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USt-Voranmeldung-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Umsatzsteuer-Zahllast: Einnahmen-USt vs. Vorsteuer – monatlich oder quartalsweise.

Mit unserem kostenlosen USt-Voranmeldung-Rechner berechnen Sie Ihre Umsatzsteuer-Zahllast (oder Erstattung) für den aktuellen Zeitraum. Einnahmen minus Vorsteuer = Zahllast. Inkl. Kleinunternehmer-Check und MwSt-Rechner.

📈 Einnahmen / Umsätze (pro Quartal)
Summe Netto-Umsätze20.000,00
USt (abzuführen)3.800,00
📉 Ausgaben / Vorsteuer (pro Quartal)
Summe Netto-Einkäufe7.500,00
Vorsteuer (abziehbar)1.425,00
USt-Voranmeldung – Quartalsweise
USt auf Einnahmen
3.800,00
Vorsteuer auf Ausgaben
1.425,00
Zahllast (ans Finanzamt)
2.375,00
/ Quartal
📅 Jahreshochrechnung (× 4)
Netto-Umsätze / Jahr80.000,00
USt abzuführen / Jahr15.200,00
Vorsteuer abziehbar / Jahr-5.700,00
Zahllast / Jahr9.500,00
📋 Abgabefristen USt-Voranmeldung:
Quartalsweise Abgabe bis zum 10. des Folgemonats nach Quartalsende. Q1 → 10. April, Q2 → 10. Juli, Q3 → 10. Oktober, Q4 → 10. Januar.
⚠️ Wann monatlich, wann quartalsweise?
Monatlich: USt-Zahllast im Vorjahr > 7.500 € oder Neugründung (ersten 2 Jahre)
Quartalsweise: USt-Zahllast im Vorjahr 1.000–7.500 €
Befreit: USt-Zahllast im Vorjahr < 1.000 € (nur Jahreserklärung)

Vereinfachte Darstellung. Innergemeinschaftliche Erwerbe, Reverse-Charge (§ 13b UStG), steuerfreie Umsätze und Sonderfälle sind nicht abgebildet. Konsultieren Sie Ihren Steuerberater. Stand: 2026.

⚖️ Rechtlicher Hinweis

Dieser Inhalt dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar. Die genannten Steuersätze, Freibeträge und Berechnungen sind Richtwerte auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

Für Ihre persönliche Steuersituation wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. handwerk.cloud übernimmt keine Haftung für steuerliche Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Inhalte getroffen werden.

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. © handwerk.cloud

USt-Voranmeldung: Fristen und Abgabezeiträume

Vorjahres-ZahllastAbgabeFristMit Dauerfrist
> 7.500 €Monatlich10. des Folgemonats10. des übernächsten
1.000–7.500 €Quartalsweise10. nach Quartal10. des Folgemonats
< 1.000 €Jährlich31. Juli
Neugründer (1.–2. Jahr)Monatlich (Pflicht)10. des FolgemonatsNicht möglich

Rechenbeispiel: Handwerksbetrieb (Quartal)

Einnahmen (netto)45.000 €
+ 19 % USt (eingenommen)8.550 €
Ausgaben (netto)18.000 €
− 19 % Vorsteuer (gezahlt)−3.420 €
= USt-Zahllast ans Finanzamt5.130 €

💡 Meister-Tipp: Ist-Besteuerung beantragen!

Bei der Soll-Besteuerung müssen Sie die USt abführen, obwohl der Kunde noch nicht gezahlt hat. Bei der Ist-Besteuerung (Antrag beim Finanzamt, bis 800.000 € Umsatz) erst bei Zahlungseingang. Das kann bei Handwerkern mit 30–60 Tagen Zahlungsziel mehrere Tausend Euro Liquiditätsvorteil pro Quartal bedeuten.

💡 Meister-Tipp: USt-Rücklage bilden

Legen Sie jeden Monat 19 % Ihrer Netto-Einnahmen auf ein separates Konto zurück. So ist die USt-Zahllast am Stichtag immer gedeckt. Viele Handwerksbetriebe geraten in Liquiditätsengpässe, weil die eingenommene MwSt als „freies Geld“ betrachtet wird – ist sie aber nicht.

Offizielle Quellen

Quelle: UStG | handwerk.cloud | Stand: April 2026.

Häufige Fragen zur USt-Voranmeldung

Ja, sofern Sie nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind. Bei Neugründung ist die monatliche Abgabe in den ersten zwei Jahren Pflicht. Danach richtet sich der Zeitraum nach Ihrer Vorjahres-Zahllast.
Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Zahllast (min. 25 €/Monat) festsetzen. Zusätzlich: Säumniszuschlag von 1 % pro Monat auf die Zahllast.
Wenn Ihre Vorsteuer höher ist als die eingenommene USt, erhalten Sie die Differenz erstattet. Häufig bei großen Investitionen (Transporter, Maschinen). Die Erstattung erfolgt nach Prüfung durch das Finanzamt.
Ja! Mit Formular USt 1 H verlängern Sie die Abgabefrist um einen Monat. Dafür: Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Zahllast. Für die meisten Handwerksbetriebe lohnt sich das.
Soll-Besteuerung (Standard): USt entsteht bei Rechnungsstellung. Ist-Besteuerung (bis 800.000 € Umsatz): USt entsteht erst bei Zahlungseingang. Für Handwerker mit langen Zahlungszielen ist die Ist-Besteuerung vorteilhafter.
Monatlich: bei > 7.500 € Vorjahres-Zahllast. Quartalsweise: bei 1.000–7.500 €. Jährlich: unter 1.000 € (selten bei Handwerkern). Neugründer: immer monatlich in den ersten 2 Jahren.
Bei Bauleistungen an andere Bauunternehmer (§ 13b UStG): Sie stellen netto in Rechnung (kein USt-Ausweis). Der Empfänger schuldet die USt. In der Voranmeldung erscheint das in Zeile 60 (statt Zeile 20).
Ja – über ELSTER (Elektronische Steuererklärung). Die Anmeldung ist seit 2005 elektronisch Pflicht. Die meisten Buchhaltungsprogramme (z.B. Lexoffice, sevDesk) erstellen die Voranmeldung automatisch und übermitteln sie per ELSTER.

🔗 USt-Voranmeldung-Rechner auf Ihrer Website einbetten

Binden Sie den Rechner kostenlos auf Ihrer Website ein. Kopieren Sie den Code und fügen Sie ihn in Ihre Seite ein:

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