Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung – Pflichtanalyse von Arbeitsrisiken nach Arbeitsschutzgesetz
1 Min. Lesezeit
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Arbeitsplatzrisiken. Sie ist nach §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jeden Arbeitgeber Pflicht – auch für Handwerksbetriebe.
Gesetzliche Grundlagen
| Gesetz/Verordnung | Inhalt |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Grundpflicht zur Gefährdungsbeurteilung |
| ArbSchG §6 | Dokumentationspflicht |
| BetrSichV | Betriebssichere Arbeitsmittel |
| GefStoffV | Gefahrstoffe |
| BaustellV | Baustellen-spezifische Gefährdungen |
| ArbMedVV | Arbeitsmedizinische Vorsorge |
Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung machen?
- Alle Arbeitgeber – auch mit nur einem Mitarbeiter
- Selbstständige auf Baustellen (nach BaustellV)
- Bei neuen Arbeitsmitteln oder Verfahren
- Nach Arbeitsunfällen
- Bei wesentlichen Änderungen
Gefährdungsfaktoren
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Mechanisch | Stolpern, Stürzen, Schneiden, Quetschen |
| Elektrisch | Stromschlag, Lichtbogen |
| Gefahrstoffe | Lösemittel, Asbest, Staub |
| Biologisch | Schimmel, Bakterien |
| Physikalisch | Lärm, Vibration, Strahlung |
| Ergonomisch | Heben, Zwangshaltung |
| Psychisch | Stress, Zeitdruck |
| Arbeitsumgebung | Klima, Beleuchtung |
Ablauf in 7 Schritten
1. Arbeitsbereiche festlegen
- Werkstatt, Baustelle, Büro
- Nach Tätigkeiten gruppieren
2. Gefährdungen ermitteln
- Begehung durchführen
- Mitarbeiter befragen
- Unfallberichte auswerten
- Herstellerangaben beachten
3. Risiko bewerten
| Eintrittswahrscheinlichkeit | Schadensausmaß | Risiko |
|---|---|---|
| Häufig | Schwer | Hoch – sofort handeln |
| Gelegentlich | Mittel | Mittel – zeitnah handeln |
| Selten | Gering | Niedrig – beobachten |
4. Maßnahmen festlegen
Nach STOP-Prinzip:
- Substitution: Gefahr ersetzen
- Technisch: Schutzeinrichtungen
- Organisatorisch: Arbeitsabläufe ändern
- Persönlich: PSA
5. Maßnahmen umsetzen
- Verantwortliche benennen
- Termine festlegen
- Ressourcen bereitstellen
6. Wirksamkeit prüfen
- Kontrolle nach Umsetzung
- Nachbesserung bei Bedarf
7. Dokumentieren und aktualisieren
- Schriftlich festhalten
- Regelmäßig überprüfen (mind. jährlich)
- Bei Änderungen anpassen
Dokumentationspflicht
Die Gefährdungsbeurteilung muss enthalten:
- Ergebnis der Gefährdungsermittlung
- Festgelegte Maßnahmen
- Ergebnis der Überprüfung
- Datum, Unterschrift
Konsequenzen bei Verstoß
| Folge | Beschreibung |
|---|---|
| Bußgeld | Bis 25.000 € pro Verstoß |
| Straftat | Bei grober Fahrlässigkeit |
| Regress | Durch Berufsgenossenschaft |
| Haftung | Persönlich bei Unfällen |
Hilfen für Handwerksbetriebe
- BG-Handlungshilfen: Branchenspezifische Vorlagen
- DGUV: Gefährdungsbeurteilung online
- Fachkraft für Arbeitssicherheit: Beratung
- Betriebsarzt: Unterstützung
- Handwerkskammer: Seminare und Vorlagen
Typische Gefährdungen im Handwerk
| Gewerk | Hauptgefährdungen |
|---|---|
| Elektriker | Stromschlag, Absturz |
| Dachdecker | Absturz, Hitze |
| Maurer | Heben, Staub, Absturz |
| Maler | Gefahrstoffe, Leitern |
| Tischler | Maschinen, Staub, Lärm |
| Sanitär | Heben, beengte Räume |
Häufige Fragen zu Gefährdungsbeurteilung
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein Pflichtanalyse von Arbeitsrisiken nach Arbeitsschutzgesetz. Gefährdungsbeurteilung ist ein relevanter Fachbegriff im Handwerk, der in verschiedenen Gewerken Anwendung findet.
Warum ist Gefährdungsbeurteilung im Handwerk wichtig?
Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil handwerklicher Fachkompetenz. Das Verständnis und die korrekte Anwendung tragen zur Qualitätssicherung, Effizienz und Kundenzufriedenheit bei. Sowohl für Handwerker als auch für Auftraggeber lohnt es sich, die Grundlagen zu kennen.
Wo wird Gefährdungsbeurteilung im Handwerk verwendet?
Gefährdungsbeurteilung kommt in verschiedenen Handwerksbereichen zum Einsatz. Für eine fachgerechte Ausführung empfiehlt sich die Beauftragung eines qualifizierten Handwerksbetriebs, der die geltenden Normen und Richtlinien kennt.
