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Handwerkspraxis

Gefährdungsbeurteilung

GefährdungsbeurteilungPflichtanalyse von Arbeitsrisiken nach Arbeitsschutzgesetz

1 Min. Lesezeit

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Arbeitsplatzrisiken. Sie ist nach §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jeden Arbeitgeber Pflicht – auch für Handwerksbetriebe.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetz/VerordnungInhalt
ArbSchG §5Grundpflicht zur Gefährdungsbeurteilung
ArbSchG §6Dokumentationspflicht
BetrSichVBetriebssichere Arbeitsmittel
GefStoffVGefahrstoffe
BaustellVBaustellen-spezifische Gefährdungen
ArbMedVVArbeitsmedizinische Vorsorge

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung machen?

  • Alle Arbeitgeber – auch mit nur einem Mitarbeiter
  • Selbstständige auf Baustellen (nach BaustellV)
  • Bei neuen Arbeitsmitteln oder Verfahren
  • Nach Arbeitsunfällen
  • Bei wesentlichen Änderungen

Gefährdungsfaktoren

KategorieBeispiele
MechanischStolpern, Stürzen, Schneiden, Quetschen
ElektrischStromschlag, Lichtbogen
GefahrstoffeLösemittel, Asbest, Staub
BiologischSchimmel, Bakterien
PhysikalischLärm, Vibration, Strahlung
ErgonomischHeben, Zwangshaltung
PsychischStress, Zeitdruck
ArbeitsumgebungKlima, Beleuchtung

Ablauf in 7 Schritten

1. Arbeitsbereiche festlegen

  • Werkstatt, Baustelle, Büro
  • Nach Tätigkeiten gruppieren

2. Gefährdungen ermitteln

  • Begehung durchführen
  • Mitarbeiter befragen
  • Unfallberichte auswerten
  • Herstellerangaben beachten

3. Risiko bewerten

EintrittswahrscheinlichkeitSchadensausmaßRisiko
HäufigSchwerHoch – sofort handeln
GelegentlichMittelMittel – zeitnah handeln
SeltenGeringNiedrig – beobachten

4. Maßnahmen festlegen

Nach STOP-Prinzip:

  • Substitution: Gefahr ersetzen
  • Technisch: Schutzeinrichtungen
  • Organisatorisch: Arbeitsabläufe ändern
  • Persönlich: PSA

5. Maßnahmen umsetzen

  • Verantwortliche benennen
  • Termine festlegen
  • Ressourcen bereitstellen

6. Wirksamkeit prüfen

7. Dokumentieren und aktualisieren

  • Schriftlich festhalten
  • Regelmäßig überprüfen (mind. jährlich)
  • Bei Änderungen anpassen

Dokumentationspflicht

Die Gefährdungsbeurteilung muss enthalten:

  • Ergebnis der Gefährdungsermittlung
  • Festgelegte Maßnahmen
  • Ergebnis der Überprüfung
  • Datum, Unterschrift

Konsequenzen bei Verstoß

FolgeBeschreibung
BußgeldBis 25.000 € pro Verstoß
StraftatBei grober Fahrlässigkeit
RegressDurch Berufsgenossenschaft
HaftungPersönlich bei Unfällen

Hilfen für Handwerksbetriebe

  • BG-Handlungshilfen: Branchenspezifische Vorlagen
  • DGUV: Gefährdungsbeurteilung online
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit: Beratung
  • Betriebsarzt: Unterstützung
  • Handwerkskammer: Seminare und Vorlagen

Typische Gefährdungen im Handwerk

GewerkHauptgefährdungen
ElektrikerStromschlag, Absturz
DachdeckerAbsturz, Hitze
MaurerHeben, Staub, Absturz
MalerGefahrstoffe, Leitern
TischlerMaschinen, Staub, Lärm
SanitärHeben, beengte Räume

Häufige Fragen zu Gefährdungsbeurteilung

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein Pflichtanalyse von Arbeitsrisiken nach Arbeitsschutzgesetz. Gefährdungsbeurteilung ist ein relevanter Fachbegriff im Handwerk, der in verschiedenen Gewerken Anwendung findet.
Warum ist Gefährdungsbeurteilung im Handwerk wichtig?
Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil handwerklicher Fachkompetenz. Das Verständnis und die korrekte Anwendung tragen zur Qualitätssicherung, Effizienz und Kundenzufriedenheit bei. Sowohl für Handwerker als auch für Auftraggeber lohnt es sich, die Grundlagen zu kennen.
Wo wird Gefährdungsbeurteilung im Handwerk verwendet?
Gefährdungsbeurteilung kommt in verschiedenen Handwerksbereichen zum Einsatz. Für eine fachgerechte Ausführung empfiehlt sich die Beauftragung eines qualifizierten Handwerksbetriebs, der die geltenden Normen und Richtlinien kennt.