Baustellensicherung
Baustellensicherung – Alle Maßnahmen zur Sicherung einer Baustelle gegen Unfälle und unbefugten Zutritt – Absperrungen, Beleuchtung und Beschilderung
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Was ist Baustellensicherung?
Baustellensicherung umfasst alle Maßnahmen zum Schutz von Arbeitern, Passanten und Anliegern vor Gefahren, die von einer Baustelle ausgehen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und Pflicht des Bauherrn.
Pflichtmaßnahmen
| Maßnahme | Wann | Kosten |
|---|---|---|
| Bauzaun | Immer (Zutrittssicherung) | 300–800 €/Monat (30 m) |
| Warnbeschilderung | Immer | 50–200 € |
| Baustellenbeleuchtung | Bei Dunkelheit | 100–300 € |
| Gehwegüberdachung | Bei Gerüst am Gehweg | 500–2.000 € |
| Verkehrssicherung | An Straßen | 200–1.000 € |
| SiGeKo | Bei mehreren Gewerken | 1.000–5.000 € |
Verantwortlichkeiten
| Person | Pflicht |
|---|---|
| Bauherr | Verkehrssicherungspflicht, SiGeKo bestellen |
| Bauleiter | Tägliche Kontrolle, Mängelbehebung |
| SiGeKo | Sicherheitsplan, Koordination |
| Unternehmer | Eigenen Arbeitsbereich sichern |
Tipps
- Baustellensicherung vom ersten Tag bis zur Fertigstellung
- Dokumentation aller Maßnahmen (Haftungsschutz)
- Regelmäßige Begehung und Mängelbeseitigung
- Bei Verkehrsbeeinträchtigung: Genehmigung beim Ordnungsamt einholen
Häufige Fragen zu Baustellensicherung
Wer ist für die Baustellensicherung verantwortlich?
Der Bauherr trägt die Verkehrssicherungspflicht. Er kann diese an den Bauleiter oder eine Sicherheitsfachkraft delegieren, bleibt aber in der Kontrollpflicht. Jeder Unternehmer sichert seinen Arbeitsbereich zusätzlich.
Was kostet eine Baustellensicherung?
Bauzaun (30 m): 300–800 € (Miete/Monat). Warnbeschilderung: 50–200 €. Baustellenbeleuchtung: 100–300 €. Absperrmaterial (Bänder, Baken): 50–150 €. SiGeKo: 1.000–5.000 € (projektabhängig).
Welche Maßnahmen gehören zur Baustellensicherung?
Bauzaun/Absperrung, Warnbeschilderung, Beleuchtung, Verkehrssicherung (bei Straßennähe), Absturzsicherung, Staubschutz, Lärmschutz, Erste-Hilfe-Material und regelmäßige Sicherheitsunterweisungen.
Wann brauche ich einen SiGeKo?
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist Pflicht, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig auf der Baustelle arbeiten (RAB 30). Das ist bei fast jedem Hausbau der Fall.
