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Aufmaß erstellen: Regeln, Methoden & digitale Tools

Aufmaß erstellen im Handwerk: Methoden, Apps und Tipps für fehlerfreies Messen auf der Baustelle.

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Bau-Experte handwerk.cloud

11. Februar 2026

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Das Aufmaß ist die Grundlage jeder korrekten Abrechnung im Handwerk – und gleichzeitig eine der häufigsten Streitursachen auf Baustellen. Wer falsch misst, verliert Geld. Wer nicht dokumentiert, verliert vor Gericht. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die rechtlichen Regeln nach VOB, die wichtigsten Abrechnungseinheiten, konkrete Rechenbeispiele und wie Sie Ihr Aufmaß mit digitalen Tools auf ein neues Niveau heben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aufmaß = Grundlage der Abrechnung: Ohne korrektes Aufmaß keine prüfbare Rechnung
  • § 14 VOB/B regelt die Anforderungen an eine prüfbare Abrechnung
  • Gemeinsames Aufmaß bietet die höchste Rechtssicherheit bei Streitigkeiten
  • ATV DIN 18299–18459 definieren die konkreten Messregeln je Gewerk
  • Digitale Tools steigern Genauigkeit, sparen Zeit und dokumentieren automatisch

Was ist ein Aufmaß und warum ist es so wichtig?

Ein Aufmaß ist die systematische Erfassung aller tatsächlich erbrachten Leistungen mit ihren Mengen, Maßen und Massen. Es dient als:

  • Abrechnungsgrundlage: Ohne Aufmaß keine nachvollziehbare Rechnung
  • Beweismittel: Bei Streitigkeiten über Umfang und Qualität der Leistung
  • Kalkulationshilfe: Für Nachträge, Mehrmengen und Mengenmehrungen
  • Dokumentation: Besonders für Leistungen, die später verdeckt werden (Rohre, Leitungen, Abdichtungen)

⚠️ Die teure Wahrheit

Studien zeigen: Handwerksbetriebe verlieren im Schnitt 5–15% ihres Umsatzes durch fehlerhafte oder unvollständige Aufmaße. Bei einem Jahresumsatz von 500.000 € sind das 25.000–75.000 € verschenktes Geld – pro Jahr.

Rechtsgrundlagen: Was sagt die VOB?

§ 14 VOB/B: Prüfbare Abrechnung

Die zentrale Vorschrift für das Aufmaß im Bauwesen ist § 14 Abs. 1 VOB/B:

„Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind beizufügen."

— § 14 Abs. 1 VOB/B

Was bedeutet „prüfbar"?

Eine Abrechnung ist prüfbar, wenn ein fachkundiger Dritter (z.B. ein Architekt oder Sachverständiger) die Mengenermittlung ohne eigene Ermittlungen nachvollziehen kann. Das heißt konkret:

  • Jede Position muss auf nachvollziehbare Maße zurückgeführt werden
  • Abzüge (z.B. Fensteröffnungen) müssen dokumentiert und begründet sein
  • Zeichnungen, Skizzen oder Fotos belegen die Maßnahme
  • Die Reihenfolge entspricht dem Leistungsverzeichnis

ATV DIN 18299 ff.: Die Messregeln je Gewerk

Die konkreten Abrechnungsregeln stehen in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C. Jedes Gewerk hat eigene DIN-Normen:

DIN Gewerk Wichtigste Abrechnungseinheit
DIN 18299 Allgemeine Regelungen Grundlage für alle Gewerke
DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten m² – Öffnungen > 2,5 m² werden abgezogen
DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten m² – Öffnungen > 1,0 m² werden abgezogen
DIN 18353 Estricharbeiten m² – Öffnungen > 0,5 m² werden abgezogen
DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten m² – Öffnungen > 2,5 m² werden abgezogen
DIN 18340 Trockenbauarbeiten m² – Öffnungen > 2,5 m² werden abgezogen
DIN 18382 Elektroinstallation Stück, lfm, pauschal
DIN 18381 Gas-/Wasser-/Entwässerung Stück, lfm

💡 Entscheidende Frage: Wann wird eine Öffnung abgezogen?

Die Schwelle, ab der Türen und Fenster als Öffnung abgezogen werden, variiert je nach Gewerk:

  • Putzarbeiten (DIN 18350): Öffnungen erst ab > 2,5 m² abziehen
  • Fliesenarbeiten (DIN 18352): Öffnungen schon ab > 1,0 m² abziehen
  • Estricharbeiten (DIN 18353): Öffnungen ab > 0,5 m² abziehen

Eine Standardtür (ca. 1,8 m²) wird also beim Fliesen abgezogen, beim Verputzen aber nicht. Wer das verwechselt, verliert – oder berechnet zu viel.

Die 4 Aufmaßarten im Vergleich

Aufmaßart Beschreibung Rechtssicherheit Empfohlen für
Gemeinsames Aufmaß AG und AN messen gemeinsam vor Ort Sehr hoch – beide Seiten bestätigen Große Projekte, VOB-Verträge, Leistungen vor Verdeckung
Einseitiges Aufmaß Nur der AN misst (mit Übergabe an AG) Mittel – AG kann widersprechen Standard bei kleineren Aufträgen
Zeichnungsaufmaß Mengen aus Plänen/Zeichnungen ermittelt Hoch – wenn Zeichnungen aktuell sind Neubau mit aktuellen CAD-Plänen
Örtliches Aufmaß Direkte Messung vor Ort Hoch – zeigt Ist-Zustand Renovation, Altbau, Abweichungen von Plänen

Rechenbeispiele: So messen Sie richtig

Beispiel 1: Malerarbeiten (DIN 18363)

Auftrag: Wände und Decke eines Raumes streichen.

Raum: Wohnzimmer

Maße: 5,00 m × 4,00 m × 2,60 m (Raumhöhe)

Wände:

Umfang = 2 × (5,00 + 4,00) = 18,00 lfm

Wandfläche = 18,00 × 2,60 = 46,80 m²

Abzüge (nur Öffnungen > 2,5 m²):

Fenster 1: 1,50 × 1,20 = 1,80 m² → kein Abzug (< 2,5 m²)

Fenster 2: 2,00 × 1,40 = 2,80 m² → Abzug: 2,80 m²

Tür: 0,90 × 2,10 = 1,89 m² → kein Abzug (< 2,5 m²)

Wandfläche netto: 46,80 – 2,80 = 44,00 m²

Decke:

5,00 × 4,00 = 20,00 m²

Gesamtfläche: 44,00 + 20,00 = 64,00 m²

Beispiel 2: Fliesenarbeiten (DIN 18352)

Auftrag: Badezimmer fliesen (Wände bis 2,00 m Höhe).

Raum: Badezimmer

Maße: 3,00 m × 2,50 m × 2,50 m (Raumhöhe)

Fliesenhöhe: 2,00 m (nicht Raumhöhe!)

Wandfläche:

Umfang = 2 × (3,00 + 2,50) = 11,00 lfm

Fliesenfläche = 11,00 × 2,00 = 22,00 m²

Abzüge (Öffnungen > 1,0 m² bei Fliesen!):

Tür: 0,80 × 2,00 = 1,60 m² → Abzug: 1,60 m²

Fenster: 0,60 × 0,80 = 0,48 m² → kein Abzug (< 1,0 m²)

Wandfläche netto: 22,00 – 1,60 = 20,40 m²

Boden:

3,00 × 2,50 = 7,50 m²

Gesamtfläche: 20,40 + 7,50 = 27,90 m²

Beispiel 3: Trockenbau – Ständerwand (DIN 18340)

Auftrag: Trennwand aus Metallständern mit beidseitiger Beplankung.

Wand: 4,00 m breit × 2,60 m hoch

Gesamtfläche = 4,00 × 2,60 = 10,40 m²

Abzug (> 2,5 m²):

Tür: 1,01 × 2,135 = 2,16 m² → kein Abzug (< 2,5 m²)

Abzurechnen: 10,40 m²

Hinweis: Die Leibung der Türöffnung wird separat als lfm abgerechnet.

Digitales Aufmaß: Tools und Methoden 2026

Digitale Werkzeuge revolutionieren das Aufmaß. Statt Bleistift, Zollstock und Aufmaßblock dokumentieren immer mehr Handwerker direkt auf dem Tablet – mit Laser, Drohne oder App.

Methode Werkzeug Genauigkeit Kosten Geeignet für
Zollstock + Papier Gliedermaßstab, Aufmaßblock ± 2–5 mm Minimal Kleine Aufträge
Laser-Entfernungsmesser Bosch GLM / Leica DISTO ± 1–2 mm 80–400 € Standard, Innenräume
Aufmaß-App + Tablet MagicPlan, magicplan, Room Scanner ± 2–5 cm 0–15 €/Monat Schnelle Raumerfassung
Laser + BIM-Software Leica + Revit/BIMcollab ± 1 mm 500–3.000 € BIM-Projekte, Großprojekte
3D-Laserscanning Leica BLK360, Faro Focus ± 1 mm 10.000–50.000 € Bestandsaufnahme, Denkmalschutz
Drohnenvermessung DJI Mavic + Photogrammetrie ± 1–3 cm 1.000–5.000 € Dachflächen, Fassaden, Außenanlagen

✅ Vorteile digitales Aufmaß

  • Sofortige Dokumentation mit Zeitstempel
  • Keine Übertragungsfehler (Papier → PC)
  • Fotos direkt verknüpft
  • Automatische Flächenberechnung
  • Export direkt in die Rechnungssoftware

❌ Nachteile / Risiken

  • Akkuabhängigkeit auf der Baustelle
  • Lernkurve bei neuer Software
  • Geräteverlust = Datenverlust (ohne Cloud)
  • Apps können crashen (Backup-Plan nötig)
  • Nicht alle Auftraggeber akzeptieren digitale Aufmaße

Das gemeinsame Aufmaß: Höchste Rechtssicherheit

Für die höchste Rechtssicherheit empfiehlt sich das gemeinsame Aufmaß – insbesondere bei:

  • Leistungen, die später verdeckt werden (Rohre, Leitungen, Abdichtungen)
  • Projekten mit hohem Streitpotenzial
  • VOB-Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern
  • Nachträgen und Mengenmehrungen

Protokoll-Vorlage: Gemeinsames Aufmaß

AUFMASSPROTOKOLL

Projekt: Badsanierung Musterstraße 12, 12345 Musterstadt

Datum: 11.02.2026 | Uhrzeit: 10:30 Uhr

Auftragnehmer: Müller Sanitär GmbH (Herr Müller)

Auftraggeber: Architekturbüro Schmidt (Frau Weber)

Aufgemessene Leistungen:

Pos. 1.3 – Rohinstallation Wasser:

Kupferrohr DN 15: Bad links 3,20 lfm + Bad rechts 4,50 lfm = 7,70 lfm

Kupferrohr DN 22: Hauptstrang 6,80 lfm

Pos. 2.1 – Wandfliesen 30×60:

Wand Nord: 3,00 × 2,00 = 6,00 m²

Wand Ost: 2,50 × 2,00 = 5,00 m² abzgl. Fenster 0,60 × 0,80 (kein Abzug < 1,0 m²)

= 5,00 m²

Unterschrift AN: _______________

Unterschrift AG: _______________

Häufige Fehler und Streitfälle

Fehler Folge Vermeidung
Falsche Abzugsgrenze Zu viel / zu wenig abgerechnet ATV-Tabelle für das eigene Gewerk prüfen
Verdeckte Leistungen nicht aufgemessen Keine Beweismittel für Abrechnung Immer vor dem Verdecken messen + Fotos
Aufmaß nicht unterschrieben AG bestreitet Mengen im Nachhinein Gemeinsames Aufmaß mit Protokoll
Rundungsfehler Summiert sich über viele Positionen Mindestens 2 Nachkommastellen, einheitlich runden
Fehlende Zuordnung zu LV-Positionen Rechnung „nicht prüfbar" → AG verweigert Zahlung Jede Messung der LV-Position zuordnen

Häufige Fragen zum Aufmaß

Muss ich ein Aufmaß machen?

Bei VOB-Verträgen: Ja. § 14 VOB/B verlangt eine prüfbare Abrechnung, die nur mit einem nachvollziehbaren Aufmaß möglich ist. Bei BGB-Verträgen sind Sie zwar freier, aber ein Aufmaß schützt Sie bei Streitigkeiten und Gewährleistungsfragen.

Wer muss das Aufmaß erstellen?

Grundsätzlich der Auftragnehmer (Handwerker). Der Auftraggeber hat das Recht, an der Aufmaß-Erstellung teilzunehmen und die Mengen zu überprüfen. Bei einem gemeinsamen Aufmaß unterschreiben beide Seiten.

Werden Fenster und Türen beim Maler-Aufmaß abgezogen?

Nur wenn sie größer als 2,5 m² sind (DIN 18363). Eine Standardtür (ca. 1,9 m²) wird nicht abgezogen. Bei Fliesenarbeiten liegt die Grenze schon bei 1,0 m² (DIN 18352).

Gilt das digitale Aufmaß vor Gericht?

Ja, wenn es nachvollziehbar dokumentiert ist (Zeitstempel, Fotos, GPS-Koordinaten). Ein gemeinsames Aufmaß mit digitaler Unterschrift beider Parteien hat die gleiche Beweiskraft wie ein Papierprotokoll.

Was ist der Unterschied zwischen Aufmaß und Mengenermittlung?

Mengenermittlung ist der Oberbegriff: Mengen können aus Zeichnungen (Zeichnungsaufmaß) oder durch örtliche Messung (Aufmaß vor Ort) ermittelt werden. Das „Aufmaß" im engeren Sinne bezeichnet die Messung vor Ort nach Fertigstellung der Leistung.

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Quelle: handwerk.cloud – Das Handwerker-Portal | Stand: Februar 2026. Rechtsgrundlagen: VOB/B § 14, VOB/C (ATV DIN 18299–18459). Die Informationen dienen als Orientierung. Bei komplexen Abrechnungsstreitigkeiten empfehlen wir die Hinzuziehung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

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