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Recht & Finanzen

Bauabzugsteuer

Bauabzugsteuer15-prozentiger Steuerabzug auf Bauleistungen, den Auftraggeber nach § 48 EStG einbehalten und abführen müssen

1 Min. Lesezeit

Was ist die Bauabzugsteuer?

Die Bauabzugsteuer nach § 48 EStG wurde 2002 eingeführt, um Steueransprüche bei Bauleistungen zu sichern und Schwarzarbeit einzudämmen. Auftraggeber müssen 15 % der Bruttosumme einbehalten und bis zum 10. des Folgemonats ans Finanzamt abführen.

Wer ist betroffen?

AuftraggeberAbzugspflicht?Warum?
Unternehmer i.S.d. § 2 UStGJaAlle Gewerbebetriebe, auch Kleinunternehmer
Juristische Personen des öffentlichen RechtsJaKommunen, Landkreise, etc.
Vermieter ≥ 2 WohnungenJaAuch Eigentümergemeinschaften
Privatkunde (Eigennutzer)NeinNur bei eigener Nutzung der Immobilie
Vermieter mit nur 1 WohnungNeinGilt als nicht nachhaltig

Bagatellgrenzen

GrenzeGilt fürBerechnung
5.000 €Standard (je Auftraggeber pro Kalenderjahr)Gesamtvolumen aller Bauleistungen
15.000 €Steuerfreie Vermieter (§ 4 Nr. 12 UStG)Gesamtvolumen pro Kalenderjahr

Achtung: Diese sind Freigrenzen, nicht Freibeträge! Wird 5.001 € erreicht, gilt der Abzug auf die gesamte Summe – nicht nur auf den Betrag über 5.000 €.

Berechnung der Bauabzugsteuer

Beispielrechnung

Rechnungsbetrag:        10.000,00 € (brutto)
Bauabzugsteuer (15 %):  -1.500,00 €
Auszahlung an Handwerker: 8.500,00 €

→ Die 1.500 € gehen ans Finanzamt
→ Der Handwerker erhält sie bei der Steuererkärung zurück

Bei Abschlagsrechnungen

Die 15 % werden auf jede einzelne Abschlagsrechnung angewendet – nicht erst auf die Schlussrechnung.

Vermeidung: Freistellungsbescheinigung

Der einfachste Weg: Eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Dann entfällt der Abzug vollständig.

So erhalten Sie die Freistellungsbescheinigung

SchrittDetails
1. AntragFormlos beim zuständigen Finanzamt
2. VoraussetzungKeine Steuerrückstände, korrekte Steuererklärungen
3. GültigkeitMax. 3 Jahre (Nachfolgebescheinigung beantragen!)
4. VorlageDem Auftraggeber vor Rechnungsstellung übergeben
👷‍♂️

Meister-Tipp

Mein dringender Rat: Beantragt die Freistellungsbescheinigung SOFORT, wenn ihr sie noch nicht habt. Ohne sie fehlen euch bei jedem gewerblichen Auftrag 15 % Liquidität – das tut richtig weh, besonders bei großen Aufträgen. Die Beantragung dauert meist nur 2-4 Wochen. Und vergesst nicht: Die Bescheinigung läuft ab – Verlängerung rechtzeitig beantragen!

Erstattung der einbehaltenen Steuer

Falls doch Bauabzugsteuer einbehalten wurde:

SchrittWas passiert
1. AnmeldungAuftraggeber meldet den Einbehalt beim Finanzamt an
2. BescheinigungHandwerker erhält eine Anrechnungsbescheinigung (§ 48a Abs. 3 EStG)
3. SteuererklärungEinbehaltene Beträge werden auf die Einkommensteuer angerechnet
4. ErstattungÜberschuss wird erstattet – aber erst mit der Jahresveranlagung

Unterschied zur Reverse-Charge-Regelung

MerkmalBauabzugsteuer (§ 48 EStG)Reverse-Charge (§ 13b UStG)
SteuerartEinkommensteuerUmsatzsteuer
Abzugshöhe15 % vom Bruttobetrag19 % USt (wird umgekehrt geschuldet)
VermeidungFreistellungsbescheinigungNicht möglich (gesetzliche Pflicht)
Wer zahlt?AG an FA, Anrechnung beim ANEmpfänger schuldet direkt die USt

Wichtig: Beide Regelungen können gleichzeitig greifen!

Checkliste für Handwerksbetriebe

  • ✅ Freistellungsbescheinigung beantragt und gültig?
  • ✅ Bescheinigung dem Auftraggeber vor Rechnungsstellung übergeben?
  • ✅ Ablaufdatum der Bescheinigung im Kalender notiert?
  • ✅ Falls Einbehalt: Anrechnungsbescheinigung vom Auftraggeber erhalten?
  • ✅ Einbehaltene Beträge in der Steuererklärung angegeben?

→ Ausführlicher Ratgeber: Freistellungsbescheinigung & Bauabzugsteuer 2026

Häufige Fragen zu Bauabzugsteuer

Was ist die Bauabzugsteuer?
Die Bauabzugsteuer nach § 48 EStG verpflichtet bestimmte Auftraggeber, 15 % der Bruttosumme für Bauleistungen einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Handwerker bekommt nur 85 % ausbezahlt.
Wann muss die Bauabzugsteuer einbehalten werden?
Wenn ein Unternehmer, eine juristische Person oder ein Vermieter mit mindestens 2 Wohnungen Bauleistungen beauftragt und keine gültige Freistellungsbescheinigung des Handwerkers vorliegt.
Gibt es eine Freigrenze?
Ja. Unter 5.000 € Auftragsvolumen pro Kalenderjahr und Auftraggeber entfällt der Abzug. Bei steuerfreien Vermietern liegt die Grenze bei 15.000 €. Achtung: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag!
Wie bekomme ich die einbehaltene Bauabzugsteuer zurück?
Die 15 % werden auf Ihre Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer angerechnet. Bei der Jahressteuererklärung erhalten Sie die Differenz als Erstattung – oder sie wird mit offenen Steuerschulden verrechnet.

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