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Arbeitsschutz & Sicherheit

Gefährdungsbeurteilung

GefährdungsbeurteilungPflichtanalyse von Arbeitsrisiken nach Arbeitsschutzgesetz

1 Min. Lesezeit

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Arbeitsplatzrisiken. Sie ist nach §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jeden Arbeitgeber Pflicht – auch für Handwerksbetriebe.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetz/VerordnungInhalt
ArbSchG §5Grundpflicht zur Gefährdungsbeurteilung
ArbSchG §6Dokumentationspflicht
BetrSichVBetriebssichere Arbeitsmittel
GefStoffVGefahrstoffe
BaustellVBaustellen-spezifische Gefährdungen
ArbMedVVArbeitsmedizinische Vorsorge

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung machen?

  • Alle Arbeitgeber – auch mit nur einem Mitarbeiter
  • Selbstständige auf Baustellen (nach BaustellV)
  • Bei neuen Arbeitsmitteln oder Verfahren
  • Nach Arbeitsunfällen
  • Bei wesentlichen Änderungen

Gefährdungsfaktoren

KategorieBeispiele
MechanischStolpern, Stürzen, Schneiden, Quetschen
ElektrischStromschlag, Lichtbogen
GefahrstoffeLösemittel, Asbest, Staub
BiologischSchimmel, Bakterien
PhysikalischLärm, Vibration, Strahlung
ErgonomischHeben, Zwangshaltung
PsychischStress, Zeitdruck
ArbeitsumgebungKlima, Beleuchtung

Ablauf in 7 Schritten

1. Arbeitsbereiche festlegen

  • Werkstatt, Baustelle, Büro
  • Nach Tätigkeiten gruppieren

2. Gefährdungen ermitteln

  • Begehung durchführen
  • Mitarbeiter befragen
  • Unfallberichte auswerten
  • Herstellerangaben beachten

3. Risiko bewerten

EintrittswahrscheinlichkeitSchadensausmaßRisiko
HäufigSchwerHoch – sofort handeln
GelegentlichMittelMittel – zeitnah handeln
SeltenGeringNiedrig – beobachten

4. Maßnahmen festlegen

Nach STOP-Prinzip:

  • Substitution: Gefahr ersetzen
  • Technisch: Schutzeinrichtungen
  • Organisatorisch: Arbeitsabläufe ändern
  • Persönlich: PSA

5. Maßnahmen umsetzen

  • Verantwortliche benennen
  • Termine festlegen
  • Ressourcen bereitstellen

6. Wirksamkeit prüfen

7. Dokumentieren und aktualisieren

  • Schriftlich festhalten
  • Regelmäßig überprüfen (mind. jährlich)
  • Bei Änderungen anpassen

Dokumentationspflicht

Die Gefährdungsbeurteilung muss enthalten:

  • Ergebnis der Gefährdungsermittlung
  • Festgelegte Maßnahmen
  • Ergebnis der Überprüfung
  • Datum, Unterschrift

Konsequenzen bei Verstoß

FolgeBeschreibung
BußgeldBis 25.000 € pro Verstoß
StraftatBei grober Fahrlässigkeit
RegressDurch Berufsgenossenschaft
HaftungPersönlich bei Unfällen

Hilfen für Handwerksbetriebe

  • BG-Handlungshilfen: Branchenspezifische Vorlagen
  • DGUV: Gefährdungsbeurteilung online
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit: Beratung
  • Betriebsarzt: Unterstützung
  • Handwerkskammer: Seminare und Vorlagen

Typische Gefährdungen im Handwerk

GewerkHauptgefährdungen
ElektrikerStromschlag, Absturz
DachdeckerAbsturz, Hitze
MaurerHeben, Staub, Absturz
MalerGefahrstoffe, Leitern
TischlerMaschinen, Staub, Lärm
SanitärHeben, beengte Räume