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AfA-Rechner 2026

Abschreibung berechnen: Linear, degressiv, GWG oder Sammelposten – mit AfA-Plan und Steuerersparnis.

Jahre
JahrAfA / JahrKumuliertRestbuchwert
Jahr 14.166,674.166,6720.833,33
Jahr 24.166,678.333,3316.666,67
Jahr 34.166,6712.500,0012.500,00
Jahr 44.166,6716.666,678.333,33
Jahr 54.166,6720.833,334.166,67
Jahr 64.166,6725.000,000,00
Jahr 70,0025.000,000,00
Anschaffungskosten
25.000,00
Abschreibungsdauer
7 Jahre
Steuerersparnis (ca. 30 % Grenzsteuersatz)
~7.500,00
gesamt
🏗️ Meister-Tipp: Nutzen Sie den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG: Bis zu 50 % der Anschaffungskosten können Sie bereits 3 Jahre vor der Anschaffung gewinnmindernd abziehen. Ideal für Handwerksbetriebe, die eine größere Investition planen!

Berechnung gemäß AfA-Tabellen des BMF. Degressive AfA gem. § 7 Abs. 2 EStG (2024–2028: max. das 2,5-fache des linearen Satzes, max. 25 %). Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.

AfA berechnen – So funktioniert die Abschreibung

Mit dem AfA-Rechner berechnen Sie die jährliche Abschreibung für Ihre Wirtschaftsgüter – ob Transporter, Werkzeugmaschine oder Computer. Wählen Sie zwischen linearer, degressiver Abschreibung, GWG-Sofortabzug oder Pool-Abschreibung.

🏗️ Meister-Tipp: Die degressive AfA (2024–2028 verlängert) lohnt sich besonders in den ersten Jahren: Sie schreiben früher mehr ab und sparen schneller Steuern. Ideal für Handwerksbetriebe, die gerade groß investiert haben!

Die 4 Abschreibungsmethoden im Überblick

MethodeVoraussetzungDauerVorteil
LinearImmer möglichLaut AfA-TabelleGleichmäßig, einfach
DegressivBewegliche WG, 2024–2028Laut AfA-TabelleHöhere AfA zu Beginn
GWG≤ 800 € netto1 Jahr (sofort)Kompletter Sofortabzug
Sammelposten250,01–1.000 €5 JahreKeine Inventarisierung

AfA-Tabelle: Nutzungsdauer für Handwerksbetriebe

Die amtlichen AfA-Tabellen des BMF geben die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vor. Hier die wichtigsten Wirtschaftsgüter für Handwerker:

WirtschaftsgutNutzungsdauerLinearer Satz
Transporter / Lieferwagen6 Jahre16,67 %
Pkw / Firmenwagen6 Jahre16,67 %
Werkzeugmaschine10 Jahre10,00 %
Elektrowerkzeug5 Jahre20,00 %
Baugeüst8 Jahre12,50 %
Computer / Laptop3 Jahre33,33 %
Büromöbel13 Jahre7,69 %
Anhänger11 Jahre9,09 %
Fotovoltaikanlage20 Jahre5,00 %
Heizungsanlage15 Jahre6,67 %

Investitionsabzugsbetrag (IAB) – § 7g EStG

Zusätzlich zur AfA können Sie den Investitionsabzugsbetrag nutzen: Bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten (max. 200.000 € pro Betrieb) können bereits bis zu 3 Jahre vor der Anschaffung gewinnmindernd abgezogen werden. Im Jahr der Anschaffung wird der IAB aufgelöst und die Bemessungsgrundlage für die AfA um den IAB gekürzt.

Voraussetzungen:

  • Betriebsvermögen ≤ 235.000 € (Bilanz) oder Gewinn ≤ 200.000 € (EÜR)
  • Das Wirtschaftsgut muss ausschließlich oder fast ausschließlich (≥ 90 %) betrieblich genutzt werden
  • Anschaffung muss innerhalb von 3 Jahren nach Bildung des IAB erfolgen

Häufige Fragen zur Abschreibung

Was bedeutet AfA?

AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Sie verteilen die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über dessen Nutzungsdauer als Betriebsausgabe und mindern so Ihren steuerpflichtigen Gewinn.

Wann lohnt sich die degressive AfA?

Die degressive AfA lohnt sich, wenn Sie in den ersten Jahren mehr Steuern sparen möchten. Sie ist besonders vorteilhaft bei hohem Gewinn und geplanter kurzfristiger Nutzung. Der automatische Wechsel zu linear erfolgt, sobald die lineare AfA höher wäre.

Was zählt als GWG?

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind selbständig nutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter bis 800 € netto. Sie können im Jahr der Anschaffung sofort komplett abgesetzt werden. Beispiele: Akkuschrauber (350 €), Laser-Entfernungsmesser (200 €), Multimeter (150 €).

Linear oder degressiv – was ist besser?

Degressive AfA spart in den ersten Jahren mehr Steuern, insgesamt bleibt der Abschreibungsbetrag aber gleich. Wählen Sie degressiv, wenn Sie aktuell hohe Gewinne haben. Wählen Sie linear, wenn Ihre Gewinne gleichmäßig sind.

Muss ich die AfA-Tabelle verwenden?

Ja, die amtlichen AfA-Tabellen des BMF sind bindend. Eine kürzere Nutzungsdauer müssen Sie dem Finanzamt nachweisen (z.B. durch besondere Beanspruchung im Handwerk). Eine längere Dauer können Sie frei wählen.

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