Kostenloser Urlaubsrechner
Urlaubsrechner – Urlaubstage berechnen
Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch: gesetzlicher Mindesturlaub, anteilige Berechnung bei Ein-/Austritt und Resturlaub auf einen Blick.
Mit unserem kostenlosen Urlaubsrechner berechnen Sie Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch, Resturlaub und anteiligen Urlaub bei Ein- oder Austritt. Inkl. Feiertage nach Bundesland und Arbeitszeiterfassung.
Wie viel Urlaub steht mir zu?
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Mindesturlaub für Arbeitnehmer in Deutschland. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – unabhängig davon, ob er Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber arbeitet.
Gesetzlicher Mindesturlaub nach BUrlG
| Arbeitstage/Woche | Mindesturlaub (§ 3 BUrlG) | Typisch im Handwerk |
|---|---|---|
| 6-Tage-Woche | 24 Werktage | 26–30 Werktage |
| 5-Tage-Woche | 20 Arbeitstage | 25–30 Arbeitstage |
| 4-Tage-Woche | 16 Arbeitstage | 20–24 Arbeitstage |
| 3-Tage-Woche | 12 Arbeitstage | 15–18 Arbeitstage |
Formel: Mindesturlaub = 24 Werktage × Arbeitstage/Woche ÷ 6. Bei einer 5-Tage-Woche: 24 × 5 ÷ 6 = 20 Tage.
Urlaubsanspruch anteilig berechnen
Bei Ein- oder Austritt im laufenden Jahr wird der Urlaub anteilig berechnet. Für jeden vollen Monat der Beschäftigung stehen Ihnen 1/12 des Jahresurlaubs zu (§ 5 BUrlG).
| Szenario | Monate | Anspruch (bei 30 Tagen/Jahr) |
|---|---|---|
| Eintritt am 1. April | 9 Monate | 22,5 Tage |
| Eintritt am 1. Juli | 6 Monate | 15,0 Tage |
| Austritt am 30. September | 9 Monate | 22,5 Tage |
Feiertage nach Bundesland
Die Anzahl der gesetzlichen Feiertage variiert je nach Bundesland zwischen 10 und 13 Tagen. Diese Feiertage kommen zusätzlich zum Urlaub – sie werden nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen.
| Bundesland | Feiertage | Bundesland | Feiertage |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 12 | Mecklenburg-Vorpommern | 11 |
| Bayern | 13 | Niedersachsen | 10 |
| Berlin | 10 | Nordrhein-Westfalen | 11 |
| Brandenburg | 11 | Rheinland-Pfalz | 11 |
| Bremen | 10 | Saarland | 12 |
| Hamburg | 10 | Sachsen | 11 |
| Hessen | 10 | Sachsen-Anhalt | 11 |
| Schleswig-Holstein | 10 | Thüringen | 11 |
Sonderurlaub im Handwerk
| Anlass | Übliche Dauer | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Eigene Hochzeit | 1 Tag | § 616 BGB / Tarifvertrag |
| Geburt eines Kindes | 1 Tag | § 616 BGB |
| Tod naher Angehöriger | 1–2 Tage | § 616 BGB / Tarifvertrag |
| Umzug (betriebsbedingt) | 1 Tag | Tarifvertrag |
| Arztbesuch (notwendig) | Nötige Dauer | § 616 BGB |
| Schwerbehinderung (GdB ≥ 50) | +5 Tage/Jahr | § 208 SGB IX |
Resturlaub: Was passiert am Jahresende?
Grundregel: Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Nicht genommener Urlaub verfällt am 31. März des Folgejahres – allerdings nur, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter rechtzeitig auf den Verfall hingewiesen hat (BAG-Urteil vom 19.02.2019).
💡 Meister-Tipp: Hinweispflicht als Arbeitgeber
Im Handwerk ist Urlaub in auftragstarken Sommermonaten oft schwierig. Trotzdem müssen Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter schriftlich darauf hinweisen, dass Resturlaub verfällt. Ohne diesen Hinweis bleibt der Anspruch unbegrenzt bestehen – das kann sehr teuer werden! Dokumentieren Sie den Hinweis mit Datum und Unterschrift.
💡 Meister-Tipp: Brückentage optimal nutzen
Durch geschickte Planung um Feiertage herum können Sie aus wenigen Urlaubstagen lange Erholungsphasen machen. Beispiel: Christi Himmelfahrt (Donnerstag) + 1 Brückentag (Freitag) = 4 Tage frei bei 1 Tag Urlaub. Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten digital.
Quelle: handwerk.cloud | Urlaubsrechner kostenlos online. Stand: April 2026. Die Informationen zum Urlaubsanspruch basieren auf dem Bundesurlaubsgesetz und aktueller BAG-Rechtsprechung. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch
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