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Sanierungs-ROI-Rechner 2026
Berechnen Sie kostenlos, ob sich Ihre Sanierung lohnt – Wertsteigerung, Energieeinsparung und Mieterhöhung auf einen Blick.
Lohnt sich Ihre Sanierung finanziell? Unser kostenloser ROI-Rechner berechnet die Wertsteigerung, Energieeinsparung und – bei Vermietung – die mögliche Mieterhöhung nach § 559 BGB. Inklusive Förder-Integration, Maßnahmen-Ranking und Amortisationsberechnung.
Ihre Immobilie
Grunddaten für die ROI-Berechnung
Lohnt sich eine Sanierung? – ROI im Überblick
Eine energetische Sanierung ist mehr als Klimaschutz – sie ist eine Investition in den Wert Ihrer Immobilie. Studien zeigen: Gezielte Modernisierungsmaßnahmen können den Immobilienwert um bis zu 30 % steigern. Jede Verbesserung der Energieeffizienzklasse erhöht den Verkaufspreis um durchschnittlich 107 €/m² bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern.
Wertsteigerung nach Sanierungsmaßnahme
| Maßnahme | Typische Kosten | Wertsteigerung | Energieeinsparung |
|---|---|---|---|
| Fassadendämmung | 15.000 – 40.000 € | +5 – 8 % | 15 – 25 % |
| Dachdämmung | 10.000 – 30.000 € | +5 – 10 % | 10 – 20 % |
| Heizungstausch (Wärmepumpe) | 18.000 – 40.000 € | +5 – 10 % | 30 – 50 % |
| Fenster erneuern | 8.000 – 25.000 € | +3 – 5 % | 10 – 15 % |
| Bad-Modernisierung | 10.000 – 30.000 € | +5 – 8 % | — |
| Photovoltaik + Speicher | 15.000 – 30.000 € | +3 – 5 % | Stromkosten ↓ |
Modernisierungsumlage für Vermieter (§ 559 BGB)
Vermieter profitieren doppelt: Neben der Wertsteigerung können sie 8 % der umlagefähigen Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen (§ 559 BGB). Bei geförderten Heizungsmaßnahmen nach § 559e BGB sogar 10 %.
| Regelung | Details |
|---|---|
| Umlagesatz | 8 % der umlagefähigen Kosten (10 % bei gefördertem Heizungstausch) |
| Instandhaltungsabzug | Geschätzter Erhaltungsanteil muss abgezogen werden (bei Heizung pauschal 15 %) |
| Kappungsgrenze | Max. 3 €/m² in 6 Jahren (2 €/m² bei Miete unter 7 €/m²) |
| Heizungs-Kappung | Zusätzlich max. 0,50 €/m²/Monat bei geförderten Heizungsmaßnahmen |
| Förderung | Erhaltene Fördermittel müssen von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden |
💡 Meister-Tipp: Steuerliche Vorteile nutzen
Vermieter: Sanierungskosten sind als Werbungskosten voll steuerlich absetzbar. Bei umfangreichen Maßnahmen prüfen Sie, ob eine Verteilung auf 2–5 Jahre (anschaffungsnaher Aufwand) oder die sofortige Absetzung als Erhaltungsaufwand günstiger ist.
Eigennutzer: Energetische Sanierungen können über § 35c EStG mit 20 % (max. 40.000 €) über 3 Jahre steuerlich gefördert werden – alternativ zur BAFA/KfW-Förderung.
Häufige Fragen zum Sanierungs-ROI
Lohnt sich eine energetische Sanierung finanziell?
In den meisten Fällen ja. Energetische Sanierungen steigern den Immobilienwert um 5–30 %, senken Energiekosten um bis zu 50 % und werden mit bis zu 45 % Zuschuss gefördert. Die Amortisation liegt bei energetischen Maßnahmen typischerweise bei 8–15 Jahren.
Welche Sanierungsmaßnahme hat den besten ROI?
Die Kellerdeckendämmung bietet oft das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis (niedrige Kosten, hohe relative Wirkung). Dachdämmung und Heizungstausch haben den größten absoluten Effekt. Bad- und Küchenmodernisierungen erzielen hohe Renditen bei Verkauf (70–80 % Rückfluss).
Wie viel Miete kann ich nach einer Sanierung mehr verlangen?
Nach § 559 BGB können 8 % der umlagefähigen Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umgelegt werden (bei gefördertem Heizungstausch 10 %). Kappungsgrenzen begrenzen die Erhöhung auf max. 3 €/m² in 6 Jahren (2 €/m² bei Mieten unter 7 €/m²).
Welche Förderungen gibt es für Sanierungen 2026?
BAFA: 15–20 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster), mit iSFP +5 % Bonus. KfW: Bis zu 45 % für Effizienzhaus-Sanierungen, sowie zinsgünstige Ergänzungskredite. Heizungstausch: Bis zu 70 % Zuschuss (Grundförderung + Klimabonus + Einkommensbonus).
Kann ich die Sanierungskosten steuerlich absetzen?
Vermieter: Volle steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten. Eigennutzer: 20 % der Kosten über § 35c EStG (max. 40.000 €) – alternativ zur BAFA/KfW-Förderung. Zusätzlich sind Handwerkerleistungen nach § 35a EStG absetzbar.
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Quelle: handwerk.cloud | Sanierungs-ROI-Rechner kostenlos online. Stand: Februar 2026. Alle Angaben basieren auf durchschnittlichen Marktdaten. Wertsteigerungen sind Orientierungswerte und können je nach Lage, Zustand und Marktumfeld abweichen. Die Berechnung der Modernisierungsumlage erfolgt nach §§ 559/559e BGB und ersetzt keine Rechtsberatung.
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