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Gewerbesteuerrechner 2026

Berechnen Sie Ihre Gewerbesteuer mit Freibetrag, Hebesatz und Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG).

Mit unserem kostenlosen Gewerbesteuerrechner berechnen Sie Ihre Gewerbesteuer inklusive Freibetrag, Hebesatz und Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG). Ideal für Handwerksbetriebe, Selbstständige und GmbHs. Ausführlicher Ratgeber: Gewerbesteuer im Handwerk.

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Gewerbesteuer berechnen: So funktioniert's

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine kommunale Steuer auf den Ertrag Ihres Gewerbebetriebs. Die Berechnung folgt einem festen Schema:

SchrittBerechnungBeispiel
Gewinn aus GewerbebetriebEinnahmen − Betriebsausgaben80.000 €
+ Hinzurechnungen / − Kürzungeni.d.R. keine bei Handwerkern± 0 €
− Freibetrag (Einzelunt.)24.500 € (GmbH: 0 €)−24.500 €
= Gewerbeertrag55.500 €
× Steuermesszahl3,5 % (bundesweit einheitlich)1.942 €
× Hebesatzz.B. 440 % (Düsseldorf)× 4,4
= Gewerbesteuer8.547 €
− ESt-Anrechnung (§ 35)4 × Steuermessbetrag−7.770 €
= Effektive Mehrbelastung777 €

Hebesätze deutscher Großstädte 2026

StadtHebesatzÜber 400 %?GewSt bei 60.000 € Gewinn *
München490 %Ja — Restbelastung~6.088 €
Hamburg470 %Ja — Restbelastung~5.840 €
Frankfurt a.M.460 %Ja — Restbelastung~5.716 €
Köln475 %Ja — Restbelastung~5.902 €
Düsseldorf440 %Ja — Restbelastung~5.467 €
Berlin410 %Ja — Restbelastung~5.094 €
Stuttgart420 %Ja — Restbelastung~5.219 €
Monheim am Rhein250 %Nein — voll kompensiert~3.106 €

* Einzelunternehmer, Freibetrag 24.500 €, vor ESt-Anrechnung. Effektive Mehrbelastung nur bei Hebesatz > 400 %.

Gewerbesteuer für Handwerksbetriebe: Praxisbeispiele

BetriebstypGewinnHebesatzGewStEffektiv *
Einmann-Meisterbetrieb40.000 €380 %2.060 €0 €
SHK-Betrieb (5 MA)80.000 €440 %8.547 €777 €
Elektro-GmbH (10 MA)150.000 €490 %25.725 €25.725 € **

* Nach ESt-Anrechnung (§ 35 EStG). ** GmbH: keine ESt-Anrechnung, kein Freibetrag.

💡 Meister-Tipp: Hebesatz als Standortfaktor

Der Hebesatz kann zwischen Nachbargemeinden um 200 Prozentpunkte variieren. Monheim am Rhein (250 %) liegt direkt neben Düsseldorf (440 %). Bei einem Gewinn von 100.000 € spart ein Standortwechsel über 3.000 € jährlich. Prüfen Sie den Hebesatz, bevor Sie einen neuen Betriebsstandort wählen!

💡 Meister-Tipp: Investitionen vor dem Jahresende

Da die Gewerbesteuer auf den Jahresgewinn berechnet wird, können gezielte Investitionen vor dem 31.12. den Gewinn und damit die Gewerbesteuer senken. Nutzen Sie den AfA-Rechner, um Abschreibungseffekte zu berechnen. Bis 800 € netto (GWG) wirken Anschaffungen sofort gewinnmindernd.

Offizielle Quellen

Quelle: GewStG, EStG | handwerk.cloud | Stand: April 2026. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine steuerliche Beratung. Hebesätze können sich jährlich ändern.

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer

Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €. Erst wenn Ihr Gewerbeertrag (Gewinn + Hinzurechnungen − Kürzungen) diesen Betrag übersteigt, fällt Gewerbesteuer an. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) haben keinen Freibetrag.
Ja! Das 4-fache des Steuermessbetrags wird nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei einem Hebesatz bis 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch vollständig kompensiert – keine Mehrbelastung! In München (490 %) oder Frankfurt (460 %) bleibt jedoch ein Restbetrag.
Nein. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. Im Gegenzug wurde die ESt-Anrechnung auf Faktor 4,0 erhöht, was bei Hebesätzen bis 400 % zu einer vollständigen Kompensation führt.
Den Hebesatz erfahren Sie auf der Website Ihrer Gemeinde oder beim zuständigen Gewerbeamt. Der Mindest-Hebesatz beträgt 200 %. In ländlichen Gemeinden oft 300–380 %, in Großstädten 410–570 %. Der Bundesdurchschnitt liegt bei ca. 435 %.
Die Gewerbesteuer wird in 4 Quartalsraten gezahlt: jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Höhe basiert auf dem letzten Gewerbesteuerbescheid. Eine Anpassung ist auf Antrag möglich.
Die Steuermesszahl von 3,5 % ist bundesweit einheitlich und wird auf den Gewerbeertrag (nach Freibetrag) angewendet. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag. Dieser wird dann mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert = Gewerbesteuer.
Ja, in der Regel: Eine GmbH hat keinen Freibetrag (24.500 €) und kann die Gewerbesteuer nicht auf die ESt anrechnen. Dafür ist der Körperschaftsteuersatz (15 %) niedriger als der ESt-Spitzensteuersatz (42 %). Ab ca. 80.000 € Gewinn kann die GmbH trotzdem günstiger sein.
Dem Gewinn werden u.a. 25 % der Finanzierungskosten hinzugerechnet (Zinsen, Mieten, Leasingraten), sofern sie 200.000 € übersteigen. Für die meisten Handwerksbetriebe ist dieser Freibetrag ausreichend – Hinzurechnungen fallen selten an.

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