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Schwarzarbeit: Neues Gesetz & Strafen bis 300.000 €

Digitale Kontrollen, höhere Strafen und neue Meldepflichten. Was das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für Betriebe bedeutet.

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Redaktion handwerk.cloud

12. Februar 2026

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Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG). Es ist die umfassendste Reform der Schwarzarbeitsbekämpfung seit der Gründung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2004 — und es verändert die Spielregeln grundlegend. Digitale Kontrollen, erweiterte Ermittlungsbefugnisse, neue Branchen im Visier und Bußgelder bis zu 300.000 €: Was Handwerksbetriebe, Auftraggeber und Hauseigentümer jetzt wissen müssen.

Was ist das SchwarzArbMoDiG?

Das Schwarzarbeitsbekämpfungs-Modernisierungsgesetz stärkt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls strukturell, personell und technisch. Die FKS wird zu einer zentralen Prüf- und Ermittlungsbehörde ausgebaut, die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung umfassender und effizienter bekämpfen kann als bisher.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Digitale Ermittlungen: Automatisierte Risikoprofile, KI-gestützte Datenabgleiche, digitale Identitätsprüfung
  • Erweiterte Befugnisse: Zugriff auf elektronische Unternehmensdaten, biometrische Kontrollen, polizeiliche Datenabgleiche
  • Neue kontrollierte Branchen: Friseur- und Kosmetikgewerbe, plattformbasierte Lieferdienste
  • Verschärfte Bußgelder: Bis 50.000 € für Dokumentationsverstöße, bis 300.000 € für die Beauftragung von Schwarzarbeit
  • Strafverschärfung: Bis 5 Jahre Freiheitsstrafe für gewerbsmäßige Schwarzarbeit

Die 7 wichtigsten Neuerungen im Detail

1. Digitale Ermittlungen: Das Ende des Papier-Zeitalters

Die FKS setzt ab 2026 auf ein zentrales, KI-gestütztes Risikomanagement. Die Generalzolldirektion steuert ein risikobasiertes Kontrollsystem, das verdächtige Muster automatisch erkennt:

  • Automatisierte Risikoprofile: Algorithmen analysieren Unternehmensdaten (Sozialversicherungsmeldungen, Steuererklärungen, Gewerbeanmeldungen) und identifizieren Auffälligkeiten — z.B. ungewöhnlich viele Minijobber, fehlende Sozialversicherungsmeldungen oder Diskrepanzen zwischen Umsatz und gemeldetem Personal.
  • Datenabgleich: Die FKS kann auf elektronische Unternehmensdaten zugreifen und mit polizeilichen Informationssystemen abgleichen. Das betrifft insbesondere Zeiterfassungssysteme, Lohnbuchhaltung und Personalunterlagen.
  • Digitale Identitätsprüfung: Auf Baustellen und in Betrieben kann die FKS Beschäftigte digital identifizieren — inklusive Lichtbild- und Fingerabdruck-Erfassung, ohne Amtshilfe der Polizei anfordern zu müssen.

🔴 Praxis-Bedeutung für Handwerksbetriebe

Alle beschäftigungsrelevanten Unterlagen müssen vollständig, digital und jederzeit abrufbar vorliegen. Wer bei einer Kontrolle nicht sofort Arbeitsverträge, Zeiterfassung und Sozialversicherungsmeldungen vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld — selbst wenn alles ordnungsgemäß ist, aber die Dokumentation fehlt.

2. Erweiterte Zugangs- und Kontrollrechte

Die FKS darf ab 2026:

  • Unangekündigt Geschäftsräume und Baustellen betreten
  • Unterlagen einsehen und kopieren (auch digital auf Firmenrechnern und Cloud-Systemen)
  • Beschäftigte befragen — auch ohne Vorankündigung und ohne Anwesenheit des Arbeitgebers
  • Biometrische Daten erheben (Lichtbild, Fingerabdruck) und mit polizeilichen Datenbanken abgleichen
  • Verstöße selbst ermitteln und ahnden — die FKS braucht nicht mehr in jedem Fall die Staatsanwaltschaft einzuschalten

3. Neue Branchen im Fokus: Friseure und Lieferdienste

Der Katalog der besonders kontrollierten Branchen nach §2a SchwarzArbG wurde angepasst:

Status Branchen Besondere Pflichten
Bereits kontrolliert Baugewerbe, Gaststätten, Personenbeförderung, Spedition, Gebäudereinigung, Schaustellergewerbe, Forstwirtschaft Sofortmelde- und Ausweispflicht, Arbeitszeitdokumentation
NEU ab 2026 Friseur- und Kosmetikgewerbe, plattformbasierte Lieferdienste Sofortmeldung, Ausweispflicht, verschärfte Kontrollen
Entfernt Fleischerhandwerk (nach Arbeitsschutzkontrollgesetz 2021) Allgemeine Pflichten bestehen weiter

In den kontrollierten Branchen gelten besondere Pflichten:

  • Sofortmeldung: Neue Beschäftigte müssen spätestens am ersten Arbeitstag bei der Sozialversicherung gemeldet werden (nicht erst mit der regulären Monatsmeldung)
  • Ausweispflicht: Alle Beschäftigten müssen einen gültigen Ausweis mitführen
  • Belehrungspflicht: Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten ausdrücklich vor Erbringung der Dienst- oder Werkleistung auf die Ausweispflicht hinweisen

4. Bußgelder und Strafen: Die neuen Höchstgrenzen

Verstoß Bußgeld / Strafe Betrifft
Fehlende Dokumentation (Zeiterfassung, SV-Meldungen) Bis 50.000 € Handwerksbetriebe
Nicht-digitale Vorlage von Unterlagen Bis 50.000 € (NEU!) Handwerksbetriebe
Verstoß gegen Sofortmeldepflicht Bis 25.000 € Arbeitgeber in kontrollierten Branchen
Beauftragung von Schwarzarbeit Bis 300.000 € Auftraggeber und Hauseigentümer
Gewerbsmäßige Schwarzarbeit Bis 5 Jahre Freiheitsstrafe Betriebe und Einzelpersonen
Ausstellen falscher Belege zur Ermöglichung von Schwarzarbeit Bis 5 Jahre Freiheitsstrafe Steuerberater, Buchhalter, Betriebe

5. Auswirkungen auf Hauseigentümer und Auftraggeber

Das neue Gesetz betrifft nicht nur Handwerksbetriebe — auch Auftraggeber und Hauseigentümer stehen im Fokus:

⚠️ Vorsicht Hauseigentümer: Auch Sie können bestraft werden!

Wer einen Handwerker „schwarz" beauftragt — also ohne Rechnung, bar auf die Hand, ohne Gewerbeanmeldung —, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu 300.000 € Bußgeld. Dazu kommen:

  • Kein Gewährleistungsanspruch: Bei Schwarzarbeit hat der Auftraggeber keinen gesetzlichen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Der BGH hat dies mehrfach bestätigt.
  • Kein Versicherungsschutz: Verunglückt ein Schwarzarbeiter auf Ihrer Baustelle, haften Sie als Auftraggeber — die Berufsgenossenschaft zahlt nicht.
  • Steuerliche Konsequenzen: Handwerkerleistungen ohne Rechnung können nicht als Handwerkerbonus abgesetzt werden (1.200 €/Jahr Steuerersparnis entfällt).

6. Digitale Pflichten: Was Betriebe jetzt tun müssen

Das SchwarzArbMoDiG stellt neue Anforderungen an die digitale Dokumentation für Handwerksbetriebe:

📋 Digitale Dokumentations-Checkliste für Handwerksbetriebe

  1. Digitale Zeiterfassung: Arbeitsbeginn, -ende und Pausen müssen digital und manipulationssicher erfasst werden. Zettel-Stundenzettel sind zwar noch nicht explizit verboten, aber bei FKS-Kontrolle problematisch.
  2. Arbeitsverträge digital vorhalten: Alle Arbeitsverträge müssen jederzeit digital abrufbar sein — auch bei Kontrolle auf der Baustelle (z.B. als PDF auf dem Tablet).
  3. Sozialversicherungsmeldungen: Sofortmeldung am ersten Arbeitstag (in kontrollierten Branchen), reguläre Meldungen fristgerecht, alles digital archiviert.
  4. Lohnunterlagen: Lohnabrechnung, SV-Beiträge, Steuern — alles digital, maschinenlesbar und jederzeit vorlegbar. Fehlende oder nicht-digitale Unterlagen = Bußgeldtatbestand.
  5. Personalausweis-Kopien: In kontrollierten Branchen: Kopien der Ausweise aller Beschäftigten digital vorhanden.

💡 Meister-Tipp: Investieren Sie in Handwerker-Software

Eine gute Handwerkersoftware (z.B. Lexoffice, Sage, TopKontor) erledigt die meisten Dokumentationspflichten automatisch: digitale Zeiterfassung, Lohnabrechnung, SV-Meldungen, Rechnungsstellung. Kosten: 20–80 €/Monat. Das ist günstiger als ein einziges Bußgeld. Zudem: digitale Rechnungsstellung wird ab 2027 für alle B2B-Rechnungen verpflichtend (E-Rechnungspflicht).

7. FKS-Kontrolle auf der Baustelle: Was passiert Schritt für Schritt?

Eine typische FKS-Kontrolle auf einer Handwerker-Baustelle läuft folgendermaßen ab:

  1. Unangekündigtes Erscheinen: FKS-Beamte (in Zivil oder Uniform) erscheinen ohne Voranmeldung auf der Baustelle oder im Betrieb.
  2. Identitätsprüfung: Alle anwesenden Personen werden identifiziert. Ausweispflicht! Wer keinen Ausweis vorzeigen kann, wird digital erfasst (Foto, ggf. Fingerabdruck).
  3. Befragung: Die FKS befragt Beschäftigte einzeln: Wer ist Ihr Arbeitgeber? Seit wann arbeiten Sie hier? Wie werden Sie bezahlt? Haben Sie einen Arbeitsvertrag?
  4. Dokumentenprüfung: Die FKS fordert Arbeitsverträge, Zeiterfassungsdaten, SV-Meldungen und Lohnabrechnungen an — möglichst sofort digital.
  5. Datenabgleich: Die erhobenen Daten werden mit den Meldungen bei der Sozialversicherung und dem Finanzamt abgeglichen.
  6. Protokoll und Folgemaßnahmen: Alles wird protokolliert. Bei Verdachtsmomenten: weitere Ermittlungen, Bußgeldbescheide oder Strafanzeige.

Schwarzarbeit im Baugewerbe: Die Zahlen

Das Baugewerbe ist nach wie vor die am stärksten von Schwarzarbeit betroffene Branche in Deutschland:

Kennzahl Wert
Geschätzter Schaden durch Schwarzarbeit (gesamt DE) Ca. 340 Milliarden €/Jahr
Anteil Baugewerbe Ca. 30–40 % (geschätzt)
Geplante FKS-Stellen 2026 Ca. 12.000 Beamte
FKS-Kontrollen/Jahr (Prognose 2026) Ca. 500.000

Was tun bei einer FKS-Kontrolle? Verhaltensregeln für Handwerker

✅ Die 8 Goldenen Regeln bei einer FKS-Kontrolle

  1. Ruhe bewahren: Eine FKS-Kontrolle bedeutet nicht, dass Sie unter Verdacht stehen. Routinekontrollen sind normal.
  2. Ausweis bereithalten: Sie und alle Beschäftigten müssen sich ausweisen können.
  3. Kooperieren: Verweigern Sie nicht die Zusammenarbeit. Verweigerung kann als Verdachtsmoment gewertet werden.
  4. Unterlagen bereithalten: Zeiterfassung, Arbeitsverträge, SV-Meldungen — idealerweise digital auf dem Smartphone oder Tablet.
  5. Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen: Sie dürfen jedes Dokument lesen, bevor Sie unterschreiben.
  6. Anwalt einschalten bei Verdacht: Wenn ernsthafte Vorwürfe erhoben werden, kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
  7. Protokoll führen: Notieren Sie sich, wer wann was gefragt hat und was Sie geantwortet haben.
  8. Nachkontrolle vorbereiten: Nach einer Kontrolle erhalten Sie in der Regel eine Frist zur Nachreichung fehlender Unterlagen. Diese Frist unbedingt einhalten!

Schwarzarbeit erkennen: Warnsignale für Auftraggeber

Als Auftraggeber sollten Sie hellhörig werden, wenn:

  • Kein schriftliches Angebot: Jeder seriöse Handwerker erstellt ein schriftliches Angebot oder Kostenvoranschlag.
  • Nur Barzahlung: Seriöse Betriebe akzeptieren Überweisung und stellen eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aus.
  • Kein Impressum / keine Gewerbeanmeldung: Prüfen Sie, ob der Handwerker ein Gewerbe angemeldet hat. Im Zweifel bei der Handwerkskammer nachfragen.
  • Unrealistisch niedrige Preise: Liegt der Preis 40–60 % unter dem Marktdurchschnitt, ist Vorsicht geboten.
  • Keine Versicherung: Fragen Sie nach Betriebshaftpflicht und Gewährleistung. Kein seriöser Betrieb arbeitet ohne.
  • Arbeiter ohne Deutschkenntnisse: Nicht per se ein Warnsignal — aber wenn Arbeiter offensichtlich keine Arbeitsverträge haben und nicht sozialversichert sind, ist das ein klares Anzeichen.

Was Schwarzarbeit Auftraggeber wirklich kostet

📊 Kostenvergleich: Schwarzarbeit vs. legaler Handwerker (Badezimmer-Renovierung)

Position Schwarzarbeit Legaler Handwerker
Angebotspreis 5.000 € 9.500 €
Steuerbonus (20 %, max. 1.200 €) 0 € (keine Rechnung) – 1.200 €
Gewährleistung (5 Jahre) Keine (BGH-Urteil!) 5 Jahre gesetzlich
Mangel nach 1 Jahr (Nachbesserung) Selbst zahlen: 3.000 € 0 € (Gewährleistung)
Bußgeld-Risiko Bis 300.000 € 0 €
Reale Kosten 8.000 – 305.000 € 8.300 €

Fazit: Schwarzarbeit ist nur auf den ersten Blick günstiger. Durch fehlende Gewährleistung, fehlenden Steuerbonus und Bußgeld-Risiko ist der legale Handwerker fast immer die bessere Wahl.

Besondere Situation: Nachbarschaftshilfe vs. Schwarzarbeit

Nicht jede unbezahlte Hilfe ist Schwarzarbeit. Erlaubt ist:

  • Nachbarschaftshilfe: Der Nachbar hilft beim Streichen — ohne Bezahlung oder gegen ein Abendessen. Keine Schwarzarbeit.
  • Gefälligkeiten unter Verwandten: Schwager hilft beim Verlegen von Laminat. Keine Schwarzarbeit, solange keine regelmäßige Vergütung fließt.
  • Selbsthilfe: Sie streichen Ihre eigene Wohnung selbst. Logischerweise keine Schwarzarbeit.

Schwarzarbeit liegt vor, wenn:

  • Eine Leistung gegen Entgelt erbracht wird, die steuer- oder sozialversicherungspflichtig wäre
  • Die Leistung nicht angemeldet wird (kein Gewerbe, keine Steuern, keine SV-Beiträge)
  • Es sich um eine regelmäßige oder gewerbsmäßige Tätigkeit handelt

Häufige Fragen zur Schwarzarbeitsbekämpfung 2026

Was ist das Schwarzarbeitsbekämpfungs-Modernisierungsgesetz?

Das SchwarzArbMoDiG gilt seit 1. Januar 2026 und stärkt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit digitalen Ermittlungstools, erweiterten Befugnissen und verschärften Bußgeldern. Es macht die FKS zu einer zentralen Prüf- und Ermittlungsbehörde.

Welche Bußgelder drohen bei Schwarzarbeit 2026?

Bis 50.000 € für fehlende Dokumentation. Bis 300.000 € für die Beauftragung von Schwarzarbeit. Bis 5 Jahre Freiheitsstrafe für gewerbsmäßige Schwarzarbeit. Auch Hauseigentümer können mit 300.000 € Bußgeld belegt werden.

Können Hauseigentümer für Schwarzarbeit bestraft werden?

Ja! Wer Handwerkerleistungen ohne Rechnung beauftragt, riskiert bis zu 300.000 € Bußgeld. Zudem: keine Gewährleistung (BGH), kein Versicherungsschutz bei Unfällen, kein Steuerbonus für Handwerkerleistungen.

Was müssen Handwerksbetriebe jetzt digital dokumentieren?

Zeiterfassung, Arbeitsverträge, Sozialversicherungsmeldungen und Lohnunterlagen — vollständig, digital und jederzeit abrufbar. Die nicht-digitale Vorlage ist seit 2026 ein eigener Bußgeldtatbestand (bis 50.000 €).

Welche Branchen kontrolliert die FKS besonders?

Baugewerbe, Gaststätten, Gebäudereinigung, Personenbeförderung und seit 2026 neu: Friseur-/Kosmetikgewerbe und plattformbasierte Lieferdienste. In diesen Branchen gelten verschärfte Melde- und Ausweispflichten.

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