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Sanierungs-ROI-Rechner 2026

Berechnen Sie kostenlos, ob sich Ihre Sanierung lohnt – Wertsteigerung, Energieeinsparung und Mieterhöhung auf einen Blick.

Lohnt sich Ihre Sanierung finanziell? Unser kostenloser ROI-Rechner berechnet die Wertsteigerung, Energieeinsparung und – bei Vermietung – die mögliche Mieterhöhung nach § 559 BGB. Inklusive Förder-Integration, Maßnahmen-Ranking und Amortisationsberechnung.

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Ihre Immobilie

Grunddaten für die ROI-Berechnung

50.000 €1.500.000 €
30 m²500 m²
500 €8.000 €

⚖️ Rechtlicher Hinweis

Alle Berechnungen sind unverbindliche Orientierungshilfen und basieren auf vereinfachten Modellannahmen. Die Ergebnisse können von der tatsächlichen, individuellen Situation abweichen und ersetzen keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater, Finanzberater oder Ihre Bank. handwerk.cloud übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage der Berechnungsergebnisse getroffen werden.

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. © handwerk.cloud

Lohnt sich eine Sanierung? – ROI im Überblick

Eine energetische Sanierung ist mehr als Klimaschutz – sie ist eine Investition in den Wert Ihrer Immobilie. Studien zeigen: Gezielte Modernisierungsmaßnahmen können den Immobilienwert um bis zu 30 % steigern. Jede Verbesserung der Energieeffizienzklasse erhöht den Verkaufspreis um durchschnittlich 107 €/m² bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern.

Wertsteigerung nach Sanierungsmaßnahme

MaßnahmeTypische KostenWertsteigerungEnergieeinsparung
Fassadendämmung15.000 – 40.000 €+5 – 8 %15 – 25 %
Dachdämmung10.000 – 30.000 €+5 – 10 %10 – 20 %
Heizungstausch (Wärmepumpe)18.000 – 40.000 €+5 – 10 %30 – 50 %
Fenster erneuern8.000 – 25.000 €+3 – 5 %10 – 15 %
Bad-Modernisierung10.000 – 30.000 €+5 – 8 %
Photovoltaik + Speicher15.000 – 30.000 €+3 – 5 %Stromkosten ↓

Modernisierungsumlage für Vermieter (§ 559 BGB)

Vermieter profitieren doppelt: Neben der Wertsteigerung können sie 8 % der umlagefähigen Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen (§ 559 BGB). Bei geförderten Heizungsmaßnahmen nach § 559e BGB sogar 10 %.

RegelungDetails
Umlagesatz8 % der umlagefähigen Kosten (10 % bei gefördertem Heizungstausch)
InstandhaltungsabzugGeschätzter Erhaltungsanteil muss abgezogen werden (bei Heizung pauschal 15 %)
KappungsgrenzeMax. 3 €/m² in 6 Jahren (2 €/m² bei Miete unter 7 €/m²)
Heizungs-KappungZusätzlich max. 0,50 €/m²/Monat bei geförderten Heizungsmaßnahmen
FörderungErhaltene Fördermittel müssen von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden

💡 Meister-Tipp: Steuerliche Vorteile nutzen

Vermieter: Sanierungskosten sind als Werbungskosten voll steuerlich absetzbar. Bei umfangreichen Maßnahmen prüfen Sie, ob eine Verteilung auf 2–5 Jahre (anschaffungsnaher Aufwand) oder die sofortige Absetzung als Erhaltungsaufwand günstiger ist.

Eigennutzer: Energetische Sanierungen können über § 35c EStG mit 20 % (max. 40.000 €) über 3 Jahre steuerlich gefördert werden – alternativ zur BAFA/KfW-Förderung.

Häufige Fragen zum Sanierungs-ROI

Lohnt sich eine energetische Sanierung finanziell?

In den meisten Fällen ja. Energetische Sanierungen steigern den Immobilienwert um 5–30 %, senken Energiekosten um bis zu 50 % und werden mit bis zu 45 % Zuschuss gefördert. Die Amortisation liegt bei energetischen Maßnahmen typischerweise bei 8–15 Jahren.

Welche Sanierungsmaßnahme hat den besten ROI?

Die Kellerdeckendämmung bietet oft das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis (niedrige Kosten, hohe relative Wirkung). Dachdämmung und Heizungstausch haben den größten absoluten Effekt. Bad- und Küchenmodernisierungen erzielen hohe Renditen bei Verkauf (70–80 % Rückfluss).

Wie viel Miete kann ich nach einer Sanierung mehr verlangen?

Nach § 559 BGB können 8 % der umlagefähigen Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umgelegt werden (bei gefördertem Heizungstausch 10 %). Kappungsgrenzen begrenzen die Erhöhung auf max. 3 €/m² in 6 Jahren (2 €/m² bei Mieten unter 7 €/m²).

Welche Förderungen gibt es für Sanierungen 2026?

BAFA: 15–20 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster), mit iSFP +5 % Bonus. KfW: Bis zu 45 % für Effizienzhaus-Sanierungen, sowie zinsgünstige Ergänzungskredite. Heizungstausch: Bis zu 70 % Zuschuss (Grundförderung + Klimabonus + Einkommensbonus).

Kann ich die Sanierungskosten steuerlich absetzen?

Vermieter: Volle steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten. Eigennutzer: 20 % der Kosten über § 35c EStG (max. 40.000 €) – alternativ zur BAFA/KfW-Förderung. Zusätzlich sind Handwerkerleistungen nach § 35a EStG absetzbar.

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Quelle: handwerk.cloud | Sanierungs-ROI-Rechner kostenlos online. Stand: Februar 2026. Alle Angaben basieren auf durchschnittlichen Marktdaten. Wertsteigerungen sind Orientierungswerte und können je nach Lage, Zustand und Marktumfeld abweichen. Die Berechnung der Modernisierungsumlage erfolgt nach §§ 559/559e BGB und ersetzt keine Rechtsberatung.

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