Zum Inhalt springen
Handwerkspraxis

Baustellensicherung

BaustellensicherungAlle Maßnahmen zur Sicherung einer Baustelle gegen Unfälle und unbefugten Zutritt – Absperrungen, Beleuchtung und Beschilderung

1 Min. Lesezeit

Was ist Baustellensicherung?

Baustellensicherung umfasst alle Maßnahmen zum Schutz von Arbeitern, Passanten und Anliegern vor Gefahren, die von einer Baustelle ausgehen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und Pflicht des Bauherrn.

Pflichtmaßnahmen

MaßnahmeWannKosten
BauzaunImmer (Zutrittssicherung)300–800 €/Monat (30 m)
WarnbeschilderungImmer50–200 €
BaustellenbeleuchtungBei Dunkelheit100–300 €
GehwegüberdachungBei Gerüst am Gehweg500–2.000 €
VerkehrssicherungAn Straßen200–1.000 €
SiGeKoBei mehreren Gewerken1.000–5.000 €

Verantwortlichkeiten

PersonPflicht
BauherrVerkehrssicherungspflicht, SiGeKo bestellen
BauleiterTägliche Kontrolle, Mängelbehebung
SiGeKoSicherheitsplan, Koordination
UnternehmerEigenen Arbeitsbereich sichern

Tipps

  • Baustellensicherung vom ersten Tag bis zur Fertigstellung
  • Dokumentation aller Maßnahmen (Haftungsschutz)
  • Regelmäßige Begehung und Mängelbeseitigung
  • Bei Verkehrsbeeinträchtigung: Genehmigung beim Ordnungsamt einholen

Häufige Fragen zu Baustellensicherung

Wer ist für die Baustellensicherung verantwortlich?
Der Bauherr trägt die Verkehrssicherungspflicht. Er kann diese an den Bauleiter oder eine Sicherheitsfachkraft delegieren, bleibt aber in der Kontrollpflicht. Jeder Unternehmer sichert seinen Arbeitsbereich zusätzlich.
Was kostet eine Baustellensicherung?
Bauzaun (30 m): 300–800 € (Miete/Monat). Warnbeschilderung: 50–200 €. Baustellenbeleuchtung: 100–300 €. Absperrmaterial (Bänder, Baken): 50–150 €. SiGeKo: 1.000–5.000 € (projektabhängig).
Welche Maßnahmen gehören zur Baustellensicherung?
Bauzaun/Absperrung, Warnbeschilderung, Beleuchtung, Verkehrssicherung (bei Straßennähe), Absturzsicherung, Staubschutz, Lärmschutz, Erste-Hilfe-Material und regelmäßige Sicherheitsunterweisungen.
Wann brauche ich einen SiGeKo?
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist Pflicht, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig auf der Baustelle arbeiten (RAB 30). Das ist bei fast jedem Hausbau der Fall.

Relevante Gewerke