50% gelten als ungewöhnlich hoch. Bei Verbraucherverträgen sollte die Anzahlung angemessen sein und in einem vernünftigen Verhältnis zu den Materialkosten stehen.
Was passiert mit der Anzahlung bei Insolvenz des Handwerkers?
Bei Insolvenz des Handwerkers ist die Anzahlung oft verloren, da Sie als normaler Gläubiger in die Insolvenzmasse fallen. Schützen Sie sich durch Bankbürgschaften oder halten Sie die Anzahlung so gering wie möglich.
Kann ich eine Anzahlung zurückfordern?
Ja, wenn der Handwerker seine Leistung nicht erbringt, können Sie die Anzahlung zurückfordern. Setzen Sie zunächst eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage) und erklären Sie dann den Rücktritt vom Vertrag.