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Kleinunternehmerregelung 2026: Wann lohnt sich der Wechsel zur Umsatzsteuerpflicht?

Die Kleinunternehmerregelung erklärt: Neue Umsatzgrenzen 2026, Vor- und Nachteile, Vorsteuerabzug bei teurem Werkzeug & wann sich der Wechsel zur Regelbesteuerung lohnt. Mit Rechenbeispielen für Handwerker.

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Steuer- und Handwerksexperte handwerk.cloud

27. Januar 2026

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Viele Handwerker starten als Kleinunternehmer – sei es bei der Existenzgründung, im Nebenerwerb oder nach der Meisterprüfung. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG bietet einige Vorteile, hat aber auch Nachteile. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Umsatzgrenzen 2026, wann sich der Wechsel zur Regelbesteuerung lohnt und wie Sie die richtige Entscheidung für Ihren Betrieb treffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Grenzen 2026: Umsatz im Vorjahr max. 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich max. 100.000 €
  • Vorteil für Privatkunden: Keine Umsatzsteuer = günstigere Preise für Endverbraucher
  • Nachteil: Kein Vorsteuerabzug bei teuren Anschaffungen (Werkzeug, Fahrzeug, Maschinen)
  • Wechsel möglich: Zur Regelbesteuerung jederzeit, zurück erst nach 5 Jahren
  • Entscheidungskriterium: Kundenstruktur (B2B vs. B2C) und geplante Investitionen

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung im Umsatzsteuerrecht. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausweisen und an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug kann er aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.

💡 Einfach erklärt

Regelbesteuerung: Sie schlagen 19% MwSt auf Ihre Rechnung und führen diese ans Finanzamt ab. Dafür bekommen Sie die MwSt aus Ihren Einkäufen zurück.

Kleinunternehmer: Sie schlagen keine MwSt auf und führen nichts ab. Aber Sie bekommen auch keine MwSt aus Einkäufen zurück.

Kleinunternehmerregelung 2026: Die aktuellen Umsatzgrenzen

Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Grenzen für Kleinunternehmer zum 1. Januar 2025 deutlich angehoben. Diese gelten weiterhin für 2026:

Kriterium Bis 2024 Ab 2025/2026
Umsatz Vorjahr (max.) 22.000 € 25.000 €
Voraussichtlicher Umsatz laufendes Jahr (max.) 50.000 € 100.000 €

Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie Kleinunternehmer bleiben können:

  1. Ihr Umsatz im Vorjahr (2025) lag bei maximal 25.000 €
  2. Ihr voraussichtlicher Umsatz 2026 wird 100.000 € nicht überschreiten

⚠️ Überschreitung der Grenze

Überschreiten Sie im laufenden Jahr die 100.000-€-Grenze, werden Sie automatisch umsatzsteuerpflichtig – und zwar rückwirkend ab dem Umsatz, der die Grenze überschritten hat.

Beispiel: Sie erreichen am 15. Oktober 100.500 € Jahresumsatz. Ab diesem Umsatz müssen Sie Umsatzsteuer berechnen und abführen – für alle vorangegangenen Umsätze des Jahres jedoch nicht.

Der große Vorteil: Günstigere Preise für Privatkunden

Wenn Sie hauptsächlich für Privatkunden arbeiten – was bei vielen Handwerkern der Fall ist – bietet die Kleinunternehmerregelung einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil:

Position Regelbesteuerer Kleinunternehmer
Netto-Preis für Arbeit 500,00 € 500,00 €
+ 19% Umsatzsteuer 95,00 €
Endpreis für Privatkunde 595,00 € 500,00 €

Der Privatkunde spart 19% – oder Sie können bei gleichem Endpreis mehr für sich behalten:

💰 Rechenbeispiel: Mehr Gewinn als Kleinunternehmer

Ein Privatkunde ist bereit, 595 € für Ihre Arbeit zu zahlen:

  • Als Regelbesteuerer: 595 € – 95 € MwSt = 500 € für Sie
  • Als Kleinunternehmer: 595 € komplett = 595 € für Sie

Differenz: 95 € mehr pro 500 € Auftrag – das sind 19% mehr Ertrag!

Leichtere Kundenakquise

Für Privatkunden zählt der Endpreis. Wenn Sie als Kleinunternehmer den gleichen Netto-Preis anbieten wie die Konkurrenz, sind Sie automatisch 19% günstiger. Das erleichtert die Kundenakquise erheblich – besonders bei preissensiblen Aufträgen wie:

  • Kleinreparaturen im Haushalt
  • Malerarbeiten in Privatwohnungen
  • Gartenpflege und Landschaftsbau
  • Elektroinstallationen (Steckdosen, Lampen)
  • Sanitärarbeiten (Wasserhahn, WC-Austausch)

Tipp: Weisen Sie Privatkunden aktiv darauf hin: „Als Kleinunternehmer berechne ich keine Mehrwertsteuer – Sie sparen 19%!"

Die Nachteile: Kein Vorsteuerabzug

Der größte Nachteil der Kleinunternehmerregelung: Sie können die Mehrwertsteuer aus Ihren Einkäufen nicht zurückholen. Bei teuren Anschaffungen macht das einen erheblichen Unterschied.

Anschaffung Preis brutto Vorsteuer (entgangene Erstattung)
Profi-Akkuschrauber Set 595 € 95 €
Schweißgerät 1.785 € 285 €
Transporter (gebraucht) 17.850 € 2.850 €
Werkstatteinrichtung komplett 11.900 € 1.900 €
Kreissäge (stationär) 2.380 € 380 €

Bei einem neuen Transporter für 30.000 € brutto gehen Ihnen als Kleinunternehmer 4.790 € Vorsteuer durch die Lappen!

Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung: Die Entscheidungshilfe

Die richtige Wahl hängt von Ihrer Kundenstruktur und Ihren geplanten Investitionen ab:

✅ Kleinunternehmerregelung lohnt sich, wenn...

  • Sie hauptsächlich Privatkunden bedienen
  • Ihre Einkäufe/Investitionen gering sind
  • Sie Dienstleistungen statt Materialverkauf anbieten
  • Sie den bürokratischen Aufwand minimieren wollen
  • Sie nebenberuflich oder in der Gründungsphase sind

💼 Regelbesteuerung lohnt sich, wenn...

  • Sie hauptsächlich Geschäftskunden (B2B) bedienen
  • Sie teure Anschaffungen planen (Fahrzeug, Maschinen)
  • Sie viel Material einkaufen und weiterverkaufen
  • Sie schnell über 25.000 € Umsatz kommen werden
  • Ihre Kunden selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind

Die Kundenstruktur entscheidet

Kundentyp Aus Kundensicht Empfehlung
Privatkunden (B2C) Zahlen Endpreis, keine Vorsteuer möglich → Kleinunternehmer
Geschäftskunden (B2B) Holen sich MwSt zurück, Netto-Preis zählt → Regelbesteuerung

Warum? Geschäftskunden ist die Mehrwertsteuer egal – sie bekommen sie ohnehin zurück. Für sie zählt nur der Netto-Preis. Privatkunden dagegen zahlen den Brutto-Preis und profitieren direkt, wenn Sie keine MwSt berechnen.

Rechenbeispiel: Wann lohnt sich der Wechsel?

Nehmen wir einen selbstständigen Elektriker mit folgender Situation:

Position Jährlich
Umsatz (Einnahmen) 24.000 €
davon Privatkunden 80% = 19.200 €
davon Geschäftskunden 20% = 4.800 €
Einkäufe (Material, Werkzeug) 4.000 € brutto

Szenario A: Kleinunternehmer bleibt Kleinunternehmer

  • Einnahmen: 24.000 €
  • Ausgaben: 4.000 € (inkl. MwSt, die er nicht zurückbekommt)
  • Keine Umsatzsteuer-Erklärung nötig
  • Vorteil bei Privatkunden: Wettbewerbsvorteil durch günstigere Preise

Szenario B: Wechsel zur Regelbesteuerung

  • Einnahmen: 24.000 € + 4.560 € MwSt (19%) = 28.560 € brutto auf Rechnungen
  • Abzuführen ans Finanzamt: 4.560 € MwSt
  • Vorsteuer aus Einkäufen: 639 € zurück (19% von 4.000 € brutto → 3.361 € netto)
  • Nachteil bei Privatkunden: 19% teurer als die Kleinunternehmer-Konkurrenz

📊 Fazit des Rechenbeispiels

Bei geringen Einkäufen und vielen Privatkunden lohnt sich die Kleinunternehmerregelung:

  • Vorsteuer-Verlust: nur 639 € pro Jahr
  • Wettbewerbsvorteil bei 80% Privatkunden: unbezahlbar
  • Weniger Bürokratie: keine quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung

Wann kippt die Rechnung?

Der Wechsel lohnt sich, wenn der Vorsteuer-Vorteil größer ist als der Wettbewerbsvorteil bei Privatkunden. Das ist typischerweise der Fall bei:

  • Großen Investitionen (Fahrzeug, Maschinen über 10.000 €)
  • Hohem Materialeinsatz (z.B. Fliesenleger, Bodenleger)
  • Überwiegend Geschäftskunden (über 50-60%)
  • Absehbarer Überschreitung der 25.000-€-Grenze

Wechsel zur Regelbesteuerung: So geht's

Sie können jederzeit freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln – auch mitten im Jahr. Wichtig zu wissen:

  1. Mitteilung ans Finanzamt: Formlose Erklärung reicht, dass Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten
  2. Bindungsfrist: Sie sind dann mindestens 5 Jahre an die Regelbesteuerung gebunden
  3. Umsatzsteuer-Voranmeldung: Monatlich oder quartalsweise beim Finanzamt einreichen
  4. Rechnungsstellung: Ab sofort mit Umsatzsteuer-Ausweis

⚠️ Achtung: 5-Jahres-Bindung

Wer freiwillig zur Regelbesteuerung wechselt, ist 5 Jahre daran gebunden – auch wenn der Umsatz sinkt. Überlegen Sie sich den Wechsel also gut!

Ausnahme: Sinkt Ihr Umsatz unter die Grenzen UND Sie hatten nicht freiwillig gewechselt (sondern wurden wegen Überschreitung automatisch umsatzsteuerpflichtig), können Sie früher zurück.

Die Rechnung: Mit oder ohne MwSt.

Je nach Status sieht Ihre Rechnung unterschiedlich aus:

Rechnungsbeispiel: Kleinunternehmer

Malerarbeiten Wohnzimmer: 500,00 €

Gesamt: 500,00 €

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Rechnungsbeispiel: Regelbesteuerer

Malerarbeiten Wohnzimmer: 500,00 €

zzgl. 19% MwSt: 95,00 €

Gesamt: 595,00 €

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Praktische Tipps für Handwerker

1. Buchführung auch als Kleinunternehmer

Auch wenn Sie keine MwSt abführen, sollten Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben ordentlich dokumentieren. Das erleichtert die Einkommensteuererklärung und den späteren Wechsel.

2. Umsatz im Blick behalten

Beobachten Sie Ihren Jahresumsatz genau. Nähern Sie sich der 25.000-€-Grenze im Vorjahr oder der 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr, sollten Sie den Wechsel vorbereiten.

3. Investitionen strategisch planen

Planen Sie größere Anschaffungen (Fahrzeug, Maschinen über 5.000-10.000 €)? Dann kann sich der vorherige Wechsel zur Regelbesteuerung lohnen – allein wegen des Vorsteuerabzugs.

4. Preisgestaltung überdenken

Als Kleinunternehmer haben Sie Spielraum: Sie können entweder 19% günstiger sein als die Konkurrenz oder den gleichen Endpreis verlangen und mehr verdienen. Überlegen Sie, was in Ihrer Marktposition sinnvoller ist.

5. Hinweis auf Rechnungen nicht vergessen

Als Kleinunternehmer müssen Sie auf Ihren Rechnungen den Hinweis anbringen: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung 2026

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer 2026?

Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung beträgt 2026: maximal 25.000 € im Vorjahr (2025) und voraussichtlich maximal 100.000 € im laufenden Jahr (2026). Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für Handwerker?

Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich besonders, wenn Sie hauptsächlich Privatkunden bedienen, wenig investieren und den bürokratischen Aufwand gering halten wollen. Privatkunden profitieren von 19% günstigeren Preisen.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

Überschreiten Sie die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr, werden Sie ab diesem Umsatz automatisch umsatzsteuerpflichtig. Für bereits getätigte Umsätze desselben Jahres gilt das nicht rückwirkend.

Kann ich vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung wechseln?

Ja, der Wechsel ist jederzeit möglich, auch unterjährig. Allerdings sind Sie dann mindestens 5 Jahre an die Regelbesteuerung gebunden. Der Rückwechsel ist erst danach möglich.

Lohnt sich der Vorsteuerabzug bei teurem Werkzeug?

Bei großen Anschaffungen (Fahrzeug, teure Maschinen) kann sich der Wechsel zur Regelbesteuerung lohnen. Beispiel: Bei einem Transporter für 30.000 € brutto bekommen Sie ca. 4.790 € Vorsteuer zurück.

Muss ich als Kleinunternehmer Steuererklärungen abgeben?

Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ist nicht nötig. Sie müssen aber weiterhin eine Einkommensteuererklärung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgeben.

Fazit: Die richtige Entscheidung für Ihr Handwerk

Die Kleinunternehmerregelung ist für viele Handwerker – besonders in der Startphase oder mit überwiegend Privatkunden – eine gute Wahl. Die Vorteile:

  • 19% günstiger für Ihre Privatkunden = leichtere Kundenakquise
  • Weniger Bürokratie = keine Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Höhere Marge bei gleichem Endpreis möglich

Der Wechsel zur Regelbesteuerung lohnt sich, wenn:

  • Sie größere Investitionen planen (Vorsteuerabzug!)
  • Sie überwiegend Geschäftskunden bedienen
  • Sie absehbar über 25.000 € Jahresumsatz kommen

Unser Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater individuell beraten. Er kann anhand Ihrer konkreten Zahlen berechnen, welche Variante für Sie günstiger ist.

Weiterführende Artikel

Quelle: handwerk.cloud – Das Handwerker-Portal | Stand: Januar 2026. Die Informationen dienen als Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.

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