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Sanierungs-ROI-Rechner 2026

Berechnen Sie kostenlos, ob sich Ihre Sanierung lohnt – Wertsteigerung, Energieeinsparung und Mieterhöhung auf einen Blick.

Lohnt sich Ihre Sanierung finanziell? Unser kostenloser ROI-Rechner berechnet die Wertsteigerung, Energieeinsparung und – bei Vermietung – die mögliche Mieterhöhung nach § 559 BGB. Inklusive Förder-Integration, Maßnahmen-Ranking und Amortisationsberechnung.

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Ihre Immobilie

Grunddaten für die ROI-Berechnung

50.000 €1.500.000 €
30 m²500 m²
500 €8.000 €

Lohnt sich eine Sanierung? – ROI im Überblick

Eine energetische Sanierung ist mehr als Klimaschutz – sie ist eine Investition in den Wert Ihrer Immobilie. Studien zeigen: Gezielte Modernisierungsmaßnahmen können den Immobilienwert um bis zu 30 % steigern. Jede Verbesserung der Energieeffizienzklasse erhöht den Verkaufspreis um durchschnittlich 107 €/m² bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern.

Wertsteigerung nach Sanierungsmaßnahme

MaßnahmeTypische KostenWertsteigerungEnergieeinsparung
Fassadendämmung15.000 – 40.000 €+5 – 8 %15 – 25 %
Dachdämmung10.000 – 30.000 €+5 – 10 %10 – 20 %
Heizungstausch (Wärmepumpe)18.000 – 40.000 €+5 – 10 %30 – 50 %
Fenster erneuern8.000 – 25.000 €+3 – 5 %10 – 15 %
Bad-Modernisierung10.000 – 30.000 €+5 – 8 %
Photovoltaik + Speicher15.000 – 30.000 €+3 – 5 %Stromkosten ↓

Modernisierungsumlage für Vermieter (§ 559 BGB)

Vermieter profitieren doppelt: Neben der Wertsteigerung können sie 8 % der umlagefähigen Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen (§ 559 BGB). Bei geförderten Heizungsmaßnahmen nach § 559e BGB sogar 10 %.

RegelungDetails
Umlagesatz8 % der umlagefähigen Kosten (10 % bei gefördertem Heizungstausch)
InstandhaltungsabzugGeschätzter Erhaltungsanteil muss abgezogen werden (bei Heizung pauschal 15 %)
KappungsgrenzeMax. 3 €/m² in 6 Jahren (2 €/m² bei Miete unter 7 €/m²)
Heizungs-KappungZusätzlich max. 0,50 €/m²/Monat bei geförderten Heizungsmaßnahmen
FörderungErhaltene Fördermittel müssen von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden

💡 Meister-Tipp: Steuerliche Vorteile nutzen

Vermieter: Sanierungskosten sind als Werbungskosten voll steuerlich absetzbar. Bei umfangreichen Maßnahmen prüfen Sie, ob eine Verteilung auf 2–5 Jahre (anschaffungsnaher Aufwand) oder die sofortige Absetzung als Erhaltungsaufwand günstiger ist.

Eigennutzer: Energetische Sanierungen können über § 35c EStG mit 20 % (max. 40.000 €) über 3 Jahre steuerlich gefördert werden – alternativ zur BAFA/KfW-Förderung.

Häufige Fragen zum Sanierungs-ROI

Lohnt sich eine energetische Sanierung finanziell?

In den meisten Fällen ja. Energetische Sanierungen steigern den Immobilienwert um 5–30 %, senken Energiekosten um bis zu 50 % und werden mit bis zu 45 % Zuschuss gefördert. Die Amortisation liegt bei energetischen Maßnahmen typischerweise bei 8–15 Jahren.

Welche Sanierungsmaßnahme hat den besten ROI?

Die Kellerdeckendämmung bietet oft das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis (niedrige Kosten, hohe relative Wirkung). Dachdämmung und Heizungstausch haben den größten absoluten Effekt. Bad- und Küchenmodernisierungen erzielen hohe Renditen bei Verkauf (70–80 % Rückfluss).

Wie viel Miete kann ich nach einer Sanierung mehr verlangen?

Nach § 559 BGB können 8 % der umlagefähigen Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umgelegt werden (bei gefördertem Heizungstausch 10 %). Kappungsgrenzen begrenzen die Erhöhung auf max. 3 €/m² in 6 Jahren (2 €/m² bei Mieten unter 7 €/m²).

Welche Förderungen gibt es für Sanierungen 2026?

BAFA: 15–20 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster), mit iSFP +5 % Bonus. KfW: Bis zu 45 % für Effizienzhaus-Sanierungen, sowie zinsgünstige Ergänzungskredite. Heizungstausch: Bis zu 70 % Zuschuss (Grundförderung + Klimabonus + Einkommensbonus).

Kann ich die Sanierungskosten steuerlich absetzen?

Vermieter: Volle steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten. Eigennutzer: 20 % der Kosten über § 35c EStG (max. 40.000 €) – alternativ zur BAFA/KfW-Förderung. Zusätzlich sind Handwerkerleistungen nach § 35a EStG absetzbar.

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Quelle: handwerk.cloud | Sanierungs-ROI-Rechner kostenlos online. Stand: Februar 2026. Alle Angaben basieren auf durchschnittlichen Marktdaten. Wertsteigerungen sind Orientierungswerte und können je nach Lage, Zustand und Marktumfeld abweichen. Die Berechnung der Modernisierungsumlage erfolgt nach §§ 559/559e BGB und ersetzt keine Rechtsberatung.

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