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Spesenabrechnung Vorlage 2026 – PDF zum Ausdrucken

Professionelle Spesenabrechnung als PDF – sofort und ohne Anmeldung. Zwei Varianten: Vollständig (mit Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung & Auslagen) oder Einfach (eine Tabelle für alle Ausgaben). Mit aktuellen Pauschalen 2026.

Vollständig

Empfohlen

PDF · A4 · 1 Seite

  • Fahrtkosten (km × 0,30€)
  • Verpflegungspauschalen 2026
  • Übernachtung + Sonstige Auslagen
  • Gesamtabrechnung mit Vorschuss
Vollständig (PDF)

Einfach

PDF · A4 · 1 Seite

  • Eine Tabelle für alle Ausgaben
  • 10 Zeilen + Kategorie-Kürzel
  • Vorschuss-Abzug
  • Beleg-Checkbox + Unterschriften
Einfach (PDF)
MerkmalVollständigEinfach
Mitarbeiter & Einsatz✅ Name, Personal-Nr., Kostenstelle✅ Name, Baustelle
Fahrtkosten (eigene Tabelle)✅ km, ÖPNV, Taxi, Parken– (in einer Tabelle)
Verpflegung (eigene Tabelle)✅ Abreise/Ankunft, Pauschale– (in einer Tabelle)
Übernachtung (eigene Tabelle)✅ Hotel, Beleg-Nr.– (in einer Tabelle)
Pauschalen-Referenz✅ 16€ / 32€ direkt im PDF
Sonstige Auslagen✅ eigene Tabelle✅ in einer Tabelle
Gesamtabrechnung✅ 6 Zeilen + Vorschuss✅ Summe + Vorschuss
Ideal fürBetriebe mit BuchhaltungKleine Teams, einzelne Fahrten

Was enthält die Spesenabrechnung-Vorlage?

Unsere Spesenabrechnung deckt alle typischen Kostenkategorien ab, die bei Baustelleneinsätzen im Handwerk anfallen:

Fahrtkosten

PKW (km × 0,30€), ÖPNV, Taxi, Parkgebühren

Verpflegung

Pauschalen 2026: 16€ (>8h) / 32€ (24h), Kürzungsregeln

Übernachtung

Hotel/Pension mit Beleg-Nummer

Sonstige Auslagen

Material, Werkzeug, Kommunikation

Gesamtabrechnung

Alle Kategorien + Vorschuss-Abzug

Belegnachweis

Checkboxen für Belege + Eigenbeleg

Verpflegungspauschalen 2026 – aktuelle Sätze

Bei dienstlichen Reisen können Arbeitnehmer einen steuerfreien Verpflegungsmehraufwand erhalten. Die Pauschalen richten sich nach der Abwesenheitsdauer:

AbwesenheitPauschale (Inland)Anwendung
Mehr als 8 Stunden16,00 €Eintägige Reise, An-/Abreisetag
24 Stunden32,00 €Voller Tag bei mehrtägiger Reise
An-/Abreisetag (mehrtägig)16,00 €Unabhängig von der Stundenzahl

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Stellt der Arbeitgeber eine Mahlzeit (z.B. im Hotel im Rahmen der Übernachtung), wird die Pauschale gekürzt: Frühstück: 20%, Mittagessen: 40%, Abendessen: 40% – jeweils von der 24h-Pauschale (32 €). Die Kürzung gilt auch bei Geschäftsessen.

Kilometerpauschale 2026

Bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs für dienstliche Fahrten:

VerkehrsmittelPauschale pro kmNachweis
PKW0,30 €/kmStrecke angeben (Google Maps etc.)
Motorrad / Moped0,20 €/kmStrecke angeben
ÖPNV / BahnTatsächliche KostenFahrschein / Ticket
TaxiTatsächliche KostenQuittung erforderlich
Parkgebühren / MautTatsächliche KostenBeleg erforderlich

Belegpflicht – was wird anerkannt?

Für die steuerliche Anerkennung gelten folgende Regeln:

Originalbelege

Grundsätzlich müssen alle Ausgaben durch Originalbelege (Quittung, Rechnung) nachgewiesen werden (§ 97 AO).

Eigenbeleg

Bei Verlust oder fehlendem Beleg: Eigenbeleg mit Datum, Betrag, Zweck und Unterschrift. Nur für kleinere Beträge akzeptiert.

Kilometerpauschale

Kein Einzelbeleg nötig – Angabe der Strecke (von/nach) und Kilometerzahl reicht aus.

Verpflegungspauschale

Kein Beleg nötig – Angabe der Reisedaten und Abwesenheitszeiten genügt für den pauschalen Satz.

Aufbewahrungspflicht (§ 147 AO)

UnterlagenAufbewahrungsfristRechtsgrundlage
Spesenabrechnungen10 Jahre§ 147 Abs. 1 Nr. 4 AO
Fahrtenbücher10 Jahre§ 147 Abs. 1 Nr. 5 AO
Hotelrechnungen10 Jahre§ 147 Abs. 1 Nr. 4 AO
Eigenbelege10 Jahre§ 147 Abs. 1 Nr. 4 AO

Gesetzliche Grundlagen (Stand 2026)

§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG – Reisekosten

Werbungskosten-Abzug für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit. Kilometerpauschale und Verpflegungsmehraufwand.

§ 3 Nr. 16 EStG – Steuerfreie Erstattung

Arbeitgeber kann Reisekosten bis zur Höhe der Pauschalen steuerfrei erstatten.

§ 147 AO – Aufbewahrungspflicht

Steuerrelevante Unterlagen 10 Jahre aufbewahren. Frist beginnt am Jahresende der Erstellung.

§ 97 AO – Belegvorlage

Belege im Original aufbewahren und auf Verlangen dem Finanzamt vorlegen.

BMF-Schreiben – Auslandspauschalen

Länderspezifische Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen werden jährlich per BMF-Schreiben aktualisiert.

Handwerker-Tipp: Erste Tätigkeitsstätte

Viele Handwerker haben keine feste "erste Tätigkeitsstätte" auf der Baustelle – das bedeutet, dass jeder Baustelleneinsatz als Auswärtstätigkeit gilt und Verpflegungspauschalen geltend gemacht werden können. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag!

Häufige Fragen zur Spesenabrechnung

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale 2026?

Für Inlandsreisen gelten 2026 folgende Verpflegungspauschalen: Bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit = 16 € pro Tag. Bei 24 Stunden Abwesenheit (mehrtägige Reise) = 32 € pro Tag. Für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen: jeweils 16 €. Mahlzeiten vom Arbeitgeber werden gekürzt: Frühstück 20%, Mittag- und Abendessen jeweils 40% der 24h-Pauschale.

Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2026?

Die Kilometerpauschale für den eigenen PKW beträgt 0,30 € pro Kilometer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG). Für Fahrten mit dem Motorrad/Moped: 0,20 €/km. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden die tatsächlichen Kosten erstattet. Parkgebühren und Mautkosten können zusätzlich geltend gemacht werden.

Welche Belege brauche ich für die Spesenabrechnung?

Grundsätzlich müssen alle Ausgaben durch Originalbelege nachgewiesen werden (§ 97 AO). Bei verlorenen Belegen kann ein Eigenbeleg erstellt werden – mit Datum, Betrag, Grund der Ausgabe und Unterschrift. Für Verpflegungspauschalen und die Kilometerpauschale sind keine Einzelbelege nötig, hier genügt die Angabe der Reisedaten und Strecke.

Wie lange müssen Spesenbelege aufbewahrt werden?

Spesenbelege sind steuerrelevante Unterlagen und müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO). Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Abrechnung erstellt wurde. Bei einer Betriebsprüfung müssen die Belege vorgelegt werden können.

Wer trägt die Reisekosten – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

Im Handwerk gilt: Reisekosten für dienstlich veranlasste Fahrten trägt der Arbeitgeber. Dazu gehören Fahrtkosten zur Baustelle, Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten. Der Arbeitgeber kann die Erstattung steuerfrei vornehmen, wenn er die gesetzlichen Pauschalen einhält. Ohne vertragliche Regelung kann der Arbeitnehmer die Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.

Was ist der Unterschied zwischen Spesen und Reisekosten?

Im Steuerrecht gibt es keinen Unterschied – beide Begriffe meinen dasselbe. "Reisekosten" ist der offizielle Fachbegriff (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG), "Spesen" ist der umgangssprachliche Begriff. Reisekosten umfassen: Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten (z.B. Gepäckgebühren, Telefon).

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