Denkmalschutz
Denkmalschutz – Der gesetzliche Schutz von Bauwerken mit besonderer historischer oder kultureller Bedeutung
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Was ist Denkmalschutz?
Denkmalschutz bedeutet, dass ein Gebäude wegen seiner historischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung unter besonderen gesetzlichen Schutz steht.
Folgen für Eigentümer
Genehmigungspflicht
Jede wesentliche Änderung erfordert Genehmigung der Denkmalbehörde:
- Fassadenänderungen
- Fenster- und Türtausch
- Dachsanierung
- Änderungen im Inneren (bei Innendenkmälern)
Erhaltungspflicht
Eigentümer müssen das Denkmal in gutem Zustand erhalten.
Einschränkungen
- Materialvorgaben (historisch passend)
- Optische Vorgaben (Farben, Formen)
- Teilweise Verbot moderner Technik (PV, Wärmepumpe)
Denkmal oder nicht?
Erkennbar an
- Eintrag in Denkmalliste (beim Denkmalamt anfragen)
- Plakette am Gebäude (nicht immer vorhanden)
- Kaufvertrag/Grundbuch
Denkmalarten
- Baudenkmal: Das Gebäude selbst
- Ensemble-Denkmal: Gebäudegruppe
- Bodendenkmal: Archäologische Funde
Sanierung am Denkmal
Besonderheiten
- Denkmalrechtliche Genehmigung vor Baubeginn
- Abstimmung mit Denkmalbehörde
- Fachfirmen für Denkmalpflege empfohlen
- Höhere Kosten durch Auflagen
Typische Auflagen
- Holzfenster statt Kunststoff
- Historischer Putz/Farbe
- Kein WDVS an der Fassade
- Innendämmung statt Außendämmung
Fördermöglichkeiten
Steuervorteile (§ 7i, 10f EStG)
- Vermieter: 9% der Sanierungskosten über 12 Jahre absetzbar
- Selbstnutzer: 9% über 10 Jahre
- Erhebliche Steuerersparnis!
Landesmittel
- Viele Bundesländer fördern Denkmalsanierung
- Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen
Stiftungen
- Deutsche Stiftung Denkmalschutz
- Landesdenkmalpflege
Energetische Sanierung
Besondere Regeln für Denkmal:
- Befreiung von GEG-Anforderungen möglich
- Wenn "Erscheinungsbild beeinträchtigt"
- Trotzdem: Innendämmung oft möglich
Tipps
- Vor Kauf: Denkmalstatus prüfen
- Früh mit Denkmalbehörde abstimmen
- Steuervorteile nutzen!
- Fachhandwerker mit Denkmal-Erfahrung
- Dokumentation aufbewahren