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Kostenloser Urlaubsrechner

Urlaubsrechner – Urlaubstage berechnen

Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch: gesetzlicher Mindesturlaub, anteilige Berechnung bei Ein-/Austritt und Resturlaub auf einen Blick.

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Wie viel Urlaub steht mir zu?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Mindesturlaub für Arbeitnehmer in Deutschland. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – unabhängig davon, ob er Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber arbeitet.

Gesetzlicher Mindesturlaub nach BUrlG

Arbeitstage/WocheMindesturlaub (§ 3 BUrlG)Typisch im Handwerk
6-Tage-Woche24 Werktage26–30 Werktage
5-Tage-Woche20 Arbeitstage25–30 Arbeitstage
4-Tage-Woche16 Arbeitstage20–24 Arbeitstage
3-Tage-Woche12 Arbeitstage15–18 Arbeitstage

Formel: Mindesturlaub = 24 Werktage × Arbeitstage/Woche ÷ 6. Bei einer 5-Tage-Woche: 24 × 5 ÷ 6 = 20 Tage.

Urlaubsanspruch anteilig berechnen

Bei Ein- oder Austritt im laufenden Jahr wird der Urlaub anteilig berechnet. Für jeden vollen Monat der Beschäftigung stehen Ihnen 1/12 des Jahresurlaubs zu (§ 5 BUrlG).

SzenarioMonateAnspruch (bei 30 Tagen/Jahr)
Eintritt am 1. April9 Monate22,5 Tage
Eintritt am 1. Juli6 Monate15,0 Tage
Austritt am 30. September9 Monate22,5 Tage

Feiertage nach Bundesland

Die Anzahl der gesetzlichen Feiertage variiert je nach Bundesland zwischen 10 und 13 Tagen. Diese Feiertage kommen zusätzlich zum Urlaub – sie werden nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen.

BundeslandFeiertageBundeslandFeiertage
Baden-Württemberg12Mecklenburg-Vorpommern11
Bayern13Niedersachsen10
Berlin10Nordrhein-Westfalen11
Brandenburg11Rheinland-Pfalz11
Bremen10Saarland12
Hamburg10Sachsen11
Hessen10Sachsen-Anhalt11
Schleswig-Holstein10Thüringen11

Sonderurlaub im Handwerk

Neben dem regulären Jahresurlaub haben Arbeitnehmer in bestimmten Situationen Anspruch auf bezahlte Freistellung:

AnlassÜbliche DauerRechtsgrundlage
Eigene Hochzeit1 Tag§ 616 BGB / Tarifvertrag
Geburt eines Kindes1 Tag§ 616 BGB
Tod naher Angehöriger1–2 Tage§ 616 BGB / Tarifvertrag
Umzug (betriebsbedingt)1 TagTarifvertrag
Arztbesuch (notwendig)Nötige Dauer§ 616 BGB
Schwerbehinderung (GdB ≥ 50)+5 Tage/Jahr§ 208 SGB IX

Resturlaub: Was passiert mit nicht genommenem Urlaub?

Grundregel: Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Nicht genommener Urlaub verfällt am 31. März des Folgejahres – allerdings nur, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter rechtzeitig auf den Verfall hingewiesen hat (BAG-Urteil vom 19.02.2019).

Im Handwerk besonders relevant: In auftragstarken Sommermonaten ist Urlaub oft schwierig. Trotzdem muss der Arbeitgeber darauf hinweisen, dass Resturlaub verfallen kann. Tut er das nicht, bleibt der Anspruch bestehen.

Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch

Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Ja! Auch Minijobber haben den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch – anteilig berechnet nach ihren Arbeitstagen pro Woche. Wer z.B. an 2 Tagen/Woche arbeitet, hat Anspruch auf 2/6 × 24 = 8 Urlaubstage.

Kann mein Chef mir vorschreiben, wann ich Urlaub nehme?

Der Arbeitgeber kann Urlaubswünsche nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 7 BUrlG). Im Handwerk ist das z.B. bei Großprojekten zulässig. Betriebsurlaub (z.B. Weihnachten bis Neujahr) darf angeordnet werden, wenn ein Betriebsrat zugestimmt hat oder es betriebsüblich ist.

Verfällt Urlaub bei Krankheit?

Nein. Wenn Sie während des Urlaubs erkranken, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Voraussetzung: Ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag. Nicht genommener Urlaub wegen Langzeitkrankheit verfällt frühestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

Wie berechne ich den Urlaub bei Kündigung?

Bei Kündigung in der ersten Jahreshälfte (bis 30. Juni): Anteiliger Urlaub nach vollen Beschäftigungsmonaten. Bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte: Voller Jahresurlaub, sofern Sie mindestens 6 Monate beschäftigt waren (Wartezeit nach § 4 BUrlG).

Kann Urlaub ausgezahlt werden?

Grundsätzlich nein – Urlaub dient der Erholung und darf nicht abgekauft werden. Eine Ausnahme: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird Resturlaub als Urlaubsabgeltung ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Wie dokumentiere ich meine Arbeitszeit?

Mit unserem kostenlosen Arbeitszeitrechner erfassen Sie Start, Ende und Pausen pro Tag – perfekt auch für den Urlaubsnachweis.

Passende Rechner

Stand: März 2026. Die Informationen zum Urlaubsanspruch basieren auf dem Bundesurlaubsgesetz und aktueller BAG-Rechtsprechung. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.